Mr. X will sich an das Problem mit der nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung hinsichtlich des rechtlichen Charakters auseinsandersetzen.
Ziel soll es sein, Fehler festzustellen, die man dann in der Argumentation gegen die GEZ anbringen kann.
Zitat:
AöRs werden in drei Gruppen unterteilt:
vollrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts; diese haben eine eigene Rechtspersönlichkeit, sind rechtlich aus der allgemeinen Staatsverwaltung ausgegliedert und daher selbst rechtsfähig; sie haben oft Dienstherrnfähigkeit, können also eigene Beamte haben; sie werden durch oder aufgrund eines Gesetzes errichtet, verändert und aufgelöst.
Beispiel: die meisten Landesrundfunkanstalten der ARD und das ZDF, Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin.
nichtrechtsfähige Anstalten; diese bilden nur organisatorisch selbständige Einheiten, während sie rechtlich Teil einer juristischen Person, zumeist einer Gebietskörperschaft, sind.
Beispiel: Schulen (sie sind in der Regel unselbständige Einrichtungen der Kreise und kreisfreien Städte; die früher gebräuchliche Bezeichnung „Schulanstalt“ ist heute nicht mehr üblich), Justizvollzugsanstalten, die in der Regel Einrichtungen des jeweiligen Bundeslandes sind, das Technische Hilfswerk (THW), Bonn, und die Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, die von der Bundesrepublik Deutschland getragen werden. Manchmal werden die Einrichtungen behördenintern auch als Institut oder Einrichtung bezeichnet, z. B. die Bundesanstalt für Straßenwesen, obwohl sie durchaus Anstaltscharakter haben.
Nun ist die GEZ zwar keine Anstalt, sondern nur eine Einrichtung.
Wie sieht es Mr. X ? :
aus Sicht von Mr. X, erste Ansichten, ohne vollständig zu sein, mehr oder weniger Ansatzpunkte ohne Gewähr auf Richtigkeit:
organisatorisch:
die GEZ darf in eigenen Namen Prunkgebäude errrichten lassen, a la Protzbischoff ' Meyer ' mit Schwimmbad, Sauna und Massageraum. Die dürfen Drucker und Papier unter GEZ einkaufen usw. .
( rein verwaltungstechnisch gesehen treten die unter GEZ auf )
rechtlich Teil einer juristischen Person :
Was bedeutet das im Falle der GEZ?
Wie sieht es Mr. X derzeit?
Mr. X sagt einfach mal rbb und dessen Kunde.
Mr. X hat sozusagen einen Vertrag mit dem rbb.
Jetzt bekommt er einen
a) Bescheid über rückständige Rundfunkgebühren und
b) lässt die GEZ per Pfändungs-und Einziehungsverfügung von seinem Konto abbuchen.
Ja, wie muss das dann aussehen bzw. lassen sich gravierende Mängel feststellen?
zu a) Wie hat so ein Bescheid von der Form her auszusehen, wenn die GEZ ( z.B. ein Mitarbeiter, der das Schreiben verfasst ) in dem Moment Teil des rbb ist?
Wie die Bescheide aussehen, wissen wir.
Links oben steht rbb und rechts oben der Briefkopf mit allen Angaben zur GEZ.
Natürlich ohne Namen.
Entspricht das voll und ganz den Anforderungen? Das ist ja eine der entscheidentsten Fragen.
Das LG Tübingen war der Meinung: nein.
Alle im Forum sagen Nein.
Mr. X sagt das auch.
Wenn Mr. X davon ausgeht: rechtlich Teil einer juristischen Person , dann haben seiner Meinung nach im Briefkopf auch die vollen Daten ( Rechtsform, Kontakt usw. ) dieser juristischen Person, des rbb, zu erscheinen,
denn der GEZ-Mitarbeiter ist in dem Moment ein Teil davon.
( evtl. kann irgendwo angemerkt sein, wer es erstellt hat, ein Mitarbeiter der GEZ, und dass dann dort noch zusätzliche Kontaktinformationen stehen )
Mr. X hat einen Vertrag mit dem rbb und nicht mit der GEZ. Der rbb ist sein Partner.
Der Briefkopf mit den vollen Daten der GEZ ist seiner Meinung nach irreführend und täuscht über die wahren Vertragsverhältnisse.
Mehrere Personen haben aus den Schreiben der GEZ nicht entnehmen können, dass der rbb ( die jeweilige Anstalt ) der Gläubiger ist:
1. GV oder OGV Tübingen 1 ( nur als Beispiel ,, natürlich SWR )
2. GV oder OGV Tübingen 2
3. OGV bei Mr. X
4. Bank bei Mr.X, Rechtsabtelung
5. ein Amtsgericht, Vollstreckungsgericht, ein Rechtspfleger
Mr. X glaubt, die Reihe lässt sich beliebig fortsetzen.
sind die alle zu doof dazu???
Wieso erkennen die das nicht?
Nicht irgendwer, sondern in Rechtsfragen gut ausgebildete Personen.
Nein, die GEZ betreibt ganz offensichtlich Täuschung im Rechtsverkehr.
Das ist ein unhaltbarer Zustand, der durch einen Beschluss des BGH noch gestützt wird.
Lt. Mr. X muss auf den ersten Blick zu erkennen sein, wer der Gläubiger ist.
Es gibt nichts Vergleichbares. Bei allen anderen Institutionen ist doch alles auf den ersten Blick sauber zu erkennen. Dort steht auch ein Name mit Dienststellung.
Das Problem liegt auf Seite der LRA. Die LRA ist verantwortlich. Die hat dafür zu sorgen, dass das in Ordnung geht.
zu b)
Bei dem Schreiben der Pfändungs- und Einziehungsverfügung an die Bank steht links oben die Bankanschrift und rechts oben stehen die bekannten Daten der GEZ.
Das Schreiben kommt also von der GEZ. Lediglich nach der Grußformel erscheint : Mit freundlichen Grüßen rbb,, im Auftrag H.-J. Bod****** und C. Schi*****
Das Anschreiben an Mr. X :
Briefkopf wie gehabt ohne Nennung der LRA.
Sehr .....
beigefügt erhalten Sie die für Ihre Unterlagen bestimmte Ausfertigung der heute von uns veranlassten
Pfändungs- und Einziehungsverfügung
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und DR
' von uns ' --- also von der GEZ veranlasst, ohne jeglichen Hinweis auf die LRA.
Zurückweisung, Widerspruch und Aufforderung zum Zurückziehen der Verfügung sind sofort an die o.g. Personen gegangen. Die Antwort wie gehabt und ohne Namen.
Alles, aber auch alles im Zusammenhang mit dem Verein ist skandalös.
Mr. X wartet die Antwort auf seine zweite Beschwerde ab. Wenn die positiv für Mr. X ausfällt, dann wird es wohl einen Stafantrag der Form halber geben.
Mr. X hat jedoch arge Bedenken, was die Antwort auf seine Beschwede angeht. ( weil nicht sein kann, was nicht sein darf )
Es muss doch möglich sein, dem Unwesen ein Ende zu bereiten.
( Wenn alles rechtlich sauber wäre und der Form entsprechen würde, könnte man gar nichts sagen, aber dass die sich alles erlauben dürfen, das darf nicht sein. )