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Autor Thema: Inländerdiskriminierung  (Gelesen 18013 mal)

J
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Inländerdiskriminierung
Autor: 16. September 2015, 21:00
Hallo liebes Forum,

nachdem ich nun schon mehrere Jahre still mitgelesen habe, möchte ich mich nun auch aktiv hier beteiligen. Vielen Dank an die Mods und an alle anderen, die mir mit ihren interessanten Beiträgen geholfen haben meinen Kampf gegen diesen ungerechten und ungerechtfertigten Zwangsbeitrag aufzunehmen.

Mittlerweile habe ich drei Festsetzungsbescheiden widersprochen ohne eine Reaktion darauf zu erhalten, stattdessen kam vor einiger Zeit eine Mahnung, sodass ich damit rechne demnächst Post von einer Vollstreckungsinstitution zu erhalten.

Ich bin fest entschlossen meine Sicht der Dinge vor ein oder mehrere Gerichte zu bringen, und möchte meine Argumente hier mal zur Diskussion stellen, da diese m.E. so noch nicht hier zu lesen waren.

Wie der Threadtitel schon verrät, werde ich argumentieren, dass es sich beim Rundfunkbeitrag um einen Fall der Inländerdiskriminierung handelt. Folgender Gedankengang führt mich zu dieser Ansicht:

Jeder Wohnungsinhaber in Deutschland ist prinzipiell zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet. Diese Finanzmittel aus diesem Beitrag versetzt die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in die Lage, ihr Programm zu gestalten und zu verbreiten. Ob es sich hierbei nun um einen individuellen Vorteil handelt oder nicht, spielt m.E. keine Rolle.

Ein Verbreitungsweg der linearen Inhalte der Fernseh- und Radioprogramme ist über Satelliten auf der Orbitalposition 19,2° Ost. Je nach genutztem Transponder und Band erreichen diese Signale nahezu 100% der Unionsbürger. (Wenn es ernst wird habe ich vor an dieser Stelle mit entsprechenden Quellen, Tabellen und Grafiken meine Aussagen zu stützen, das spare ich mir mal hier).

Die Tatsache, dass die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender in deutscher Sprache ausgestrahlt werden und sich vermeintlich an die Bevölkerung in Deutschland richten, ist m.E. irrelevant, da ca. 1.000.000 Deutsche im EU-Empfangsgebiet außerhalb Deutschlands leben (auch hier hab ich ne Quelle) und zusätzlich 3,77 Mio Haushalte in Österreich keine größeren Schwierigkeiten haben dürften die ausgestrahlten Inhalte zu verstehen.

Insbesondere bei der Übertragung von sportlichen Großveranstaltungen wie Olympischen Sommer- und Winterspielen, Fußballeuropa- und -weltmeisterschaften sowie Fußballspielen der UEFA Champions-League wird der relevante Inhalt nahezu ausschließlich über das Bild und nicht den Ton transportiert. Will sagen: Deutschkenntnisse sind zur Erfassung des gezeigten Bildes nicht notwendig. Das wiederum bedeutet, dass zusätzlich zu den ca. 40 Mio Haushalten (Wohnungsinhabern) in Deutschland und den erwähnten 3,77 Mio Haushalten in Österreich noch weitere knapp 170 Mio Haushalte in der EU in den Genuss kommen diese Programme nutzen können. Dafür bezahlen müssen freilich nur die in Deutschland (dauerhaft) lebenden Menschen.

Nahezu sämtliche Unionsbürger können etliche Fernseh- und Radioprogramme empfangen, die ausschließlich von in Deutschland lebenden Menschen finanziert werden. Letztere sind allen anderen demnach schlechter gestellt. Es handelt sich um eine unzulässige Inländerdiskriminierung.

Nebenbei bemerkt könnte man an dieser Stelle weitermachen, dass auf Grund dieser grenzenlosen Übertragung per Satellit mit Sicherheit auch Ausstrahlungsrechte für den Abdeckungsbereich des Satelliten erworben werden müssen. Das dürfte deutlich teurer sein, als Ausstrahlungsrechte nur für in Deutschland lebende Menschen zu erwerben. Hierin liegt ein Verstoß gegen das Gebot von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

Als lebendes Beispiel sei an die Posse der Übertragungsrechte der diesjährigen Handball-WM in Qatar erinnert. ARD/ZDF wollten gerne, BeIn-Sports (Rechteinhaber) verlangte aber, dass die Spiele dann auch nur in Deutschland zu sehen sein dürften. Das konnte / wollte ARD/ZDF nicht sicherstellen, sodass man sich letztlich nicht einigen konnte und die Spiele auf dem deutschen TV-Markt bei sky zu sehen waren.

Ein indirekter Beweis meiner vorherigen Ausführungen (?). Aber ich schweife ab.

Vielen Dank fürs Lesen. Ich hoffe auf eine angeregte Diskussion zum Thema Inländerdiskriminierung.

Beste Grüße, JohnnyFirpo


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Nos

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Re: Inländerdiskriminierung
#1: 16. September 2015, 21:23
Ich finde das einen durchaus interessanten Ansatz.
Die rechtliche Bedeutsamkeit kann ich nicht einschätzen, logisch erscheint mir das sehr nachvollziehbar.

Schließlich steht auch im RbStV (oder war es in Gerichtsurteilen?), dass der Sinn des Beitrages ist, ALLE zur Finanzierung heranzuziehen, die im Einflussbereich der ÖRR leben und
genau dies ist eben wie du zeigst nicht der Fall.

Theoretisch müsstest du das noch nicht einmal auf die EU beschränken, auch in der Schweiz dürften ÖR-Programme empgangbar sein, die auch sprachlich für (nahezu?) alle Bewohner der Schweiz
verständlich sind. Inwieweit das rechtlich mehr Aussagekraft hat, weiß ich nicht, aber zumindest fügt es noch ein paar Millionen "Nichtzahler" zu den potenziellen ÖRR-"Kunden" hinzu.
Je nach Empfangbarkeit (kenne mich mit Satelliten-TV nicht aus) könnten ja auch weitere Nicht-EU Länder in den Genuss unseres ÖR kommen, was vielleicht dem Argument mit den Sportveranstaltungen noch mehr Gewicht verleiht.
 


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K
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Re: Inländerdiskriminierung
#2: 18. September 2015, 10:43
 ???
um das in einer Klage zu formulieren, müßte man ja angeben, gegen WELCHES Recht diese "Diskriminierung" verstößt.

Frei empfangbar -und ohne zu bezahlen- ist der deutsche ÖRR ja nicht nur im deutschsprachigen Raum oder in Europa,
sondern weltweit durch die geschaffenen Zugänge wie das Internet oder der Mobilfunk.

Frei: Für Alle.
Bezahlen: Nur Wohnungen in Deutschland ...

 ::)



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J
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Re: Inländerdiskriminierung
#3: 18. September 2015, 11:07
Zitat
um das in einer Klage zu formulieren, müßte man ja angeben, gegen WELCHES Recht diese "Diskriminierung" verstößt.

Ganz genau. In der Verlosung sind bis jetzt Art. 18 AEUV. Jedoch zielt dieser in erster Linie auf Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit ab, was für die Rundfunksbeitragspflicht jedoch unerheblich ist. Insofern erscheint mir diese Rechtsgrundlage noch nicht die am besten geeignetste zu sein.

Ich bin selbst noch am suchen, ob sich eine andere Richtlinie / Verordnung etc. eher heranziehen lässt. Vorschläge sind herzlich willkommen

Beste Grüße, JohnnyFirpo


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Re: Inländerdiskriminierung
#4: 19. September 2015, 22:37
Zitat
Frei empfangbar -und ohne zu bezahlen- ist der deutsche ÖRR ja nicht nur im deutschsprachigen Raum oder in Europa, sondern weltweit durch die geschaffenen Zugänge wie das Internet oder der Mobilfunk.

In diesem Zusammenhang ist zu klären: wie ist die genaue Anzahl der Teilnehmer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und außerhalb. Und von diesen Zahlen kann man dann ausgehen.

Wenn Rundfunk nach EU-Recht eine Dienstleistung ist, dann soll eigentlich jede Rundfunkanstalt wissen, wer genau die angebotene Dienstleistung in Anspruch nimmt ("Kunden"). Wenn sie es nicht genau wissen, dann bedeutet das: keine Wirtschaftlichkeit, keine Teilnahme am Wettbewerb.
 


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Re: Inländerdiskriminierung
#5: 19. September 2015, 23:05
Dürfte auch gegen das Wettbewerbs- und europäische Beihilferecht verstoßen. (siehe auch Artikel 101 EAUV (1) “Mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts bezwecken oder bewirken”)

Dies gilt in der Praxis insbesondere bei Veranstaltungen wie Fußball-WM oder Champions League und bedeutet für nicht in Deutschland lebende Nutzer der im Ausland völlig gratis verfügbaren deutschen öffentlich-rechtlichen Programme ein immenses Einsparpotential, Anbietern außerhalb Deutschlands entgehen so immense Einnahmen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. September 2015, 23:49 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

r

r66

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Re: Inländerdiskriminierung
#6: 20. September 2015, 02:07
Man sollte auch mal untersuchen, ob es zulässig ist, dass Flüchtlingen und Asylbewerber von den Rundfunkgebühren ausgeschlossen werden dürfen. Nicht weil ich den armen Würmern eins reindrücken möchte, sondern um zu zeigen, wie bekloppt die ganze Rundfunkbeitragsgesetzungsgebu g ist.


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Re: Inländerdiskriminierung
#7: 20. September 2015, 08:46
Von den Inländern werden wiederum die bereits seit dem Wirtschaftswunder hier lebenden Ausländer (falls man diese noch so bezeichnen darf) nochmal in anderer Hinsicht diskriminiert.
Ein Großteil hängt immer noch an seiner alten Heimat und fühlt sich auch weiterhin tief mit ihr verbunden.
Dies zeigt sich vielerorts an stark anders ausgerichteten Satellitenanlagen, als die zumeist übliche für deutsche eingeborene Haushalte verbreitete Ausrichtung nach Astra (und vereinzelt fast identische nach Hotbird).
Ich könnte mir vorstellen, dass dort zumeist kein deutsches Programm geschaut wird und der deutsche Alltag samt deutscher Sprache in den eigenen vier Wänden ausgeblendet wird.
In diese Wohnungen kann keiner offiziell reinschauen, dazu liegen keine aufschlussreichen Erkenntnisse vor.
Zumindest läuft in vielen Gaststätten im TV über dem Tresen oder im Gastraum ein Programm in der Sprache der ursprünglichen Heimat des Betreibers. Dies lässt doch schon genug davon erahnen was dann in den privaten vier Wänden im TV läuft, selbst für Nachrichten wird da gewiss kein ÖRR benötigt.
Eine Vielzahl guter ausländischer Sender sind zudem kostenpflichtig, wahrscheinlich wird für diese dann noch mal extra und freiwillig ! zusätzlich bezahlt.
Diese nicht minder große Gruppe von "ausländischen Inländern" wäre also mindestens doppelt, wenn nicht gar dreifach diskriminiert und angesch.....
Andersherum wäre ein deutscher Auswanderer fern der Heimat, welcher noch nicht ganz mit Deutschland abgeschlossen hat, klar im Vorteil mit gratis empfangbaren deutschen Programmen.
Der ÖRR muss sich ja unbedingt auch noch im Internet aufdrängeln, der dumme Wohnungsinhaber in Deutschland und nur in Deutschland zahlt schließlich per Schutzgeld ähnlichem Zwang die ganze Chose.
Gibt es denn z.Bsp. in Australien oder Neuseeland ein ZwangsPayTV nach dem Muster des ÖRR ?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. September 2015, 09:10 von mickschecker«
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Re: Inländerdiskriminierung
#8: 20. September 2015, 09:45

Mittlerweile habe ich drei Festsetzungsbescheiden widersprochen ohne eine Reaktion darauf zu erhalten, stattdessen kam vor einiger Zeit eine Mahnung, sodass ich damit rechne demnächst Post von einer Vollstreckungsinstitution zu erhalten.


Jeder Wohnungsinhaber in Deutschland ist prinzipiell zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet.

Mr. X selbst würde einer Mahnung widersprechen, auch wenn kein Rechtsbehelfsbescheid dabei ist, denn diese Gangster behaupten doch, dass, wenn nicht widersprochen wurde, alles unanfechtbar geworden sei.


"  Rundfunkbeitrags  " , es ist definitiv KEIN Beitrag.

"  verpflichtet  " 
na ja, ob verpflichtet?  Es werden Viele genötigt für etwas zu bezahlen, was sie nicht nutzen, d.h. sie zahlen für Andere mit, besser für die, die sich das Geld in die eigene Tasche stecken.
In erster Linie ist es Nötigung.

Die Art und Weise, wie dabei vorgegangen wird, ist diskriminierend. Die Rechte des Bürgers werden von dieser nicht rechtsfähigen Mafia-Vereinigung mit Füßen getreten. Die lügen zudem, was das Zeug hält, wobei es nicht mal eine konkrete Ansprechperson gibt. Damit weiß man nicht, wer diese Lügen aufgesetzt hat.


Es gibt die eine Lösung, die da wäre : Grundversorgung ( minimale Gebühr ) Rest als Bezahlfernsehen, Verschlüsselung. Das wäre die Allerbeste. Damit schafft man mehrere Probleme gleichzeitig aus der Welt.
Und eine Zweite, die da wäre :  Neufassung des 2013-er Vertrages mit Berücksichtigung der Besonderheiten und Differenzierung der Höhe der Beiträge. Dann sind es auch Beiträge.
Radio macht nur einen Bruchteil aus.


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Re: Inländerdiskriminierung
#9: 20. September 2015, 11:12
Die Diskriminierung fängt an, wenn die Zahl der Nutzer übersteigt die Zahl der Zahler.

Stefan Lichtblau vom SWR Beitragsservice gibt Auskunft

Zitat
Würde jeder nur für das bezahlen, was er tatsächlich nutzt, wären kostenintensive Kulturangebote kaum noch möglich.

Wofür braucht man diese Angebote, wenn niemand die nutzt? Und dazu noch: für was soll man dann zahlen? Für Nichtnutzung?

Zitat
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk richtet sich mit seinem Programm an ein breites Publikum und hat bei der Programmgestaltung hohen Qualitätsanforderungen zu genügen, deren Einhaltung von Gremien kontrolliert werden. Im Mittelpunkt steht der Auftrag zu informieren, zu beraten, zu bilden und zu unterhalten - umfassend und alle Zielgruppen ansprechend.

Wenn nicht alle Gruppen angesprochen werden, dann Nichterfüllung des Auftrags, oder Diskriminierung einer Gruppe. Oder beides?

Zitat
Der Verdienst von Jauch und & Co. richtet sich nach Marktpreisen, auf die wir nur bedingt Einfluss haben. Entscheidend ist für uns die Gesamtkalkulation. Wir haben ein bestimmtes Budget und damit müssen wir planen und haushalten.

Gesamtpreis = mehr für Jauch + weniger fürs Programm.

Zitat
Programm zu verschlüsseln widerspricht dem Grundsatz und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, für jeden frei empfangbar zu sein. Außerdem wird damit das Solidarsystem ausgehebelt. Würde jeder nur das zahlen, was er sehen oder nutzen möchte, könnte das vielfältige, öffentlich-rechtliche Programm nicht angeboten werden.

Oben waren noch "kostenintensive Kulturangebote" überflüssig. Jetzt ist die Rede, dass "vielfältige, öffentlich-rechtliche Programm" niemand nutzen möchte. Geschweige dafür zahlen. Interessant.


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Re: Inländerdiskriminierung
#10: 20. September 2015, 11:56
Zitat
Würde jeder nur für das bezahlen, was er tatsächlich nutzt, wären kostenintensive Kulturangebote kaum noch möglich.

Kultur?

Aus der Luft gegriffene Beschuldigungen von Minderheiten, Diskriminierung der Gesellschaftsgruppen, Schüren der Angst bei Menschen, Verdrehungen der Tatsachen, Nachrichtenauswahl nach parteipolitischen Kriterien, ... Was hat das mit Kultur zu tun?
Sie verwechseln es mit der Zwangs-Kultur.

Angebote?

Seit wann ist eine Nötigung zur Zahlung ein Angebot?

Das sind die typischen Verdrehungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Kein Wunder, das die Akzeptaz der öffentlich-rechtlichen Programme sehr stark abgenommen hat:
ARD & ZDF - Vollkommen austauschbare überteuerte Anbieter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15571.msg103868.html#msg103868

Würde jeder nur die Medien bezahlen, die er nutzt, wären wir in der Medienwahl frei gewesen und könnten Medien in der Menge erwerben, die für einen persönlich vertrauenswürdig sind. Die  Diskriminierung der Nichtnutzer wäre überwunden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. September 2015, 18:54 von Bürger«

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Re: Inländerdiskriminierung
#11: 20. September 2015, 13:13
In Bezug auf den europäischen Binnenmarkt ist die Frage des Themas aber außerst interessant;

Warum werden Bürger einer anderen Nationalität ohne Diplomaten- oder sonstigen befreienden Status, die hier ihren Hauptwohnsitz haben, zur Beitragszahlung herangezogen, wo sie die Leistungen der einheimischen Rundfunkunternehmen mangels sprachlicher Fähigkeiten doch gar nicht in Anspruch nehmen können?

Warum zahlen Bürger unserer Nationalität, die ihren Hauptwohnsitz in einem anderem zum europäischen Binnenmarkt gehörenden EU-Land haben, evtl. keine Beiträge zum deutschen Rundfunksystem, wo sie doch sehr wahrscheinlich eher den dt. ÖRR konsumieren als evtl. mangels sprachlicher Fähigkeiten einen Rundfunksender des Landes, in dem sie sich aufhalten?

Nach Inländerdiskriminierung riecht das schon.

Und genau aus diesen Gründen hat die EU ein für alle gültiges System aufgestellt und den Rundfunk ins Wettbewerbsrecht gehoben.

Entweder zahlt, wer nutzt, oder die Zahlung erfolgt pauschal aus einer allgemeinen, sozialausgewogenen, also einkommensabhängigen Steuer.


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Re: Inländerdiskriminierung
#12: 20. September 2015, 21:53
Entweder zahlt, wer nutzt, oder die Zahlung erfolgt pauschal aus einer allgemeinen, sozialausgewogenen, also einkommensabhängigen Steuer.
Eine einkommensabhängige Steuer will man beim ÖRR vor allem aus Furcht vor gefährlich werdendem Aufruhr in den einkommensstärkeren Schichten nicht haben. Es ist bequemer den solidarischen Gedanken zu bemühen und von einem gleichen Beitrag für alle als gerechtere Option zu faseln. Das genau diese Variante sich total asozial und ungerecht gerade für die einkommensschwächeren Schichten gestaltet, wird durch die fehlende Ausstiegsmöglichkeit erst richtig prekär.
Den Vorwand es dürfe keine Steuer sein, könnte man ganz locker mit einem einkommensabhängigen Beitrag kontern.
Ein Beitrag muss kein feststehend gleicher Beitrag für alle sein.
Er kann genauso gut dem finanziellen Level des Beitragsleistenden angepasst werden.
Beispiele dafür gibt es schon lange, so wird der Kindergartenbeitrag m.E. nach dem Einkommen der Eltern  berechnet.



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Re: Inländerdiskriminierung
#13: 20. September 2015, 22:07
Eine einkommensabhängige Steuer will man beim ÖRR vor allem aus Furcht vor gefährlich werdendem Aufruhr in den einkommensstärkeren Schichten nicht haben.
Das ist der EU aber ganz sicher sch***egal.

Eu-seitig ist halt nur jene Rundfunkfinanzierungsmöglichkeit nachhaltig abgesichert, die sozial ausgewogen konstruiert ist und(!) entweder aus freiwilligen Zahlungen der Bürger besteht, weil sie Rundfunk und Co konsumieren, oder auf Basis einer echten, einkommensabhängigen Steuer beruht oder eine Kombination aus beiden Varianten darstellt.

Da beim Gerichtshof wie auch dem Gericht 1. Instanz jeweils jedes Mitgliedsland genau eine Stimme hat, also 1 Richter entsenden darf, (ok, eigentlich mindestens 1 Richter), ist nicht wahrscheinlich, daß 1 Richter alle anderen überstimmt und ein Ergebnis erzielt wird, das europäisches Recht mißachtet.


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Re: Inländerdiskriminierung
#14: 20. September 2015, 22:36
Das ist der EU aber ganz sicher sch***egal.
Der EU sicherlich, aber dem ÖRR ganz sicher nicht.
Der hätte dann mit anderen Kalibern vor Gericht zu kämpfen.
Warum tut sich denn die EU so schwer, dem ÖRR bei der Finanzierung mal genauer auf die Finger zu schauen. Ach ja ich vergaß, es gibt wichtigeres zu regeln, in der Nonsensschublade ist noch immer viel sinnlos Platz. >:D


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