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Autor Thema: Nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung hinsichtlich des rechtlichen Charak  (Gelesen 9190 mal)

g
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Mr. X will sich an das Problem mit der nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung hinsichtlich des rechtlichen Charakters auseinsandersetzen.

Ziel soll es sein, Fehler festzustellen, die man dann in der Argumentation gegen die GEZ anbringen kann.


Zitat:
AöRs werden in drei Gruppen unterteilt:
vollrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts; diese haben eine eigene Rechtspersönlichkeit, sind rechtlich aus der allgemeinen Staatsverwaltung ausgegliedert und daher selbst rechtsfähig; sie haben oft Dienstherrnfähigkeit, können also eigene Beamte haben; sie werden durch oder aufgrund eines Gesetzes errichtet, verändert und aufgelöst.
Beispiel: die meisten Landesrundfunkanstalten der ARD und das ZDF, Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin.



nichtrechtsfähige Anstalten; diese bilden nur organisatorisch selbständige Einheiten, während sie rechtlich Teil einer juristischen Person, zumeist einer Gebietskörperschaft, sind.
Beispiel: Schulen (sie sind in der Regel unselbständige Einrichtungen der Kreise und kreisfreien Städte; die früher gebräuchliche Bezeichnung „Schulanstalt“ ist heute nicht mehr üblich), Justizvollzugsanstalten, die in der Regel Einrichtungen des jeweiligen Bundeslandes sind, das Technische Hilfswerk (THW), Bonn, und die Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, die von der Bundesrepublik Deutschland getragen werden. Manchmal werden die Einrichtungen behördenintern auch als Institut oder Einrichtung bezeichnet, z. B. die Bundesanstalt für Straßenwesen, obwohl sie durchaus Anstaltscharakter haben.
 

Nun ist die GEZ zwar keine Anstalt, sondern nur eine Einrichtung.
Wie sieht es Mr. X ? :
aus Sicht von Mr. X, erste Ansichten, ohne vollständig zu sein, mehr oder weniger Ansatzpunkte ohne Gewähr auf Richtigkeit:

organisatorisch:
die GEZ darf in eigenen Namen Prunkgebäude errrichten lassen, a la Protzbischoff ' Meyer ' mit Schwimmbad, Sauna und Massageraum. Die dürfen Drucker und Papier unter GEZ einkaufen usw. .
( rein verwaltungstechnisch gesehen treten die unter GEZ auf )


rechtlich Teil einer juristischen Person :
Was bedeutet das im Falle der GEZ?
Wie sieht es Mr. X derzeit?

 Mr. X sagt einfach mal rbb und dessen Kunde.
Mr. X hat sozusagen einen Vertrag mit dem rbb.
Jetzt bekommt er einen
a) Bescheid über rückständige Rundfunkgebühren und
b) lässt die GEZ per Pfändungs-und Einziehungsverfügung von seinem Konto abbuchen.

Ja, wie muss das dann aussehen bzw. lassen sich gravierende Mängel feststellen?

zu a)  Wie hat so ein Bescheid von der Form her auszusehen, wenn die GEZ ( z.B. ein Mitarbeiter, der das Schreiben verfasst )  in dem Moment Teil des rbb ist?

Wie die Bescheide aussehen, wissen wir.
Links oben steht rbb und rechts oben der Briefkopf mit allen Angaben zur GEZ.
Natürlich ohne Namen.
Entspricht das voll und ganz den Anforderungen? Das ist ja eine der entscheidentsten Fragen.

Das LG Tübingen war der Meinung: nein.
Alle im Forum sagen Nein.
Mr. X sagt das auch.

Wenn Mr. X davon ausgeht:  rechtlich Teil einer juristischen Person  , dann haben seiner Meinung nach im Briefkopf auch die vollen Daten ( Rechtsform, Kontakt usw. ) dieser juristischen Person, des rbb, zu erscheinen,
denn der GEZ-Mitarbeiter ist in dem Moment ein Teil davon.
( evtl. kann irgendwo angemerkt sein, wer es erstellt hat, ein Mitarbeiter der GEZ, und dass dann dort noch zusätzliche Kontaktinformationen stehen )
Mr. X hat einen Vertrag mit dem rbb und nicht mit der GEZ. Der rbb ist sein Partner.
Der Briefkopf mit den vollen Daten der GEZ ist seiner Meinung nach irreführend und täuscht über die wahren Vertragsverhältnisse.

Mehrere Personen haben aus den Schreiben der GEZ nicht entnehmen können, dass der rbb ( die jeweilige Anstalt ) der Gläubiger ist:
1. GV oder OGV Tübingen 1 ( nur als Beispiel ,, natürlich SWR )
2. GV oder OGV Tübingen 2
3. OGV bei Mr. X
4. Bank bei Mr.X, Rechtsabtelung
5. ein Amtsgericht, Vollstreckungsgericht, ein Rechtspfleger

Mr. X glaubt, die Reihe lässt sich beliebig fortsetzen.

sind die alle zu doof dazu???
Wieso erkennen die das nicht?
Nicht irgendwer, sondern in Rechtsfragen gut ausgebildete Personen.
Nein, die GEZ betreibt ganz offensichtlich Täuschung im Rechtsverkehr.

Das ist ein unhaltbarer Zustand, der durch einen Beschluss des BGH noch gestützt wird.

Lt. Mr. X muss auf den ersten Blick zu erkennen sein, wer der Gläubiger ist.
Es gibt nichts Vergleichbares. Bei allen anderen Institutionen ist doch alles auf den ersten Blick sauber zu erkennen. Dort steht auch ein Name mit Dienststellung.
Das Problem liegt auf Seite der LRA. Die LRA ist verantwortlich. Die hat dafür zu sorgen, dass das in Ordnung geht.




zu b) 
Bei dem Schreiben der Pfändungs- und Einziehungsverfügung an die Bank steht links oben die Bankanschrift und rechts oben stehen die bekannten Daten der GEZ.
Das Schreiben kommt also von der GEZ. Lediglich nach der Grußformel erscheint : Mit freundlichen Grüßen rbb,, im Auftrag H.-J. Bod******  und C. Schi*****

Das Anschreiben an Mr. X :
Briefkopf wie gehabt ohne Nennung der LRA.
Sehr .....
beigefügt erhalten Sie die für Ihre Unterlagen bestimmte Ausfertigung der heute von uns veranlassten
Pfändungs- und Einziehungsverfügung
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und DR

' von uns ' --- also von der GEZ veranlasst, ohne jeglichen Hinweis auf die LRA.

Zurückweisung, Widerspruch und Aufforderung zum Zurückziehen der Verfügung sind sofort an die o.g. Personen gegangen. Die Antwort wie gehabt und ohne Namen.

Alles, aber auch alles im Zusammenhang mit dem Verein ist skandalös.

Mr. X wartet die Antwort auf seine zweite Beschwerde ab. Wenn die positiv für Mr. X ausfällt, dann wird es wohl einen Stafantrag der Form halber geben.
Mr. X hat jedoch arge Bedenken, was die Antwort auf seine Beschwede angeht. ( weil nicht sein kann, was nicht sein darf )


Es muss doch möglich sein, dem Unwesen ein Ende zu bereiten.
( Wenn alles rechtlich sauber wäre und der Form entsprechen würde, könnte man gar nichts sagen, aber dass die sich alles erlauben dürfen, das darf nicht sein. )


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Z
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Teile Deiner Argumentation sind aktuell Klageinhalt gegen die Beitragsbescheide von Gewerbebetrieb G in Berlin.
Mal sehen, wie das die Richter sehen.


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Zitat
Alles, aber auch alles im Zusammenhang mit dem Verein ist skandalös.
Es gibt in der BRD einige Familien, da ist die Justiz gaaanz höflich!

Zitat
Wenn alles rechtlich sauber wäre und der Form entsprechen würde, könnte man gar nichts sagen, aber dass die sich alles erlauben dürfen, das darf nicht sein.

Wissen wir, was die ör oder Intendanten, oder sonst irgendwelche Schattenfiguren
etwas an Wissen haben, was eigentlich niemand wissen darf?!

Hat da nicht mal jemand zutreffend geschrieben, das Transparenz schädlich für eine Demokratie ist?

Es kann mit einer Information an die Öffentlichkeit gegangen werden, dann ist man ein Held und lebt gefangen im Exil, beim Schöpfer, oder man macht daraus Millionen, wenn nicht gar Milliarden....

z.B. eine Firma, die immer, auch immer Aufträge bekommt, das könnte etwas weniger auffallen!
 
Verschwörungstheorien über Verschwörungstheorien. Ja Ja Ja
Aber: Was wird nicht alles geheim gehalten und das über Jahrzehnte!

Ohmanoman


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

1
  • Beiträge: 443
Zum Thema auch hier:

Strafantrag gegen den Beitragsservice/eh. GEZ wegen Amtsanmaßung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15200.0/topicseen.html

Wurde die Errichtung der GEZ bzw. des Beitragsservice korrekt durchgeführt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15116.msg100719.html

Bevollmächtigung des Beitragsservice > gibt es diese überhaupt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15310.0/topicseen.html

Beitragsservice erklärt, Verwaltungsakte erlassen zu dürfen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14455.0.html

Beitragsservice (eh. GEZ) der Amtsanmaßung überführt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15056.0.html


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g
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Teile Deiner Argumentation sind aktuell Klageinhalt gegen die Beitragsbescheide von Gewerbebetrieb G in Berlin.
Mal sehen, wie das die Richter sehen.

@Zeitungsbezahler
Wenn es kein Geheimnis ist, dann bitte mal hier nennen, da es von Interesse ist. Alles im Zusammenhang ist von Interesse.
Wenn es nicht genannt werden soll, dann bitte per PN.
Danke.


Mr. X betrachtet die GEZ ähnlich einer Verleihfirma, die für sich ihre eigenen Geschäfte erledigt und Geld im Innenbereich ( Anstalten ) hin- und herschiebt. Das ist alles intern und interessiert Außenstehende nicht.
Auch Einkäufe und derart Rechtsgeschäfte können dazu gehören. Das interessiert absolut nicht.

Jetzt kommt der rbb und sagt, wir brauchen mal einen Mann, der für uns ein Schreiben an Mr. X schickt.
Das bedeutet, dass jetzt der Fall eintritt, dass dieser Mann rechtlich gesehen dem rbb zugeteilt wird und für den rbb arbeitet und im Falle des Rechtsstreites der rbb dafür die Verantwortung übernehmen muss.
Dieser Mann ist in dem Moment rechtliches Bestandteil des rbb. Muss er ja, denn gegen etwas nicht rechtsfähiges kann man nicht vorgehen.

Wenn dieser Mann rechtlich dem rbb angehört und ein Schreiben an Mr. X schickt, dann muss das doch rechtlich sauber sein.
Mr. X sagt, dann hat der Briefkopf voll und ganz die Daten des rbb zu enthalten und den Namen des Mitarbeiters.
a) es ist im Auftrag des rbb, der ja Vertragspartner ist und
b) der Mann gehört in dem Moment rechtlich gesehen auch zum rbb.

Die GEZ taucht dann gar nicht mehr auf, weil die den Mann verliehen haben.
Demzufolge haben die GEZ-Daten im Briefkopf nicht mehr das Geringste verloren und gehören dort nicht mehr rein.
Was sollen diese Daten einer nicht rechtsfähigen Einrichtung auch dort. Die interessieren Mr. X nicht im Geringsten. Die GEZ kennt er nicht mal. Wozu auch.

Es gibt auch keinerlei Vertragsverhältnis vom Mr. X mit der GEZ. Die GEZ ist Luft und daher sind auch all deren Schreiben Luft.
Die Schreiben sind rechtlich gesehen nicht sauber. Die haben eindeutig den Briefkopf der LRA zu enthalten.
Die GEZ darf maximal Info- und Angebotsschreiben schicken, die rechtlich aber Null Bedeutung haben.

Es zählen bei Mr.X nur ordentliche, rechtlich saubere Schreiben der LRA, mit Briefkopf der LRA und NAMEN. Ohne Namen gibt es Ablehnung.
Alles mit GEZ ist reine Info.


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  • Beiträge: 63
  • GEZ nein Danke
gerechte Lösung

so sehe ich das auch, ebenso viele andere Leute.

Aber bisher wurde ja von Seiten der Justiz überhaupt nichts in diese Richtung unternommen, oder zumindest als richtig befunden.

Person A hat ebenfalls versucht Strafanzeige zu erstatten, es gibt hier im Forum diverse Threads (wurden ja auch schon einige verlinkt) und diese Strafanträge sind alle ins Leere verlaufen.

D.h. ganz gleich, ob wir das "als kleine Bürger" so sehen, oder auch nicht. Interessant ist ja, wie es die Justiz sieht. Und diese ist scheinbar der Auffassung, dass die GEZ bzw. der heutige Beitragsserivce richtig handelt.

Im Grunde fängt es ja schon damit an, dass sämtliche Schreiben nicht unterschrieben werden. Das ist eine Frechheit sondersgleichen. Wenn jemand mit eine Rechnung schickt, oder Korrespondenz mit mir führt, dann hat diese unterschrieben zu sein. Das erwarte ich. Und so ist es m.E.n. im BGB auch geregelt.
Dann wird mit vorgefertifgten, meist unpassenden, Textbausteinen geantwortet.

Ich könnte ewig so weitermachen.

Was mich einfach nur traurig stimmt, ist, dass es anscheinend niemanden, ausser "die kleinen Leute" zu interessieren scheint. UND das man so gut wie nichts dagegen unternehmen kann, was Aussicht auf Erfolg hätte.

Person of Interest


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Ich bin dafür, dass wir dagegen sind. GEZ nein Danke.

Klagen und sich wehren statt zahlen, für unser aller Recht.

m
  • Beiträge: 2
@ gerechte Lösung

was hälst Du denn davon..?

1. http://www.imagebam.com/image/a2b73d415155918
2. https://www.ndr.de/der_ndr/daten_und_fakten/Wem-gehoert-der-NDR,ndr248.html
Zitat
Wem gehört der NDR..?

Der NDR ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt. Ziel und Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist es, mit seinen Programmen zur freien Meinungsbildung beizutragen. Gesetzliche Grundlage für den NDR ist der Staatsvertrag (NDR-StV),
der Aufgaben, Organisation und gesellschaftliche Kontrolle der Rundfunkanstalt regelt.

Als "gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts" hat der NDR das Recht der Selbstverwaltung. Organe der Selbstverwaltung sind der Rundfunkrat, die Landesrundfunkräte, der Verwaltungsrat und der Intendant/die Intendantin. Aufgaben und Befugnisse der Organe sind im NDR-StV festgeschrieben. Weitere Regelungen und Ausführungsbestimmungen sind in der NDR Satzung und in der Geschäftsordnung festgelegt. Die Rechtsaufsicht über den NDR führen die Regierungen
der Staatsvertragsländer, die Finanzkontrolle erfolgt durch deren Rechnungshöfe.

Gegründet wurde der NDR 1955 von den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg, mit der Unterzeichnung des neuen Staatsvertrages kam Mecklenburg-Vorpommern 1991 als viertes Staatsvertragsland hinzu.

Ist das die wahre Geschichte der dubiosen Landesrundfunkanstalten - ein Befehl der Besatzer..?

https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Rundfunk#Deutschland

Und wie darf man das verstehen, nach aufmerksamen Studium:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beitrag#.C3.B6ffentliche_Abgabe

Und hier kommt ein erfahrener Richter i.R. auf den Punkt:

Zitat
Der hauptsächliche Einwand gegen diese Anwendung des Grundrechts auf ungehinderte Unterrichtung
aus allgemein zugänglichen Quellen ist das Argument:

Der Rundfunkbeitrag hindert nicht am Empfang des Rundfunks, da er geräteunabhängig erhoben wird.

Das Argument geht aus folgenden Gründen fehl:

    Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG garantiert nicht etwa bloß den ungehinderten Empfang von Rundfunk,
sondern die in jeder Form ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen jeder Art.
    Jede Form der Ausübung von Zwang stellt unabhängig von der Art und den Folgen des Zwangs eine dementsprechend unzulässige Hinderung dar.
    Einen nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 1 GG zulässigen Vorbehalt zur Einschränkung beinhaltet das Grundrecht auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen nicht, da es ausdrücklich jede Art von staatlicher Hinderung verbietet.

Worum geht es hier im Einzelnen?

Der Gesetzgeber ist gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.
Diese bestimmt gemäß Art. 1 Abs. 3 GG die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG (Jeder hat das Recht, (…) sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.) ist ein vorbehaltlos garantiertes Grundrecht und nicht gemäß Art. 19 Abs. 1 GG einschränkbar.
Ergo können die Landesgesetze zum Rundfunkstaatsvertrag, mal abgesehen vom Mangel an einer solchen Gesetzgebungskompetenz der Länder, keine Gesetze erlassen, welche dieses Grundrecht verletzen.
Solche Gesetze sind keine Gesetze im Sinne des Grundgesetzes als verfassungsmäßige Ordnung und von daher
bereits von Gesetzes wegen nichtig.

Demzufolge kann auch kein Gericht entscheiden, dass sie dennoch gültig wären, da die Rechtsprechung gemäß
Art. 1 Abs. 3 GG an die Grundrechte und gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an die Gesetze gebunden ist, während die Richter noch speziell gemäß Art. 97 Abs. 1 Halbsatz 2 GG dem Gesetz unterworfen sind.

Das bedeutet, dass hier nur eine deklaratorische Feststellung der Nichtigkeit der Landesgesetze zu erfolgen hat.
Klagegegner sind also die Landesgesetzgeber.

Das Recht auf diese Feststellung kann gemäß Art. 19 Abs. 4 GG jeder geltend machen, wonach jeder, der von der öffentlichen Gewalt, hier den Landesgesetzgebern, in seinen Rechten verletzt wird, der Rechtsweg offen steht. Soweit danach eine andere Zuständigkeit nicht gegeben ist, was hier der Fall ist, da die Landesgesetzgeber keine Verwaltung sind, ist der ordentliche Rechtsweg zu den Amtsgerichten eröffnet.

Diese deklaratorische Feststellung kann jedoch weder nach der ZPO oder der StPO erfolgen, da die Landesgesetzgeber auch keine Zivilpersonen sind und hier auch kein Strafverfahren eröffnet wird. Demzufolge muss entweder erst ein entsprechendes Prozessgesetz für derartige Klagebegehren erlassen werden oder die Vorschriften des Grundgesetzes, hier Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, werden selbst als grundgesetzliche Grundlage der deklaratorischen Feststellung der Nichtigkeit dieser Landesgesetze herangezogen.

Grundsatzerklärung zur Rundfunkbeitragsklage

Die innere Ordnung der Bundesrepublik Deutschland wird durch die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes und der dort als unmittelbar geltendes Recht garantierten Grundrechte gebildet. Einschränkungen dieser Grundrechte dürfen als ultima ratio ausschliesslich unter restriktiven Bedingungen zugelassen und vollzogen werden,
während ihr Wesensgehalt nicht angetastet werden darf.

Entsprechend geht alle Staatsgewalt vom Volke aus und wird durch dieses in Wahlen und Abstimmungen sowie im Wege der Beleihung durch besondere Organe der öffentlichen Gewalt ausgeübt. Die öffentliche Gewalt ist dementsprechend an diese freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes und an die Grundrechte gebunden und hat in erster Linie diese zu garantieren, zu verteidigen und zu schützen.

Diese Grundlagen unterliegen dem besonderen Schutz vor jeder negativen Änderung durch den Gesetzgeber.

Die Bundesrepublik Deutschland hat jedoch ein Problem und zwar ein Sicherheitsproblem. Gefährdet ist nämlich die freiheitliche demokratische Grundordnung und damit das Grundgesetz und die Grundrechte.

Verursacht wird dieses Sicherheitsproblem durch die im Bundestag vertretenen politischen Parteien, durch die Bundesregierung, die Landesparlamente und die Landesregierungen sowie die diesen unterstehenden Bundes- und Landesbehörden und hier in erster Linie durch die überall dort tätigen Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes.

Der Bundestag und die Landesparlamente erlassen Gesetze gegen das Grundgesetz und die Grundrechte,
die Verwaltungen vollziehen diese verfassungswidrigen Gesetze, die Polizeien setzen sie mit Zwang gegen die körperliche Unversehrtheit und das Leben durch und die Gerichte geben diesem Treiben den Segen der »Rechtsprechung«. Dass ein wichtiger Teil dieser Gesetze von den Nationalsozialisten erlassen worden ist oder auf deren Ideologie beruht, ist kaum der Rede wert. Ebensowenig wie die Tatsache, dass die finanzielle Plünderung des Bürgers mit allen erdenklichen Straftaten im Amt sichergestellt wird, ohne dass die daran beteiligten Amtsträger strafrechtlich belangt werden können oder belangt werden, weil sie durch Sondervorschriften straffrei gestellt sind und der Straftatbestand des allgemeinen Amtsmissbrauches seit der Zeit des Nationalsozialismus nicht mehr existiert oder weil die Ermittlungsbehörden nicht ermitteln dürfen.

Wehrt sich der Bürger, Grundrechtsträger und Souverän, wird er regelmäßig darauf verwiesen, er habe kein Recht zur unmittelbaren Abwehr, sondern könne ja kostenpflichtig bei den Tätern klagen, man lebe schließlich in einem Rechtsstaat.

Am Ende steht der Verlust der Grundrechte, die Abkehr des Bürgers von dem für ihn scheinbar untauglichen Grundgesetz
und die öffentlichen Gewalten fühlen sich durch die so herbeigeführte politische Teilnahmslosigkeit legitimiert.

Im Grunde basiert die Bundesrepublik Deutschland auf einer Diktatur von Juristen und ihren Helfern, welche alle juristischen Mindeststandards außer Kraft setzen und all dies dem Bürger als Rechtsstaat verkaufen. Die öffentliche Gewalt versteht sich nicht mehr als Dienstleister für das Volk, sondern zwingt das Volk zur Dienstleistung für die öffentlichen Gewalt und gibt diesem als Gegenwert nicht einmal das, was das Grundgesetz garantiert..

Eines dieser zentralen Probleme, neben vielen anderen und wesentlich gravierenderen, ist der so genannte Rundfunkbeitrag.

Angeblich gibt es keinen Staatsfunk, aber die Ländern nehmen sich ein Recht, welches ihnen das Grundgesetz nicht verleiht, und schaffen sich eine Einnahmequelle für ihre tägliche Propaganda und mediale Irreführung der Bevölkerung, immer darauf vertrauend, dass Juristen mitspielen und letztlich Träger von Schusswaffen den Bürger unter Drohung mit Gewalt oder durch Gewalt zur Zahlung zwingen werden. Vor allem aber vertrauen sie darauf, dass der Bürger keine Lust hat, Gesetze verstehen zu lernen, obwohl er jeden Tag wegen eines vermeintlichen Verstoßes dagegen sanktioniert werden kann.

Diesem Treiben muss ein Ende gesetzt werden und deshalb hat sich die Grundrechtepartei entschlossen, eine Gemeinschaft von Bürgern an einer Klage zu beteiligen, welche entweder dem Rundfunkbeitrag ein Ende setzt oder dazu führt, dass man uns offen die Diktatur erklärt, dass nämlich das Grundgesetz und die Grundrechte keinen Wert haben..
(...)
hier ist die Quelle zum Weiterlesen: http://rundfunkbeitragsklage.de/info/

Ist das eine Argumentation, welche auf des Pudels Kern kommt..? - Wir denken jaaaaa, besser gehts nicht..!  8)

MfG


Edit "Bürger":
Zitate ausgewiesen. Bitte mit der Zitierfunktion des Beitrags-Editors vertraut machen.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2015, 13:59 von Bürger«

g
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Aber bisher wurde ja von Seiten der Justiz überhaupt nichts in diese Richtung unternommen, oder zumindest als richtig befunden.


und diese Strafanträge sind alle ins Leere verlaufen.


Im Grunde fängt es ja schon damit an, dass sämtliche Schreiben nicht unterschrieben werden. Das ist eine Frechheit sondersgleichen. Wenn jemand mit eine Rechnung schickt, oder Korrespondenz mit mir führt, dann hat diese unterschrieben zu sein. Das erwarte ich. Und so ist es m.E.n. im BGB auch geregelt.
Dann wird mit vorgefertifgten, meist unpassenden, Textbausteinen geantwortet.


Was mich einfach nur traurig stimmt, ist, dass es anscheinend niemanden, ausser "die kleinen Leute" zu interessieren scheint. UND das man so gut wie nichts dagegen unternehmen kann, was Aussicht auf Erfolg hätte.

@Person_of_Interest

Es muss der Betroffene etwas tun. Recherchieren, Meinungen austauschen nach Ansatzpunkten suchen.
Das mit der Justiz ist so ne Sache. Das LG Tübingen hat es doch ebenso gesehen. Das LG Tübingen sieht das vollkommen richtig, wie es rechtlich sauber zu sein hat.
Der BGH hat es niedergebügelt mit ner fadenscheinigen Formulierung. Da war nicht mal ne richtige Begründung dabei.
Das stinkt gewaltig. Da ist was nicht in Ordnung. Und da muss angesetzt werden.

Mit den Strafanträgen ist es derzeit noch so, wie du sagst.
Die GEZ hat ein Konto plündern lassen. Voll mit ihren Daten und das als nicht rechtsfähige Einrichtung. Das ist ein guter Ansatzpunkt. Das dürfen nur 'mter, Behörden, die die GEZ aber nicht ist.

Unterschrift und Dienstsiegel dürfen fehlen, wenn es darunter steht. ok.
Aber wo ist der Name? Der hat zu stehen. Und sonst ist auch die Dienststellung mit vermerkt.
"  ohne Unterschrift und Dienstsiegel  "  dieser Slogan ist doch geklaut. Seit wann benutzt oder hat die GEZ ein Dienstsiegel?

Nix traurig. Zuversichtlich. Das wird schon werden. Es interessiert die, die betroffen sind. Je mehr, um so besser.
Stück für Stück muss es wachsen.
Diese Regelung seit 2013 muss weg. Vorher gings doch auch. Mit ein paar Verbesserungen wäre es weiter gegangen.

Man kann nicht die Einen wesentlich schlechter stellen, aber im gleichen Atemzug Andere besser stellen. Das ist eben diese gottlose Frechheit.


@modus vivendi

Es ist sehr viel richtiger Stoff.
Nur so viel:: Mr. X glaubt nicht mehr an Märchen.
Richter sind nun mal auch nur Menschen. Menschen lieben das Geld und wollen ihren Job behalten.
Mr. X hat gesehen, wie schnell es ging, als ein Richter mal kritische Worte äußerte. ( Mr. X kennt den Zusammenhang nicht )
Ob es um Gesetze geht, kann Mr.X nicht sagen, es geht immer nur darum, ordentlich Gewinn zu machen, egal wie.
Je größer der Gewinn, umso perfider die Methoden und Verstrickungen bei ca. 8,5 Mrd.
Ein Argument: es ist weder Gebühr noch Beitrag, denn beide sind genau definiert. Es ist und bleibt Zwangsabgabe.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. August 2015, 22:42 von gerechte Lösung«

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@Person_of_Interest

Ich versuche es mal rüberzubringen, worauf Mr. X hinaus will. Auf Feinheiten kommt es an, wie oben schon genannt.
Suchen, suchen und nochmals suchen.

Im Rechtsverkehr hat in Deutschland nun mal alles seine Ordnung zu haben und da darf der BS nicht tun und lassen, was er will, obwohl er von oben gedeckt wird.

Erneutes Schreiben:
Festsetzungsbescheid
Sehr ...
vor einiger Zeit hatten wir Sie über ausstehende Rundfunkgebühren/Rundfunkbeiträge informiert. Ihrer Pflicht zur Zahlung des rückständigen Betrages sind Sie leider bisher nicht oder nicht vollständig nachgekommen.
...

KEIN  Name

dass Unterschrift und Dienstsiegel fehlen dürfen, steht auch nicht darunter.

Schreiben:
links oben LRA, rbb , darunter Straße und Ort

rechts oben ARD ZDF DR   BS  und natürlich die vollen Daten vom BS.

Festsetzungsbescheide, Bescheide über rückständige Forderungen oder Bescheide überhaupt haben von der LRA zu kommen.
Die LRA ist befugt und hat die hoheitlichen Rechte.

eine 'Nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung' hat keine hoheitlichen Rechte, zumal die in Köln sitzen und nicht, wie beim rbb erforderlich in Berlin sitzen müssten.
Was hat Mr. X mit Köln zu tun?  Der kennt Köln gar nicht.

Derart Schreiben müssen von der LRA kommen. Kommen die schon mal nicht.
Das wird ja nicht mal verheimlicht, denn dort steht ja :  WIR.  Und das ist der BS.
Damit ist eindeutig gesagt, dass das Schreiben vom BS kommt, denn der BS hatte Mr. X informiert und nicht die LRA. Da reicht es eben nicht, wenn man links oben hinschreibt: rbb.
Informiert ist richtig, denn informieren dürfen die ( solange die wollen ), aber nicht festsetzen.

Es geht um eine ganz bestimmte Sache mit Mr. X.
Die schreiben: nicht oder nicht vollständig .
Ist es nicht - oder - nicht vollständig ?   Was nun. Wenn das Jemand bearbeitet hätte, dann müsste der doch sehen, was los ist. Ist Geld geflossen oder nicht.
Das ist alles maschinell erstellt, gedruckt und eingebrieft worden und hat nie eine Person zu Gesicht bekommen.
Das gibt es eben nur bei diesem Laden. Scheierhaft oder auch nicht. Es ist die Regel.
In Rechtssachen muss der Tatbestand exakt angegeben werden. Entweder nur so oder nur anders. Beides zählt nicht und lässt Spielraum offen.

Mr. X will damit sagen: Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung.


Noch eine wichtige Sache.
Interne Abmachungen, Vereinbarungen innerhalb dieser Vereinigungen, die es da gibt, interessieren nach außen nicht. Wer da wem den schwarzen Peter zuschiebt.
Mr. X hat einen Vertrag mit dem rbb und das allein zählt. Das BGB zählt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2015, 09:13 von gerechte Lösung«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Dieser Thread bleibt zwecks Prüfung/ Moderation mindestens vorübergehend geschlossen.
Mehrfachdiskusionen sind aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen.


Das Thema der (Nicht-)Rechtsfähigkeit/ Vertretungsvollmacht/ "Anmaßung" und so weiter ist im Forum zudem schon mehrfach und ausgiebig diskutiert - so u.a. unter

Strafantrag gegen den Beitragsservice/eh. GEZ wegen Amtsanmaßung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15200.0/topicseen.html

Wurde die Errichtung der GEZ bzw. des Beitragsservice korrekt durchgeführt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15116.msg100719.html

Bevollmächtigung des Beitragsservice > gibt es diese überhaupt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15310.0/topicseen.html

Beitragsservice erklärt, Verwaltungsakte erlassen zu dürfen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14455.0.html

Beitragsservice (eh. GEZ) der Amtsanmaßung überführt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15056.0.html

sowie auch unter

Rechtsbeziehung zwischen Landesrundfunkanstalt und Bürger
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12860.0.html



Mr. X hat einen Vertrag mit dem rbb und das allein zählt. Das BGB zählt.

Insbesondere bitte auch überhaupt erst mal noch mit den Grundlagen beschäftigen - so vor allem auch mit

Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html


Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html



bzgl. der "Formalien" bitte auch die relativ aktuelle Entscheidung des BGH berücksichtigen...
BGH zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen - Tübingen aufgehoben I ZB 64/14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14968.0.html
...die zwar nicht in Stein gemeißelt ist, jedoch derzeit als Maßstab herangezogen wird.
Die juristische Aufarbeitung dieser Entscheidung auf dem regulären verwaltungsrechtlichen Wege kann/ darf/ soll dennoch betrieben werden - denn mglw. sieht ja das BVerwG und/ oder das BVerfG dies dann doch etwas differenzierter ;)


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