örR nimmt keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr. Das Unternehmen örR, bestehend aus ARD/ZDF/DRadio und Beitragsservice, bekommen laut Gesetz Beiträge von Wohnungsinhabern. Da nicht jeder vom BS angeschriebene Bürger tatsächlich ein Beitragsschuldner ist, besteht hier schon das erste Problem. Wenn sich tausendfach Mitbewohner, Ehepartner der Wohnungsinhaber sowie deren erwachsene Kinder gegen eine Zwangsvollstreckung wehren müssen, obwohl sie nicht beitragspflichtig sind, leidet das Gesetz an einem verfassungswidrigen Vollzugsdefizit. Diese Bürger müssen geschützt werden, denn BS geht nicht sorgfältig genug bei der Bestimmung der Beitragsschuldner vor. Das einzige Privileg füe örR ist, dass örR Zwangsvollstreckungen in die Wege leiten kann. Das ist ein Verwaltungsakt. Ein Bürger darf nicht schlechter gestellt werden, als wenn eine echte Behörde diesen Verwatungsakt vornimmt. Eine echte Behörde würde prüfen, ob wirklich Ansprüche bestehen, örR geht davon aus, dass alle Bürger verbrecherische Schwarzseher sind und behandelt diese Bürger auch wir Verbrecher. Hört sich gut an, lässt sich aber von mir leider nicht so leicht in Paragraphen verklausulieren.
Da kommen die Europäischen Richtlinien ins Spiel. Unsere Grundgesetz ist historisches, mit Blut erkämpftes Recht. Die Europäische Kommission hat sich an diesen und anderen Verfassungen orientiert. Die Ergebnisse dieser Europäischen Richtlinien sind eine gesunde Mischung aller Verfassungen. Deshalb steht auch drin, dass niemand etwas bezahlen muss, was er nicht bestellt hat. Klingt nicht nur logisch und gerecht, ist es ja auch. Diese Richtlinien und Verordnungen sind im Internet zu finden, man braucht sie nur lesen und interpretieren. Einige tausend Seiten sind es leider, aber dafür vieles auf deutsch. Wir haben den Beweis gefunden, dass örR ein Unternehmen ist, dem Wettbewerbsrecht unterliegt und kein Geld für unbestellte Dienstleistungen erzwingen darf. Der RBStV ist also mit Europarecht nicht vereinbar.
Es kann aber passieren, dass örR noch eine Richtlinie aus dem Hut zaubert, die ihm dieses Recht doch zugesteht. Eigentlich suchen wir nicht nur nach so einer möglichen Richtlinie, damit wir vorbereitet sind und gegen diese fiktive Richtlinie auch wieder etwas gegenhalten können, sondern wir suchen nach weiteren Beweisen, um diese bisherigen Funde zu stärken.
Sollte es keinen Schutz für örR geben, war es das mit Zwangsbeitrag, jeder, der sich wehrt, braucht nicht zahlen, das Bundesverfassungsgericht muss ein Urteil fällen, um den RBStV mit Europarecht in Einklang zu bringen. Das dauert erfahrungsgemäß Jahre, also kann jedem nur dringend angeraten werden, eine Klage anzustreben, denn dann bleibt man von Zwangsvollstreckungen verschont. Weil die Beweise erdrückend und das Verfahren teuer und zeitintensiv ist, kann man sich die Zahlung von ungesetzlichen Rundfunkbeiträgen natürlich nicht leisten.