Lesehinweis, die Antwort Nr 4 mit den 3 Bildern wird wohl später mal wichtig werden, weil BR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15704.msg104599.html#msg104599Das mit den 3 Bildern ist nach dem BGH 11.06.2015 (- wegen Tübingen Form und Inhalt- ), und mit Bezug auf BGH, also neuer und so gesehen hilfreich, weil Thema der Mangel in der Bekanntgabe ist.
Das fiktive Muster sieht doch an sich so ähnlich aus.
Also ausdrucken, und vielleicht doch den Termin wahrnehmen beim GV, wegen einer Vermögensauskunft.
Falls der Termin, wahrgenommen werden sollte, dann gelte laut den PDF Anhängen auch dieser Satz hier:
"Bei unvollständigen Angaben oder fehlenden Unterlagen wird der Termin vertagt.
Sie müssen dann nochmals erscheinen."
Das sollte doch für beide Parteien gleichermaßen gelten: "Schließlich wird dieser Satz nicht auf eine Partei beschränkt."
Bei der Annahme ja:
Gilt das auch, falls der GV die passende Nachweise, wie im Link oben vom LG gefordert nicht vorlegen kann? Warum sollte eine Person A das erst vor Gericht fordern, wenn der GV genausogut dafür reicht.
So muss der GV diese doch erst beim BR anfordern, oder nicht, dann muss der GV das ebenso verschieben.
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Die PDF Dateien hier sind sicherlich Muster in einem fiktiven Fall. In fiktiven Fällen bedarf es keiner Unterschriften und Datumsangaben sowie Randbereiche mit Zahlen, bzw. sollten alle Zahlen und Datumsangaben entsprechend dem Muster fiktiv gewählt sein und nicht mit möglichen realen Daten verwechselbar sein. Eine GV Name wurde sicherlich frei gewählt und es wäre mehr als Zufall diesen real anzutreffen. Ansonsten sieht das Muster über die 5 Seiten gut gelungen aus. Gibt es real sicherlich so tatsächlich mehrfach ;-)
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