aus aktuellem Sachverhalt dieses Themas hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6852.msg51072.html#msg51072 (Danke an Person B, die Person A in der Vorgehensweise unterstützt, sehr lobenswert, leider nicht selbst verständlich, doch unabhängig eines Verwandschaftsgrades zur Nachahmung im gesamten Betroffenenkreis
dringendst empfohlen)
Die Lebensqualität der betroffenen Gruppen kann sich wirklich verbessern. Jeder der die Voraussetzungen erfüllt, bisher aber nichts unternommen hat, muss nur aus einer
KANN Regel eine
MUSS Regel machen.
Damit geben alle den Landespolitikern, die den Rundfunkänderungsstaatsvertrag verabschiedet haben, zu erkennen, dass sie den Gedanken
dahinter verstanden haben. Endlich die
eigene Lebensqualität zu verbessern.
Dank der Landesparlamente, die schon lange im Vorfeld über diese Zahlen Bescheid wussten, aber kein geeignetes Mittel fanden, um die Betroffenen zu erreichen, wurde der Rundfunkänderungsstaatsvertrag verabschiedet, der zum 1.1.2013 in Form des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu Landesrecht wurde.
Die Problematik die sie schon für das Jahr 2013 vorausgesehen haben:Aus Scham beantragen etwa 5 Millionen Menschen keine Grundsicherung oder ergänzende Leistung zur Grundsicherung (Hartz IV)
Jede zweite Rente ist niedriger als die Grundsicherung (Hartz IV)
Tendenz in beiden Fällen stetig steigend
Wie also bringt man diese Menschen nun dazu, die Leistung endlich in Anspruch zu nehmen? Die Lösung war einfach. Man übergeht alle Warnungen im Vorfeld, ratifiziert und verabschiedet den 15 Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Sie hatten einfach Angst, aus einer
KANN Regel (Inanspruchnahme von Sozialleistungen) eine
MUSS Regel zu machen.
Gemäß dem Motto:
Hilfe zur Selbsthilfe haben wir nun also den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
Dieser hilft endlich allen Betroffenen, sich nicht nur von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen, sondern auch stückweit
seine Lebensqualität zu verbessern, denn
viele haben durch die Erfüllung der Voraussetzungen zur Befreiung des Rundfunkbeitrags endlich mehr Geld zur Verfügung. In vielen Briefen einer Kölner Verwaltungsgemeinschaft steht:
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist durch die Ratifizierung in den Länderparlamenten in allen Bundesländern zu geltendem Landesrecht geworden. Er bildet die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags.
Daher sind wir an die geltenden gesetzlichen Regelungen gebunden und verpflichtet, diese in der Praxis anzuwenden. Menschen, die bestimmte staatliche Sozialleistungen empfangen, können sich von der Beitragspflicht befreien lassen.
Insofern ist auch eine Beschneidung des Existenzminimums durch den Rundfunkbeitrag nicht gegeben. Wohnungsinhaber, die den eigenen
Lebensunterhalt selbst nicht aufbringen, können staatliche Leistungen in Anspruch nehmen und werden dann entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen des §4 Abs 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag von der Beitragspflicht befreit.
Was bedeutet Ratifizierung in den Länderparlamenten?
Die Politiker aller Länder haben in der Mehrheit entschieden, dass dieses Gesetz so ist, wie es ist.
Was wollten uns die Volksvertreter damit sagen?
Alle, die heute noch keine Sozialleistung welcher Art auch immer beziehen, aber die Voraussetzungen erfüllen,
sollen die Leistungen beantragen und auch in Anspruch nehmen. Die Politiker möchten uns alle mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag daran erinnern:Es ergeben sich daraus mehrere gewollte Nebeneffekte:
1: Mensch A hat plötzlich mehr Geld zur Verfügung - Lebensqualität verbessert sich
2: Der Staat hat höhere Sozialausgaben
3: Mensch A ist befreit vom Rundfunkbeitrag
4: Die Rundfunkanstalten haben weniger ErträgeAlso kann ich nur an alle appellieren die es betrifft:
Machen wir in diesem Falle doch einmal das, was die Politik von uns wünscht und sie uns durch die Blume "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" gesagt haben.
Prüfen wir doch unseren Bedarf:
http://www.brutto-netto-rechner.info/grundsicherung.php (Wahrheitsgemäße Angaben bitte)
oder/und hier:
http://www.biallo.de/finserv/rechnerinframe/Soziales/ALG2rechner.php#Steht als Ergebnis: Unbedeckter Bedarf eine Zahl die größer als 0 ist,
ALLE zum entsprechenden Amt und Leistung beantragen.
Erinnern wir uns an die nette Antwort aus Köln:
Daher sind wir an die geltenden gesetzlichen Regelungen gebunden und verpflichtet, diese in der Praxis anzuwendenGenau das müssen alle machen, die Anspruch auf Leistungen haben, fühlt euch
ALLE an die gesetzliche Regelung "gebunden" und wendet die
Inanspruchnahme von Sozialleistungen von eine "
KANN Regelung" in eine "
MUSS Regelung" um.
Die Leute schämen sich zum Amt zu gehen. Oder aus Stolz gehen sie nicht hin. Sie wollen sich auch nicht in die Abhängigkeit des Staates geben, evtl. damit verbundene Rechte und Pflichten eingehen.
Alles nachvollziehbar. Aber mal ehrlich:
Schämen sich die Politiker solche Gesetze zu verabschieden?
Haben Politiker Stolz?
Halten sich Politiker an Rechte und Pflichten gegenüber dem Volk? Sie sind abhängig vom Volk (dem Wähler).
Für mich 3 x ein klares Nein. Also warum sollen dann die, die entsprechende Sozialleistungen beantragen könnten, darauf verzichten?
Ich sehe keinen Grund.(Persönliche Meinung)
Wie pervers muss ein Land sein, dass sie Rentner Steuern zahlen lässt? Rentner haben ihr Leben lang Steuern bezahlt. Nach ihrem wohlverdienten Ruhestand haben sie es verdient, ihren letzten Lebensabschnitt in Würde und ohne Last zu genießen.
Sollte das Finanzministerium lieber 3700 Betriebsprüfer und 600 Fahnder zusätzliche einstellen, die Unternehmen besser unter die Lupe nimmt. Jeder zusätzliche Prüfer bringt im Schnitt 1,5 Million € zusätzlich in die Finanzkasse.
Würde laut Bundesrechnugshof etwa 7 Milliarden € Steuereinnahmen mehr ergeben. Andere sprechen von bis zu 30 Milliarden €.
http://www.fr-online.de/politik/steuerfahnder-grosse-fische--wenige-angler,1472596,22799832.htmlZurück zum Rundfunkbeitrag
Die Politik hat uns die Richtung gegeben, die Rundfunkanstalten halten sich an die gesetzliche Regelung, wir müssen nur verstehen die Regelung die die Politik uns an die Hand gegeben hat, nämlich eine "
Kann" in eine "
Muss" Regelung abzuändern und entsprechend anzuwenden.
Solange ein Gericht den ganzen Vertrag eben nicht als verfassunswidrig einstuft bzw. vom Gesetzgeber nicht ins 21 Jahrhundert transformiert wurde, sollten alle, die die Voraussetzungen für eine Befreiung haben, die Spielregeln einhalten. Spart Zeit, Nerven und beglückt viele dadurch, dass sie
mehr Geld zur Verfügung haben.
Vielleicht lesen wir dann Dank der Länderparlamente in 2014:
Nur noch 23 Menschen beantragen keine Grundsicherung oder ergänzende Leistung zur Grundsicherung
Jede Rente ist durch Inanspruchnahme von Sozialleistung auf Höhe der Grundsicherung angepasst
Jeder der nicht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk konsumieren möchte, muss nicht bezahlen