Guten Morgen liebe (fiktive
) Mitstreiter,
aktuelles zum (fiktiven) Fall:
- nach der Aufforderung des Richters, die Beschwerde zurückzuziehen, wurde an der Beschwerde weiterhin festgehalten.
- Antwort vom Gericht, dass die Beschwerde zurückgewiesen wird.
Ein Rechtsbehelf oder eine Möglichkeit hier weitere rechtiliche Schritte einzulegen, wurden nicht genannt.
Heisst das, dass dieser Beschluss nun "entgültig" ist und man nichts mehr dagegen tun kann?
Vor allem finde ich es interessant, dass im Beschluss, auf das Thema "nicht erhaltene Bescheide" mal gar nicht eingegangen wurde, sondern lediglich auf dem Thema rumgeritten wird, dass der Schuldner zweifelsfrei erkennbar wäre.
Das war aber nicht das Thema, der Zurückweisung.
Kann man das nicht grundsätzlich mal anfechten, dass irgendwie das Thema verfehlt wurde, um das es ging?
- Zu diesem Beschluss wurde dann fleissig auch eine Rechnung geschrieben.
- Und dann kam prompt wieder vom OGV ein neuer Drohbrief!
Wie kann man hier weitermachen?
Könnte man den Drohbrief des OGV nicht als Anlass für eine neue Erinnerung nehmen?
Denn schließlich ist das Thema "nicht erhaltene Bescheide" nicht wirklich abschließend geklärt - oder?
Anhänge hierzu, mache ich mal als eigene Posts - damit es etwas übersichtlich bleibt.