Das Ziel der Anzeige ist nicht, jemanden schuldig gesprochen zu bekommen, das wird, da bin ich der gleichen Meinung, nicht geschehen. Das Ziel ist - und dafür musse man Akteneinsicht verlangen - festzustellen, wie die Anzeige widerrechtlich ermittlungstechnisch abgebügelt wird. Der Ermittlungsvorgang wird nämlich dokumentiert. Strafanzeige sollte auf keinen Fall gegen den nicht rechtsfähigen BS gestellt werden, sondern gegen natürliche Personen, die dort arbeiten. Eine Ermittlung gegen eine nicht rechtsfähige Institution wird, so nehme ich stark an, überhaupt nicht begonnen, da sie nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Die angezeigten Mitarbeiter des BS könnten sich hingegen auf den Auftrag ihres Dienstherren (LRA/ Intendant) berufen, so dass dann automatisch dieser Vorgesetzte zum Ermittlungsobjekt wird.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)