Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Person A in WG erhaelt 3. Bescheid - Festsetzungsbescheid.Erneuter Widerspruch?  (Gelesen 3238 mal)

j
  • Beiträge: 265
Guten Tag, ein rein fiktives Szenario.

Person A wohnt seit dem Beginn der Beitragsumstellung in einer 2er WG mit wechselnden Mitbewohnern.
Person B bekam Briefe aber nie einen Bescheid, Person C war nur ein Jahr teil der WG und Person D hat bisher nichts bekommen.

Bei Person A dagegen stapeln sich die Briefe.

Dem Gebuehren-\Beitragsbescheid fuer den Zeitraum von 01.01.2013 bis 31.03.2014 wurde widersprochen, mittels einer angepassten Vorlage aus diesem Forum.
Einem Festsetzungsbescheid fuer den Zeitraum vom 01.04.2014 bis 30.09.2014 wurde widersprochen, ebenso mittels einer angepassten Vorlage aus diesem Forum
Anforderung eines Grundlagenbescheids
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11242.0.html)

Nun ging ein weiterer Festsetzungsbescheid ein (ohne Einschreiben!, d.h. Zustellung nicht nachgewiesen), Absender der BR, allerdings ziert den Briefkopf ebenso der BS.
Dieser Festsetzungsbescheid gilt fuer den Zeitraum 01.10.2014 bis 31.12.2014.
Datiert ist das Schreiben auf den 1.8, tatsaechlicher Eingang am 10.8.
Forderung sind Rundfunkbeitraege & Saumniszuschlag.
Der Bescheid enthaelt den veraengstigenden Satz:
Zitat
"Fuer Rueckstaende, die bereits mit vorrangegangenen Bescheiden festgesetzt wurden, haben wir am 01.08.2015 die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Dafuer fallen zusaetzliche Kosten an."
Dabei wurde auf den Widerspruch gegen die Bescheide niemals inhaltlich geantwortet.

Person A fragt sich nun:
Erneut wie beim letzten Festsetzungsbescheid reagieren?
Mittlerweile fordert der BS eine Summe, die nicht mal eben so zahlbar ist (Beitraege seit 01/13).

Wie kann eine Zwangsvollstreckung eingeleitet werden, wenn dem Verwaltungsakt, dem Bescheid widersprochen wurde und darauf hin keine Reaktion erfolgte?
Eine Zwangsvollstreckung ist nach Person As Wissen nur moeglich, sofern ein Titel vorliegt - dieser kann aber niemals aus einem widersprochenem Bescheid erfolgen.

Person A ist genervt, hat keine grosse Lust auf Aerger und ist zur Klage bereit, sofern sie sinnvoll ist und erstmal Ruhe schafft.
Person A befuerchtet, der BS faehrt die Taktik, fuer jedes Quartal einen Festsetzungsbescheid zu schicken, solangen bis der beschiedene entweder einmal nicht fristgerecht widerspricht, oder der Bescheid einmal tatsaechlich aufgrund der Post nicht zugeht.
Wird Person A demnaechst Besuch des Gerichtsvollziehers erhalten?

Warum zur Hoelle kuemmert sich der BS nicht um die anderen WG Mitglieder?

Person A koennte ebenso einen Coward Exit nehmen,und sich ummelden (zu einem Beitragszahler). Das wuerde zuminderst weitere Beitragsschulden vermeiden.

Danke fuer eure Meinungen!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. August 2015, 04:03 von Bürger«

j
  • Beiträge: 265
Person A hat die Sachlage noch etwas weiter durchgeschaut und mir mitgeteilt:

Dem Beitragsbescheid incl. Saeumniszuschlag vom 4.7.2014 wurde widersprochen, die Aussetzung der Vollziehung beantragt.
Seitens des Beitragsservices wurde Person A nicht geantwortet.

Person A erhielt einen Festetzungsbescheid incl. Saeumniszuschlag datierend auf den 01.11., diesem hat Person A am 30.11. mit Verweis auf den ersten Widerspruch zurueckgewiesen, hilfsweise widersprochen.

Auf diese Widersprueche erhielt Person A seitens des Beitragsservices keine Reaktion.

7 Monate spaeter erhielt Person A ein Schreiben, das auch andere fiktive Personen in diesem Forum erhalten zu haben scheinen.
Dieses Schreiben enthielt keinerlei Bezug zu den Widerspruechen, es zaehlte willkuerlich Aussagen ueber die Lesbarkeit der Rechtsbehelfsbelehrung, etc. auf.

Ich bitte um Ideen, wie Person A nun handeln koennte, ohne in Probleme mit Gerichtsvollziehern zu kommen.

Person A erscheint mir sehr verwundert, da es seltsam ist, das ein Bescheid bei Widerspruch ohne Reaktion dennoch gueltig und vollstreckbar wird.
Die erscheint eines Rechtsstaates unwuerdig.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. August 2015, 04:05 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.746
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Vorab - bitte beachten:
"Widerspruch" schreibt sich ohne "ie". Bitte möglichst auch die Eingabe/ Tastatureinstellungen ändern oder mit anderen Mitteln sicherstellen, dass die deutschen Umlaute "ä, ö, ü" nicht als "ae, oe, ue" wiedergegeben werden, da dies die Auffindbarkeit über die Suchfunktion des Forums erschwert bzw. verhindert und damit mittelbar der Übersicht des Forums abträglich ist, da dann mitunter unnötig Diskussionen eröffnet werden, die hier schon abgehandelt sind.


Zum Thema:

Bitte vor Erstellung neuer Beiträge immer erst die einschlägigen Threads verinnerlichen und ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Vollstreckung trotz Widerspruch", "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" ausreichend Ergebnisse - so z.B. auch

Ist eine Zwangsvollstreckung ohne Widerspruchsbescheid möglich?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10352.msg71600.html#msg71600

Brief vom Obergerichtsvollzieher/ Widerspruchsbescheid seit 6 Monaten ausstehend
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13473.0.html

Es ist also kein Einzelfall, sondern geradezu üblich, dass mitunter trotz Widerspruch bzw. ohne WiderspruchsBESCHEID und mitunter auch trotz Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" eine Zwangsvollstreckung eingeleitet werden soll oder wird.
ARD-ZDF-GEZ scheinen dies zu tun, da dies für sie erst mal keine Nachteile hat - jedoch das Potenzial eröffnet, dass sich da jemand nicht ausreichend zur Wehr setzt. Letztendlich geht es denen hauptsächlich ums Geld...

Es ist allgemeiner Kenntnisstand - und so wohl auch in der Rechtsbehelfsbelehrung wiedergegeben - dass bei "öffentlichen Abgaben" ein Widerspruch prinzipiell erst mal "keine aufschiebende Wirkung" hat und demgemäß theoretisch auch trotz Widerspruch zu zahlen wäre. Dies zu vermeiden, allein dazu dient der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - der ja aber von ARD-ZDF-GEZ in jeglicher Form behandelt werden kann - oder auch gar nicht behandelt wird.

All dies auch im Forum in den einschlägigen Threads auffindbar - u.a. auch unter
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421

Auch sollte sich mittlerweile die Frage erübrigen, ob auf jeden neuen Bescheid erneut Widerspruch einzulegen sei.
Jeder Bescheid ist i.d.R. ein eigenständiger Verwaltungsakt mit Rechtsbehelfsbelehrung und für einen eigenständigen Zeitraum ausgestellt - insofern auch jeweils eigenständig zu widersprechen.


Damit ARD-ZDF-GEZ nicht trotz grundsätzlicher Widersprüche ständig weitere Bescheide erlassen und somit den Streitwert erhöhen, könnte Person A im neuen Widerspruch ggf. einen Zusatz einfügen z.B. ähnlich diesem
Zitat
Ich fordere Sie hiermit auf, zukünftig weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.


Bezüglich der Erwähnung einer bereits eingeleiteten Zwangsvollstreckung könnte Person - ggf. in einem umgehenden direkten Schreiben - ihr "Befremden" darüber sowie ihre "Entschlossenheit" äußern, etwaige Zwangsvollstreckungen trotz seit Monaten ausstehenden WiderspruchsBESCHEIDs und Antrags auf Aussetzung der Vollziehung "mit allem Nachdruck und zu deren Kosten abzuwehren"...

3. Festsetzungsbescheid + Hinweis über bereits eingeleitete Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15204.msg101295.html#msg101295


Bei solcherlei immer wieder ähnlich auftauchenden Fragen bitte auch die Suchfunktion ausgiebig nutzen, die mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Vollstreckung trotz Widerspruch", "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" o.ä. bereits einige Ergebnisse liefern sollte...

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html



Da diese Frage bereits an anderen Stellen im Forum mehrfach und ausgiebig behandelt wurde, Mehrfachdiskussionen jedoch aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. August 2015, 05:08 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben