Nachteil deshalb weil die Kammer des Verwaltungsgerichtes der Sache keine Bedeutung zumisst. Die betreffende Kammer des Verwaltungsgerichtes hätte alle bisherigen Urteile mit den Argumenten von Herrn Kretschmann abgleichen müssen um dann mit rechtlichen nachvollziehbare Argumenten zu entscheiden. Dass ein Gericht einem Kläger eine Grundsatzentscheidung zusendet die den Fall nicht eindeutig trifft, ist aus meiner Sicht schon die Ungeheuerlichkeit dieser Richter bei der Nichtbeachtung Ihrer Neutralitätspflicht. Im Strafrecht bedeutet nicht jeder Mord Lebenslänglich. Nur beim Rundfunkbeitrag bedeutet jedes gegenteilige Argument --- zahlen.
Wie andere Forumsteilnehmer berichtet haben, werden die Verfahren nun sozusagen alle auf der gleichen Grundlage abgehandelt.
Bis dann ein Kläger in höhere Instanzen geht, sind diese Richter dort schon informiert und haben sich ebenfalls abgesprochen (Initator Herr Kirchhoff).
Selbst beim Bundesverfassungsgericht sehe ich die gleiche Arbeits- und Vorgehensweise. Wir werden es im Fall von Herrn Kretschmann erfahren.
Wenn ich mir dazu die Urteile des BVG aus der früheren GEZ-Zeit in Erinnerung rufe, waren diese Entscheidungen die Grundlage für den heutigen Missstand.
Diese Urteile führten zu dem eigenmächtigen Handeln der Rundfunkanstalten mit politischer Einflussnahme.
Deshalb bleibt die Frage offen, ob denn dieses Gericht sich deswegen nun korregieren wird?
Die derzeitige Rechtslage und die rechtliche Umsetzung des Rundfunkbeitrages aller Beteiligten hat keine rechtstaatlichen demokratischen Prinzipien mehr.
Der terminliche Ablauf im Fall Kretschmann hat dieses klar gezeigt.