Sollte VG irgendwas anderes argumentieren ---> Willkürverbot
Bestünde hier vielleicht die Möglichkeit einer direkten Beschwerde beim BVerfG, wenn Fachgerichte das Willkürverbot missachtet haben?
Möglich wäre eine Verfassungsbeschwerde bei tatsächlich objektiv willkürlichem Richterspruch erster Instanz. Aber derzeit höchstwahrscheinlich nicht begründet. Im Grunde sind die bisher ergangenen Entscheidungen schon weitestgehend nachvollziehbar, also zumindest keine krassen Missdeutungen. Es sind schlicht Behauptungen nicht weiter hinterfragt als Tatsachen zugrundegelegt (wie etwa die Behauptung, der örR fördere
"in besonderem Maße die Grundlagen der Informationsgesellschaft und leiste einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen", dies angeblich gegen Übermaß abgesichert und ohne Berücksichtigung der erheblichen Änderungen der Medienlandschaft) und es sind Einwendungen nicht näher begutachtet (wie etwa diejenige, dass Single-Haushalte tatsächlich verhältnismäßig benachteiligt werden und es sich dabei um mehr als 10% Benachteiligungen handelt), mithin Weglassungen zugunsten des örR. So gesehen sind die bisher ergangenen Entscheidungen wohl nicht ohne jeden sachlichen Grund und damit nicht objektiv willkürlich. Fehlerhafte Rechtsanwendung allein macht eine Gerichtsentscheidung nicht willkürlich.
Besonders anschaulich bei den Urteilen des OVG NRW. Zunächst wird sehr schön schulmäßig auf die Notifizierungsgrundlagen des Europarechts eingegangen und dann wird abrupt umgeschwenkt zur (nicht beurteilungsrelevanten) repressiven Kontrolle und dazu, dass mit dem Beihilfekompromiss Bedenken ausgeräumt seien und es werden die entscheidenden Gesichtspunkte nicht (mehr) durchgeprüft. Das ist richtig auffällig.
Eindeutiger als bei Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, 1973, S. 88 geht es kaum:
Mit dem Wilke habe ich auch argumentiert.
Vorliegend geht es darum, dass nicht ein Gericht eine Beitragseigenschaft bejaht, obwohl
auch die Allgemeinheit einen Vorteil ziehen könnte. Man muss ja alle Eventualitäten in Erwägung ziehen.