@ines
Ich werde die 100 Gruende sicher nicht der GEZ schicken, sondern empfehlen diese jedem Landtagsabgeordneten mit der bitte um Stellungnahme zu schicken.
Individueller Wiederstand ist sinnlos, weil man keine Chance hat !
Es zersplittert die Bewegung, und das ist doch das Problem. Was stoeren den BS den die 11000 Klagen, angenommen jeder Forumsuser hat eine laufen?
Oder selbst das 10 Fache - wie stoerren den BS 100.000 nicht Zahler und Klaeger?
Wenn ihn doch nicht mal 1 Mio. davon in Probleme bringen.
Wie hier im Thema bereits angeklungen, wir laufen mit dem WIederstand auf juristischem Wege in die Sackgasse. Klar ist es richtig, es istauch wichtig, aber zum Ziel, der Abschaffung des Zwangsfinazierten GEZ Systems fuehrt das nicht.
Hoechstens zu einer Gesetzesaenderung, das kann dann besser oder schlechter werden.
Um mal Butter bei de Fische zu tun, mein eigener Fall:
- bisher 3 Bescheide - 1 Beitrag, 2x Mal Festsetzung. Jedem Wiedersprochen mit Aussetzung der Vollziehung, keine inhaltliche Antwort des BS.
Jetzt steht der Wiederspruch zum 2. Festsetzungsbescheid an.
Gleichzeitig wurde die Vollstreckung angedroht/ eingeleitet.
So, und da ich gerade eine Firma gruende und somit Selbststaendig bin, ist es damit dann mit dem Wiederstand auch vorbei.
Klar, ich kann Klagen, aber bisher sind alle Klagen in Instanz 1 & 2 gescheitert.
Ich werde mit dem Gerichtsvollzieher reden, wenn der Brief kommt, auf einen fehlenden Grundlagen/ Wiederspruchsbescheid hinweisen und diesen abwarten.
Sobald der kommt, Wiederspreche ich.
Weisst der BS den Wiederspruch ab und setzt die Vollziehung nicht aus, bleibt mir nichts anderes uebrig als zu zahlen (evtl. unter Vorbehalt).
Die 105 Euro fuer die Klage kann ich mir sparen, den Zeitaufwand der Klageschrift ebenso.
Das Ergebnis der Klage waere bestenfalls, das bis zur Klaerung durch eine hochstrichterliche Instanz die Klage ausgesetzt wird, also ein Zeitgewinn.
Im Normalfall wird die Klage abgewiesen, ab dann herrscht Anwaltszwang und damit hat es sich auch.
Ich werde nicht der sein der es bis zum EUHG oder Bverfg ausfechtet.
Eine Zwangsvollstreckung kann ich dann nicht mehr verhindern, und den 500 Euro Beitragsschulden nochmal 800 Anwaltsgebuehren undweitere Rechtskosten hinterher werfen, werde ich nicht machen.
Wenn der BS das Geld einmal hat, ist es unwiederbringlich verloren.
Und welchem normalen Menschen ohne grossartige rechtliche Kentnisse kann man so ein Vorgehen den guten Gewissens empfehlen?
Richtig, niemandem.
Ich jage Menschen doch nicht in einen Rechtsstreit, den sie am Ende nicht durchstehen koennen und in dem sie sich fruehzeitig Niederinstanzlich geschlagen geben muessen.
Das ist doch das Problem - der Rechtsweg fuerht fuer den normalen Buerger zu nichts.
Ich werde jedenfalls meine vermeintliche Beitragsschuld begleichen, sobald der Gerichtsvollzieher im Spiel ist, weil mir keine weitere sinnvolle Option bleibt.
Ich ueberlege, ob es eine gute Idee ist, die 500 Euro in 1cent Muenzen mit dem Auto zum bayr. Rundfunk zu fahren.
Waere bestimmt lustig, da ein youtube Video draus zu machen.
Achso, bzgl. der Aussetzung:
Es scheint an Richtern und am Gericht zu liegen.
Ich weiss von bereits zwei Klagen, die liegen.
Eine mit einer Klageschrift von ueber 100 Seiten - da traut sich kein Richter dran, weil das am Ende zu einer Katastrophe fuehrt. Und eine mit einer Dicke von 60 Seiten.
Beide sind von Profis geschrieben worden.
Keine Chance fuer den Normalbuerger ohne Anwalt das nachzumachen.
Richter erkennen doch sofort wer die Klage geschrieben hat und bewerten das auch dahingehend.
Das jemand der rechtlich unkundig ist, nur mit Hilfe des Forums den Vollzug ausgesetz bekommt und die Klage ebenso, bis eine hohe Instanz entschieden hat, halte ich fuer sehr unwahrscheinlich.
Ausserdem muss man eh, um das System grundlegend zu veraendern, eine politische Stimmung schaffen.
Sonst erreicht man juristisch einen Erfolg, und dieser fuerht zu einer Gesetzesaenderung - die muss aber nicht in unserem Sinne sein.