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Autor Thema: Klagen gegen Härtefallregelung  (Gelesen 2829 mal)

K
  • Beiträge: 9
Klagen gegen Härtefallregelung
Autor: 26. September 2015, 10:40
Person A hat gegen die Gebührenbescheide (der erste kam August 2014) Widersprüche eingelegt, mit der Begründung, dass der Beitragsservice keine Härtefallregelung vorsieht für Menschen, die mit ihrem geringen Einkommen und Vermögen berechtigt wären, Sozialleistungen zu beantragen, darauf aber bewusst verzichten.

Es gab natürlich keinen Widerspruchsbescheid als Antwort bisher, dafür aber einen Ablehnungsbescheid auf den Antrag auf Härtefallregelung. Person A soll sich bei einer Behörde bestätigen lassen, dass sie Anspruch auf Sozialleistungen hätte.

Seit Kurzem steht explizit auf der Webseite des Beitragsservice:

Zitat
Als Härtefall gelten Personen, die auf Sozialleistungen verzichten, obwohl sie einen Anspruch darauf hätten:

Wer auf Sozialleistungen verzichtet, hat grundsätzlich keinen Befreiungsanspruch wegen eines besonderen Härtefalls. Dies wurde von der Rechtsprechung wiederholt bestätigt (siehe z. B. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss  vom 18. Juni 2008 – 6 B 1/08; VG München, Urteil vom 26. Februar 2015, M 6a K 14.877).

Etwas anderes gilt nur, wenn Sie tatsächlich einen Anspruch auf die Sozialleistung haben. In diesem Fall ist unter folgenden Voraussetzungen eine Befreiung möglich: Eine Härtefallbefreiung kann beantragt werden, wenn Ihnen eine Sozialleistung im Sinne des § 4 Abs. 1 bewilligt wurde und Sie nach deren Bewilligung auf die Sozialleistung gegenüber der Sozialbehörde schriftlich verzichtet haben (§ 46 Abs. 1 SGB I). Dafür müssen der Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde und die Verzichtserklärung vorgelegt werden.

Hiergegen will Person A klagen. Zu diesen Punkten gab es noch keine hochinstanzlichen Urteile (vor allem nach 2013). Die Leute werden aufgefordert Sozialleistungen zu beantragen, um sich von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien. Ich denke, der Personenkreis, den das betrifft, ist relativ groß. Es gibt viele Menschen, die statt Sozialleistung zu beantragen, lieber arbeiten gehen, auch wenn sie mit Sozialhilfe mehr hätten.

Der Hinweis, Sozialhilfe zu beantragen und dann schriftlich abzulehnen, damit dann zum Beitragsservice zu gehen, ist nun völlig realitätsfremd. Das steht natürlich auch so in keiner Regelung, sondern das hat sich der Beitragsservice so zusammen gereimt. Kann mir auch nicht vorstellen, dass die Sozialbehörden, das so toll finden oder überhaupt davon wissen.

So oder so, denke ich, dass die Chancen ganz gut stehen, dass Gerichte hier etwas zu beanstanden haben. Es geht ja hier nicht um den ÖRR oder Beitragsservice an sich (der ja bekanntlich sakrosankt ist für jedes deutsche Verwaltungs- und Verfassungsgericht), sondern lediglich um Befreiungsmöglichkeiten für sozial Schwache. Denn diese Regelungen, die arbeitende Menschen, die auf Sozialleistungen freiwillig verzichten, schlechter stellt als Menschen, die Sozialleistungen beziehen, verstoßen gegen das gesunde Gerechtigkeitsempfinden, auch bei Menschen, die eine allgemeine Rundfunkbeitragspflicht gut heißen.

Was meint Ihr? Gibt es hier eine Angriffsfläche? Lohnt es sich für Person A zu klagen?


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden. Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. September 2015, 19:52 von Bürger«

P
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Re: Klagen gegen Härtefallregelung
#1: 26. September 2015, 10:59
RBStV verstehen lernen - Lebensqualität verbessern - Dank RBStV
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6856.0


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Re: Klagen gegen Härtefallregelung
#2: 26. September 2015, 11:04
Hi all,
Zitat:
Was meint Ihr? Gibt es hier eine Angriffsfläche? Lohnt es sich zu klagen?

Hi Kris,

Deine Fragen scheinen sehr suspekt zu sein und sehr gut ausgeführt. Nach genauem „Hinschauen“ und „Lesbarkeit“ könnten hier Bedenken/Zweifel entstehen auf „Tätigkeit de BS bzw. LRA“.

+++


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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Re: Klagen gegen Härtefallregelung
#3: 26. September 2015, 19:58
...auch schon mal die Suchfunktion des Forums bemüht und die damit auffindbaren Informationen mit berücksichtigt?

Antrag auf Befreiung wg. Härtefall abgelehnt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13527.msg91073.html#msg91073

Ablehnungsbescheid des MDR, was nun ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13240.msg89034.html#msg89034



PS: Ich schlage in solchen Fällen auch gern vor, dies gleich mit einer BESCHWERDE an die Verursacher zu verbinden - den jeweiligen Ministerpräsidenten und Landtag!!!
Die sollen täglich KONFRONTIERT werden mit den Konsequenzen ihres Tuns!!!!!


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