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Autor Thema: Ist die alte Betrachtung des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS noch heute angebracht?  (Gelesen 20965 mal)

V
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Ist die alte Betrachtung des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS zur Belastung mit der Rundfunkabgabe bis zu 5 % noch heute angebracht?


Das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT stellt im Urteil 1 BvR 665/10 die folgenden Kriterien bezüglich der Typisierung/Pauschalierung auf:

Zitat
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111109_1bvr066510.html

Die ungleiche Behandlung des Beschwerdeführers gegenüber Empfängern von Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII findet ihre sachliche Rechtfertigung ebenfalls nicht in der Möglichkeit, aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität zu generalisieren, zu typisieren und zu pauschalieren (vgl. BVerfGE 100, 138 <174>; 103, 310 <319>; 112, 268 <280>). Die Auslegung und Anwendung der § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 6 Abs. 3 RGebStV durch das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht, insbesondere die restriktive Anwendung der Härtefallregelung in § 6 Abs. 3 RGebStV wird den vom Bundesverfassungsgericht formulierten Voraussetzungen einer zulässigen Typisierung nicht gerecht. Hierzu ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erforderlich, dass die mit ihr verbundenen Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, sie lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 100, 138 <174>; 103, 310 <319> ; stRspr). Die Verwaltungsvereinfachung bei der Prüfung, ob eine Befreiung von Rundfunkgebühren zu gewähren ist, vermag hiernach die Ungleichbehandlung des Beschwerdeführers gegenüber Empfängern von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII nicht zu rechtfertigen, da keine kleine Anzahl von Personen betroffen ist und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz intensiv ist.

Für die Intensität des Gleichheitsverstoßes ist insbesondere die Beitragsbelastung maßgeblich (vgl. BVerfGE 63, 119 <128>; 84, 348 <360>). Diese besteht höchstens in Höhe der Rundfunkgebühr, wird aber je nach Höhe des die Regelsätze übersteigenden Einkommens entsprechend geringer sein. Zwar ist dieser Betrag absolut nicht sehr hoch, er stellt aber eine intensive und wiederkehrende Belastung des Beschwerdeführers dar. Im Verhältnis zum Einkommen führt schon die Belastung mit den verhältnismäßig geringen Beträgen bis zur Höhe der Rundfunkgebühr zu einer Verringerung des Einkommens von bis zu 5 %.

Diese Betrachtung greift heute jedoch zu kurz und ist auf Grund der Einkommens- und Medienentwicklung mit beinah unbegrenzten Informationsmöglichkeiten im Internet und durch die Printmedien nicht mehr zeitgemäß.

12 Mio. der Deutschen haben ein Bruttoeinkommen von 2000 € pro Monat oder weniger und dürfen sich im Alter auf Altersarmut freuen.

Von dem Bruttoeinkommen müssen Lebenshaltungskosten wie: Lebensmittel, Gesundheitskosten, Miete + Nebenkosten, ggf. Kosten für den Nachwuchs, ggf. Auto + Kfz Steuer + Versicherung + Kraftstoff und laufende Kosten für Inspektionen usw., Möbel, Elektro- und HiFi, Kleidung, Urlaub, Bücher, Zeitschriften, Mediendienste und Internetkosten, Unterhaltung, div. Vertragskosten, priv. Rente, ggf. Tierhaltung, ggf. Tilgung von Schulden und noch vieles mehr bezahlt werden. Davon sind bei Beschäftigten noch die Sozialabgaben von ca. 20% und die Einkommensteuer abzuziehen.

Jeder kann im Prinzip in etwa sagen, was ihm am Monatsende bleibt. Erst der Vergleich des Restbetrages, soweit überhaupt vorhanden, mit den Kosten für den vollkommen austauschbaren Options-Anbieter macht wirklich sinn. Die vielfachen staatsunabhängigen Informationsmöglichkeiten des Internets über Multifunktionsbildschirme, Computer, internetfähige Mobiltelefone und Konsolen, die Informationsmöglichkeiten durch Printmedien und die privaten TV Sender reichen heute vollkommen aus.


Die Gerichte geben selbst zu, so das OVG Münster beim Verfahren am 12.03.2015 und dann im Urteil dazu auf Seite 32, dass die Anschaffung der modernen Empfangsgeräte auch mit geringem Einkommen erschwinglich ist und kein Hindernis darstellt:
Zitat
Die Verbreitung der herkömmlichen wie modernen Empfangsgeräte ist nahezu flächendeckend. Empfangsgeräte sind, wie ihre weite Verbreitung in allen Bevölkerungskreisen zeigt, auch für Personen mit geringem Einkommen erschwinglich, weshalb ihre Anschaffung kein beachtliches Hindernis für eine Programmnutzung darstellt.

Durch die Verfügbarkeit der modernen Empfangsgeräte und der Printmedien ist kein Mensch in Deutschland auf die ARD und ZDF Programme angewiesen. Eine Nötigung und Belästigung mit den aufgedrängten und teuren ARD und ZDF Programmen ist nicht nötig und unverhältnismäßig.


Meinungen?


ARD & ZDF - Vollkommen austauschbare überteuerte Anbieter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15571.0.html

Gesetzes-Dschungel statt Normenklarheit im Fall der ARD und des ZDF
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15632.0.html


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[Ironie on]Aber ARD und ZDF informieren uns unabhängig, staatsfern, objektiv und ohne jeglichen propagandistischen Hintergrund, erfüllen einen hochwertigen Bildungsauftrag, haben ein qualitativ unschlagbares Kulturangebot und das für nur 17,50 € / Monat (ein Schnäppchen)[Ironie out]


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(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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Wir sind doch nicht mehr 3 Jahre alt und glauben jedes Märchen  ;D

Behaupten können die Rundfunkanstalten sehr viel.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. September 2015, 23:15 von Viktor7«

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  • Gegen die Wohnungssteuer
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Wir sind doch nicht mehr 3 Jahre alt und glauben jedes Märchen  ;D

Man kann sich doch aber immer und überall davon überzeugen - ob in der Wohnung, im Auto, am Arbeitsplatz, im Gartenhaus, im Park, in der Straßenbahn, im Wald und auf der Heide - einfach überall.
Bezahlen muss man aber NUR für eine Wohnung.

Ich wohne also hab ich ARD und ZDF - ob ich will oder nicht - es ist einfach da.


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Einfach da sind auch die vielen anderen wichtigeren Ausgaben und die vertrauensvolleren Quellen. Vieles wie die Staatsabhängigkeit und die Zusatzrente auf Kosten der Allgemeinheit offenbart sich durch diesen verlinkten Artikel:

ARD & ZDF - Vollkommen austauschbare überteuerte Anbieter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15571.0.html

Es gibt vieles, was einfach nur da ist und gekauft werden möchte. Die Zeitschrift mit  tiefergehenden glaubhafteren Informationen auch. Die ungehinderte Unterrichtung nach Artikel 5 Grundgesetz fängt hier genau an.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. September 2015, 00:03 von Viktor7«

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    • OB
...und die vertrauensvolleren Quellen.

...aber diese vertrauensvolleren Qellen sind doch so lobbyistisch gesteuert, genau wie unsere Politiker (https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2015-09-03/bundesregierung-will-treffen-mit-lobbyisten-geheim-halten und weitere Links) die bei ARD und ZDF das meiste zu sagen haben. Es ist alles wie ein großes Getriebe - ein Zahnrad greift in das andere.

Am besten man schaltet ab und gibt das Geld für sinvollere Dinge aus - zB. mit seinem Enkelchen ein gutes Buch kaufen gehen und daraus vorlesen.
Grimms Märchen wäre ein guter Anfang. Diese leuchtenden, begeisterten und spannungsgeladenen Kinderaugen sind mehr wert wie 17,50 €.

Aber bleiben wir beim Thema...


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
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Aus dem Urteil:

Zitat
dass die mit ihr verbundenen Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, sie lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist

1. Gerichte weigern sich, alternative Finanzierungsmöglichkeiten wahrzunehmen, weil das Sache der Politik wäre. Und so erklären sie das neue Finanzierungsmodell als alternativlos, unvermeidbar.

2. Gerichte bestehen auf Statistiken und ignorieren die Realität: 80.000 Vollstreckungen pro Monat, hunderte oder tausende Klagen. Dann ist die Anzahl der betroffenen klein.

3. EUR 18 werden als "verhältnismäßig niedrig" erklärt und so sei der Eingriff nicht intensiv. Was sind ja 18 EUR? Und auch wenn es 50 wären, ist es verhältnismäßig niedrig. Der Begriff "verhältnismäßig" ist für das Gericht ein synonym von wenig und hat wenig mit Verhältnis zu tun.

Man denke an Musterurteilen wie das Schandurteil von Potsdam. Aber auch das Bundesverfassungsgericht kann diesen "Beitrag" mit irgendeiner Erzählung rechtfertigen: auch da sitzen politisierte Richter, die den Parteien dienen und im Rundfunk profilieren wollen.

Wir erleben eine Krise des Rechtsstaates.




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dass die Anschaffung der modernen Empfangsgeräte auch mit geringem Einkommen erschwinglich ist und kein Hindernis darstellt:
Dieses wird sehr stark bezweifelt; gerade bei einem überzeugten Rundfunk-Nichtnutzer ist dafür definitv kein Geld übrig, schon gar nicht bei Einkommen unterhalb 2.000 Euro netto. Der Bruttowert sagt hier rein gar nix aus, denn den hat nahezu eh niemand im Monat effektiv zur freien Verfügung. Zudem, warum sollte sich ein Rundfunk-Nichtnutzer Finanzmittel für eine nicht aus dem laufenden Budget stemmbare Anschaffung zurücklegen, von der er weiß, daß er die nimmer braucht?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

a

anne-mariechen

Wir erleben eine Krise des Rechtsstaates.

Eine Krise ........ wer seither noch an demokratischen richterlichen Prinzipien geglaubt hatte, muss sehen es gibt den Rechtsstaat mit all seinen Stellen, angefangen bei der kleinsten Dienststelle bis zur höchst richterlichen Instanz nur noch in der Form, dass alles dem Zufluss des wirtschaftlichen Ertrages Umsatz sich unterzuordnet hat.

Das ist nicht nur bei den 17,50 Euro Rundfunkbeitrag sichtbar, sondern bei ganz ganz vielen bzw. allen von den Verwaltungen bewußt gesteuerten Vorgängen.
Es ist und wird nicht mehr gewollt mit etwas nicht einverstanden zu sein ..... wer dagegen ist wird von einem Minister als Pack bezeichnet und der Androhung man werde mit der gesamten Härte des Rechtsstaates vorgehen. Praktiziert der Beitragservice als Firma ohne jegliche Legimitation etwas anderes????



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3. EUR 18 werden als "verhältnismäßig niedrig" erklärt und so sei der Eingriff nicht intensiv. Was sind ja 18 EUR? Und auch wenn es 50 wären, ist es verhältnismäßig niedrig. Der Begriff "verhältnismäßig" ist für das Gericht ein synonym von wenig und hat wenig mit Verhältnis zu tun.

Der Rundfunkbeitrag - betrachtet aus der trunkenen Perspektive eines voreingenommenen Gerichts:
"Der Rundfunkbeitrag ist im Verhältnis zu den verfolgten Zwecken und der gebotenen Leistung auch nicht unangemessen hoch. [...] Die Belastung für die betroffenen Beitragsschuldner hält sich im Rahmen des Zumutbaren."
(Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung v. 15.05.2014, Az. Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12, Tz. 99)

Der Rundfunkbeitrag - betrachtet aus nüchternen Perspektive von Statistikern:
"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland gehört zu den größten und teuersten in der Welt."
(Haucap/Kehder/Loebert: Eine liberale Rundfunkordnung für die Zukunft, Seite 12)


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'Den' Rechtsstaat gab und gibt es doch nur auf dem Papier.
'Der' Rechtstaat wurde und wird doch nur von der 'herschenden Rasse' propagandiert um die eigenen Ziele öffentlich in einem guten Licht stehen zu lassen.
Ob es nun eine Abgabe für öffentlich rechtlichen Schrott ist,eine Grundstücksteuer als Hausbesitzer,eine KFZ Steuer oder weiteres,
es ist doch immer nur eine Variante um dem mündigen Bürger der so schon genug für das öffentliche Leben und fremde Interessen zahlt noch ein klein Wenig mehr aus der Tasche zu ziehen.
'Vorzugaukeln' das eine Wahl der Regierungsstellvertreter ausreichend ist um mitzuwirken reicht ja nun den Meisten voll und ganz!
Das merke ich selber zu oft, diskutiert man vernünftig über Dies u. Das und läßt sich dazu hinreisen den eigenen (nicht Mainstream,Merkel,EU,Asyl..) Standpunkt zu vertreten wird man als Sofapolitiker betitelt. Es wird also versucht andere Meinungen dumm zu machen.
Und die Masse brüllt dann mit!

Krise des Rechtstaates? Es gibt keinen Staat wo Recht geschieht! Nicht hier oder sonst wo.
Aber sich zu verpissen hilft Niemand. Damit verlagert man nur die Probleme in eine andere Region. Ich frage mich nur wann endlich echte min. 80% der Menschen in diesem 'Land' auf den Gedanken kommen 'sozialen Ungehorsam' umzusetzten.
Und das geht doch nun mehr als einfach! Und das sehe ich nicht als dummes Geschwätz.

Und nur nebenbei,wenn ein 'Minister' der Meinung ist Bevölkerungsgruppen als Pack zu bezeichnen zeigt doch nur die völlige Inkompetenz und es ist ein Witz daß das die Meinungschührende Presse,ob in privater Hand oder der öffentlich rechtliche Schrott nicht so sieht und es verbreitet und unterstützt!
Es passiert in diesem Land noch immer zu wenig um scheinheiligen Vertretern der Bevölkerung zu zeigen das es so nicht weiter gehen kann!

MfG,Carsten.



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anne-mariechen


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Zitat
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111109_1bvr066510.html

Die ungleiche Behandlung des Beschwerdeführers gegenüber Empfängern von Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII findet ihre sachliche Rechtfertigung ebenfalls nicht in der Möglichkeit, aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität zu generalisieren, zu typisieren und zu pauschalieren (vgl. BVerfGE 100, 138 <174>; 103, 310 <319>; 112, 268 <280>). Die Auslegung und Anwendung der § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 6 Abs. 3 RGebStV durch das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht, insbesondere die restriktive Anwendung der Härtefallregelung in § 6 Abs. 3 RGebStV wird den vom Bundesverfassungsgericht formulierten Voraussetzungen einer zulässigen Typisierung nicht gerecht. Hierzu ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erforderlich, dass die mit ihr verbundenen Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, sie lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 100, 138 <174>; 103, 310 <319> ; stRspr). Die Verwaltungsvereinfachung bei der Prüfung, ob eine Befreiung von Rundfunkgebühren zu gewähren ist, vermag hiernach die Ungleichbehandlung des Beschwerdeführers gegenüber Empfängern von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII nicht zu rechtfertigen, da keine kleine Anzahl von Personen betroffen ist und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz intensiv ist.

Für die Intensität des Gleichheitsverstoßes ist insbesondere die Beitragsbelastung maßgeblich (vgl. BVerfGE 63, 119 <128>; 84, 348 <360>). Diese besteht höchstens in Höhe der Rundfunkgebühr, wird aber je nach Höhe des die Regelsätze übersteigenden Einkommens entsprechend geringer sein. Zwar ist dieser Betrag absolut nicht sehr hoch, er stellt aber eine intensive und wiederkehrende Belastung des Beschwerdeführers dar. Im Verhältnis zum Einkommen führt schon die Belastung mit den verhältnismäßig geringen Beträgen bis zur Höhe der Rundfunkgebühr zu einer Verringerung des Einkommens von bis zu 5 %.

Für mich führt das Bundesverfassungsgericht mit dieser Formulierung genau den Wunsch der Politik nach rechtsstaatlicher Täuschung der Bürger eindrucksvoll vor.

Bezogen auf die Einheit Wohnung müsste jeder gleichbehandelt werden. Heißt, für alle Wohnungen müssen 17,50 Euro bezahlt werden auch für Bürger die Leistungen nach SGB II und SGB XII beziehen wenn Sie eine Wohnung haben. Folge ---->>> die Mietkosten oder der Regelsatz müsste vom Staat um diesen Betrag erhöht werden, damit der SGB II und SGB XII Bezieher ordungegemäß den Betrag bezahlen kann.

So muss jedes Unternehmen in einer Buchhaltung seine Waren und Geldflüsse verbuchen. Ausgaben und Einnahmen selbst wenn Sie auf Null aufgehen. Das Finanzamt verlangt es so nach Ihren Gesetzen und Verordnungen von Unternehmen und Bürgern, aber der Staat kann sich seine eigene Mogelpackung konstruieren.

Das Bundesverfassungsgericht berücksichtigt diese Vorgange nicht, sondern lenkt einfach davon ab. Die Wirklichkeit ist doch folgende, dass von den Stand heute 4,4 Millionen Sozialhilfebeziehern viele nicht einmal in der Lage sind sich von der Rundfunkgebühr zu befreien. Folge ---->>> Einnahmen und Umsatz für den Rundfunk aus den Leistungen der Grundversorgung von Sozialhilfebeziehern. Das ist die Masche der Geldgenerierung mit einem Objekt Wohnung begründet durch rechtstaatliches Handeln bei Personen die nicht in der Lage sind sich zu wehren Ungleichbehandlung eingeschlossen.
Deshalb der Arme wird immer ärmer und der Reiche immer reicher.

Die Rechtssprechung legt Typisierung und zu Pauschalierung zu Grund ohne den tatsächlichen wirtschaftlichen Betrug aufzuzeigen. Die Politik argumentiert, den SGB II Betroffenen dürfe man das Geld nicht geben, denn Sie würden es ja eh zweckentfremdet verbrauchen und der Staat könne ja nicht Geld ausgeben oder verteilen für seine eigene gewünschte Medienpräsenz. Für mich liegt hinter der Typisierung und Pauschalierung ein wirtschaftliches Interesse.


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Und nur nebenbei,wenn ein 'Minister' der Meinung ist Bevölkerungsgruppen als Pack zu bezeichnen zeigt doch nur die völlige Inkompetenz und es ist ein Witz daß das die Meinungschührende Presse,ob in privater Hand oder der öffentlich rechtliche Schrott nicht so sieht und es verbreitet und unterstützt!
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MfG,Carsten.

Da bin ich ganz bei dir, es ist ungeheuerlich, wenn ein Minister dies zu seinen (möglichen) Wählern äußert. Solche Politiker gehörten sofort aus dem Amt geworfen ohne Bezüge. Aber wird ein ungeliebtes Thema publik gemacht, dann wird man in Deutschland sofort in eine Ecke gedrückt. Meinungsfreiheit ade`.


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Von wem wird es bezweifelt?

Das ist die Aussage des OVG Münster und daraus die logische Konsequenz, dass die Anschaffung der modernen Empfangsgeräte wie PC, Smartphone und etc. auch mit geringem Einkommen erschwinglich ist und kein Hindernis darstellt sich ungehindert über das Internet zu informieren.

Die zweite Konsequenz daraus ist:
die Anschaffung einer Zugangskarte für die ARD & Co. und das ZDF für ca. 10€ stellt kein Hindernis dar. Das Multifunktionsgerät und die Zugangskarte machen beide die Programme zugänglich. Ohne technische Hilfsmittel sind die öffentlich-rechtlichen Programme auch nicht direkt empfangbar. Die Verhinderung der gerechten Abrechnung nach Nutzung durch die Politik und die Justiz ist geradezu kriminell. Selbst für Heizung und Kaltwasser werden Zähler installiert. Hier verschaukeln uns die Herrschaften nach Strich und Faden.

Zu den besagten 2000 €:
Deswegen sind die im ersten Beitrag aufgezählten Abzüge vom Brutto ja so wichtig und erst der möglicherweise verbleibende Restbetrag für eine Zusatzoption, wie den redundanten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, von Bedeutung. Durch den öffentlich-rechtlichen Zwangsbeitrag sind die  Menschen gezwungen, sich bei selbstgewählten Medien und anderen  Lebenshaltungskosten einzuschränken. Wenn am Monatsende 0€ bis 200€ verbleiben, dann ist die Einschränkung durch den unnötigen Rundfunkbeitrag enorm groß. Die 5% vom Brutto Grenze ist heute überholt und kann mit typischen Fallbeispielen eindeutig belegt werden. Dann ist bei Mio. Bürgern eine ungehinderte Unterrichtung nach Artikel 5 Grundgesetz nicht mehr möglich. Die Politiker und die Justiz verschaukeln uns alle mit dem Zwangsbeitrag für aufgedrängte, überflüssige und teure ARD und ZDF Programme.


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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Zitat
Werden Beiträge erhoben, verlangt Art. 3 Abs. 1 GG, dass die Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.
Quelle: BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

Es gibt keine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen. Das ist der Witz bei der Sache.



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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

 
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