Richtig, das ist der Staatsvertrag zum Lotteriewesen (von den Bundesländern unterzeichnet) und beim Rundfunkstaatsvertrag wird Zwang ausgeübt - Recht zu Unrecht.
Das Problem beim Rundfunk ist, daß damit argumentiert wird, daß er via Grundgesetz besonders geschützt sei; ist ja bei Lotto und Co. nicht der Fall.
Aber, an andere Stelle steht das bereits geschrieben,
daß der Rundfunk gemäß Grundgesetz Sache der Länder sei, ist auch nur eine Frage der Auslegung, denn so steht das an keiner Stelle wortwörtlich geschrieben; da kannst Du das Grundgesetz vorwärts und rückwärts lesen, das steht da nicht.
Insofern wäre es nicht verwunderlich, wenn das BVerfG hier zu einer neuen, zeitgemäßen Azuslegung kommt, in Übereinstimmung zum europäischen Recht, und zum Wohle aller Bürger.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;