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Autor Thema: SWR schickt Bescheide konsequent ca. 10 Tage später los als Datum auf Brief  (Gelesen 3041 mal)

g
  • Beiträge: 21
Hallo an alle Profis,

nachdem Person gestern die Abweisung ihres Antrags auf Eilrechtschutz vom VG bekommen hat, stellt Person A fest, dass im Schreiben des SWR an des VG eine Übersicht über die Bescheide beigefügt war. Alle Bescheide werden immer wesentlich später verschickt als auf dem Bescheid selbst steht.
Kann man denen daraus einen Strick drehen?

Weiterhin hat Person A immer noch keinen einzigen Widerspruchsbescheid bekommen.
Soll Person A jetzt Erinnerung/ Untätigkeitsklage einreichen?

Weiterhin wird Person A den in der Vollstreckungsankündigung angebenden Betrag jetzt bezahlen, da Antrag auf Eilrechtschutz abgelehnt wurde. Ist das der richtige Weg?
Person A möchte mit der Stadt nämlich keinen Ärger, dem BS wird sie aber kein Geld in den Rachen werfen, sondern immer auf Post der Stadtkasse warten wollen, bis sie etwas zahlt.
Ist die Vorgehensweise so richtig?

Danke
GNJadzia


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. August 2015, 23:14 von Bürger«

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Ich würde nicht zahlen sagt xyz.Den Herrschaften erklären,dass nichts bei z eingegangen ist vom Beitragsservice.


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koppi1947

  • Beiträge: 17
...Bescheide werden immer wesentlich später verschickt als auf dem Bescheid selbst steht.
Kann man denen daraus einen Strick drehen?...
Scheint ja generell eine Masche zu sein.
Da man nach auslesen dieses Code auf allen Schriftstücken eh ein anderes Datum zu sehen bekommt - wäre da nicht grundsätzlich ein Fehlverhalten nachzuweisen?
Es stehen ja grundsätzlich zwei verschiedene Dinge auf einem Blatt Papier.
***Sry - wollte kein weiteres Thema eröffnen - da hier das gleiche Problem angesprochen wurde.


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K
  • Beiträge: 2.239
SWR > Beitragsservice schickt Bescheide konsequent ca. 10 Tage später los als Datum auf Brief - und zwar für alle LRA's

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Vorab:
Es empfiehlt sich grundsätzlich, in einem Thread nicht zu viele unterschiedliche Fragen zu stellen - schon gar nicht vollkommen andere Fragen, als die sehr spezielle Überschrift nahelegt:
"SWR schickt Bescheide konsequent ca. 10 Tage später los als Datum auf Brief"
Bitte zukünftig berücksichtigen! Danke.



Die Frage bzgl. der aktuellen "Vollstreckung trotz Widerspruch" / "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" ist mit eben diesen Begriffskombinationen in der Suchfunktion des Forums mehrfach auffindbar.

Weiterhin hat Person A immer noch keinen einzigen Widerspruchsbescheid bekommen.
Soll Person A jetzt Erinnerung/ Untätigkeitsklage einreichen?

(Gelinde ausgedrückt) Frech ist, dass der fiktive SWR in diesem fiktiven Schreiben sich geradezu damit "brüstet", trotz Widerspruch (dem Grunde nach! d.h. eigentlich ohne Ermessensspielraum seitens der "Anstalt") incl. Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" und dessen offensichtlich seit deutlich über 3 Monaten  unterlassener Bescheidung, zwei(!) weitere Bescheide erlassen zu haben und dabei noch die anhaltende Nicht-Zahlung zu monieren...
Möge er (der SWR) bitte erst mal seine eigenen Hausaufgaben machen - ansonsten bekommt er die Klage an den Hals.

Der SWR könnte ggf. nochmals schriftlich darauf hingewiesen werden, dass bei weterem Festhalten an der Vollstreckung ebendiese "mit allem Nachdruck und zu deren Kosten abgewehrt werden wird" bzw. "umgehend der Klageweg beschritten werden wird. Er möge sich entscheiden bis zum... - (so oder so ähnlich)

Denn:
Im Falle der Versäumnis der 3-Monats-Frist durch die "Behörde" scheint es (zumindest im Falle grundsätzlicher Anfechtung) wohl möglich zu sein, ohne "Umweg" über eine "Untätigkeitsklage" stattdessen *direkt* zu klagen, zumindest wohl sofern die (Un-)Rechtsgrundlage des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV) selbst angegriffen wird (Verfassungswidrigkeit, etc.), da hierbei wohl keine "Ermessensentscheidung" der "Behörde" gegeben ist (denn die kann das ja gar nicht entscheiden...)

Siehe hierzu ausführlichen Beitrag des Foren-Users "Rochus", der nicht nur einmal darauf hingewiesen hat...
Klage ohne Widerspruchsbescheid einreichen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14051.msg94652.html#msg94652


Für die "flinke" Klage könnte es dann ausreichen, einen vorerst unbegründeten "Klageantrag" einzureichen,
z.B. analog Bernd Höcker
http://gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#KLagebestaetigung
...dem dann üblicherweise eine Fristsetzung seitens des Gerichts folgt zur Nachreichung der Begründung.

ggf. nochmals versehen mit einem ans Gericht gerichteten Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung".

Es ist aber nicht gesichert, welche Erfolgsaussichen ein solcher im Zuge der Anfechtungsklage an das Gericht gerichteter Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" Erfolgsaussichten hätte...

Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße - Begründungen Teil 4
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13174.msg89293.html#msg89293

V Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

Der Antrag auf aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage hat zwei Gründe.

1.
Der erste Grund ist die hohe Erfolgsaussicht der Anfechtungsklage. Die angefochtenen Bescheide des Beklagten sind so offenkundig rechts- und verfassungswidrig, daß ein Vollzug während des laufenden Rechtsschutzverfahrens nicht in Betracht kommt. Es gilt der alte Rechtsgrundsatz: Wider Treu und Glauben handelt, wer etwas fordert, von dem er weiß, daß er es sogleich wieder zurückgeben muß.

2.
Der zweite Grund ist die Asymmetrie der Parteien. Während der Kläger als Privathaushalt von der Abgabe erheblich betroffen ist, verfügt der Beklagte über umfangreiche Finanzmittel und erfüllt er eine nur am Rand liegende öffentliche Aufgabe. Der Beklagte unterscheidet sich insofern von sonstigen öffentlichen Abgabegläubigern, die existentiell notwendige öffentliche Aufgaben wahrnehmen und daher vorrangig auf die Sicherheit des Abgabeaufkommens angewiesen sind. Der Beklagte braucht das individuelle, im Streit befindliche Abgabeaufkommen aktuell zur Erfüllung seiner Aufgaben nicht. Die tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben des Beklagten gehen ohnehin weit über dessen gesetzlichen Auftrag hinaus. Im Falle von Finanzknappheit kann der Beklagte auf die Überdotierung seiner Mitwirkenden und auf die überdimensionierten Ausgaben in weiten Sendebereichen zugreifen.


Da dieses Thema aber schon mehrfach und ausgiebeig im Forum behandelt wurde, Mehrfachdiskussionen jedoch aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte beschränken auf das Kern-Eingangsthema dieses Threads, welches da lautet
SWR schickt Bescheide konsequent ca. 10 Tage später los als Datum auf Brief
...wobei auch dies eigentlich nichts neues ist - und nicht sonderlich viel Sprengkraft besitzt, da ja i.d.R. das Datum der Zustellung gilt.

Diskrepanzen zwischen aufgedrucktem Datum und m QR-Code "verstecktem" Datum können wohl mit einem QR-Code-Reader "entlarvt" und dann ggf. gerichtlich verwertet werden - siehe hierzu bitte u.a. unter
Data Matrix Code auf den Briefen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5368.0.html


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