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Autor Thema: Widerspruchsbescheid RBB > Klage beim Verwaltungsgericht - ja oder nein?  (Gelesen 15773 mal)

g
  • Beiträge: 860

Also im Widerspruchsbescheid vom RBB steht unter dem Widerspruch auf Seite 4 nur "i.A"; in den Festsetzungsbescheiden vom RBB (?) stand nie ein "i.A", sondern immer nur MfG-RBB (alles ohne Unterschrift).
Na "i.A." vom Beitragsservice handelt RBB....aber der Beitragsservice widerrum ist ja nicht rechtsfähig und demnach wäre RBB gar nicht legitmiert, "i.A." zu handeln? Meinst du das? 

Hier mal das Anschreiben des Widerspruchbescheides:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=15602.0;attach=6852

Hallo Grit ,

Auf den Widerspruchsbescheid kommt an sich nur noch Klage in Frage.

Bei dem Widerspruchsbescheid ist nach Ansicht von Mr. X deutlich zu erkennen, dass es von der LRA, dem rbb kommt. Es sind die Daten vom rbb.
Die Schreiben, die oben rechts den vollen Datensatz des BS haben, sind eben nicht als Schreiben der LRA zu werten, auch wenn links die LRA lediglich benannt ist. Der BS verfasst diese lt. dem Briefkopf unter seinem Namen. Das ist rechtlich nicht gültig, also rein informativ, ohne jegliche Verbindlichkeit.

Mit der Unterschrift ist es so eine Sache, die man evtl. tolerieren müsste, da es bei Schreiben anderer Behörden auch kaum der Fall ist. Mr. X akzeptiert ohne Unterschrift, er will aber einen Ansprechpartner, wie es sich gehört.
Aaaaaber EIN NAME und Dienststellung erscheint bei den anderen immer. Beim BS  NIE.

Der BS ist lediglich organisatorisch eine selbständige Einheit. Der BS darf rechtlich als solcher nicht in Erscheinung treten, da er nicht rechtsfähig ist.
Dort hat, wie in deinem Widerspruchsbescheid die LRA, der rbb zu erscheinen.

Du sprichst von: Festsetzungsbescheiden.
Wo sind denn die Bescheide, die im Voraus zu ergehen haben ?, auf die sich die Festsetzungsbescheide dann beziehen sollen?


Edit "Bürger":
Klage wurde offensichtlich eingereicht. Der Thread bleibt somit vorerst geschlossen, da die Anfrage erledigt ist.
Tangierende Diskussion u.a. unter
Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage beim Verwaltungsgericht? (1 Jahr her)
Danke für das Verständnis.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. September 2016, 01:32 von Bürger«

 
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