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Autor Thema: RBStV verstehen lernen - Lebensqualität verbessern - Dank RBStV  (Gelesen 6830 mal)

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themob

aus aktuellem Sachverhalt dieses Themas hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6852.msg51072.html#msg51072 (Danke an Person B, die Person A in der Vorgehensweise unterstützt, sehr lobenswert, leider nicht selbst verständlich, doch unabhängig eines Verwandschaftsgrades zur Nachahmung im gesamten Betroffenenkreis dringendst empfohlen)

Die Lebensqualität der betroffenen Gruppen kann sich wirklich verbessern. Jeder der die Voraussetzungen erfüllt, bisher aber nichts unternommen hat, muss nur aus einer KANN Regel eine MUSS Regel machen.

Damit geben alle den Landespolitikern, die den Rundfunkänderungsstaatsvertrag verabschiedet haben, zu erkennen, dass sie den Gedanken dahinter verstanden haben. Endlich die eigene Lebensqualität zu verbessern.

Dank der Landesparlamente, die schon lange im Vorfeld über diese Zahlen Bescheid wussten, aber kein geeignetes Mittel fanden, um die Betroffenen zu erreichen, wurde der Rundfunkänderungsstaatsvertrag verabschiedet, der zum 1.1.2013 in Form des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu Landesrecht wurde.

Die Problematik die sie schon für das Jahr 2013 vorausgesehen haben:
Zitat
Aus Scham beantragen etwa 5 Millionen Menschen keine Grundsicherung oder ergänzende Leistung zur Grundsicherung (Hartz IV)

Jede zweite Rente ist niedriger als die Grundsicherung (Hartz IV)

Tendenz in beiden Fällen stetig steigend

Wie also bringt man diese Menschen nun dazu, die Leistung endlich in Anspruch zu nehmen? Die Lösung war einfach. Man übergeht alle Warnungen im Vorfeld, ratifiziert und verabschiedet den 15 Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Sie hatten einfach Angst, aus einer KANN Regel (Inanspruchnahme von Sozialleistungen) eine MUSS Regel zu machen.

Gemäß dem Motto: Hilfe zur Selbsthilfe haben wir nun also den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Dieser hilft endlich allen Betroffenen, sich nicht nur von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen, sondern auch stückweit seine Lebensqualität zu verbessern, denn viele haben durch die Erfüllung der Voraussetzungen zur Befreiung des Rundfunkbeitrags endlich mehr Geld zur Verfügung.

In vielen Briefen einer Kölner Verwaltungsgemeinschaft steht:

Zitat
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten in allen Bundesländern zu geltendem Landesrecht geworden. Er bildet die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags.

Daher sind wir an die geltenden gesetzlichen Regelungen gebunden und verpflichtet, diese in der Praxis anzuwenden. Menschen, die bestimmte staatliche Sozialleistungen empfangen, können sich von der Beitragspflicht befreien lassen.
Insofern ist auch eine Beschneidung des Existenzminimums durch den Rundfunkbeitrag nicht gegeben. Wohnungsinhaber, die den eigenen
Lebensunterhalt selbst nicht aufbringen, können staatliche Leistungen in Anspruch nehmen und werden dann entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen des §4 Abs 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag von der Beitragspflicht befreit.

Was bedeutet Ratifizierung in den Länderparlamenten?
Die Politiker aller Länder haben in der Mehrheit entschieden, dass dieses Gesetz so ist, wie es ist.

Was wollten uns die Volksvertreter damit sagen?
Alle, die heute noch keine Sozialleistung welcher Art auch immer beziehen, aber die Voraussetzungen erfüllen, sollen die Leistungen beantragen und auch in Anspruch nehmen.

Die Politiker möchten uns alle mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag daran erinnern:
Es ergeben sich daraus mehrere gewollte Nebeneffekte:
1: Mensch A hat plötzlich mehr Geld zur Verfügung - Lebensqualität verbessert sich
2: Der Staat hat höhere Sozialausgaben
3: Mensch A ist befreit vom Rundfunkbeitrag
4: Die Rundfunkanstalten haben weniger Erträge


Also kann ich nur an alle appellieren die es betrifft:

Machen wir in diesem Falle doch einmal das, was die Politik von uns wünscht und sie uns durch die Blume  "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" gesagt haben.

Prüfen wir doch unseren Bedarf:

http://www.brutto-netto-rechner.info/grundsicherung.php   (Wahrheitsgemäße Angaben bitte)

oder/und hier:

http://www.biallo.de/finserv/rechnerinframe/Soziales/ALG2rechner.php#

Steht als Ergebnis: Unbedeckter Bedarf eine Zahl die größer als 0 ist, ALLE zum entsprechenden Amt und Leistung beantragen.

Erinnern wir uns an die nette Antwort aus Köln:
Daher sind wir an die geltenden gesetzlichen Regelungen gebunden und verpflichtet, diese in der Praxis anzuwenden


Genau das müssen alle machen, die Anspruch auf Leistungen haben, fühlt euch ALLE an die gesetzliche Regelung "gebunden" und wendet die
Inanspruchnahme von Sozialleistungen von eine "KANN Regelung" in eine "MUSS Regelung" um.

Die Leute schämen sich zum Amt zu gehen. Oder aus Stolz gehen sie nicht hin. Sie wollen sich auch nicht in die Abhängigkeit des Staates geben, evtl. damit verbundene Rechte und Pflichten eingehen.

Alles nachvollziehbar. Aber mal ehrlich:
Schämen sich die Politiker solche Gesetze zu verabschieden?
Haben Politiker Stolz?
Halten sich Politiker an Rechte und Pflichten gegenüber dem Volk? Sie sind abhängig vom Volk (dem Wähler).

Für mich 3 x ein klares Nein. Also warum sollen dann die, die entsprechende Sozialleistungen beantragen könnten, darauf verzichten?  Ich sehe keinen Grund.

(Persönliche Meinung)
Wie pervers muss ein Land sein, dass sie Rentner Steuern zahlen lässt? Rentner haben ihr Leben lang Steuern bezahlt. Nach ihrem wohlverdienten Ruhestand haben sie es verdient, ihren letzten Lebensabschnitt in Würde und ohne Last zu genießen.

Sollte das Finanzministerium lieber 3700 Betriebsprüfer und 600 Fahnder zusätzliche einstellen, die Unternehmen besser unter die Lupe nimmt. Jeder zusätzliche Prüfer bringt im Schnitt 1,5 Million € zusätzlich in die Finanzkasse.
Würde laut Bundesrechnugshof etwa 7 Milliarden € Steuereinnahmen mehr ergeben. Andere sprechen von bis zu 30 Milliarden €.
http://www.fr-online.de/politik/steuerfahnder-grosse-fische--wenige-angler,1472596,22799832.html

Zurück zum Rundfunkbeitrag  :angel:

Die Politik hat uns die Richtung gegeben, die Rundfunkanstalten halten sich an die gesetzliche Regelung, wir müssen nur verstehen die Regelung die die Politik uns an die Hand gegeben hat, nämlich eine "Kann" in eine "Muss" Regelung abzuändern und entsprechend anzuwenden.

Solange ein Gericht den ganzen Vertrag eben nicht als verfassunswidrig einstuft bzw. vom Gesetzgeber nicht ins 21 Jahrhundert transformiert wurde, sollten alle, die die Voraussetzungen für eine Befreiung haben, die Spielregeln einhalten. Spart Zeit, Nerven und beglückt viele dadurch, dass sie mehr Geld zur Verfügung haben.

Vielleicht lesen wir dann Dank der Länderparlamente in 2014:

Nur noch 23  ;D Menschen beantragen keine Grundsicherung oder ergänzende Leistung zur Grundsicherung

Jede Rente ist durch Inanspruchnahme von Sozialleistung auf Höhe der Grundsicherung angepasst

Jeder der nicht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk konsumieren möchte, muss nicht bezahlen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2015, 13:55 von Viktor7«

  • Beiträge: 3.235
Ich habe selbst die Erfahrung gemacht, wie schwer es ist hilfsbedürftigen Menschen bezüglich des Rundfunkbeitrags zu helfen. Meine Schwiegermama ist vor 2 Jahren durch Schlaganfall hilflos geworden, Schwiegerpapa mit Parkinson tut was er kann. Beide im Alter von 82 Jahren. Eine Beitragsbefreiung 2012 wurde falsch ausgefüllt, RF oder so wurde fälschlicherweise angekreuzt, ein Begleitschreiben an den Beitragsservice wies auf den Sachverhalt hin. Es kam eine Ablehnung, RF müsste nachgewiesen werden. Mit noch mehr Formulare im Amtsdeutsch, eingegangen wurde nur auf "RF beweisen", nicht auf das Begleitschreiben mit Hinweisen auf Pflegegeld. Die alten Leute können sowas nicht verstehen und bewältigen, erst als mein Schwiegerpapa mal bei mir darüber geschimpft hat konnte ich helfen. Auch hier wieder ganz deutlich: es geht nicht um Aufklärung sondern um abzocke. Aufgrund dessen werde ich eine weitere Widerspruchsbegründung formulieren, wenn die sowas brauchen. "Ich verweigere die Zahlung aus Gewissensgründen nach Artikel 4 GG, weil erkennbar ist, dass keine Gelegenheit ausgelassen wird, den Leuten auch zu unrecht Geld abzunehmen. Bei vorliegen von Befreiungsgründen wegen Pflegegeldbezug wird erst nach vorlage der Beweise von der Beitragspflicht befreit, nicht schon bei erlangen der Pflegebedürftigkeit. Das können viele Monate sein, für die Beiträge erhoben werden, die dem Beitragsservice nicht zustehen. Ich habe Beweise, dass das kein Einzelfall ist und politisch so gewollt ist. Gesetzlich mag das erlaubt sein, aber es ist zutiefst gegen mein Rechtsempfinden und mit meinem Gewissen nicht zu vereinbaren, eine Organisation wie den ÖRR finanziell zu unterstützen, der sich offensichtlich an wehrlosen Menschen bereichert. Diese Bereicherung ist nur möglich, weil der ÖRR so eng mit der Politik verwoben ist, dass der Volksmund das Wort "verfilzter Sumpf" dafür kreiert hat."

Dies ist erst mal ein Entwurf, nur meine Meinung zu dem Thema und vieleicht nicht zu gebrauchen, muss ich noch Beweiskräftig machen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. September 2013, 14:38 von Roggi«

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Genau so muss es laufen Roggi,es müssen noch viel mehr Menschen aufwachen und diesen Geiern die Krallen zeigen,ich mache das schon seit 2011 und mit Erfolg.Weiter so.
"Wir sind das Volk"


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  • IP logged
koppi1947

r
  • Beiträge: 37

Dies ist erst mal ein Entwurf, nur meine Meinung zu dem Thema und vieleicht nicht zu gebrauchen, muss ich noch Beweiskräftig machen

Schreibe das bitte nicht, dass ist doch wieder ein super Beispiel, wo X-Menschen betroffen sind.
Daran kann keiner etwas rütteln, das ist Realität.

Das was du beschrieben hast, ist wieder ein weiteres Ergebnis von unsozialen handeln von unseren Volksvertretern. In dieser Richtung gehe ich zwischenzeitlich. Die haben einen Amtseid abgelegt.

Da ist weder ein "Christliches" noch ein "Soziales" Denken, was die Großparteien sich als Erstbuchstaben ausgesucht haben.

Gruß reini



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  • Beiträge: 3.254
@Roggi:
Danke für Deinen Text! Ein weiterer Baustein in meiner Verweigerung aus Gewissensgründen. Ich habe einen gehörlosen Familienangehörigen, der eben auch nur mit Hilfe Anderer der totalen Abzocke entkommen konnte.
seppl


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

s

six2seven

Hallo themob

….SUPER BEITRAG !!
Wenn der betroffene Personenkreis jetzt nicht aktiv
wird, ist jede weitere Mühe und jedes Wort verloren.

Es gilt jetzt keine Ausrede mehr!

Die Profiteure des ZWANGBEIBEITAGES
stopfen sich die Taschen voll und der Erpresste
muss täglich Seinen Haushaltsplan durch Kürzungen
aktualisieren.

WO sind wir gelandet??


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M
  • Beiträge: 189
Gerade diesen Thread beim stöbern gefunden. Diesen Gedanken von themob habe ich auch schon, seit ich meine ersten Widersprüche versendet hatte.

Die Sozialleistungen, welche über die Sozialgesetze geregelt sind und die bedürftigen Menschen helfen sollen, sind auf Grundlage von §1 GG entstanden:
Zitat
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Wäre es denn nun verkehrt zu sagen, ich möchte Sozialleistungen nicht in Anspruch nehmen, weil es unter meiner Würde ist? Weil ich selbst auf meinen Beinen stehen möchte und ich weiß, dass ich mich aus einer misslichen finanziellen Lage selbst wieder befreien kann, ohne Hilfe vom Staat?
Ich glaube nicht und meiner Meinung nach gilt hier §1 GG mit dem absolut gleichen Gewicht. Der Staat hat es zu respektieren, wenn ich Sozialhilfe verweigere und niemand (auch kein Staatsvertrag) kann mir Sozialhilfe aufzwingen.

Abgesehen davon, was passiert mit dem Geld, wenn ich Sozialhilfe beantrage und damit den Beitrag zahle?
Ich belaste den Staat / das Volk, jede andere Person in diesem Land zusätzlich.
Wie viele Sozialhilfeempfänger gibt es in Deutschland? Wie viel zahlen dann alle Anderen tatsächlich für den Beitrag, zusätzlich zu den 17,98 Euro? Das würde mich auch mal interessieren.


Jedenfalls für mich ein weiterer klarer Verstoß gegen das Grundgesetz.


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Ich äussere in meinen Beiträgen grundsätzlich meine persönliche Meinung. Diese stellen keine Rechtsberatung dar.

P
  • Beiträge: 3.998
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/haeufige_fragen/index_ger.html#e916

Zitat
? Wann kann ich eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen?

Sie erhalten keine der in § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) genannten Sozialleistungen, weil Ihr Einkommen die Bedarfsgrenze übersteigt?

Wer keine der im § 4 Abs. 1 RBStV genannten Sozialleistungen erhält, weil seine Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze überschreiten, kann eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall nach § 4 Abs. 6 Rundfunk­beitragsstaats­vertrag  beantragen. Voraussetzung ist, dass die Überschreitung geringer als die Höhe des monatlichen Rundfunk­beitrags (17,50 Euro, bis zum 31.03.2015: 17,98 Euro) ist.

Sie verzichten auf eine staatliche Sozialleistung, obwohl Sie darauf Anspruch hätten?
Wer einen Anspruch auf eine der in § 4 Abs. 1 RBStV genannten Sozialleistungen hat, aber aus persönlichen Gründen bewusst auf eine Inanspruchnahme verzichtet, kann unter folgenden Voraussetzungen eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen: Ihnen muss eine der Sozialleistungen des § 4 Abs. 1 RBStV bewilligt worden sein, und Sie haben auf diese Sozialleistung gegenüber der Sozialbehörde schriftlich verzichtet. Dem Beitragsservice müssen der Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde und die Verzichtserklärung als Nachweis für die Befreiung vorgelegt werden.

Zitat

Wer keine der im § 4 Abs. 1 RBStV genannten Sozialleistungen erhält, weil seine Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze überschreiten
--> der darf,
und Personen, welche von Sozialleistungen ausgeschlossen sind dürfen nicht?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. September 2015, 11:32 von PersonX«

 
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