gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: JohnnyFirpo am 16. September 2015, 21:00

Titel: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: JohnnyFirpo am 16. September 2015, 21:00
Hallo liebes Forum,

nachdem ich nun schon mehrere Jahre still mitgelesen habe, möchte ich mich nun auch aktiv hier beteiligen. Vielen Dank an die Mods und an alle anderen, die mir mit ihren interessanten Beiträgen geholfen haben meinen Kampf gegen diesen ungerechten und ungerechtfertigten Zwangsbeitrag aufzunehmen.

Mittlerweile habe ich drei Festsetzungsbescheiden widersprochen ohne eine Reaktion darauf zu erhalten, stattdessen kam vor einiger Zeit eine Mahnung, sodass ich damit rechne demnächst Post von einer Vollstreckungsinstitution zu erhalten.

Ich bin fest entschlossen meine Sicht der Dinge vor ein oder mehrere Gerichte zu bringen, und möchte meine Argumente hier mal zur Diskussion stellen, da diese m.E. so noch nicht hier zu lesen waren.

Wie der Threadtitel schon verrät, werde ich argumentieren, dass es sich beim Rundfunkbeitrag um einen Fall der Inländerdiskriminierung handelt. Folgender Gedankengang führt mich zu dieser Ansicht:

Jeder Wohnungsinhaber in Deutschland ist prinzipiell zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet. Diese Finanzmittel aus diesem Beitrag versetzt die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in die Lage, ihr Programm zu gestalten und zu verbreiten. Ob es sich hierbei nun um einen individuellen Vorteil handelt oder nicht, spielt m.E. keine Rolle.

Ein Verbreitungsweg der linearen Inhalte der Fernseh- und Radioprogramme ist über Satelliten auf der Orbitalposition 19,2° Ost. Je nach genutztem Transponder und Band erreichen diese Signale nahezu 100% der Unionsbürger. (Wenn es ernst wird habe ich vor an dieser Stelle mit entsprechenden Quellen, Tabellen und Grafiken meine Aussagen zu stützen, das spare ich mir mal hier).

Die Tatsache, dass die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender in deutscher Sprache ausgestrahlt werden und sich vermeintlich an die Bevölkerung in Deutschland richten, ist m.E. irrelevant, da ca. 1.000.000 Deutsche im EU-Empfangsgebiet außerhalb Deutschlands leben (auch hier hab ich ne Quelle) und zusätzlich 3,77 Mio Haushalte in Österreich keine größeren Schwierigkeiten haben dürften die ausgestrahlten Inhalte zu verstehen.

Insbesondere bei der Übertragung von sportlichen Großveranstaltungen wie Olympischen Sommer- und Winterspielen, Fußballeuropa- und -weltmeisterschaften sowie Fußballspielen der UEFA Champions-League wird der relevante Inhalt nahezu ausschließlich über das Bild und nicht den Ton transportiert. Will sagen: Deutschkenntnisse sind zur Erfassung des gezeigten Bildes nicht notwendig. Das wiederum bedeutet, dass zusätzlich zu den ca. 40 Mio Haushalten (Wohnungsinhabern) in Deutschland und den erwähnten 3,77 Mio Haushalten in Österreich noch weitere knapp 170 Mio Haushalte in der EU in den Genuss kommen diese Programme nutzen können. Dafür bezahlen müssen freilich nur die in Deutschland (dauerhaft) lebenden Menschen.

Nahezu sämtliche Unionsbürger können etliche Fernseh- und Radioprogramme empfangen, die ausschließlich von in Deutschland lebenden Menschen finanziert werden. Letztere sind allen anderen demnach schlechter gestellt. Es handelt sich um eine unzulässige Inländerdiskriminierung.

Nebenbei bemerkt könnte man an dieser Stelle weitermachen, dass auf Grund dieser grenzenlosen Übertragung per Satellit mit Sicherheit auch Ausstrahlungsrechte für den Abdeckungsbereich des Satelliten erworben werden müssen. Das dürfte deutlich teurer sein, als Ausstrahlungsrechte nur für in Deutschland lebende Menschen zu erwerben. Hierin liegt ein Verstoß gegen das Gebot von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

Als lebendes Beispiel sei an die Posse der Übertragungsrechte der diesjährigen Handball-WM in Qatar erinnert. ARD/ZDF wollten gerne, BeIn-Sports (Rechteinhaber) verlangte aber, dass die Spiele dann auch nur in Deutschland zu sehen sein dürften. Das konnte / wollte ARD/ZDF nicht sicherstellen, sodass man sich letztlich nicht einigen konnte und die Spiele auf dem deutschen TV-Markt bei sky zu sehen waren.

Ein indirekter Beweis meiner vorherigen Ausführungen (?). Aber ich schweife ab.

Vielen Dank fürs Lesen. Ich hoffe auf eine angeregte Diskussion zum Thema Inländerdiskriminierung.

Beste Grüße, JohnnyFirpo
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: Nos am 16. September 2015, 21:23
Ich finde das einen durchaus interessanten Ansatz.
Die rechtliche Bedeutsamkeit kann ich nicht einschätzen, logisch erscheint mir das sehr nachvollziehbar.

Schließlich steht auch im RbStV (oder war es in Gerichtsurteilen?), dass der Sinn des Beitrages ist, ALLE zur Finanzierung heranzuziehen, die im Einflussbereich der ÖRR leben und
genau dies ist eben wie du zeigst nicht der Fall.

Theoretisch müsstest du das noch nicht einmal auf die EU beschränken, auch in der Schweiz dürften ÖR-Programme empgangbar sein, die auch sprachlich für (nahezu?) alle Bewohner der Schweiz
verständlich sind. Inwieweit das rechtlich mehr Aussagekraft hat, weiß ich nicht, aber zumindest fügt es noch ein paar Millionen "Nichtzahler" zu den potenziellen ÖRR-"Kunden" hinzu.
Je nach Empfangbarkeit (kenne mich mit Satelliten-TV nicht aus) könnten ja auch weitere Nicht-EU Länder in den Genuss unseres ÖR kommen, was vielleicht dem Argument mit den Sportveranstaltungen noch mehr Gewicht verleiht.
 
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: Kokoloriker am 18. September 2015, 10:43
 ???
um das in einer Klage zu formulieren, müßte man ja angeben, gegen WELCHES Recht diese "Diskriminierung" verstößt.

Frei empfangbar -und ohne zu bezahlen- ist der deutsche ÖRR ja nicht nur im deutschsprachigen Raum oder in Europa,
sondern weltweit durch die geschaffenen Zugänge wie das Internet oder der Mobilfunk.

Frei: Für Alle.
Bezahlen: Nur Wohnungen in Deutschland ...

 ::)

Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: JohnnyFirpo am 18. September 2015, 11:07
Zitat
um das in einer Klage zu formulieren, müßte man ja angeben, gegen WELCHES Recht diese "Diskriminierung" verstößt.

Ganz genau. In der Verlosung sind bis jetzt Art. 18 AEUV. Jedoch zielt dieser in erster Linie auf Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit ab, was für die Rundfunksbeitragspflicht jedoch unerheblich ist. Insofern erscheint mir diese Rechtsgrundlage noch nicht die am besten geeignetste zu sein.

Ich bin selbst noch am suchen, ob sich eine andere Richtlinie / Verordnung etc. eher heranziehen lässt. Vorschläge sind herzlich willkommen

Beste Grüße, JohnnyFirpo
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: boykott2015 am 19. September 2015, 22:37
Zitat
Frei empfangbar -und ohne zu bezahlen- ist der deutsche ÖRR ja nicht nur im deutschsprachigen Raum oder in Europa, sondern weltweit durch die geschaffenen Zugänge wie das Internet oder der Mobilfunk.

In diesem Zusammenhang ist zu klären: wie ist die genaue Anzahl der Teilnehmer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und außerhalb. Und von diesen Zahlen kann man dann ausgehen.

Wenn Rundfunk nach EU-Recht eine Dienstleistung ist, dann soll eigentlich jede Rundfunkanstalt wissen, wer genau die angebotene Dienstleistung in Anspruch nimmt ("Kunden"). Wenn sie es nicht genau wissen, dann bedeutet das: keine Wirtschaftlichkeit, keine Teilnahme am Wettbewerb.
 
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 19. September 2015, 23:05
Dürfte auch gegen das Wettbewerbs- und europäische Beihilferecht verstoßen. (siehe auch Artikel 101 EAUV (1) “Mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts bezwecken oder bewirken”)

Dies gilt in der Praxis insbesondere bei Veranstaltungen wie Fußball-WM oder Champions League und bedeutet für nicht in Deutschland lebende Nutzer der im Ausland völlig gratis verfügbaren deutschen öffentlich-rechtlichen Programme ein immenses Einsparpotential, Anbietern außerhalb Deutschlands entgehen so immense Einnahmen.
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: r66 am 20. September 2015, 02:07
Man sollte auch mal untersuchen, ob es zulässig ist, dass Flüchtlingen und Asylbewerber von den Rundfunkgebühren ausgeschlossen werden dürfen. Nicht weil ich den armen Würmern eins reindrücken möchte, sondern um zu zeigen, wie bekloppt die ganze Rundfunkbeitragsgesetzungsgebu g ist.
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: mickschecker am 20. September 2015, 08:46
Von den Inländern werden wiederum die bereits seit dem Wirtschaftswunder hier lebenden Ausländer (falls man diese noch so bezeichnen darf) nochmal in anderer Hinsicht diskriminiert.
Ein Großteil hängt immer noch an seiner alten Heimat und fühlt sich auch weiterhin tief mit ihr verbunden.
Dies zeigt sich vielerorts an stark anders ausgerichteten Satellitenanlagen, als die zumeist übliche für deutsche eingeborene Haushalte verbreitete Ausrichtung nach Astra (und vereinzelt fast identische nach Hotbird).
Ich könnte mir vorstellen, dass dort zumeist kein deutsches Programm geschaut wird und der deutsche Alltag samt deutscher Sprache in den eigenen vier Wänden ausgeblendet wird.
In diese Wohnungen kann keiner offiziell reinschauen, dazu liegen keine aufschlussreichen Erkenntnisse vor.
Zumindest läuft in vielen Gaststätten im TV über dem Tresen oder im Gastraum ein Programm in der Sprache der ursprünglichen Heimat des Betreibers. Dies lässt doch schon genug davon erahnen was dann in den privaten vier Wänden im TV läuft, selbst für Nachrichten wird da gewiss kein ÖRR benötigt.
Eine Vielzahl guter ausländischer Sender sind zudem kostenpflichtig, wahrscheinlich wird für diese dann noch mal extra und freiwillig ! zusätzlich bezahlt.
Diese nicht minder große Gruppe von "ausländischen Inländern" wäre also mindestens doppelt, wenn nicht gar dreifach diskriminiert und angesch.....
Andersherum wäre ein deutscher Auswanderer fern der Heimat, welcher noch nicht ganz mit Deutschland abgeschlossen hat, klar im Vorteil mit gratis empfangbaren deutschen Programmen.
Der ÖRR muss sich ja unbedingt auch noch im Internet aufdrängeln, der dumme Wohnungsinhaber in Deutschland und nur in Deutschland zahlt schließlich per Schutzgeld ähnlichem Zwang die ganze Chose.
Gibt es denn z.Bsp. in Australien oder Neuseeland ein ZwangsPayTV nach dem Muster des ÖRR ?

Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: gerechte Lösung am 20. September 2015, 09:45

Mittlerweile habe ich drei Festsetzungsbescheiden widersprochen ohne eine Reaktion darauf zu erhalten, stattdessen kam vor einiger Zeit eine Mahnung, sodass ich damit rechne demnächst Post von einer Vollstreckungsinstitution zu erhalten.


Jeder Wohnungsinhaber in Deutschland ist prinzipiell zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet.

Mr. X selbst würde einer Mahnung widersprechen, auch wenn kein Rechtsbehelfsbescheid dabei ist, denn diese Gangster behaupten doch, dass, wenn nicht widersprochen wurde, alles unanfechtbar geworden sei.


"  Rundfunkbeitrags  " , es ist definitiv KEIN Beitrag.

"  verpflichtet  " 
na ja, ob verpflichtet?  Es werden Viele genötigt für etwas zu bezahlen, was sie nicht nutzen, d.h. sie zahlen für Andere mit, besser für die, die sich das Geld in die eigene Tasche stecken.
In erster Linie ist es Nötigung.

Die Art und Weise, wie dabei vorgegangen wird, ist diskriminierend. Die Rechte des Bürgers werden von dieser nicht rechtsfähigen Mafia-Vereinigung mit Füßen getreten. Die lügen zudem, was das Zeug hält, wobei es nicht mal eine konkrete Ansprechperson gibt. Damit weiß man nicht, wer diese Lügen aufgesetzt hat.


Es gibt die eine Lösung, die da wäre : Grundversorgung ( minimale Gebühr ) Rest als Bezahlfernsehen, Verschlüsselung. Das wäre die Allerbeste. Damit schafft man mehrere Probleme gleichzeitig aus der Welt.
Und eine Zweite, die da wäre :  Neufassung des 2013-er Vertrages mit Berücksichtigung der Besonderheiten und Differenzierung der Höhe der Beiträge. Dann sind es auch Beiträge.
Radio macht nur einen Bruchteil aus.
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: boykott2015 am 20. September 2015, 11:12
Die Diskriminierung fängt an, wenn die Zahl der Nutzer übersteigt die Zahl der Zahler.

Stefan Lichtblau vom SWR Beitragsservice gibt Auskunft (http://www.swr.de/direkt/antworten-auf-fragen/-/id=8760410/did=10974278/nid=8760410/1yf6ocb/index.html)

Zitat
Würde jeder nur für das bezahlen, was er tatsächlich nutzt, wären kostenintensive Kulturangebote kaum noch möglich.

Wofür braucht man diese Angebote, wenn niemand die nutzt? Und dazu noch: für was soll man dann zahlen? Für Nichtnutzung?

Zitat
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk richtet sich mit seinem Programm an ein breites Publikum und hat bei der Programmgestaltung hohen Qualitätsanforderungen zu genügen, deren Einhaltung von Gremien kontrolliert werden. Im Mittelpunkt steht der Auftrag zu informieren, zu beraten, zu bilden und zu unterhalten - umfassend und alle Zielgruppen ansprechend.

Wenn nicht alle Gruppen angesprochen werden, dann Nichterfüllung des Auftrags, oder Diskriminierung einer Gruppe. Oder beides?

Zitat
Der Verdienst von Jauch und & Co. richtet sich nach Marktpreisen, auf die wir nur bedingt Einfluss haben. Entscheidend ist für uns die Gesamtkalkulation. Wir haben ein bestimmtes Budget und damit müssen wir planen und haushalten.

Gesamtpreis = mehr für Jauch + weniger fürs Programm.

Zitat
Programm zu verschlüsseln widerspricht dem Grundsatz und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, für jeden frei empfangbar zu sein. Außerdem wird damit das Solidarsystem ausgehebelt. Würde jeder nur das zahlen, was er sehen oder nutzen möchte, könnte das vielfältige, öffentlich-rechtliche Programm nicht angeboten werden.

Oben waren noch "kostenintensive Kulturangebote" überflüssig. Jetzt ist die Rede, dass "vielfältige, öffentlich-rechtliche Programm" niemand nutzen möchte. Geschweige dafür zahlen. Interessant.
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: Viktor7 am 20. September 2015, 11:56
Zitat
Würde jeder nur für das bezahlen, was er tatsächlich nutzt, wären kostenintensive Kulturangebote kaum noch möglich.

Kultur?

Aus der Luft gegriffene Beschuldigungen von Minderheiten, Diskriminierung der Gesellschaftsgruppen, Schüren der Angst bei Menschen, Verdrehungen der Tatsachen, Nachrichtenauswahl nach parteipolitischen Kriterien, ... Was hat das mit Kultur zu tun?
Sie verwechseln es mit der Zwangs-Kultur.

Angebote?

Seit wann ist eine Nötigung zur Zahlung ein Angebot?

Das sind die typischen Verdrehungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Kein Wunder, das die Akzeptaz der öffentlich-rechtlichen Programme sehr stark abgenommen hat:
ARD & ZDF - Vollkommen austauschbare überteuerte Anbieter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15571.msg103868.html#msg103868

Würde jeder nur die Medien bezahlen, die er nutzt, wären wir in der Medienwahl frei gewesen und könnten Medien in der Menge erwerben, die für einen persönlich vertrauenswürdig sind. Die  Diskriminierung der Nichtnutzer wäre überwunden.
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: pinguin am 20. September 2015, 13:13
In Bezug auf den europäischen Binnenmarkt ist die Frage des Themas aber außerst interessant;

Warum werden Bürger einer anderen Nationalität ohne Diplomaten- oder sonstigen befreienden Status, die hier ihren Hauptwohnsitz haben, zur Beitragszahlung herangezogen, wo sie die Leistungen der einheimischen Rundfunkunternehmen mangels sprachlicher Fähigkeiten doch gar nicht in Anspruch nehmen können?

Warum zahlen Bürger unserer Nationalität, die ihren Hauptwohnsitz in einem anderem zum europäischen Binnenmarkt gehörenden EU-Land haben, evtl. keine Beiträge zum deutschen Rundfunksystem, wo sie doch sehr wahrscheinlich eher den dt. ÖRR konsumieren als evtl. mangels sprachlicher Fähigkeiten einen Rundfunksender des Landes, in dem sie sich aufhalten?

Nach Inländerdiskriminierung riecht das schon.

Und genau aus diesen Gründen hat die EU ein für alle gültiges System aufgestellt und den Rundfunk ins Wettbewerbsrecht gehoben.

Entweder zahlt, wer nutzt, oder die Zahlung erfolgt pauschal aus einer allgemeinen, sozialausgewogenen, also einkommensabhängigen Steuer.
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: mickschecker am 20. September 2015, 21:53
Entweder zahlt, wer nutzt, oder die Zahlung erfolgt pauschal aus einer allgemeinen, sozialausgewogenen, also einkommensabhängigen Steuer.
Eine einkommensabhängige Steuer will man beim ÖRR vor allem aus Furcht vor gefährlich werdendem Aufruhr in den einkommensstärkeren Schichten nicht haben. Es ist bequemer den solidarischen Gedanken zu bemühen und von einem gleichen Beitrag für alle als gerechtere Option zu faseln. Das genau diese Variante sich total asozial und ungerecht gerade für die einkommensschwächeren Schichten gestaltet, wird durch die fehlende Ausstiegsmöglichkeit erst richtig prekär.
Den Vorwand es dürfe keine Steuer sein, könnte man ganz locker mit einem einkommensabhängigen Beitrag kontern.
Ein Beitrag muss kein feststehend gleicher Beitrag für alle sein.
Er kann genauso gut dem finanziellen Level des Beitragsleistenden angepasst werden.
Beispiele dafür gibt es schon lange, so wird der Kindergartenbeitrag m.E. nach dem Einkommen der Eltern  berechnet.

Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: pinguin am 20. September 2015, 22:07
Eine einkommensabhängige Steuer will man beim ÖRR vor allem aus Furcht vor gefährlich werdendem Aufruhr in den einkommensstärkeren Schichten nicht haben.
Das ist der EU aber ganz sicher sch***egal.

Eu-seitig ist halt nur jene Rundfunkfinanzierungsmöglichkeit nachhaltig abgesichert, die sozial ausgewogen konstruiert ist und(!) entweder aus freiwilligen Zahlungen der Bürger besteht, weil sie Rundfunk und Co konsumieren, oder auf Basis einer echten, einkommensabhängigen Steuer beruht oder eine Kombination aus beiden Varianten darstellt.

Da beim Gerichtshof wie auch dem Gericht 1. Instanz jeweils jedes Mitgliedsland genau eine Stimme hat, also 1 Richter entsenden darf, (ok, eigentlich mindestens 1 Richter), ist nicht wahrscheinlich, daß 1 Richter alle anderen überstimmt und ein Ergebnis erzielt wird, das europäisches Recht mißachtet.
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: mickschecker am 20. September 2015, 22:36
Das ist der EU aber ganz sicher sch***egal.
Der EU sicherlich, aber dem ÖRR ganz sicher nicht.
Der hätte dann mit anderen Kalibern vor Gericht zu kämpfen.
Warum tut sich denn die EU so schwer, dem ÖRR bei der Finanzierung mal genauer auf die Finger zu schauen. Ach ja ich vergaß, es gibt wichtigeres zu regeln, in der Nonsensschublade ist noch immer viel sinnlos Platz. >:D
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: pinguin am 21. September 2015, 08:08
Warum tut sich denn die EU so schwer, dem ÖRR bei der Finanzierung mal genauer auf die Finger zu schauen.
Die wählen wohl einen etwas anderen Weg; es fällt den verantwortlichen Deutschen so nicht auf. Insbesondere sei hier an all jene Richtlinien und Verordnungen erinnert, die nach Abschluß des damaligen, später gegen Auflagen eingestellten Beihilfeverfahrens beschlossen worden sind. Auch wenn der dt. ÖRR darin nicht genannt wird, ist keine pro dt. ÖRR, wenn man seine damaligen wie derzeitigen Geschäftspraktiken zugrunde legt.

Fragen darf man, warum die von D in die EU entsandten Bürger, bspw. der Parlamentspräsident, hier nicht tätig werden. Da kommen dann schon mal Zweifel auf, ob jene Personen vom EU-Gedanken wirklich so überzeugt sind, wie sie öffentlich tun.
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: wimmerma am 21. September 2015, 11:13
Der Punkt der Inländerdiskriminierung war mir auch schon länger aufgefallen.

Deshalb hat Person A diesen auch in seiner zweiten Klage, zusammen mit den EU Wettbewerbsthemen verwurstet.
Berufen wurde sich dann auf 18 AEUV. Ob das jetzt 100% korrekt ist, mag dahingestellt sein.

Es wurde hier noch ein Punkt angesprochen, der von A eingebaut wurde.
Die Befreiung von gewissen Gruppierungen.

Natürlich liegt es auch A fern, diesen Gruppierungen Schlechtes zu wollen. Im Hinblick auf die Finanzierung des öR sollte die Rechtmäßigkeit der Befreiung aber thematisiert werden.
Haushalt ist Haushalt ist Haushalt. Also ist Beitrag zu zahlen.
Wenn, dann müssen ALLE zahlen. Für z.B. Hartz IV Empfänger, Flüchtlinge, etc., muß dann eben die Kommune einspringen und den "lebenswichtigen" Beitrag bezahlen. Da freuen die sich dann bestimmt.
Evtl. gibts dann von da dann etwas Druck auf die Politik.

Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: mickschecker am 22. September 2015, 06:49
Haushalt ist Haushalt ist Haushalt. Also ist Beitrag zu zahlen.
Wenn, dann müssen ALLE zahlen. Für z.B. Hartz IV Empfänger, Flüchtlinge, etc., .....
Auch dafür hält man beim ÖRR so krampfhaft an der Ausgestaltung als Beitrag fest. Da kann man so wunderbar die Gruppen als befreite Ausnahmen und soziale Wohltätigkeit ausklammern, welche sonst mit der Zahlung eh nur so gut wie unlösbare Schwierigkeiten bereiten würden.
Allerdings könnte der gleiche Effekt auch mit einem einkommensabhängigen Beitrag erzielt werden, indem erst ab einer gewissen festzulegenden Einkommenshöhe Beitrag (Freibetrag Hartz4Satz) zu entrichten wäre.
- Der andere dabei zu erzielende und mehr Beachtung zu schenkende Effekt wäre dann aber die gerechtere Heranziehung von höheren Einkommen, welchen der asoziale Beitrag in gleicher Höhe für alle bisher relativ gelassen am A.... vorbei geht. Würde da nach Einkommen bemessen, wären diese bisher Untätigen auf der Sonnenseite des Lebens schon eher zu motivieren, um aus der Hüfte zu kommen und sich endlich auch mit diesem Schwachfug zu beschäftigen...
Genau dies soll aber mit dem derzeitig gleichgeschalteten Beitrag vermieden werden.
Die eventuell gefährlich werdende "Kundschaft" soll besser ruhig gestellt bleiben und ihren Beitrag weiterhin cool lächelnd aus der Portokasse zahlen...
Dafür können die weniger Bemittelten ihre letzten paar Cent zusammenkratzen und dem ÖRR kredenzen..
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: juliar am 23. September 2015, 12:10
Interessanter Beitrag. Ich habe in meinem Widerspruch einen ähnlichen Ansatz gewählt und mich auf eine Diskriminierung aufgrund meines Wohnsitzes innerhalb der EU berufen. Ich habe mich unter anderem darauf bezogen das ca. 150 Millionen Menschen in der EU deutsch sprechen und somit das deutsche TV nutzen können, aber nur Menschen mit Wohnsitz in Deutschland dafür zahlen müssen. Bis jetzt auch noch keinen Widerspruchsbescheid zu dem Thema bekommen.

Das ganze ist nur meine Laienmeinung, fände es also interessant wenn sich zum Thema evtl. nochmal jemand äußert der von der rechtlichen Seite hier mehr Input zusteuern kann. Wenn der Widerspruchsbescheid da ist würde ich gerne zu genau diesem Thema, wahrscheinlich mit Anwalt, Klage erheben (wenn es denn Sinn macht).

Schönen Gruß
Julia
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: Rochus am 24. September 2015, 07:37
Johnny Firpo, die Richter in Bayern haben Deine Einwände messerscharf erkannt und haben in ihrem unendlichen Ratschluss folgende Forderung aufgestellt:

Zitat
Pressemitteilung

 zur

Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

vom 15. Mai 2014

 über zwei Popularklagen

auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit

von Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2011 (GVBl S. 258, ber. S. 404, BayRS 2251-17-S)

...

b) Der Rundfunkbeitrag ist durch seine Ausgleichsfunktion und die Finanzierungsgarantie zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besonders sachlich gerechtfertigt. Der Vorteilsausgleich dient nach den Vorstellungen des Normgebers zwei ineinandergreifenden Zwecken: Zum einen soll er den Vorteil abgelten, der daraus entsteht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in besonderem Maß die Grundlagen der Informationsgesellschaft fördert und einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen leistet; insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht. Zum anderen wird ein Entgelt für die Möglichkeit individueller Nutzung verlangt, von der bei typisierender Betrachtung in den gesetzlich bestimmten Raumeinheiten üblicherweise Gebrauch gemacht wird. Auch für den unternehmerischen Bereich ist bei typisierender Betrachtung die Möglichkeit eröffnet, dass die Rundfunkprogramme in einer besonderen, die Unternehmenszwecke fördernden Weise genutzt werden, sei es zur Informationsgewinnung, sei es zur (Pausen-)Unterhaltung der Beschäftigten oder Kunden.


Soweit der spannende Teil der Pressemitteilung. Und nun aus dem Urteil:

Zitat
    Gericht:

    VG Ansbach
    Datum:

    9. Juli 2015
    Aktenzeichen:

    AN 6 K 15.00006
    Typ:

    Urteil

    Fundstelle:

    openJur 2015, 13872

RZ 31

Im Gegensatz zur bis 31. Dezember 2012 geltenden Rechtslage kommt es ab 1. Januar 2013 also nicht mehr darauf an, inwieweit die Möglichkeit des Rundfunkempfangs vom Wohnungsinhaber auch tatsächlich genutzt wird. Im Gegensatz zur früheren Rundfunkgebühr unterscheidet der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag deswegen auch nicht mehr zwischen Hörfunk- und Fernsehnutzung, sondern erhebt einen einheitlichen, das gesamte Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abdeckenden Beitrag. Es bleibt dem Kläger unbenommen, das Rundfunkangebot nicht zu nutzen. Zu Recht weist aber die Pressemitteilung der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes vom 15. Mai 2014 darauf hin, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in besonderem Maße die Grundlagen der Informationsgesellschaft fördert und einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen leistet. Insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht.


So ganz nebenbei bemerkt: ich sehe das ganze auch sehr sehr kritisch! Und exakt Deine Argumentation ist es auch, die ich an passender Stelle zur Diskussion stelle, wenn es denn endlich mal so weit wäre.
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: Viktor7 am 24. September 2015, 10:56
Wie soll ein Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Programme durch politisch beeinflusste Nutzer einen besondern Vorteil ziehen? Der besondere Vorteil hat sich in der Allgemeinheit aufgelöst.
Das Wesen eines Beitrags ist der besondere Vorteil. Damit ist die Abgabe kein Beitrag mehr.
Es bleibt nur noch die Diskriminierung übrig.

Zitat
Allerdings darf sich aus Gründen der Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) der Sondervorteil, dessen Inanspruchnahme durch die Erhebung eines Beitrags ausgeglichen werden soll, nicht in der Weise auflösen, dass Beitragspflichtige keinen größeren Vorteil aus der potentiellen Inanspruchnahme der Gegenleistung ziehen können als die nichtbeitragspflichtige Allgemeinheit. Damit bleibt Raum für eine Ausgestaltung der Beitragsverpflichtung durch den Gesetz- oder Satzungsgeber. Der danach eröffnete Spielraum ist erst dann überschritten, wenn kein konkreter Bezug zwischen dem gesetzlich definierten Vorteil und den Abgabepflichtigen mehr erkennbar ist (vgl. Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, 1973, S. 88).

Nichtbeitragspflichtige Allgemeinheit, die außerhalb Deutschland den angeblichen Nutzen hat, löst den angeblichen Vorteil der Inländer durch die Zahlung im Nichts auf. Die Zahlung bringt gegenüber den anderen keinen Vorteil. Die Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Programme haben auch keinen besonderen Vorteil, der durch die Zwangs-Zahlung ausgeglichenen wird. Begründung des VG Ansbach ist Unsinn.

Gegen solche Verbiegung von Recht durch einen Richter hilft wahrscheinlich nur eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung.
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: boykott2015 am 13. Oktober 2015, 22:36
Zur Inländerdiskriminierung kommt auch Diskriminierung nach Anbieter.

2 Beispiele:
1. Zwangsangemeldeter Beitragszahler beim öffentlich-rechtlichem Rundfunk. Ohne Rechte. Mit Pflicht zu zahlen.
2. Ordentlicher Kunde z.B. bei Sky. Hat einen Vertrag selbst ausgehandelt. Ist beim Unternehmen Kunde. Hat Rechte und wird durch Verbraucherschutz geschützt.
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: Necromant am 15. Dezember 2015, 02:07
Gibt es dazu neuere Entwicklungen. Ich finde den Ansatz höchst interessant. Jedoch konnte ich auch noch keine hinreichende Unterlegung dafür ausfindig machen.

Gibt es dazu noch weitere Ansätze. Eine kurze Suche hat jetzt nicht sofort zu einer heißen Spur geführt.
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: flo1810 am 30. Januar 2016, 11:05
Hallo,
Person X ist nun auch dran eine Klage zu verfassen weil Widerspruch abgelehnt.
Person X findet die Sache mit der Inlandsdiskrimierung sehr interessant und würde das gerne verwenden.
Was sollte Person X alles reinschreiben? Mit welchen Begründungen? Gibts da was neues?
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: Roggi am 30. Januar 2016, 11:22
Es dürfte trotz dieses "Aufhängers der Inländerdiskriminierung" nur Artikel 3 GG verletzt sein. Den sehen die Gerichte zawr auch nicht verletzt, aber die Problematik ist die gleiche. Deshalb zur Begründung der Verletzung des Art. 3 GG auch dieses Argument der Inländerdiskriminierung anführen.
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: Frei am 30. Januar 2016, 15:04
Moin.

Ich könnte mir vorstellen, dass eine fiktive Person F eine fiktive Klage zu diesem Thema so ähnlich begründet hätte, wo auch der Artikel 3 GG erwähnt wird:

Zitat
Bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags handelt es sich um eine unzulässige Inländerdiskriminierung

Ein Verbreitungsweg der linearen Inhalte der Fernseh- und Radioprogramme ist über Satelliten auf der Orbitalposition 19,2° Ost. Je nach genutztem Transponder und Band erreichen diese Signale nahezu 100% der Unionsbürger.
Unabhängig davon sind Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über das Internet abrufbar.

Die Tatsache, dass die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender in deutscher Sprache ausgestrahlt werden und sich vermeintlich an die Bevölkerung in Deutschland richten, ist irrelevant, da ca. 1 Mio. Deutsche im EU-Empfangsgebiet außerhalb Deutschlands leben und zusätzlich die ca. 8,5 Mio. deutschsprechenden Einwohner von Österreich und 8 Mio. Einwohner der Schweiz keine größeren Schwierigkeiten haben dürften die ausgestrahlten Inhalte zu verstehen.

Insbesondere bei der Übertragung von sportlichen Großveranstaltungen wie Olympischen Sommer- und Winterspielen, Fußballeuropa- und -weltmeisterschaften sowie Fußballspielen der UEFA Champions-League wird der relevante Inhalt nahezu ausschließlich über das Bild und nicht den Ton transportiert. Deutschkenntnisse sind zur Erfassung des gezeigten Bildes oft nicht notwendig. Das wiederum bedeutet, dass zusätzlich zu den ca. 40 Mio. Haushalten (Wohnungsinhabern) in Deutschland und den erwähnten 16,5 Mio. Einwohnern in Österreich und der Schweiz noch weitere knapp 170 Mio. Haushalte in der EU in den Genuss kommen diese Programme nutzen können. Dafür bezahlen müssen freilich nur die in Deutschland (dauerhaft) lebenden Menschen.

Nahezu sämtliche Unionsbürger können also etliche Fernseh- und Radioprogramme empfangen, die ausschließlich von in Deutschland lebenden Menschen finanziert werden. Letztere sind allen anderen demnach schlechter gestellt. Es handelt sich um eine unzulässige Inländerdiskriminierung.

Als Beispiel sei an die Vergabe der Übertragungsrechte der diesjährigen Handball-WM in Qatar erinnert. ARD/ZDF wollten diese gerne haben, BeIn-Sports (der Rechteinhaber) verlangte aber, dass die Spiele dann auch nur in Deutschland zu sehen sein dürften. Das konnte / wollte ARD/ZDF nicht sicherstellen, sodass man sich letztlich nicht einigen konnte und die Spiele auf dem deutschen TV-Markt beim Bezahl-Privatsender "Sky" zu sehen waren.

Insofern stellt die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Diskriminierung aufgrund meines Wohnsitzes innerhalb der EU dar, was wiederum eine Verletzung des Artikels 3 Abs. 3 des Grundgesetzes darstellt.

In einer Pressemitteilung Zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 über zwei Popularklagen auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2011 (GVBl S. 258, ber. S. 404, BayRS 2251-17-S) heißt es: "(…) insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht."

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat am 9. Juli 2015 (Az. AN 6 K 15.00006, Fundstelle: openJur 2015, 13872, RZ 31) beschlossen: "Insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht."

In beiden zitierten Quellen steht also ausdrücklich, dass jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen ist, was aber wie oben belegt nicht der Fall ist.

Frei 8)
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: Kurt am 30. Januar 2016, 16:17
Ergänzung?

Zum Thema "Vorzugslast" als verbleibende Begründung für die 'Nicht-Steuer-Eigenschaft" halte ich folgende Aspekte für erwägenswert:

Vorzugslasten sind Abgaben, die zur ganzen oder teilweisen Deckung der Kosten öffentlicher Anstalten oder Einrichtungen von jenen Personen erhoben werden, die besonders daran interessiert sind und/oder denen daraus ein wirtschaftlicher Sondervorteil erwächst (z.B. Beiträge für Strassenbau, Kanalisation, Flusskorrektion).

Zwei Wohnungen bzw. Wohnung und Büro werden beim Rundfunkbeitrag zweimal mit dieser Vorzugslast berechnet, obwohl eine Vorzugslast wohl weniger dem Raum denn der Einzelperson mit individuellem Sondervorteil  zugerechnet werden darf. Andernfalls müssten auch leerstehende Wohnungen mit dieser Vorzugslast belegt werden, so wie es beim Straßenbau der Fall ist. Dies ist bei den Rundfunkgebühren nicht der Fall. Die Einstufung als Vorzugslast erscheint daher, so sie auf den Raum und nicht die Einzelperson abstellt, willkürlich und ist nicht zutreffend.


Sollte die Rundfunkgebühr doch als 'Vorzugslast' gesehen werden, so verstößt diese Belastung gegen das Europarecht.  Der Rundfunk kann nicht nur im Inland, sondern europaweit von jedermann mittels neuartiger Empfangsgeräte gleichermaßen empfangen werden doch nur die Inländer müssen diese Last bezahlen. Diese ungleichmäßige Zahlungsverpflichtung ist ungleichmäßig und willkürlich. Mir ist nicht bekannt, dass die europaweite Empfangsmöglichkeit hier eingeschränkt würde. Technische Möglichkeiten wie die Begrenzung des zugriffsberechtigten IP-Adressraumes werden meines Wissens nicht umgesetzt oder sind einfach und legal zu umgehen (vgl. Empfangsmöglichkeit des Britischen BBC-Programms über legale Proxy-Server).

Summa Summarum: Eine Einstufung als Vorzugslast wäre denkbar im alten Deutschland mit analogem und begrenzt empfangbaren Rundfunk. Mit der weltweiten Bereitstellung der Inhalte über neuartige Medien kann nicht mehr von einer Vorzugslast eines begrenzten Teilnehmerkreises gesprochen werden.

Die Länder täten gut daran, die Rundfunkgebühren als Steuergesetz in den Bundesrat einzubringen anstatt diese unter dem Decknamen 'Gebühren' selbst einzutreiben. Dann würde die Beiträge in Höhe und Verwendung als das behandelt und diskutiert, was sie sind: Eine recht teure Steuer.
Die heiß diskutierten Mautgebühren für PKW sind Peanuts dagegen.


Böse Worte in eigener Sache:
Ich begreife nicht, warum die Rechtsaufsicht der Rundfunkanstalten  (z.B. Berliner Senat) nicht eingreift, wenn die Rundfunkanstalten in guter alter GEZ-Manier pünktlich zu Weihnachten mit Vollstreckung, Lohnpfändung, Mietkautionspfändung, Kontopfändung drohen, ohne zuvor Ihre eigenen Hausaufgaben gemacht zu haben, nämlich sachlich über den fristgerecht eingelegten Widerspruch zu entscheiden.
Quelle: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7697.msg57364.html#msg57364

Gruß
Kurt
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: pinguin am 30. Januar 2016, 18:45
Zitat
Zitat
Mir ist nicht bekannt, dass die europaweite Empfangsmöglichkeit hier eingeschränkt würde.
Das dürfte auch nicht eingeschränkt werden; einzig die "Bezahlschranke" für alle (!) ist hier zulässig. Es müssen für jeden Nutzer innerhalb der EU die gleichen Grundkonditionen gelten. ->Rundfunk ist dem Wettbewerbsrecht zugeordnet.
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: Frei am 29. März 2016, 23:18
Moin.

Ich sitze hier gerade in der Hotelbar auf Lanzarote, außer mir und meiner Familie sitzen auch noch ca. 40 Engländer dort,  und alle sehen das Fußballspiel Deutschland-Italien im ARD per Satellit, finanziert durch den DEUTSCHEN Rundfunkbeitragszahler...

Wer will kann das ja gerne mal auf alle Hotels auf den Kanarischen Inseln (und im restlichen Europa) hochrechnen...

Frei 8)
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 29. März 2016, 23:25
Moin.

Ich sitze hier gerade in der Hotelbar auf Lanzarote, außer mir und meiner Familie sitzen auch noch ca. 40 Engländer dort,  und alle sehen das Fußballspiel Deutschland-Italien im ARD per Satellit, finanziert durch den DEUTSCHEN Rundfunkbeitragszahler...

Wer will kann das ja gerne mal auf alle Hotels auf den Kanarischen Inseln (und im restlichen Europa) hochrechnen...

Frei 8)

Es geht ja ausdrücklich immer lediglich um die Möglichkeit, deutschen örR zu empfangen. Und diese Möglichkeit hat per Definition dank Satellit und Internet definitiv jeder Mensch (von mir aus mit Wohnung, zum Schlafen geeigneter Räumlichkeit, oder Betriebsstätte) dieser Erde weltweit! Jetzt können wir hochrechnen   ::)
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: Rochus am 30. März 2016, 12:08
Und wenn wir uns bei dieser Berechnung nur auf die im Ausland lebenden Deutschen beschränken. Z. B. unser Kumpel, der nach Australien ausgewandert ist, aber immer noch die deutsche Staatsangehörigkeit innehat. Der fällt doch sicherlich auch unter den Artikel 33:

Zitat
Art 33
(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten

So, wie sich die gerichtliche und parlamentarische Bewertung des Rundfunkbeitrages und die Verpflichtung zur Zahlung desselben darstellt, könnte man die Zahlung des Rundfunkbeitrages schon fast als eine staatsbürgerliche Pflicht auffassen.

Abgesehen davon waren die Richter in Bayern ja ziemlich deutlich:

Zitat
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof führe in seiner Entscheidung vom 15.05.2014 selbst aus, dass „grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen (sei), weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht“.

So zumindest das VG Bayreuth, dass diese Entscheidung wie ein Mantra vor sich herträgt: VG Bayreuth · Urteil vom 16. März 2015 · Az. B 3 K 14.15  https://openjur.de/u/768786.html
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: Frei am 30. März 2016, 23:44
Moin.

Nach 10 Tagen im Hotelzimmer auf Lanzarote ohne jeglichen Fernsehkonsum habe ich mal nur interessehalber kurz den Fernseher dort angestellt, um zu sehen was man da überhaupt alles so empfangen kann: ARD, ZDF & Kika bekommt man bestens rein, und die Sender sind auch bereits programmiert. Und fast alle Häuser auf den Kanaren haben Satellitenschüsseln, meistens recht groß und auf Astra 19,2 Grad ausgerichtet...

Frei  8)
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: ellifh am 31. März 2016, 06:34
Um als deutscher Zwangszahler nicht diskriminiert zu werden, muss entsprechend der Hotelbesitzer auf Lanzarote (und andere Hotel- und Ferienwohnungsinnehaber) den Rf Zwangsbeitrag zahlen >:D

DIE WERDEN DENEN WAS HUSTEN!
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: anne-mariechen am 31. März 2016, 06:37
Moin.
Nach 10 Tagen im Hotelzimmer auf Lanzarote ohne jeglichen Fernsehkonsum habe ich mal nur interessehalber kurz den Fernseher dort angestellt, um zu sehen was man da überhaupt alles so empfangen kann: ARD, ZDF & Kika bekommt man bestens rein, und die Sender sind auch bereits programmiert. Und fast alle Häuser auf den Kanaren haben Satellitenschüsseln, meistens recht groß und auf Astra 19,2 Grad ausgerichtet... Frei  8)

Anderst herum interpretiert. Das Deutsche Fernsehen erfüllt seinen Bildungsauftrag immer gegenüber seinen Bürgern (Beitragszahlern). Selbst in anderen Ländern wie z.B. im Urlaub im europäischen Ausland können Sie diese Programme empfangen. Und weil Sie das Programm empfangen können, es wird sozusagen ausnahmslos auch in einer Wohnung auf Lanzarotte zur Verfügung gestellt, deshalb ist man immer voll Gebührenpflichtig.

Die verfolgen Dich überall hin, da gibt es keine Lücke, da gibt es kein Entkommen. Einem anderen kulturellen Personenkreis ist dieses preussische staatliche nach Außen gestellte Gesülze von den Deutschen Rundfunk- und Fernsehanstalten eh jedem anderen Menschen schnurz piep egal.

Wäre man auf Lanzarotte als Erstwohnsitz gemeldet und hier in Deutschland im Hotelzimmer müsste man selbst nicht bezahlen, denn dann müsste der Hotelier (Wohnraumanbieter) bezahlen. Ob der das in den Hotelkosten umlegt ist sein Problem. Anzahl Zimmer = Summe Beitrag.
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: anne-mariechen am 31. März 2016, 06:58
Um als deutscher Zwangszahler nicht diskriminiert zu werden, muss entsprechend der Hotelbesitzer auf Lanzarote (und andere Hotel- und Ferienwohnungsinnehaber) den Rf Zwangsbeitrag zahlen >:D
DIE WERDEN DENEN WAS HUSTEN!

Wenn die Beiträge den deutschen Sendern nicht mehr ausreichen, dann wird die geballte Truppe der Intendanten, der deutschen Sender bei der EU-Kommision, beim größten Geldwäscher Europas Herrn Junker, beim EU-Parlament in Brüssel und Straßburg vorstellig werden und die Umsetzung des deutschen Rundfunkbeitrag und den RBStV in europäischens Recht verlangen. Das wird Bürger und Unternehmen Europas einschließlich der Hotels aber freuen.
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: Rochus am 31. März 2016, 08:25
Um als deutscher Zwangszahler nicht diskriminiert zu werden, muss entsprechend der Hotelbesitzer auf Lanzarote (und andere Hotel- und Ferienwohnungsinnehaber) den Rf Zwangsbeitrag zahlen >:D
DIE WERDEN DENEN WAS HUSTEN!

Wenn die Beiträge den deutschen Sendern nicht mehr ausreichen, dann wird die geballte Truppe der Intendanten, der deutschen Sender bei der EU-Kommision, beim größten Geldwäscher Europas Herrn Junker, beim EU-Parlament in Brüssel und Straßburg vorstellig werden und die Umsetzung des deutschen Rundfunkbeitrag und den RBStV in europäischens Recht verlangen. Das wird Bürger und Unternehmen Europas einschließlich der Hotels aber freuen.

Und dann kann der deutsche Unternehmer-Michel denen auch nicht mehr kommen mit: Freunde, ich sehe da eine Wettbewerbsverzerrung!
Titel: Re: Inländerdiskriminierung
Beitrag von: noGez99 am 07. Juli 2018, 23:02
Ich würde ja mit einem Vollzugsdefizit argumentieren:
Zitat Rn 80
Zitat
[...] insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht.
(Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014  über zwei Popularklagen)
https://www.justiz.bayern.de/media/images/bayverfgh/8-vii-12__24-vii-12-entscheidung.pdf


Die gesamte Eu kann den ör empfangen (ca. 742 Mio)-> zahlungspflichtig
Über Internet können alle Menschen ör empfangen (ca. 7470 Mio) -> zahlungspflichtig
Im Vergleich: Deutschland: ca. 82 Mio Einwohner

Zur Welt betrachtet haben wir ein Vollzugsdefizit von (7470-82)/82 = 9000% , da fallen wir Nichtnutzer doch gar nicht auf.

Ist das weiterverfolgt worden in Klagen?