Sollte es so eine Antwort sein, welche keine Rechtsbelehrung hat, aber einen Satz, wie folgt,
hiermit betrachten wir die Sache als erledigt
oder halt eine ähnliche Wortwahl, welche verdeutlichen soll, das von BS Seite aus alles gesagt wurde, dann
ja da könnte doch noch ein Fax gesendet werden. Wichtig wäre, der Sendebericht mit Abdruck des Inhalts
Der Inhalt in etwa wie folgt.
Vielen Dank für Ihre erste Mitteilung, welche jedoch keine zulässige Abhilfe im Widerspruchsverfahren ist und hier deshalb nur als Eingangsbestätigung meines Widerspruchs gewertet wird.
Bitte teilen Sie mir mit, an welches Amt/Behörde Sie meinen Widerspruch zur weiteren Bearbeitung im Widerspruchsverfahren weitergeleitet haben, damit ich dort nach dem jeweils aktuellen Stand der Bearbeitung fragen kann.
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Es wird dadurch sicherlich nicht schneller gehen, als jetzt, denn es arbeiten beim BS ja nur ca. 1200 Mann, davon dürfte wahrscheinlich keiner einen Widerspruchsbescheid erstellen, zumindest wäre das dann das Ziel einer Feststellungsklage. Daher auch die Frage an, welche Behörde/Amt die weitere Bearbeitung abgegeben wird. Im Widerspruchsverfahren, wird sollte dem Bescheid nicht abgeholfen werden muss oder sollte der Vorgang weg vom "BS" sofern dieser eine Behörde ist erfolgen. Im Link kann das entsprechend nach gelesen werden.
Stichwort Widerspruchsbehörde -> die Frage ist immer wer das genau ist.
http://www.widerspruch.org/widerspruchsverfahren/Nun wird nämlich die übergeordnete Widerspruchsbehörde eingeschaltet. Die Ausgangsbehörde gibt die gesamten Akten und Deinen Einspruch hierhin weiter.
Deshalb könnte die Frage helfen, wohin und an welchen Sachbearbeiter das abgegeben wird nützlich sein.
Damit überhaupt prüfbar wird, ob der Weg welchen das Widerspruchsverfahren vorschreibt eingehalten wird.
Das ist nützlich um später vor dem VG in der Klage Verfahrensfehler aufzuzeigen.
Deswegen als FAX, dieses FAX kann man zusätzlich jeweils als Kopie zu den Landtagen senden, das ist nett die freuen sich dort über Post.