Finde ich einen guten Punkt, allerdings könnte die GEZ ja sagen, dass du ja kein Mitglied in einer Vereinigung bist, sondern nur zur Zahlung gesetzlich verpflichtet bist.
Der Nutzer ist immer ein (Förder-)Mitglied, umgekehrt muss aber ein Mitglied nicht immer ein Nutzer sein. Ist man ein (Zwangs-)Mitglied oder Nutzer?
Eine Anstalt ist eine Verwaltungseinrichtung des öffentlichen Rechts. Sie erfüllt bestimmte öffentliche Aufgaben. Im Gegensatz zur Körperschaft ist die Anstalt nicht mitgliedschaftlich organisiert. Im Klartext: Anstalten nehmen keine Mitglieder auf, sondern bieten lediglich „Benutzungsmöglichkeiten“.
Mitgliedschaftlich organisiert heißt, dass die Vereinigung über feste Mitglieder verfügt.
Verfügt der Zwangsverein zur Finanzierung des öffentlich- rechtlichen Rundfunks über feste Mitglieder? JA! -->Rechtsformmissbrauch
Das Umwandlungsgesetz (UmwG) regelt die Umwandlung von Rechtsträgern, die ihren Sitz in Deutschland haben. Insbesondere die Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel und Vermögensübertragungen von gesellschafts-, vereins- oder genossenschaftsrechtlich organisierten Rechtsträgern ist Gegenstand des Umwandlungsgesetzes.
§_193 UmwG
Umwandlungsbeschluß
(1) Für den Formwechsel ist ein Beschluß der Anteilsinhaber des formwechselnden Rechtsträgers (Umwandlungsbeschluß) erforderlich.
§_301 UmwG
Möglichkeit des Formwechsels
(1) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, kann eine Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts durch Formwechsel nur die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft erlangen.
(2) Der Formwechsel ist nur möglich, wenn die Körperschaft oder Anstalt rechtsfähig ist und das für sie maßgebende Bundes- oder Landesrecht einen Formwechsel vorsieht oder zuläßt.
AöRs werden durch oder aufgrund eines Gesetzes errichtet, verändert und aufgelöst.
Um die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu erlangen muss die Anstalt des öffentlichen Rechts durch Gesetz aufgelöst und dann durch Gesetz als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet werden.
IV. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
§ 18 Errichtung und Aufhebung
Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit (Körperschaften) können nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes errichtet werden.
Quelle: Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.8.2015
Rundfunkbeitrag ist mit "Beitrag zum Deichverband" vergleichbar, mit dem kleinem Unterschied, dass die Liegenschaft etwas größer ist(gesamte BRD).
Bei Realkörperschaften knüpft die Mitgliedschaft an den Besitz oder das Eigentum
einer bestimmten Sache an. Der Deichverband wird im Wesentlichen durch die Mitgliedsbeiträge der Grundstückseigentümer finanziert.
Einfach gesagt: "Wenn man kein Nutzer ist, ist man ein (Zwangs-)Mitglied."
Artikel 9 der Richtlinie 97/7/EG Unbestellte Waren oder Dienstleistungen
Angesichts des in der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (*) festgelegten Verbots von Praktiken bezüglich unbestellter Waren oder Dienstleistungen treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, um den Verbraucher von jedweder Gegenleistung für den Fall zu befreien, dass unbestellte Waren geliefert oder unbestellte Dienstleistungen erbracht wurden, wobei das Ausbleiben einer Reaktion nicht als Zustimmung gilt.
Niemand darf gezwungen werden, unbestellte Leistungen zu bezahlen.
Richtlinie 2005/29/EG vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern
AGGRESSIVE GESCHÄFTSPRAKTIKEN
Verbraucher müssen ihre geschäftlichen Entscheidungen frei treffen können. Diese Entscheidungen dürfen nicht durch Belästigung, Nötigung oder unzulässige Beeinflussung erzwungen werden.- Unverhältnismäßige Bedingungen nichtvertraglicher Art