Einschreiben als Einwurfeinschreiben enthält im Normalfall immer einen Rückschein,
im nicht Normalfall zumindest aber die Möglichkeit nachzuverfolgen, dass dieses Einschreiben am XX.XX.XXXX in einen vermeintlichen Briefkasten von X eingeworfen wurde.
Soweit der Postbote dabei keine Fehler macht und X mit Y verwechselt, darf davon ausgegangen werden, dass so ein Brief beim richtigen Briefkasten eingeworfen wurde.
Versender A versendet ein Einwurfeinschreiben an X. Der Postbote sucht und findet X, dann wirft der Postbote es ein und füllt den Rückschein mit X am XX.XX.XXXX erfolgreich zugestellt aus. Das bedeutet, der Einwurf in Briefkasten X am XX.XX.XXXX wurde protokolliert.
Aber, sollte der Postbote einen Fehler -z.B. verwechselt X mit Y- gemacht haben, dann geht der Rückschein trotzdem zurück mit der Information dass in X am XX.XX.XXXX eingeworfen wurde obwohl es vielleicht durch den Fehler tatsächlich in Y am XX.XX.XXXX eingeworfen wurde. Es kommt also auf die Reaktion von Y an, damit dieser Fehler bei der POST und beim Versender A bekannt wird. Sonst geht der Versender A davon aus, dass kein Fehler passiert ist, es also eine Zustellung an X am XX.XX.XXXX gab.
Unterschied zu Einschreiben
Hier erfolgt zusätzlich eine Unterschrift, dass ein Poststück von X oder einem gesetzlich sicherem Vertreter entgegen genommen wurde.
Nicht jedoch, wird dabei geprüft, welchen Inhalt dieses Poststück hat. Es könnte so gesehen halt auch leer sein.
Ein Fehler kann passieren, falls X nicht da war, und die Information zum Abholen des Einschreibens versehentlich bei Y erfolgte.
Aber Y würde das als Fehler erkennen, spätestens bei der Post, weil Y nicht das gültige Dokument mit dem passenden Namen vorlegen kann, es sei Y und X tragen den gleichen Namen und wohnen im gleichen Haus. Haben Y und X einen gleichen Namen liegen in der Tat Umstände vor, welche eine richtige Zustellung trotz Einschreiben scheitern lassen können, jedoch gilt es hier dann vor Gericht das entsprechend richtig anzuzeigen, aus Sicht von PersonX möglich, wenn bereits ähnliche Fälle dazu bekannt seien. Wie die Rechtsprechung dazu aussieht sollte geprüft werden.