Guten Tag, ein rein fiktives Szenario.
Person A wohnt seit dem Beginn der Beitragsumstellung in einer 2er WG mit wechselnden Mitbewohnern.
Person B bekam Briefe aber nie einen Bescheid, Person C war nur ein Jahr teil der WG und Person D hat bisher nichts bekommen.
Bei Person A dagegen stapeln sich die Briefe.
Dem
Gebuehren-\Beitragsbescheid fuer den Zeitraum von
01.01.2013 bis 31.03.2014 wurde
widersprochen, mittels einer angepassten Vorlage aus diesem Forum.
Einem
Festsetzungsbescheid fuer den Zeitraum vom
01.04.2014 bis 30.09.2014 wurde
widersprochen, ebenso mittels einer angepassten Vorlage aus diesem Forum
Anforderung eines Grundlagenbescheidshttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11242.0.html)
Nun ging ein
weiterer Festsetzungsbescheid ein (ohne Einschreiben!, d.h. Zustellung nicht nachgewiesen), Absender der BR, allerdings ziert den Briefkopf ebenso der BS.
Dieser Festsetzungsbescheid gilt fuer den Zeitraum
01.10.2014 bis 31.12.2014.
Datiert ist das Schreiben auf den 1.8, tatsaechlicher Eingang am 10.8.
Forderung sind Rundfunkbeitraege & Saumniszuschlag.
Der Bescheid enthaelt den veraengstigenden Satz:
"Fuer Rueckstaende, die bereits mit vorrangegangenen Bescheiden festgesetzt wurden, haben wir am 01.08.2015 die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Dafuer fallen zusaetzliche Kosten an."
Dabei wurde auf den Widerspruch gegen die Bescheide niemals inhaltlich geantwortet.Person A fragt sich nun:
Erneut wie beim letzten Festsetzungsbescheid reagieren?
Mittlerweile fordert der BS eine Summe, die nicht mal eben so zahlbar ist (Beitraege seit 01/13).
Wie kann eine Zwangsvollstreckung eingeleitet werden, wenn dem Verwaltungsakt, dem Bescheid widersprochen wurde und darauf hin keine Reaktion erfolgte?Eine Zwangsvollstreckung ist nach Person As Wissen nur moeglich, sofern ein Titel vorliegt - dieser kann aber niemals aus einem widersprochenem Bescheid erfolgen.
Person A ist genervt, hat keine grosse Lust auf Aerger und ist zur Klage bereit, sofern sie sinnvoll ist und erstmal Ruhe schafft.
Person A befuerchtet, der BS faehrt die Taktik, fuer jedes Quartal einen Festsetzungsbescheid zu schicken, solangen bis der beschiedene entweder einmal nicht fristgerecht widerspricht, oder der Bescheid einmal tatsaechlich aufgrund der Post nicht zugeht.
Wird Person A demnaechst Besuch des Gerichtsvollziehers erhalten?Warum zur Hoelle kuemmert sich der BS nicht um die anderen WG Mitglieder?
Person A koennte ebenso einen Coward Exit nehmen,und sich ummelden (zu einem Beitragszahler). Das wuerde zuminderst weitere Beitragsschulden vermeiden.
Danke fuer eure Meinungen!