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Autor Thema: Strafantrag gegen den Beitragsservice/eh. GEZ wegen Amtsanmaßung  (Gelesen 147641 mal)

P
  • Beiträge: 17
Hallo zusammen,

um hier nochmals (wie versprochen) am Ball zu bleiben eben 2 Post in Reihe.
Der Oberstaatsanwalt sieht keinen Handlungsbedarf.
Meine (umfängliche) Antwort ist Angehangen.


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P
  • Beiträge: 17
Die Tage kam dann noch die Antwort der "fiktiven" Generalstaatsanwaltschaft.
Ich denke jetzt nochmal darüber nach die Rechtsschutz anzufragen, aber mal ganz Ehrlich:

Ich habe jetzt was weiß ich wie viel Stunden verdaddelt für mein persönliches Monster, 3 Rechtsgelehrte habe ich über mein Ansinnen schauen lassen.
Ich weise Artig alles zurück was von dem Unternehmen BS reinkommt,

ABER wenn der GV 3 mal klingelt bin ich für meinen Teil raus...lang wirds nicht mehr dauern!


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c
  • Beiträge: 1.025
Tapfer, der Hühne, tugendvoll toll - wehrt er den wütenden Wahn !!   
 
(ich war kürzlich in einer Wagner-Oper - die sprechen da alle so 8) )

ABER wenn der GV 3 mal klingelt bin ich für meinen Teil raus...lang wirds nicht mehr dauern!

Man könnte dann (wenn er klingelt) theoretisch noch das Amtsgericht eine Zeitlang mit ähnlicher Argumentation in (kostenfreiem?) Erinnerungsverfahren (nach § 766 ZPO) und danach Beschwerdeverfahren beschäftigen (jeweils Vollstreckungsschutz beantragen für die Dauer des Verfahrens!)

Sodann bliebe noch möglicherweise ein späteres Widerspruchsverfahren zur Abwendung einer Eintragung ins Schuldnerverzeichnis; dann sollte man aber auch allmählich (!) eine Vollstreckungsabwehrmaßnahme (zum eigentlich zuständigen Verwaltungsgericht, d.h. Eilantrag und/oder Klage) in Erwägung ziehen/beginnen (!), da dann kein Vollstreckungsschutz mehr garantiert ist.

Zahlen kann man doch immer noch und zu jeder Zeit des Verfahrens...? ;)

siehe Vollstreckungsboard in diesem Forum:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.html

und dort zur Anregung:

Erinnerungsschreiben, Muster, Gerichtsvollzieher / Pfändung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15007.msg100114.html#msg100114
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15007.msg102704.html#msg102704

Eintragungsanordnung,Schuldnerverz.,Widerspruch/Aussetzungsantrag (§ 882d ZPO)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19204.0.html   

PS: "Einen Ring, sie zu knechten, sie alle zu finden, ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden"
http://www.derherrderringe.de/geschichte/gedicht/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2017, 00:57 von cecil«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

  • Beiträge: 7.385
(ich war kürzlich in einer Wagner-Oper
Das ist genauso schwer verdaulich wie Bach. Von Wagner hab' ich hier daher auch nur den Tannhäuser sowie Tristan und Isolde, freilich auf bespielt gekaufter DVD.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
ABER wenn der GV 3 mal klingelt

Was meinst Du, Patricius, was ist das größere Problem? Der GV, oder die Drohung, einen GV kommen zu lassen?

Siehe dazu

Fachverband der Kommunalkassenverwalter Niedersachsen: Informationsveranstaltung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22243.msg142289.html#msg142289


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Ich meine, und das ist nur meine Sicht der Dinge:
Wenn der GV mir unmissverständlich, nach den obligatorischen Anschreiben zu verstehen gibt, er werde vollstrecken dann bin ich raus.
Klar nicht beim ersten Anschreiben, deswegen lass ich ihn ja 3 mal "Klingeln", ich schreib mich ja nicht bis zum Generalstaatsanwalt hoch um dann beim ersten Brief vom Vollstrecker einzuknicken.

Noch ist ja nichts passiert und Zeit, die ersten beiden Rechnungen, als Bescheide getarnt sind zurückgewiesen. Widerspruchsrechnungen erwarte ich so bald nicht...


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G
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@Patricius

Auch wenn der GV kommt, musst Du nicht "raus" sein. Meine fiktive Person kann sich einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis auch nicht leisten, sie hat letztendlich beim GV bezahlt und kämpft weiter gegen das Unrecht. Das unter Zwang erpresste Geld bekommt man wahrscheinlich eher wieder als das freiwillig bezahlte.


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...und..schon was zurückbekommen?

Danke für nen aktuellen Status.
Dankeschön


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  • Beiträge: 1.548
Was soll die blöde Frage? Zuerst muß einmal ein Gericht den Staatsfunkzwangsbeitrag für unrechtmäßig erklären.


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Was soll die blöde Frage? Zuerst muß einmal ein Gericht den Staatsfunkzwangsbeitrag für unrechtmäßig erklären.

Das wird aber mit Sicherheit kein deutsches Gericht sein.
Das sollte doch nun wirklich jedem klar sein, seit dem Bruder-Urteil vom 18.07.2018.


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