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Autor Thema: Strafantrag gegen den Beitragsservice/eh. GEZ wegen Amtsanmaßung  (Gelesen 147656 mal)

G
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Habe Strafanzeige wegen Gebührenüberhebung(Betrug) gegen den Intendanten gestellt, weil der von Person A und dessen Ehefrau jeweils einen Beitrag haben will. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Oberstaatsanwaltschaft haben keine Ermittlungen aufgenommen, weil es sich ja um einen Irrtum handelt. Die stecken mit denen womöglich unter einer Decke und machen gemeinsam Musik, wie in Köln. Hoffentlich sind wenigstens unsere obersten Gerichte unabhängig.

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:t1gCm8c5WKwJ:www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/16_150421/index.php+&cd=2&hl=de&ct=clnk&gl=de


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Hierzu kurz Info des Mr. Z, auch seine Anzeige/Antrag wurde nicht berücksichtigt. Er hatte auch Beschwerde gestellt, aber auch hier "keine Straftaten, keine Ermittlungen"  :-X


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G
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Dann bin ich wenigstens nicht alleine. Schaun wir mal wie es die Staatsanwaltschaften abbügeln, wenn zweimal der Gerichtsvollzieher vor der Tür dem Hoftor steht. Die fürstlichen Zusatzpensionen von ARD und ZDF sind für die Demokratie nunmal unverzichtbar.


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Hoffentlich sind wenigstens unsere obersten Gerichte unabhängig.

Eine Firma, die 21 Millionen Euro täglich zur Verfügung hat, ohne genaue Überprüfung was wohin geht, kann möglicherweise alles und jeden kaufen, nicht nur Verwaltungsrichter. Wir dürfen gespannt sein...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2016, 20:00 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

n
  • Beiträge: 390
Dann bin ich wenigstens nicht alleine. Schaun wir mal wie es die Staatsanwaltschaften abbügeln, wenn zweimal der Gerichtsvollzieher vor der Tür dem Hoftor steht. Die fürstlichen Zusatzpensionen von ARD und ZDF sind für die Demokratie nunmal unverzichtbar.

Der Mr. überlegt noch, ob es Sinn macht dort anzurufen und sich die Gründe / Entscheidungen näher erläutern zu lassen. Denn der Text kommt ihm so vor, als wäre nicht wirklich drauf eingegangen worden bzw. missverstanden.... :-\


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* Karl Martell ist der nickname, unter dem ich mich gestern in diesem goilen Forum angemeldet habe

Sage mal Karl, falls Du noch hier bist, was hat sich ergeben ? Anzeige des X ist nämlich ähnlich Deinem Text gewesen (aber noch etwas länger/ausführlicher) ;)

X hatte den "BS" als "dubioses Inkassobüro" bezeichnet und WDR als Unternehmen, dass sich Rechte einer Behörde herausnimmt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. März 2016, 10:11 von Bürger«

K

Karl Martell

Hallo, Alpha667, jau, ich bin noch da.
Mein Strafantrag liegt bei der Staatsanwaltschaft, ich warte, warte auf eine Antwort.

Stattdessen Post vom Beitragsservice des NDR, deren Angestellten ich mitgeteilt hatte, das ich einen Strafantrag wegen Amtsanmaßung gegen sie gestellt habe.
Sie beklagen sich, daß ich ihre Ausführungen zu den Bestimmungen des RBStV nicht akzeptiere und fordern mich zum wiederholten Mal auf, gegen sie vor dem Verwaltungsgericht zu klagen.
Schlußsatz dieses Schreibens: "Wir werden weitere Schreiben zum gleichen Sachverhalt nicht mehr beantworten."

Mit zwei eigenhändigen Unterschriften versehen, was ja nicht alle Tage vorkömmt...

Grüße
Karl


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Es scheint die bügeln alles ab mithilfe dieses RBStV. Scheint mehr zu gelten als die Bibel....

Bzgl. Unterschriften, ich dachte das gäbe es nun gar nicht mehr. Ich habe noch nie irgendetwas unterschriebenes von BS/WDR bekommen.
Früher noch als GEZ aber gabs das noch (es ging darum auch damals hatten die mich quasi überlistet meinen PC anzumelden, obwohl das Gesetz dazu noch gar nicht in Kraft war. Musste dann mit Anwalt etc. drohen, bevor sie es rückgängig gemacht hatten, in einem Schreiben mit 2 Unterschriften)...

Ich werde da jedenfalls noch einmal was unternehmen, entweder anrufen o. Akteneinsicht beantragen ? Bin nicht sicher, ob letzteres möglich ist.


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Eine Firma, die 21 Millionen Euro täglich zur Verfügung hat, ohne genaue Überprüfung was wohin geht, kann möglicherweise alles und jeden kaufen, nicht nur Verwaltungsrichter. Wir dürfen gespannt sein...

Es geht hier glaube ich nicht so sehr ums "kaufen". Aber STAATSanwälte sind nunmal weisungsgebunden. Sie sind Anwalt des Staates. Wer macht diesen GEZ Quatsch ? Der Staat. Wird der Staat gegen sich selber ermittlen ? Eher nicht.... aber versucht hat man es zumindest. :) Also das ist ein Moral Pusher für mich, das zeiht mich nicht runter, auch die ganzen Schwachsinnsurteile nicht mehr, jetzt erst Recht sage ich mir dann.  :D


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Also nachdem, was ich hier im Forum über die Verhandlungen in Leipzig gelesen habe scheint kein Staatsanwalt dabeigewesen zu sein.


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

n
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Die sind auch dafür nicht zuständig, da es ja ein Verwaltungsgericht war.


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 :police:

Habe grade bei STA angerufen, zunächste klang die Frau freundlich. Als ich allerdings mitteilte worum es ging, wurde sie abweisend. Es gibt da nichts mehr zu disskutieren, wie haben alles ausreichend gepürft und die OSTA prüfen das "akribisch". Sie meinte sie hätten nichts mit Rundfunkbeitrag zu tun, falsche Stelle. Dabei ging es darum gar nicht, es ging um vers. Amtsanmaßung / Betrug. Wenn eine (mMn) NICHT Behörde, sich herausnimmt (angebl) hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen, entspricht das eigentlich der Definiton im Gesetz über Amtsanmaßung

§ 132
Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

http://dejure.org/gesetze/StGB/132.html

Kein Sachverhalt erläutert nur gesagt "alles geprüft, schon lange zu Akten gelegt" und zweimal gesagt sie sind nicht dafür zuständig (obwohl ich von Staatsvertrag und Rundfunkbeitrag an sich so gut wie gar nichts in der Anzeige schrieb).

Wollte eigentlich nur noch einmal die genauen Entscheidungsgründe erfragen....


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v
  • Beiträge: 1.202
...
Das VG Berlin verweist also auf den Hahn/Vesting, hier konkret auf die Ausarbeitungen von Frau Kira Tucholke (im Beschluss des VG Berlin
...

Insofern haben sowohl das VG Gießen als auch das VG Berlin aus einer vom Widerspruchsgegner maßgeblich geprägten Publikation abgeschrieben,
...

Hat hierzu jemand Aktenzeichen, um sich konkret darauf beziehen zu können?


Edit "Bürger":
Thread musste zwischenzeitlich der Übersicht wegen von themabschweifenden Kommentaren befreit werden.
Bitte nicht vom Kern-Thema abschweifen, welches da lautet
Strafantrag gegen den Beitragsservice/eh. GEZ wegen Amtsanmaßung
Bitte überall im Forum am Thread-Betreff und dem Einstiegs-Kommentar des Threads orientieren.
Das definiert das Kern-Thema des Threads. Ansonsten haben wir irgendwann nur noch Allerwelts-Diskussionen in allen Threads. Das kann nicht das Ziel sein. Die Übersicht des Forums ist so schon grenzwertig genug.
Danke für die zukünftige aktive Berücksichtigung und Selbstdisziplin.
Das Forum ist auf die Unterstützung aller seiner Mitglieder angewiesen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. April 2016, 01:22 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Den Beitragsservice anzuzeigen macht meiner Ansicht nach wenig Sinn, da dort nur Erfüllungsgehilfen sitzen. Die meisten Mitarbeiter beim BS machen nur ihren Job und arbeiten nur nach den Anweisungen irgendwelcher Vorgesetzter. Man muss die Intendanten und Intendantinnen anzeigen, d. h. die eigentlich Täter.
Diesen Weg versuche ich gerade in einem anderen Thread zu erörtern.
Strafanzeige gegen Zwangsanmeldung (Direktanmeldung)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19819.msg128329.html#msg128329

Allgemein möchte vielleicht auch anmerken, dass man bei einer Strafanzeige gegen eine Einstellung auch Widerspruch bei einer Generalstaatsanwaltschaft einlegen kann und bei einer Anzeige auch nur dann Ermittlungen eingeleitet werden, wenn ausreichend Beweise für einen Anfangsverdacht eingereicht werde.
Auch ist zu bedenken, dass eine endgültige Einstellung die Möglichkeit der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ermöglicht. Man muss die Sache besser durchdenken.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. August 2016, 23:50 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Das Ziel der Anzeige ist nicht, jemanden schuldig gesprochen zu bekommen, das wird, da bin ich der gleichen Meinung, nicht geschehen. Das Ziel ist - und dafür musse man Akteneinsicht verlangen - festzustellen, wie die Anzeige widerrechtlich ermittlungstechnisch abgebügelt wird. Der Ermittlungsvorgang wird nämlich dokumentiert. Strafanzeige sollte auf keinen Fall gegen den nicht rechtsfähigen BS gestellt werden, sondern gegen natürliche Personen, die dort arbeiten. Eine Ermittlung gegen eine nicht rechtsfähige Institution wird, so nehme ich stark an, überhaupt nicht begonnen, da sie nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Die angezeigten Mitarbeiter des BS könnten sich hingegen auf den Auftrag ihres Dienstherren (LRA/ Intendant) berufen, so dass dann automatisch dieser Vorgesetzte zum Ermittlungsobjekt wird.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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