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Autor Thema: KLAGE nach Europarecht - Ende der ARD-ZDF-GEZ Belästigung?  (Gelesen 266565 mal)

a

anne-mariechen

Habe jetzt Klage eingereicht, u.a. mit der Europarecht-Argumentation. Halte euch auf dem Laufenden!

Ich hoffe, Dir ist mit bekannt als Argumentation das Urteil aus dem Jahr 2010 in dem Deutschland der Verstoß gegen die Datenschutzrichtlinie 95/46EG angelastet wurde. Folge daraus, es wurden in der öffentlichen Verwaltung die teilweise für den Bürger zur Verfügung stehenden Datenschutzvordrucke umgesetzt.

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer (nicht EuGH) weil von der EU-Kommision geklagt wurde) 9. März 2010(*)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 95/46/EG – Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und freier Datenverkehr – Art. 28 Abs. 1 – Nationale Kontrollstellen – Unabhängigkeit – Behördliche Aufsicht über diese Stellen“
In der Rechtssache C-518/07 betreffend eine Vertragsverletzungsklage nach Art. 226 EG, eingereicht am 22. November 2007,

Urteil
Mit ihrer Klage beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. L 281, S. 31) verstoßen hat, indem sie die für die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten im nichtöffentlichen Bereich zuständigen Kontrollstellen in den Bundesländern staatlicher Aufsicht unterworfen und damit das Erfordernis der „völligen Unabhängigkeit“ der mit dem Schutz dieser Daten beauftragten Stellen falsch umgesetzt hat.

Und ganz wichtig das Urteil vom 01.10.2015 EuGH Austausch von personenbezogener Daten zwischen staatlichen Stellen ohne einwilligung der betroffenen Person.

Ist natürlich nicht bekannt wie umfangreich deine Argumente in der Klage ausgelegt wurden gegen die Aussagen der Richter zu den bisherigen Urteilen zum EU-Recht? Das war ja eine bodenlose Frechheit von denen zu behaupten Sie entscheiden wenn ein Verfahren das EU-Recht tangiert und deshalb bisher eine EuGH Beteiligung verneint wurde.


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Ich hoffe, Dir ist mit bekannt als Argumentation das Urteil aus dem Jahr 2010 in dem Deutschland der Verstoß gegen die Datenschutzrichtlinie 95/46EG angelastet wurde. Folge daraus, es wurden in der öffentlichen Verwaltung die teilweise für den Bürger zur Verfügung stehenden Datenschutzvordrucke umgesetzt.

Hallo anne-mariechen, leider kannte ich dieses Urteil nicht, werde es mir aber heute mal ansehen! Vielleicht schaffe ich es das auch noch in die Klage zu packen....

Ist natürlich nicht bekannt wie umfangreich deine Argumente in der Klage ausgelegt wurden gegen die Aussagen der Richter zu den bisherigen Urteilen zum EU-Recht? Das war ja eine bodenlose Frechheit von denen zu behaupten Sie entscheiden wenn ein Verfahren das EU-Recht tangiert und deshalb bisher eine EuGH Beteiligung verneint wurde.

Ich habe bzgl. der EuR-Argumentation auf das zurückgegriffen, was im Eingangspost dieses Threads steht. Ich habe aber definitiv vor dem Gericht die Vorlage beim EuGH anzuregen. Das mache ich mit separatem Schriftsatz, wenns soweit ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 12:17 von spitfire«

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Zitat
Und ganz wichtig das Urteil vom 01.10.2015 EuGH Austausch von personenbezogener Daten zwischen staatlichen Stellen ohne Einwilligung der betroffenen Person.

Das Problem ist dabei doch, das eine LRA keine staatliche Stelle ist. Oder besser gesagt sein sollte.
Denn wäre eine LRA staatlich, dann wäre der Rundfunk Staatrundfunk, genau das soll dieser doch aber nicht sein.

So gesehen kann eine PersonX bereits sehen, was der Richter in diesem Punkt vielleicht erklären wird: Das Argument greift nicht durch, weil dieses nur den Austausch von personenbezogener Daten zwischen staatlichen Stellen behandelt.
Natürlich sicherlich sehr viel mehr ausführlicher ;-) ...

Nicht dass eine Person X es nicht ebenso anführen würde, jedoch gibt es dabei einen Unterschied -> Es muss immer erklärt werden, dass es keine Regelungen gibt, welche einen Datenaustausch mit einer Organisationsform ÖRR erlauben, welche dem Grundgesetz und Europarechtlichen Gesetzen/Vorschriften genügen. Europarechtlich würde der deutsche ÖRR wahrscheinlich nicht als Staatsrundfunk sondern ehr wie eine größere Firma/Unternehmen behandelt, somit wäre zu prüfen, welche Regelungen für den Datenaustausch zwischen Unternehmen und staatlichen Stellen gelten. Dann müsste geprüft werden, ob es Ausnahmen gibt, oder Bereiche, welche nicht vollumfassend geregelt sind.
Dann wäre zu erklären, was nicht erlaubt ist, denn alles was nicht erlaubt ist, dass ist explizit verboten oder bedarf grundsätzlich der Zustimmung der betroffenen Personen.

In Deutschland wurde beschlossen, dass es diese Datenübertragung geben soll. Um zu prüfen, ob das rechtens ist muss zuerst geprüft werden, welche Rechtsform eine LRA bzw. der BS hat, weil dann erst geprüft werden kann, welche Gesetze und Vorschriften tatsächlich anzuwenden sind.
Denn es ist nicht davon aus zugehen dass die LRA eine staatliche Stelle ist.


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In Deutschland wurde beschlossen, dass es diese Datenübertragung geben soll. Um zu prüfen, ob das rechtens ist muss zuerst geprüft werden, welche Rechtsform eine LRA bzw. der BS hat, weil dann erst geprüft werden kann, welche Gesetze und Vorschriften tatsächlich anzuwenden sind.
Denn es ist nicht davon aus zugehen dass die LRA eine staatliche Stelle ist.

Dazu fällt mir das Stichwort " Keine Flucht ins Privatrecht" ein. Der Staat / das Land darf sich nicht seinen Pflichten dadurch entziehen, dass es irgendwelche anderen Stellen gründet, die vielleicht nicht unter die klassische Definition der staatlichen Stelle fallen ( im Stichwort sind private Gesellschaften gemeint, müsste aber für analog für alle anderen Ausweichmöglichkeiten des Staates gelten).


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Vielleicht schaffe ich es das auch noch in die Klage zu packen....
Prüfe bitte unbedingt, ob es Folgerichtlinien dafür gibt und, ob diese evtl. die genannte Richtlinie ab Datum X außer Kraft gesetzt haben. Es wäre nicht profihaft, sich auf ab Datum X ungültig Richtlinien zu berufen.

@PersonX
Es hat ja inzwischen ein weiteres datenschutzrelevantes Urteil des EuGH, C-362/14; evtl. kann man dem ja weitere Informationen entnehmen.

Zitat
Der Gerichtshof erklärt die Entscheidung der Kommission, in der festgestellt wird, dass die Vereinigten Staaten von Amerika ein angemessenes Schutzniveau übermittelter personenbezogener Daten gewährleisten, für ungültig

Edit: sehe gerade, daß sich der EuGH auch auf diese Richtlinie 95/46 stützt, so wird sie also noch gültig sein.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

d
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Ich weiss nicht ob es in dem Zusammenhang liegt, aber ich hatte meinen Wiederspruch auch mit dem EU Recht begründet, hab Roggis Vorlage verwendet (danke nochmals)

Auf jedenfall kam ein Brief mit der Mitteilung das die Zwangsvollstreckung ausgesetzt wird mit der Begründung, dass das Verfahren am OVG abgewartet wird.


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anne-mariechen

Edit: sehe gerade, daß sich der EuGH auch auf diese Richtlinie 95/46 stützt, so wird sie also noch gültig sein.

@ Pinguin

es war im Gespräch, dass die Richtline 95/46 abgelöst werden sollte. War dann vor der Europawahl nicht mehr umsetzbar.
Grundsätzlich stützen sich viele EU-Urteile auf diese Richtlinie. Das Facebook-Urteil stützt sich auf den Datenverkehr zwischen zwei Staaten!

Das Urteil vom 01.10.2015 hat einen Bezug EuGH, 09.07.2015 - C-201/14 weil es klar um Datenschutzregelungen zwischen Behörden geht man hier die österreichurteile Rundfunkurteile Urteile aus dem Jahre 2003 zitieren kann wann persönlichkeitsrechte wie zu beachten sind. Gleichzeitig kann man Argumentieren, dass in Österreich vom dortigen Bundesverfassungsgericht eine andere Urteilssprechung zur PC Nutzung für Rundfunk und Fernsehen gesprochen wurde, somit ist schon die Vorraussetzung gegeben, dass unsere Gerichte den EuGH beteiligen müssten, weil wir in D eine andere Rechtssprechung ertragen müssen und benachteiligt sind.


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@anne-mariechen

Zitat
weil wir in D eine andere Rechtssprechung ertragen müssen und benachteiligt sind.

Die Frage, die sich mir hier stellt ist, dann hat, wie ich aus dem Text ersehen konnte, Österreich nicht gegen EU Recht verstossen, sondern Deutschland?


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So sehe ich das auch...
Da muss die EU Deutschland mal auf die Finger klopfen.

Ich habe mich gefragt: Wenn das alles so staatlich legitimiert klar sein soll bzw. so  rüberkommt, warum zahlen die ÖR so viel Geld für die Übermittlung der Daten aus dem Melderegister??

Das erinnert mich nur an den "heimlichen" Verkauf meiner Daten an irgendein XY Versandhaus, bei dem mir dann aus heiterem Himmel und niemals angefordert ein Katalog in den Briefkasten flattert... echt....
Einmal sich dort per Email gemeldet und ein paar Paragrafen aus dem Datenschutzgesetz genannt, wird sich rausgeredet, aber die "Adresse sofort aus der Datenbank" gelöscht. Ob das stimmt??
Auf jeden Fall kommt kein Katalog mehr.
Ihr alle seid auf der richtigen Spur, bravo und danke dafür. Ich werde das in meiner Klage zunächst ans Amtsgericht nutzen, weil der Vollstrecker hört nicht auf zu nerven.
viele grüße


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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A denkt schon ene Weile darüber nach, wieviel Mal denn so ein Meldedatenabgleich vorgenommen wird. Jedes Jahr oder was?

Wir müssen endlich zusammenhalten und gegen diese Schmarotzer angehen, denn sonst sind wir für die nur die Ameisen, auf denen man herumtritt.

Zahlen müssen wir alle schon genug und dass man nun diesen unverschämten Zwangsbeitrag eingeführt hat, macht viele Leute wütend. Dennoch trauen sich viele aus Angst und zum Teil aus Dummheit, nicht dagegen anzugehen. Ausserdem fehlt ihnen der Mut.


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Nos

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Ich befürchte mal fast, dass in erster Instanz alle, die sich auf EU-Recht berufen ein Urteil wie dieses:
Wochenend-Lektüre mit klitzekleinem Klage-Erfolg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15877.0.html

bekommen werden.

Die Copy&Paste Künste der VGs sind doch mittlerweile hinlänglich bekannt.


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"Freiheit ist der Witz des Gefgangen, mit welchem er nach Mitteln zu seiner Befreiung sucht." (Nietzsche, 1878)

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@anne-mariechen
Auch das aktuellste Datenschutzurteil des EuGH verweist auf die Urteile zum österreichischen Rundfunk. Und falls Du die Erläuterungen hinter den vielen Randziffern zur Kenntnis nimmst, daß die Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta absolut und von allen staatlichen Stellen einzuhalten sind.

Und Bezug auf den dt. ÖRR gilt es dann halt zu bestimmen, ob er eine staatliche Stelle ist oder nicht. Ist er keine, hat er definitiv keine hoheitlichen Befugnisse, ist er eine, ist auch von ihm alles zu berücksichtigen, was die EU-Grundrechtecharta vorschreibt, weil Rundfunk EU-Recht ist.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

b
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ellifh
Zitat
Ich habe mich gefragt: Wenn das alles so staatlich legitimiert klar sein soll bzw. so  rüberkommt, warum zahlen die ÖR so viel Geld für die Übermittlung der Daten aus dem Melderegister??

Das erinnert mich nur an den "heimlichen" Verkauf meiner Daten an irgendein XY Versandhaus, bei dem mir dann aus heiterem Himmel und niemals angefordert ein Katalog in den Briefkasten flattert... echt....

Das kommt wahrscheinlich dadurch, dass LRAs Informationsrechte gegenüber Behörden haben. Und dieses Recht wird durch Geld kompensiert, damit alles im Gleichgewicht bleibt. Verkauf der Daten: an einer Stelle Recht auf Herausgabe, an der anderen - Geld.

Z.B. WDR-Gesetz
Zitat
§ 3a Informationsrechte
Dem WDR stehen die sich aus dem RStV in seiner jeweiligen Fassung ergebenden Informationsrechte gegenüber Behörden zu.


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Habe jetzt Klage eingereicht, u.a. mit der Europarecht-Argumentation. Halte euch auf dem Laufenden!
Die Richterin hat bei mir nun auch gesagt, dass bis zu den ausstehenden Entscheidungen des BVerwG sich in meiner Sache nichts bewegen wird. Die Rundfunkanstalt hat meine Klage mit einem Standardschreiben beantwortet, ca. 18 Seiten, in denen es ausschließlich um das Thema " Rundfunkbeitrag = Steuer" geht und zitiert einen sehr neuen Beschluss vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel vom 01.10.2015, Az. 10 A 1181/15.Z , welches wohl auch den Rundfunkbeitrag als Beitrag und nicht als Steuer einstuft. Ich glaube deswegen, dass hier wohl nicht mehr viel zu holen ist, dafür in allen anderen Punkten, zu denen sich die Beklagte Rundfunkanstalt überhaupt nicht geäußert hat.

Ich werde das Gericht nun darauf hinweisen, dass die Beklagte sich doch bitte auch zu den anderen Punkten äußern soll - da gehört ja die europarechtliche Argumentation dazu. Mal schauen, was dann zurückkommt!


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Die Klageerwiderung vom SWR zu den Punkten 1-7 (Europarecht) fällt etwas spärlich aus:
Zitat
Das Europarecht verbietet nicht, dass der Staat Abgaben für die Möglichkeit der Rundfunknutzung erhebt. Bei der Runkfunkgebühr handelte es sich um eine bestehende Beihilfe (vgl. Entscheidung der Kommission vom 24.04.2007, Az.: K(2007) 1761). Die Änderung des Finanzierungssystems ist nicht als Umwandlung in eine neue Beihilfe zu werten, sodass der Runkfunkbeitrag nicht als beabsichtigte Beihilfe vorab hätte angemeldet werden müssen (vgl. Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15.05.2014, Az.: Vf 8-VII-12 und Vf.24-VII-12).

Zu den restlichen Punkten, wie hier von @px3 aufgeführt, bekannte Standardschreiben. Wie geht es nun weiter, abwarten oder Stellungnahme auf die Klageerwiderung? Eine Frist sehe ich im VG-Schreiben nicht, lediglich "zur Kenntnis".


Edit "Bürger":
Bitte hier keine abschweifenden Verfahrensfragen diskutieren à la "Wie geht es nun weiter, abwarten oder Stellungnahme auf die Klageerwiderung?", sondern nur inhaltlich am Kern-Thema dieses Threads arbeiten, welches da lautet
"KLAGE nach Europarecht - Ende der ARD-ZDF-GEZ Belästigung?"
Danke für die Berücksichtigung.


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