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Autor Thema: KLAGE nach Europarecht - Ende der ARD-ZDF-GEZ Belästigung?  (Gelesen 266497 mal)

E
  • Beiträge: 51
Interessant zu lesen, Kammerzwang im Binnenmarkt
Die IHK-Pflichtmitgliedschaft und das Europarecht  http://publicus-boorberg.de/sixcms/detail.php?template=pub_artikel&id=boorberg01.c.134933.de


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Ich sehe in diesem Zitat keine Argumente gegen das Europarecht. Es wird alles erfüllt, was durch dieses Zitat verlangt wird, obwohl der RBStV dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft.

Also ob diese Begründungen so sinnvoll waren, wage ich zu bezweifeln.

EDIT:
Da man Dir bei Deiner Argumentation mit dem folgenden "Spruch" kommen wird:
Zitat
„Die Bestimmungen des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft berühren nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren, sofern die Finanzierung der Rundfunkanstalten dem öffentlich-rechtlichen Auftrag, wie er von den Mitgliedstaaten den Anstalten übertragen, festgelegt und ausgestaltet wird, dient und die Handels- und Wettbewerbsbedingungen in der Gemeinschaft nicht in einem Ausmaß beeinträchtigt, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft, wobei den Erfordernissen der Erfuellung des öffentlich-rechtlichen Auftrags Rechnung zu tragen ist.“ (Amtsblatt Nr. C 340 vom 10/11/1997, S. 0109)


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Zitat
„[...], sofern die Finanzierung der Rundfunkanstalten [...] die Handels- und Wettbewerbsbedingungen in der Gemeinschaft nicht in einem Ausmaß beeinträchtigt, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft, [...]“[...]
Die derzeitige Art der Finanzierung läuft aber dem gemeinsamen Interesse zuwider, denn kein anderes Rundfunkunternehmen innerhalb des europäischen Binnenmarktes verfügt über eine derartige Möglichkeit; insofern verzerrt die Art und Weise der Finanzierung der dt. ÖRR freilich den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt.

Zudem sei der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Firmen wiederholt.

@Einholzkopfsein
IHK-Pflichtmitgliedswchaft und Europa passen lt. EuGH deswegen zusammen, weil die Grundlage dafür einerseits Verträge sind, die IHK und IHK-Mitglied miteinander schließen und andererseits diese IHK-Mitgliedschaft letztlich Folge freier Berufswahl ist. Immerhin ist niemand verpflichtet, einen Beruf zu ergreifen, der in einer IHK-Mitgliedschaft mündet.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

p

px3

  • Beiträge: 113
So, ich habe eine Antwort zu meiner Anfrage bekommen und direkt nochmal schnippisch nachgefragt  >:D
Aus der Antwort entnehme ich, daß keine Notifizerungsanfrage erfolgt ist, aber ich war so dreist und hab nochmal nachgequängelt  8)

https://fragdenstaat.de/anfrage/eu-notifizerung-des-15-staatsvertrags-fur-rundfunk-und-telemedien

Mal schauen, wie die nächste Antwort ausfällt. Falls aber jemand ein Dokument für eine Klage braucht, darf er das gerne nehmen :)


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px3

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Zitat
„[...], sofern die Finanzierung der Rundfunkanstalten [...] die Handels- und Wettbewerbsbedingungen in der Gemeinschaft nicht in einem Ausmaß beeinträchtigt, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft, [...]“[...]
Die derzeitige Art der Finanzierung läuft aber dem gemeinsamen Interesse zuwider, denn kein anderes Rundfunkunternehmen innerhalb des europäischen Binnenmarktes verfügt über eine derartige Möglichkeit; insofern verzerrt die Art und Weise der Finanzierung der dt. ÖRR freilich den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt.

Zudem sei der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Firmen wiederholt.

Pinguin, ich reite nicht umsonst die ganze Zeit auf dem Zeug rum und habe eine IFA gestellt.
Das Du gefühlt Recht hast, bestreitet ja niemand, aber man muß das Ganze rechtssicher hinbekommen.

Ich habe jetzt zumindest vom auswärtigen Amt schriftlich die Bestätigung, daß keine Notifizierung stattgefunden hat.
Somit also ein rechtsgültiges Dokument, auf dem man aufbauen kann.


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f
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Mal eine ganz dumme Frage:

Die PKW Maut wurde gestoppt, weil es EU Ausländer benachteiligt hat.
Ich kann doch alle Angebote der ARD in ganz Europa frei empfangen.
Heißt, wenn ich in Luxemburg lebe erhalte ich dieses Angebot gratis.
Somit bin ich also benachteiligt nur weil ich in Deutschland lebe. Kann man da nicht auch was draus konstruieren?

Also die ARD sendet ihr Angebot in ganz Europa und nutzt keine Verschlüsslungstechnik dies auf das Staatsgebiet zu begrenzen, obwohl dies technisch möglich wäre. Auch kann ich im Internet nicht nur von deutschen IP Adressen aus das Online Angebot nutzen.
Das bevorteilet doch nicht Deutsche diesen Dienst kostenlos in Anspruch zu nehmen, während ich als Deutscher benachteiligt bin.
Wäre diese Dienstleistung nur in Deutschland verfügbar wäre es ja eine Nationale Sache.
Wenn ich nur für diesen Dienst bezahlen muss aufgrund meines Wohnorts, den ich genau so gut wo anders kostenlos bekomme, ist das mit EU Recht vereinbar?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. September 2015, 16:14 von flo1810«

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Das ist ja mal ein wirklich GUTER Gedanke....
Ich hoffe die Profis hier können sich dazu äußern!


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Europarecht funktioniert tatsächlich so, jeder muss diese Argumente in seiner Klage verwenden, denn diese Gesetze kann in Deutschland kein Richter ignorieren, egal womit er bestochen oder erpresst wird. Der EuGh urteilt gnadenlos gegen jede Mafiastruktur, dafür wurde Europarecht geschaffen. Das einzige Problem dabei ist, dass es sehr lange dauert, bis ein Urteil gefällt wird. Bis dahin kann man sich eingehend mit dem Europarecht auseinander setzen und die Klage formulieren.


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Nos

  • Beiträge: 62
Mal eine ganz dumme Frage:

Die PKW Maut wurde gestoppt, weil es EU Ausländer benachteiligt hat.
Ich kann doch alle Angebote der ARD in ganz Europa frei empfangen.
Heißt, wenn ich in Luxemburg lebe erhalte ich dieses Angebot gratis.
Somit bin ich also benachteiligt nur weil ich in Deutschland lebe. Kann man da nicht auch was draus konstruieren?

Dieser Gedanke wurde von einem anderen User in diesem Thema bereits angesprochen:
Inländerdiskriminierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15792.msg105005.html#msg105005

Leider hat sich niemand weiterführend dazu geäußert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. September 2015, 19:58 von Bürger«
"Freiheit ist der Witz des Gefgangen, mit welchem er nach Mitteln zu seiner Befreiung sucht." (Nietzsche, 1878)

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Der EuGh urteilt gnadenlos gegen jede Mafiastruktur,
Siehe aktuell EuGH C-105/14; Link zur Pressemitteilung http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-09/cp150095de.pdf; hier ging es um ein "Mehrwertsteuerkarussel".


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m
  • Beiträge: 7
Werte Forenmitglieder,

auch wenn mein Beitrag nicht richtig passt, hier kann sich jeder seine Gedanken zum Thema (Rundfunk) Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland auf Seite 230 ff unter: http://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP15/GVBl/GVBl-2004-12.pdf  machen.


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Der Bürger wird weder gezwungen, Lotto zu spielen, noch gezwungen, für Lotto zu bezahlen, wenn er nicht gewillt ist, sein evtl. sauer erarbeitetes Geld für Lotto auszugeben.


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m
  • Beiträge: 7
Der Bürger wird weder gezwungen, Lotto zu spielen, noch gezwungen, für Lotto zu bezahlen, wenn er nicht gewillt ist, sein evtl. sauer erarbeitetes Geld für Lotto auszugeben.
Richtig, das ist der Staatsvertrag zum Lotteriewesen (von den Bundesländern unterzeichnet) und beim Rundfunkstaatsvertrag wird Zwang ausgeübt - Recht zu Unrecht.


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Richtig, das ist der Staatsvertrag zum Lotteriewesen (von den Bundesländern unterzeichnet) und beim Rundfunkstaatsvertrag wird Zwang ausgeübt - Recht zu Unrecht.
Das Problem beim Rundfunk ist, daß damit argumentiert wird, daß er via Grundgesetz besonders geschützt sei; ist ja bei Lotto und Co. nicht der Fall.

Aber, an andere Stelle steht das bereits geschrieben, daß der Rundfunk gemäß Grundgesetz Sache der Länder sei, ist auch nur eine Frage der Auslegung, denn so steht das an keiner Stelle wortwörtlich geschrieben; da kannst Du das Grundgesetz vorwärts und rückwärts lesen, das steht da nicht.

Insofern wäre es nicht verwunderlich, wenn das BVerfG hier zu einer neuen, zeitgemäßen Azuslegung kommt, in Übereinstimmung zum europäischen Recht, und zum Wohle aller Bürger.


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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

s
  • Beiträge: 4
Habe jetzt Klage eingereicht, u.a. mit der Europarecht-Argumentation. Halte euch auf dem Laufenden!


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