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Autor Thema: Inländerdiskriminierung  (Gelesen 17908 mal)

R
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Re: Inländerdiskriminierung
#30: 30. März 2016, 12:08
Und wenn wir uns bei dieser Berechnung nur auf die im Ausland lebenden Deutschen beschränken. Z. B. unser Kumpel, der nach Australien ausgewandert ist, aber immer noch die deutsche Staatsangehörigkeit innehat. Der fällt doch sicherlich auch unter den Artikel 33:

Zitat
Art 33
(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten

So, wie sich die gerichtliche und parlamentarische Bewertung des Rundfunkbeitrages und die Verpflichtung zur Zahlung desselben darstellt, könnte man die Zahlung des Rundfunkbeitrages schon fast als eine staatsbürgerliche Pflicht auffassen.

Abgesehen davon waren die Richter in Bayern ja ziemlich deutlich:

Zitat
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof führe in seiner Entscheidung vom 15.05.2014 selbst aus, dass „grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen (sei), weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht“.

So zumindest das VG Bayreuth, dass diese Entscheidung wie ein Mantra vor sich herträgt: VG Bayreuth · Urteil vom 16. März 2015 · Az. B 3 K 14.15  https://openjur.de/u/768786.html


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Re: Inländerdiskriminierung
#31: 30. März 2016, 23:44
Moin.

Nach 10 Tagen im Hotelzimmer auf Lanzarote ohne jeglichen Fernsehkonsum habe ich mal nur interessehalber kurz den Fernseher dort angestellt, um zu sehen was man da überhaupt alles so empfangen kann: ARD, ZDF & Kika bekommt man bestens rein, und die Sender sind auch bereits programmiert. Und fast alle Häuser auf den Kanaren haben Satellitenschüsseln, meistens recht groß und auf Astra 19,2 Grad ausgerichtet...

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

e
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Re: Inländerdiskriminierung
#32: 31. März 2016, 06:34
Um als deutscher Zwangszahler nicht diskriminiert zu werden, muss entsprechend der Hotelbesitzer auf Lanzarote (und andere Hotel- und Ferienwohnungsinnehaber) den Rf Zwangsbeitrag zahlen >:D

DIE WERDEN DENEN WAS HUSTEN!


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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anne-mariechen

Re: Inländerdiskriminierung
#33: 31. März 2016, 06:37
Moin.
Nach 10 Tagen im Hotelzimmer auf Lanzarote ohne jeglichen Fernsehkonsum habe ich mal nur interessehalber kurz den Fernseher dort angestellt, um zu sehen was man da überhaupt alles so empfangen kann: ARD, ZDF & Kika bekommt man bestens rein, und die Sender sind auch bereits programmiert. Und fast alle Häuser auf den Kanaren haben Satellitenschüsseln, meistens recht groß und auf Astra 19,2 Grad ausgerichtet... Frei  8)

Anderst herum interpretiert. Das Deutsche Fernsehen erfüllt seinen Bildungsauftrag immer gegenüber seinen Bürgern (Beitragszahlern). Selbst in anderen Ländern wie z.B. im Urlaub im europäischen Ausland können Sie diese Programme empfangen. Und weil Sie das Programm empfangen können, es wird sozusagen ausnahmslos auch in einer Wohnung auf Lanzarotte zur Verfügung gestellt, deshalb ist man immer voll Gebührenpflichtig.

Die verfolgen Dich überall hin, da gibt es keine Lücke, da gibt es kein Entkommen. Einem anderen kulturellen Personenkreis ist dieses preussische staatliche nach Außen gestellte Gesülze von den Deutschen Rundfunk- und Fernsehanstalten eh jedem anderen Menschen schnurz piep egal.

Wäre man auf Lanzarotte als Erstwohnsitz gemeldet und hier in Deutschland im Hotelzimmer müsste man selbst nicht bezahlen, denn dann müsste der Hotelier (Wohnraumanbieter) bezahlen. Ob der das in den Hotelkosten umlegt ist sein Problem. Anzahl Zimmer = Summe Beitrag.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. März 2016, 07:01 von anne-mariechen«

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anne-mariechen

Re: Inländerdiskriminierung
#34: 31. März 2016, 06:58
Um als deutscher Zwangszahler nicht diskriminiert zu werden, muss entsprechend der Hotelbesitzer auf Lanzarote (und andere Hotel- und Ferienwohnungsinnehaber) den Rf Zwangsbeitrag zahlen >:D
DIE WERDEN DENEN WAS HUSTEN!

Wenn die Beiträge den deutschen Sendern nicht mehr ausreichen, dann wird die geballte Truppe der Intendanten, der deutschen Sender bei der EU-Kommision, beim größten Geldwäscher Europas Herrn Junker, beim EU-Parlament in Brüssel und Straßburg vorstellig werden und die Umsetzung des deutschen Rundfunkbeitrag und den RBStV in europäischens Recht verlangen. Das wird Bürger und Unternehmen Europas einschließlich der Hotels aber freuen.


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Re: Inländerdiskriminierung
#35: 31. März 2016, 08:25
Um als deutscher Zwangszahler nicht diskriminiert zu werden, muss entsprechend der Hotelbesitzer auf Lanzarote (und andere Hotel- und Ferienwohnungsinnehaber) den Rf Zwangsbeitrag zahlen >:D
DIE WERDEN DENEN WAS HUSTEN!

Wenn die Beiträge den deutschen Sendern nicht mehr ausreichen, dann wird die geballte Truppe der Intendanten, der deutschen Sender bei der EU-Kommision, beim größten Geldwäscher Europas Herrn Junker, beim EU-Parlament in Brüssel und Straßburg vorstellig werden und die Umsetzung des deutschen Rundfunkbeitrag und den RBStV in europäischens Recht verlangen. Das wird Bürger und Unternehmen Europas einschließlich der Hotels aber freuen.

Und dann kann der deutsche Unternehmer-Michel denen auch nicht mehr kommen mit: Freunde, ich sehe da eine Wettbewerbsverzerrung!


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Re: Inländerdiskriminierung
#36: 07. Juli 2018, 23:02
Ich würde ja mit einem Vollzugsdefizit argumentieren:
Zitat Rn 80
Zitat
[...] insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht.
(Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014  über zwei Popularklagen)
https://www.justiz.bayern.de/media/images/bayverfgh/8-vii-12__24-vii-12-entscheidung.pdf


Die gesamte Eu kann den ör empfangen (ca. 742 Mio)-> zahlungspflichtig
Über Internet können alle Menschen ör empfangen (ca. 7470 Mio) -> zahlungspflichtig
Im Vergleich: Deutschland: ca. 82 Mio Einwohner

Zur Welt betrachtet haben wir ein Vollzugsdefizit von (7470-82)/82 = 9000% , da fallen wir Nichtnutzer doch gar nicht auf.

Ist das weiterverfolgt worden in Klagen?



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