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Autor Thema: Strafantrag gegen den Beitragsservice/eh. GEZ wegen Amtsanmaßung  (Gelesen 147667 mal)

S
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Gemäß § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz muss ein solches Unternehmen aber im Rechtsdienstleistungsregister registriert sein.
Dieses Register ist allgemein zugänglich:
http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/

Der BS ist dort *nicht* registriert!
Auf gut deutsch : der BS hat für seine kriminellen Machenschaften keinerlei Rechtsgrundlage!

Wie wäre es mit einer direkten Anfrage bei der Registerstelle, warum der BS Geld wie ein Inkasso eintreibt und nicht registriert ist?

@Archimedes
Du sagst es ... , wenn man von Recht ausgeht. D.h. , wenn es mit rechten Dingen zugehen würde.
Wenn ein kleiner Bandit von 16 großen ... gedeckt wird, dann sieht das eben anders aus.

Ob jetzt die Registerstelle etwas dazu sagen kann, glaubt Mr. X weniger, sondern eher eine Aufsichtsbehörde in Sachen Inkasso.

Person S hat mal den Versuch unternommen diesbezüglich die Meinung eines Dachverbandes einzuholen. Das Ganze per Mail in anonymisierter Form.

Anfrage
Zitat

Von: xxx@xxx.xx
Gesendet: xx.xx.2015
An: bdiu_inkasso <bdiu@inkasso.de>
Betreff: Fragwürdiger Inkassodienstleister

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit geraumer Zeit treibt ein fragwürdiger Inkassodienstleister in diesem Land sein unwesen. Die Rede ist von

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Nach eigenen Angaben ist dieser nicht rechtsfähig.
Ferner ist der genannte Inkassodienstleister auch nicht unter http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/ aufzufinden.
Können Sie mir evtl. erklären, worauf dieser sein Befugnis stützt Forderungen einzuziehen?

Antwort
Zitat
Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,

nutzen Sie bitte für weitere Informationen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Mit freundlichen Grüßen

xxxx xxxx

BDIU Bundesverband
Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Friedrichstraße 50-55  II  10117 Berlin
Telefon  030 206 07 36-0  II  Fax  030 206 07 36-33
bdiu@inkasso.de  II  www.inkasso.de

Nun ja, auch hier will man sich nicht die Finger verbrennen und verweist auf die Wurzel allen Übels :(


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

I
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Dann schreib denen doch noch mal und sag, dass du im ganzen RBStV den Beitragsservice nirgends namentlich finden konntest. Ob sie noch eine andere Quelle kennen, der den BS legitimiert.


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Man könnte zwar auch schon im Vorfeld, d.h. bei der ersten Mahnung den BS darauf aufmerksam machen, dass er dazu nicht befugt ist, aber ob er daraufhin seine Inkassobemühungen einstellen wird, ist zu bezweifeln. Evtl. eignet sich diese Feststellung aber um einen formellen Fehler im Verwaltungsakt anzuführen. Dieser geschieht jedoch erst mit der Zustellung eines Feststellungsbescheides.
Sollte eine fehlende Legitimation des BS Inkassodienstleistungen vollziehen zu dürfen feststellbar sein, geht sein Inkassogebaren in Richtung Nötigung.
Habe im Vorverfahren mehrfach auf diesen Punkt hingewiesen.
Antwort:
Zitat BS: unseres Erachtens handelt es sich bei Ihren Ausführungen um Schutzbehauptungen zur Umgehung der Rundfunksbeitragspflicht.. Zitat Ende
Der BS macht sich nicht die Mühe, Gegenargumente vernünftig zu beantworten.

Das bekommt er in meinem Termin am 10.11. in Ddorf mit dem fehlerhaften Ermessensspielraum um die Ohren gehauen.
(Hier aus dem Forum)


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Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

P
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Zitat
Zitat BS: unseres Erachtens handelt es sich bei Ihren Ausführungen um Schutzbehauptungen zur Umgehung der Rundfunksbeitragspflicht.. Zitat Ende

Das ist doch irgendwie bekannt siehe Antwort 7 in
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70387.html#msg70387

Das schreibt der BS doch scheinbar beständig.


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Man könnte zwar auch schon im Vorfeld, d.h. bei der ersten Mahnung den BS darauf aufmerksam machen, dass er dazu nicht befugt ist, aber ob er daraufhin seine Inkassobemühungen einstellen wird, ist zu bezweifeln. Evtl. eignet sich diese Feststellung aber um einen formellen Fehler im Verwaltungsakt anzuführen. Dieser geschieht jedoch erst mit der Zustellung eines Feststellungsbescheides.
Sollte eine fehlende Legitimation des BS Inkassodienstleistungen vollziehen zu dürfen feststellbar sein, geht sein Inkassogebaren in Richtung Nötigung.
Habe im Vorverfahren mehrfach auf diesen Punkt hingewiesen.
Antwort:
Zitat BS: unseres Erachtens handelt es sich bei Ihren Ausführungen um Schutzbehauptungen zur Umgehung der Rundfunksbeitragspflicht.. Zitat Ende
Der BS macht sich nicht die Mühe, Gegenargumente vernünftig zu beantworten.

Das bekommt er in meinem Termin am 10.11. in Ddorf mit dem fehlerhaften Ermessensspielraum um die Ohren gehauen.
(Hier aus dem Forum)


Ein Satz heisser Ohren kann beim BS nicht schaden. Ich wünsche viel Spaß und Erfolg dabei und wäre an einer Berichterstattung hinsichtlich des Verlaufs sehr interessiert.

Zitat
Zitat BS: unseres Erachtens handelt es sich bei Ihren Ausführungen um Schutzbehauptungen zur Umgehung der Rundfunksbeitragspflicht.. Zitat Ende

Das ist doch irgendwie bekannt siehe Antwort 7 in
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70387.html#msg70387

Das schreibt der BS doch scheinbar beständig.

Der BS hat ja auch keine Argumente sondern nur Textbausteine.



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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
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P
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Wenn überzeugende Argumente fehlen, dann könnte ein Blick hier weiterhelfen, natürlich auch um Scheinargumente zu erkennen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Eristische_Dialektik
Zitat
Eristische Dialektik griechisch ???????? ?????, eristiké téchne ist der Name eines um 1830 entstandenen Manuskripts von Arthur Schopenhauer, in dem er als Eristik oder Eristische Dialektik eine Kunstlehre beschreibt, um in einem Disput „per fas et nefas“ (lat.; mit erlaubten und unerlaubten Mitteln) als derjenige zu erscheinen, der sich im Recht befindet.[...]


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D
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Ein Satz heisser Ohren kann beim BS nicht schaden. Ich wünsche viel Spaß und Erfolg dabei und wäre an einer Berichterstattung hinsichtlich des Verlaufs sehr interessiert.

Dem Gericht habe ich im gleichen Schreiben angedeihen lassen, dass ich davon ausgehe, dass das Gericht alle Beweispunkte/Anträge meiner Klageschrift abhandelt und nicht nur den "bequemen" einen Punkt,  der sich um den Rundfunkbeitragstaatsvertrag =  Gesetz ja oder nein, handelt.

Ein Zitat aus ALPMANN/BROCKHAUS Studienlexikon Recht beschreibt es allgemeiner:

    »Die Behörde muß das Ermessen pflichtgemäß ausüben, d.h., entsprechend dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung
     und im Rahmen der gesetzlichen Grenzen des Ermessens handeln, § 40 VwVfG. Verstößt sie dagegen, begeht sie
     einen Ermessensfehler, der zur Rechtswidrigkeit der Maßnahme i.S.d. § 114 VwGO führt.«

Quelle:
hier im Forum


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Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

2
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hier paar Erklärungen des Berliner Finanzamtes. Dazu fällt einem dann auch nur ein, zu vermuten, der Kollege wäre kommisarisch dort hingesetzt. Machen die sowas?

Spannend wäre auch die Frage, ob der Beitragsservice bei solch riesigen Summen keine Bankenlizenz besitzen muß, Geld verwaltet eine Bank auch, aber die brauchen eine Lizenz.


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hier paar Erklärungen des Berliner Finanzamtes.   

Dort liest Mr. X :
"  Rundfunkbeiträge werden gemäß § 10 Abs. 6 RBStV im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt.  "

Ja, so steht es in dem, lt. Mr. X, verfassungswidrigem Vertrag.

Das ist aber auch das Einzigste, wo etwas steht, dass die LRA im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstrecken sollen.
In einem Vertrag, den 16 Mann ausgeheckt haben, wird das einfach mal so festgelegt.

Mr. X und noch Andere im Forum haben nichts gefunden, was der LRA hoheitliche Rechte zubilligt. Also laut geltenten Gesetzen der Bundesrepublik und nicht lt. eines Vertrages
auf Länderebene.
Wo sind die hoheitlichen Rechte der LRA fixiert?  Bisher keine Treffer. Ja, wo?

Da keine Behörde und keine hoheitlichen Rechte, auch keine Verwaltungsvollstreckung, sagt Mr. X .
Also wurde das von 16 Mann ausgeheckt und ist lt. Mr. X verfassungswidrig, da nicht gesetzeskonform, nicht regelkonform mit dem allgemein gültigem Recht.

Es wird einfach mal eine regelwidrige Variante festgelegt und im Parlament durchgeboxt.


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es gab aber ein Adaptionsgesetz, auch Wowereit hats unterschrieben.
also für Berlin.
Und es gab Amtsblätter zur Information der Bürger.
Gilt jedoch alles nicht für rechtslose Inkassofirmen wie Beitragsservice.
Die LRA mahnen ja selbst nicht.
Die wissen auch garnicht, wer ihre Hörer sind.


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Hallo Leute

Da ich auch seit einige Jahren das Spiel mit GEZ mitgemacht habe, will ich euch die letzten 2 Briefe zeigen die ich bekommen habe.
Jetzt, würde ich mit den  Recherche und Zusammenstellung der User Viktor7 und Knax weiter machen!
Was glaubt Ihr, ist das der richtigen Weg?


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Hallo Leute

Da ich auch seit einige Jahren das Spiel mit GEZ mitgemacht habe, will ich euch die letzten 2 Briefe zeigen die ich bekommen habe.
Jetzt, würde ich mit den  Recherche und Zusammenstellung der User Viktor7 und Knax weiter machen!
Was glaubt Ihr, ist das der richtigen Weg?

Moin zusammen,
gleiches Schreiben habe ich am Dienstag, dem Tag meines VG Verfahrens, auch bekommen.
Die Vorsitzende Richterin meinte zu den Informationsschreiben, dass das eben nur Informationsschreiben ohne Rechtskraft sind.
Nur Beitragsbescheide/Feststellungsbescheide lösen eine Zahlungspflicht aus.
Damit entsprach Sie auch einem meiner Anträge.
Hoppla...
Mal sehen, was im Urteil / Beschluss steht.

Wir kämpfen weiter.
Suche jetzt einen Anwalt für das LG Münster.
Kennt jemand einen, der mich/uns gerne (bezahlbar) vertritt?

gr
Dark Fader


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n
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Stand bei "Z". Er hatte Strafantrag inkl. Beweisen und div. Tatbeständen gestellt. Insges. 10 Din A4 Seiten. Z bekam die Antwort der Staatsanwaltschaft, dass es sich um keine Straftaten handlen würde. Allerdings beweist der Text nicht, dass den Punkten von "Z" überhaupt nachgegangen wurde. Vielmehr scheint es als ob die wichtigsten Punkte entweder nicht verstanden o. "überlesen" wurden. Es wird eine Frist von  2 Wochen zwecks Widerspruch bei OSta genannt. Wer hat Erfahrung damit, vermutlich ist die Chance sehr klein, dass Entscheidungen dort korrigiert werden.

Das Ablehnungs Schreiben der Sta war übrigens weder unterschrieben noch fand man ein Siegel. Also fast genauso wie Schreiben der Fa "BS". Zufall ?  ???

Z würde gerne Erfahrungen anderer hören und nimmt auch Ratschläge wie und ob weiter vorgegangen werden sollte, gerne entgegen. Die Antwort Sta entsprach nach Z´s Empfinden nicht seiner Mühe beim Erstellen der Anzeige und den darin präsentierten Beweisen/Daten....deswegen ist er nun verärgert und ein wenig traurig.


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Stand bei "Z". Er hatte Strafantrag inkl. Beweisen und div. Tatbeständen gestellt. Insges. 10 Din A4 Seiten. Z bekam die Antwort der Staatsanwaltschaft, dass es sich um keine Straftaten handlen würde. Allerdings beweist der Text nicht, dass den Punkten von "Z" überhaupt nachgegangen wurde. Vielmehr scheint es als ob die wichtigsten Punkte entweder nicht verstanden o. "überlesen" wurden. Es wird eine Frist von  2 Wochen zwecks Widerspruch bei OSta genannt. Wer hat Erfahrung damit, vermutlich ist die Chance sehr klein, dass Entscheidungen dort korrigiert werden.

Das Ablehnungs Schreiben der Sta war übrigens weder unterschrieben noch fand man ein Siegel. Also fast genauso wie Schreiben der Fa "BS". Zufall ?  ???

Z würde gerne Erfahrungen anderer hören und nimmt auch Ratschläge wie und ob weiter vorgegangen werden sollte, gerne entgegen. Die Antwort Sta entsprach nach Z´s Empfinden nicht seiner Mühe beim Erstellen der Anzeige und den darin präsentierten Beweisen/Daten....deswegen ist er nun verärgert und ein wenig traurig.

Denke mal, auf jeden Fall weitermachen, so lange es nichts kostet.
Ich habe es auch so gemacht, habe die Schriftstücke hier noch liegen.
Ergebnis.. Vertuschung :
Anschließend sei zu bemerken, dass der Gesetzgeber der Staatsanwaltschaft nicht die allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle jeglichen Handelns, sondern lediglich die Verfolgung von Straftaten als Aufgabe übertragen hat (§152 Abs. 2 StPO).
soweit Sie die Rechtmäßigkeit der Gebührenbescheide überprüfen lassen ..... VG.
Gegen diesen Bescheid kann nach §172 StPO eine gerichtliche Entscheidung beantragt werden.... Anwaltszwang.
Vielleicht gibt es auch hier einen Anwalt, der das durchzieht

Mein Tipp:
Beschwerde an den Generalbundesanwalt in Karlsruhe...
dann gehts (wie normal im Beawesen) die Leiter abwärts (immer mit: ich bitte um Bericht bis.)
Das hat mit Sicherheit Auswirkungen auf die Staatsanwälte in Köln und Co.

Ich hatte deswegen hier schon mal gefragt, wer z.B. Zugang zu XING hat.
Vielleicht kennen sich ja Staatsanwälte und Intendanten aus dem Sandkasten oder Uni?  ...

gr


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. November 2015, 15:06 von Bürger«
Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

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Denke mal, auf jeden Fall weitermachen, so lange es nichts kostet.
Vielleicht kennen sich ja Staatsanwälte und Intendanten aus dem Sandkasten oder Uni?  ...

Dazu

... es kostet ja schon einiges, Zeit, Papier, Porto, Nerven etc. :)

... und zu Deiner Sandkasten Theorie. Das mag ein Teil des Problems sein. Es könnte aber auch ein erheblich größeres sein, nämlich "Anweisung von oben".
Den der Name Staatsanwalt sagt ja schon einiges aus und wer hat das beschlossen und drückt es durch ? Der Staat, bzw. die Ministerpräsidenten und Länderparlamente. Natürlich mit Absegnung von Bundesebene.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. November 2015, 15:06 von Bürger«

 
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