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Autor Thema: KLAGE nach Europarecht - Ende der ARD-ZDF-GEZ Belästigung?  (Gelesen 286413 mal)

p

px3

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Ich fasse mal zusammen:

- Ungeachtet der Einschätzung ob es nun eine „Neue Beihilfe“ oder eine „Bestandsbeihilfe“ ist, wäre sie nach Art. 88 Abs. 3 EGV notifizierungspflichtig
- Da eine Notifizierung nicht stattgefunden hat ist der neue Rundfunkstaatsvertrag nichtig

Wissen wir das denn, daß dies nicht stattgefunden hat?
Wo müsste man denn anfragen, oder ist dies schon geschehen?

Man könnte einfach bei seiner zuständigen LRA per IFG anfragen und sich diese Notifizierung zukommen lassen  >:D


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px3

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G

Gast

Einfach gesagt: "Wenn man kein Nutzer ist, ist man ein (Zwangs-)Mitglied."
...dies scheint es im Kern zu treffen und klingt in der Tat ausbaufähig.
mit einer tiefgreifenden Konsequenz!

Mit der Anmeldung meiner Wohnung durch den BS bei sich selber, bin ich nun vollhaftendes Zwangsmitglied.
Vorher war mein Vermögen meins. Nun gehört es durch die Zwangsmitgliedschaft per se den Rundfunkanstalten.
Schafft der Staat die Sozialleistung ab (hat er ja schon mal gemacht; Arbeitslosenhilfe in ALG2 umgebaut), was wohl irgendwann kommen kann, dann bin ich lt. dem RBStV komplett an die RA´s gebunden, mit null Chance auf Befreiung.
Ein Eintrag in das Schuldenregister ist dann die Krönung der Zwangsmitgliedschaft (und ist nicht witzig, wenn man Steuern zahlt).

Die Schizophrenie an dem Ganzen ist jedoch, dass ALLE Beitreiber der Zwangsabgabe (GV, Richter, Beamte) nicht einen Cent an Steuern entrichten und diejenigen, die denen das Gehalt durch Steuern und Abgaben finanzieren, noch hingestellt werden wie Verbrecher, nur weil sie die Zwangsmitgliedschaft und die daraus resultierende Haftung, ablehnen.


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Mit der Anmeldung meiner Wohnung durch den BS bei sich selber, bin ich nun vollhaftendes Zwangsmitglied.
Vorher war mein Vermögen meins. Nun gehört es durch die Zwangsmitgliedschaft per se den Rundfunkanstalten.
Schafft der Staat die Sozialleistung ab (hat er ja schon mal gemacht; Arbeitslosenhilfe in ALG2 umgebaut), was wohl irgendwann kommen kann, dann bin ich lt. dem RBStV komplett an die RA´s gebunden, mit null Chance auf Befreiung.

Wo steht das denn`im RBStV, dass das in dieser Konsequenz so wäre?


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Ich war dann mal so frei:  >:D
https://fragdenstaat.de/anfrage/eu-notifizerung-des-15-staatsvertrags-fur-rundfunk-und-telemedien/
@px3 hat eine Anfrage gestellt, ob der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bei der EU-Kommission als Alt- oder Neubeihilfe eingestuft wird. Die Antwort sollte in einem Monat eintreffen.
Prima! Das hilft uns weiter.

@ich und @Diddifisch würden der Übersichtlichkeit des Forums einen großen Gefallen tun, wenn sie Diskussionen in entsprechenden Threads weiterführen. Das Europarecht ist kompliziert genug, da brauchen wir keine Diskussionen um nationale Gesetze.


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@ich und @Diddifisch würden der Übersichtlichkeit des Forums einen großen Gefallen tun, wenn sie Diskussionen in entsprechenden Threads weiterführen.
Welche Übersichtlichkeit meintest Du?
Hier scheint keine gewollt zu sein im Forum!

Zitat
Das Europarecht ist kompliziert genug, da brauchen wir keine Diskussionen um nationale Gesetze.
Ist schon verständlich, dass wenn wir zum Mars fliegen, das Klima hier auf der Erde sich total verändern!
Vielleicht solltest Du Dich mal mit der Thematik "Handwerkskammern" auseinander setzen.
"Wer einem Kaiser auf die Krone schei... will, sollte erstmal wissen, wie die Krone aussieht."

Deine Bemühungen in allen Ehren, aber ich habe hier im Forum noch nie gesehen, dass es einheitlich und zielführend zugeht.
Jeder denkt, er hat das goldene Kalb gefunden und sonnt sich in diesem Glauben.
Es wird so verkompliziert, dass Du Dich nun im EU-Recht tummeln musst, nur um den Beitrag abschaffen zu wollen.
Nein, dies geht so nicht und wird eine Beendigung der Zwangsabgabe nicht nach sich ziehen.
Denn Deine Interpretationen des EU-Rechts werden schon bei der Klagebergündung belächelt werden und unter "nicht korrekt geklagt" abgewiesen werden.
Aber Du willst ja nicht klagen, nur anregen. Klagen sollen dann andere...


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px3

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Deine Bemühungen in allen Ehren, aber ich habe hier im Forum noch nie gesehen, dass es einheitlich und zielführend zugeht.
Jeder denkt, er hat das goldene Kalb gefunden und sonnt sich in diesem Glauben.
Es wird so verkompliziert, dass Du Dich nun im EU-Recht tummeln musst, nur um den Beitrag abschaffen zu wollen.
Nein, dies geht so nicht und wird eine Beendigung der Zwangsabgabe nicht nach sich ziehen.
Denn Deine Interpretationen des EU-Rechts werden schon bei der Klagebergündung belächelt werden und unter "nicht korrekt geklagt" abgewiesen werden.

Dann klär uns doch einfach auf, was an dieser Interpretation des EU-Rechts falsch sein sollte.
Bitte auch mit entsprechenden Nachweisen,Urteilen, etc.



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Ich hab meiner Klage vor dem Verwaltungsgericht die rechtliche Ausarbeitung von Roggi als Argumente beigefügt. Wir können das also in der Praxis beobachten. So, und nu Schluss mit Streit  :police:


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  • Ihr hättet uns besser in Ruhe gelassen :-)
Denn Deine Interpretationen des EU-Rechts werden schon bei der Klagebergündung belächelt werden und unter "nicht korrekt geklagt" abgewiesen werden.
Aber Du willst ja nicht klagen, nur anregen. Klagen sollen dann andere...

Ich darf Dir versichern, das im Verfahren meines Schwippschwagers väterlicherseits gegen die LRA vor dem VG, nach dem zitieren von EuGH und EU-Recht, weder das Gericht noch die beklagte LRA gelächelt hat. Im Gegenteil, die melden sich seit dem auch nicht mehr.


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Darf ich mal fragen welches VG das war und wannr?

Ich würde mich da nicht zu früh freuen,  wenn auch ich den EU-Weg letztlich wohl für den erfolgversprechendsten halte.

Daher bin ich hier ernsthaft daran interessiert.


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@ich und @Diddifisch würden der Übersichtlichkeit des Forums einen großen Gefallen tun, wenn sie Diskussionen in entsprechenden Threads weiterführen.
Welche Übersichtlichkeit meintest Du?
Hier scheint keine gewollt zu sein im Forum!

Zitat
Das Europarecht ist kompliziert genug, da brauchen wir keine Diskussionen um nationale Gesetze.
Ist schon verständlich, dass wenn wir zum Mars fliegen, das Klima hier auf der Erde sich total verändern!
Vielleicht solltest Du Dich mal mit der Thematik "Handwerkskammern" auseinander setzen.
"Wer einem Kaiser auf die Krone schei... will, sollte erstmal wissen, wie die Krone aussieht."

Deine Bemühungen in allen Ehren, aber ich habe hier im Forum noch nie gesehen, dass es einheitlich und zielführend zugeht.
Jeder denkt, er hat das goldene Kalb gefunden und sonnt sich in diesem Glauben.
Es wird so verkompliziert, dass Du Dich nun im EU-Recht tummeln musst, nur um den Beitrag abschaffen zu wollen.
Nein, dies geht so nicht und wird eine Beendigung der Zwangsabgabe nicht nach sich ziehen.
Denn Deine Interpretationen des EU-Rechts werden schon bei der Klagebergündung belächelt werden und unter "nicht korrekt geklagt" abgewiesen werden.
Aber Du willst ja nicht klagen, nur anregen. Klagen sollen dann andere...
Ich habe bereits vor einem Jahr Klage eingereicht. Dass ich bisher nichts vom WDR gehört habe, wird wohl seinen Grund haben. Die würden sich freuen, wenn die so etwas banales schreiben könnten, wie "Ihre Klage wurde nicht korrekt eingereicht, deshalb haben wir einen Richter beauftragt, dieses lächerliche Schreiben abzuweisen." Es wird also irgendwann, wenn in Absurdistan genug Politiker bestochen und etliche Richter erpresst wurden, etwas kommen, mit der Überschrift "Klageerwiderung". Daraufhin gibt es etwas Zeit, eine Stellungsnahme zu verfassen. Wann ist der richtige Zeitpunkt, seine Geschütze in Stellung zu bringen? In der Feuerpause? Gute Idee. Meine Stellungsnahme zur Klageerwiderung wird WDR zum Anlass nehmen, der kompletten Rechtsabteilung eine Urlaubssperre zu verpassen. Wenn die Klage läuft, müssen die Anwälte Gegenargumente bringen. Oder glaubst du, ich habe auch nur ein Argument, bei dem der Richter sagen kann: "Da kann ich keine Rechtsverstösse erkennen."? Alles ist mit Urteilen, Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien untermauert, zementiert, bewiesen. Ich investiere mehr Zeit und Geld, als jemand mit Maxdome und Co. verplempern kann, um den Widerstand für alle möglich zu machen.
Die Übersichtlichkeit des Forums leidet, weil manche nicht willens oder fähig sind, nach dem passenden Thread zu suchen, wo die entsprechenden Argumente geschrieben werden können. Wenn dieser Thread ums Europarecht geht, ist es wenig hilfreich, eine Diskussion über Zwangsmitgliedschaften hier zu beginnen. Auch wenn man gerade diese Idee loswerden will... besser neue Treads anfangen.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
@ich und @Diddifisch würden der Übersichtlichkeit des Forums einen großen Gefallen tun, wenn sie Diskussionen in entsprechenden Threads weiterführen.
Welche Übersichtlichkeit meintest Du?
Hier scheint keine gewollt zu sein im Forum!

@ich und alle anderen:

Die Moderatoren und die anderen Foren-Mitgleider erwarten, dass hier *konstruktiv*, nicht abschweifend und vor allem auch nicht gegenseitig unterstellend gearbeitet und gepostet wird.
Es ist eine Missachtung aller tagtäglichen und nächtlichen Anstrengungen, wenn auf einen Hinweis bzgl. der Thementreue dieser Hinweis nochmal themenabschweifend kommentiert wird - und damit 5...6 weitere abschweifende Kommentare provoziert.

Bemühungen, das Forum übersichtlicher zu machen, laufen immer wieder...
...nur sollte es auch nicht ständig torpediert werden.
Die Kapazitäten sind derzeit allein schon wegen des immensen Zulaufs grenzwertig.
Wir bitten, das entsprechend zu berücksichtigen.

Ich habe das jetzt hier öffentlich gepostet, weil es einfach Mühe ist, einen solch zerfledderten Thread wieder zu bereinigen und alle betroffenen über ihren gelöschten Kommentar zu informiern.
Das ist nämlich genau das, was ansonsten ungesehen im Hintergrund läuft - in Bezug auf die sehr wohl "gewollte Übersicht" im Forum.

Ab sofort bitte am Riemen reißen, konzentriert am Thema arbeiten, gern auch Kritik/ Bedenken äußern - aber selbstverständlich *konstruktiv*...
...und jegliche persönliche Ausfechtungen allenfalls per PM erledigen.


DANKE!


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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Man könnte einfach bei seiner zuständigen LRA per IFG anfragen und sich diese Notifizierung zukommen lassen  >:D

Ich muß mich leider selbst korrigieren, auch wenn es etwas Off-Topic zu sein scheint, nachdem ich den gestrigen Abend/die Nacht damit verbracht habe, sämtliche IFGs (Informations Freiheits Gesetz) der Länder zu sichten und auszuwerten, bringen Anfragen an die LRAs genau NICHTS.

In sämtlichen IFGs der Länder ist der ÖR explizit vom IFG ausgenommen.

Das wäre evtl. nochmals einen eigenen Thread wert, aber ich wollt darauf hinweisen, nachdem der Tip mit der IFG-Anfrage bei der LRA von mir kam.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. August 2015, 03:04 von Bürger«

907

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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Brüssel, 7. Mai 2014
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt geänderte Finanzierungsregelung für belgischen Rundfunkveranstalter RTBF
Die Europäische Kommission ist nach einer entsprechenden Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass die geänderte Finanzierungsregelung für die RTBF, die französischsprachige öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt Belgiens, mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Im Zuge der Verhandlungen mit der Kommission über die Vereinbarkeit der Finanzierungsregelung hat Belgien eine Reihe von Zusagen gemacht. So soll der öffentlich-rechtliche Auftrag der RTBF klarer formuliert und sichergestellt werden, dass die RTBF nicht mehr öffentliche Mittel erhält, als sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt benötigt, und keine öffentlichen Gelder für kommerzielle Tätigkeiten verwendet werden, bei denen die RTBF mit privaten Unternehmen im Wettbewerb steht, die keine Beihilfen erhalten. Belgien hat jetzt ein Jahr Zeit, um diese Zusagen zu erfüllen.

Zuvor hatte die Kommission auf der Grundlage der Rundfunkmitteilung von 2001 mehr als 20 Beschlüsse über Regelungen der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erlassen (IP/01/1429). Dabei ging es beispielsweise um die Änderung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Frankreich, Italien und Spanien (IP/05/458), Portugal (IP/06/349), Belgien (bezüglich der flämischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt VRT – IP/08/316), Irland (IP/08/317) und Deutschland (IP/07/543).

Quelle: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-523_de.htm



Ich habe viele Texte gelesen, aber leider taucht da nirgends "unbestellte Leistungen" auf.
es wird nicht einfach

Brüssel, 20. Juli 2010
Staatliche Beihilfen: Kommission gibt grünes Licht für neues System zur Finanzierung der spanischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt RTVE aus Steuermitteln

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-10-978_de.htm

Über YLE(Finnland) gibt es keine Texte.
Die Anstalt wurde von 1926 bis 2012 zu 90 % aus verpflichtenden Rundfunkgebühren finanziert (zuletzt 252,25 Euro pro Haushalt und Jahr). Seit 2013 werden die Beiträge in Form einer einkommensabhängigen Steuer (0,68 %, maximal jedoch 140 Euro) erhoben. http://www.wiwo.de/politik/europa/rundfunkgebuehren-finnen-gehen-dritten-weg/11912334-2.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. August 2015, 22:10 von 907«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

p

px3

  • Beiträge: 113
Vielen Dank für den Link. Leider ist in dem Artikel IP/07/543 falsch verlinkt.
Daher hier nochmals der richtige Link zu der Meldung was Deutschland betrifft: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-07-543_de.htm

Aus dem Artikel zu Deutschland:
Zitat
Die Kommission bekräftigt mit dieser Entscheidung ihre Auffassung, dass die derzeitige Finanzierungsregelung nicht mit dem EU-Beihilfenrecht vereinbar ist. Zugleich zeigt sie auf, welche Voraussetzungen die künftige Regelung erfüllen muss und nimmt die Verpflichtungsangebote der deutschen Behörden an, da sie geeignet sind, die wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen.

Zitat
Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird auf das Maß beschränkt, das zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags erforderlich ist. In diesem Zusammenhang wird auch im Nachhinein in angemessener Weise kontrolliert, ob es möglicherweise zu einer Überkompensation gekommen ist.

Zitat
Bei der Prüfung staatlicher Beihilfen im Rundfunksektor stützt sich die Kommission auf folgende Bestimmungen: Artikel 86 Absatz 2 EG-Vertrag, dem zufolge Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse erbringen, den Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags unterliegen, sowie die Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2001 über die Anwendung der Vorschriften über Staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (siehe IP/01/1429; weitere Informationen über die Anwendung der Beihilfevorschriften auf den Rundfunksektor siehe MEMO/05/73).


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