Nach unten Skip to main content

Verlinkte Ereignisse

  • Verhandlung VG Berlin, Olaf Kretschmann / RBB, Mi. 12.08.15,: 12. August 2015

Autor Thema: Verhandlung VG Berlin, Olaf Kretschmann / RBB, Mi. 12.08.15, 10:30 Uhr  (Gelesen 30098 mal)

G
  • Beiträge: 380
was genau bedeutet das hier??
Zitat
Verbindlicher fügt er hinzu, der Kretschmann-Antrag müsse korrekt gestellt werden, dann sei evtl. Aussicht.
Das habe ich mich auch gerade gefragt. Zumal das Gericht dem Kläger spätestens im Termin einen Hinweis erteilen müsste, wie ein Antrag juristisch korrekt zu stellen ist, wenn sinngemäß eindeutig ersichtlich ist, was angestrebt wird.

Olaf Kretschmann beantragt lt. dem Eintrag in seinem Blog:

1.   den Widerspruchsbescheid des Beklagten vom 11.11.2013, Beitragskontonummer 410 773 955, aufzuheben;
2.   den Beklagten zu verpflichten, den Kläger wegen der in seinem Fall vorliegenden Grundrechteverletzung durch den Beklagten von der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen zu befreien;
3.   dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Ziff. 1. ist nur formulierungstechnisch nicht ganz richtig. Es ist eindeutig ersichtlich, was tatsächlich gemeint ist (den Bescheid vom ... in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom ... aufzuheben). Das müsste der Richter von sich aus umformulieren.

Vielleicht ist der Antrag zu Ziff. 2 gemeint? Vielleicht sollte er lauten, dass beantragt wird, die Beklagte zu verpflichten, den Kläger wegen eines besonderen Härtefalles gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV (aufgrund Gewissenkonflikten) von der Beitragspflicht zu befreien. Aber auch hier ist doch eindeutig ersichtlich, was gemeint ist.

Man darf sehr gespannt auf die Entscheidung sein.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

T
  • Beiträge: 268
Das verstehe ich sowieso nicht ganz. Warum werden nur die 3 Standard punkte als Anträge verfasst?

Zitat
1.   den Widerspruchsbescheid des Beklagten vom 11.11.2013, Beitragskontonummer 410 773 955, aufzuheben;
2.   den Beklagten zu verpflichten, den Kläger wegen der in seinem Fall vorliegenden Grundrechteverletzung durch den Beklagten von der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen zu befreien;
3.   dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Was hindert z.B. mehrere Anträge in mündlicher Verhandlung zu stellen, auf welche der Richter dann verpflichtet ist im Urteil einzugehen? Z.B. ich beantrage gerichtlich zu klären welche formalen Kriterien in meinem Befreiungsantrag zum Ermessen herangezogen werden... usw


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

G
  • Beiträge: 380
Was hindert z.B. mehrere Anträge in mündlicher Verhandlung zu stellen, auf welche der Richter dann verpflichtet ist im Urteil einzugehen? Z.B. ich beantrage gerichtlich zu klären welche formalen Kriterien in meinem Befreiungsantrag zum Ermessen herangezogen werden... usw
Ich denke, ein solcher Antrag könnte so ähnlich zu bewerten sein wie ein unzulässiger Ausforschungsbeweis im Zivilrecht: Das Gericht muss nicht erst klären, welche formalen Kriterien mir zum begehrten Ziel verhelfen könnten. Es muss nur von Amts wegen ermitteln, wenn ich bereits etwas vorgetragen habe, was aus rechtlicher Sicht eine Befreiung rechtfertigen könnte.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.420
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Zitat Dennis B:

Als Laie kann ich leider nicht viel fachspezifische Aussagen wieder geben. Eher einen Gesamteindruck.

Ich war auch schon in der Verhandlung gegen den Rundfunkbeitrag  um 10Uhr und bin deshalb gleich sitzen geblieben. Wir waren ca. 10 Besucher.

Zum Verhandlungbeginn von Herr'n Kretschmann waren so viele Personen im Flur, dass ein anderer Saal gesucht werden musste.
In den Großen Saal waren gute 100 Besucher.
Herr Kretschmann trat sehr professionell auf. Besser als einige Anwälte die ich kenne.
Die Angeklagten ließen sich durch eine junge Dame vertreten.
Herr Kretschmann erläuterte dem Richter die Vetternwirtschaft der GEZ, die Verstrickungen der Politik und dem missbrauch des 3. Artikels des Grundgesetzes.
Der Richter verglich die Argumente mit "Verschwörungstheorien" konnte sich aber in die Lage des Klägers versetzen. Dennoch verglich der Richter in beiden Verhandlungen den Rundfunkbeitrag mit einer Steuer.
Letztendlich konnte der Richter  die Klage nicht Stattgeben, das er im Verwaltungsgericht nicht für diese Art der Fälle verantwortlich sei. Er verwies auf die nächsten Instanzen des Klägers.


(Es wurde natürlich viel, sehr viel über das Thema Staatsvertrag gesprochen. Leider kann ich nicht alles wieder geben. Aber vllt kommt ihr ja dadurch einen guten Eindruck)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

T
  • Beiträge: 334
Noch einige Impressionen von der heutigen Verhandlung im Plenarsaal. Der vorsitzende Richter Marti*** (Berichterstatter der 27. Kammer), welcher die mündliche Verhandlung als Einzelrichter führte, gab einleitend eine sehr kurze Zusammenfassung des Tatbestandes, welche sich fast ausschließlich auf eine Rekapitulation des Schriftwechsels des Klägers mit der Anstalt beschränkte (Bescheid vom..., Widerspruch vom ..., etc. etc.) Der Kläger bekam daraufhin das Wort und entgegnete, dass er die Gründe für seine Gewissensnot darlegen wolle. Einer der Punkte war ein verfassungsrechtliches Bedenken am Zustandekommen des Rundfunkbeitragsstaatsvertages: dem Zustandekommen ermangele es an Transparenz und Partizipationsmöglichkeit, das Konstrukt aus Entwurf von Staatsvertrag in den Staatskanzleien unter Ausschluss der Öffentlichkeit, der Umsetzung eines solchen Staatsvertrages in ein Zustimmungsgesetz durch die Landesparlamente, die aber eigentlich gar kein Mitbestimmungsrecht mehr hätten und der weiteren Durchführung durch Satzungen und Verwaltungsvollstreckungsverfahren, dieses ganze Procedere sei verfassungsrechtlich bedenklich. Der Richter konzedierte durchaus, dass es ein Problem der Transparenz und Mitbestimmungsmöglichkeit geben könnte, sah aber wohl keine grundsätzliche Bedenken und verglich diese Transformation eines Staatsvertrages durch Zustimmungsgesetze in geltendes Landesrecht etwa mit dem Abschluss völkerrechtliche Verträge, bei dem beispielsweise die Bundesrepublik auch einem bereits fertig formuliertem Vertrag zustimme und es dadurch in national geltendes Recht überführe.

Bei diesem Vergleich mag einem im Nachhinein der Gedanke kommen, dass dieser Vergleich insofern unzutreffend ist, als dass völkerrechtliche Verträge zumeist dem Rechtschutz der Bürger dienen, ihnen also eine erweiterte und vertiefte Garantie von Rechten zukommen lassen, während der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dazu dient, den als "Beitragsschuldner" bezeichnetetn Bürger eine Zahlungsverpflichtung aufzuerlegen. Diese völlig unterschiedlichen Zielsetzungen dürften daher für die Frage der Mitbestimmungsmöglichkeiten beim Zustandekommen einer Gesetzgebung nicht unerheblich seien.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. August 2015, 22:05 von TVfrei«

T
  • Beiträge: 334
Der Kläger K. gab weitere Ausführungen etwa zu Themen wie Meinungsmanipulation, mangelnde Kontrollmechanismen des ÖR Rundfunks in seiner Monopolstellung, die Verquickung mit der Politik durch die Besetzung mit Rundfunkräten und Verwaltungsvorsitzen etc. In diesem Zusammenhang äußerte der Richter das Stichwort der "Verschwörungstheorien". Nach den längeren eloquent vorgetragenen Ausführungen des Klägers K. merkte man dem Richter irgendwann die Ungeduld an, bis er die Ausführungen mit dem Hinweis unterbrach, man müsse "zur Sache kommen". Resümierend stellte der Richter fest, dass Bedenken gegen die Qualität einzelner Sendungen keine Rechtsgrundlage darstellen würden, um den Rundfunkbeitrag nicht zahlen zu müssen. Der Kläger betonte demgegenüber, dass es ihm um die Darlegung verfassungsrechtlicher Bedenken am Zustandekommen dieses Rundfunkbeitragsstaatsvertrages ginge, woraus sich seine Gewissenskonflikte ergäben. Der Richter zeigte sich auch zunehmend ungeduldig gegenüber Einwürfen und Reaktionen aus dem Publikum. Er regt abschließend einen Feststellungsantrag hinsichtlich der Zulässigkeit an, angesprochen wurde schließlich das Problem, ob ein Normenkontrollverfahren von einem privaten Einzelkläger überhaupt gefordert werden könne.

Sehr pittoresk war daraufhin die Antragsaufnahme. Nach derjenigen des Klägers gab der Richter der bevollmächtigten Vertreterin der Landesrundfunkanstalt das Wort. Die noch junge Referendarin Frau Schmi** wußte aber offensichtlich nichts zu sagen, mürmelte nur leise, sie schließe sich der Rechtsauffassung des vorsitzenden Richters an (?), worauf der Richter verlauten ließ: "Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen". Auf den Einwurf aus dem Publikum, dass dies von der Vertreterin der Beklagten doch soeben als Antrag gar nicht vorgebracht wurde, präzisierte der Richter, das ergebe sich aus dem schriftlichen Antrag. 


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

t
  • Beiträge: 2
Ich war auch schon in der Verhandlung gegen den Rundfunkbeitrag  um 10Uhr und bin deshalb gleich sitzen geblieben. Wir waren ca. 10 Besucher.

Könntest Du bitte zu dieser Verhandlung auch kurz etwas schreiben?!
 


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

G

Gast

Er regt abschließend einen Feststellungsantrag hinsichtlich der Zulässigkeit an

Mir spukt von dieser Verhandlung auch noch das Wort "Feststellungsantrag" im Kopf umher. Ich glaube mich erinnern zu können es ging um den Antrag des Klägers:

Zitat
2. den Beklagten zu verpflichten, den Kläger wegen der in seinem Fall vorliegenden Grundrechteverletzung durch den Beklagten von der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen zu befreien;

... welcher nach Ansicht des Richters besser als ein Feststellungsantrag zu formulieren sei. Der Richter fragte den Kläger ob er diesen Antrag dahingehind umrubeln wolle vom Gericht feststellen zu lassen, ob keine Zahlungsverplichtung für den Kläger im betreffenden Zeitraum besteht.

Ob dem Kläger daraus nun ein Strick gedreht wird weil dadurch der Streitwert exorbitant ansteigt bleibt abzuwarten ...

Es war leider sehr heiß; deshalb keine Gewähr dass ich alles richtig verstanden und behalten habe bzw. wiedergeben kann.

Ich nehme an der Autor von:

Zitat
Verbindlicher fügt er hinzu, der Kretschmann-Antrag müsse korrekt gestellt werden, dann sei evtl. Aussicht.

... meint genau diese Stelle wo der Richter den Kläger dazu bewogen hat den oben zitierten Klagentrag in einen Feststellungsantrag zu wandeln.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

a

anne-mariechen

Spannend! GEZ-Gerichtsverhandlung heute – Verwaltungsgericht Berlin-Moabit

Einzelrichter Marticke kam erheblich ins Schleudern:

10:52 vergleicht TTIP mit Rundfunkstaatsvertrag – Murmeln im Saal



Ich war nicht im Gerichtssaal vorort. Wenn der Richter den Vergleich herangezogen hat, dann ist Ihm der Unmut des Machtapperates Rundfunk zu TIPP nicht bekannt. Wehrt sich doch das GKV-Gremium des Rundfunks in einer Sitzung vom 26.-28. Juni 2014, dass sich TTIP nun auch im Bereich der Frequenzvergabe positioniere, die gegenwärtig im Hoheitsbereich der nationalen Regelungen angesiedelt sei.

Siehe dazu diese Meldungen:
http://www1.wdr.de/unternehmen/gremien/rundfunkrat/rundfunkrat-newsletter110.pdf
http://www.ard.de/home/intern/gremien/gvk-pressemitteilungen/Grundlagen_des_Rundfunks_nicht_dem_Markt_ueberlassen/1107144/index.html
In der Überschrift wird von Existenzgrundlage des Rundfunks geschrieben.

Heißt also der Rundfunk will sich nicht einem Ihm übergeordneten Staatsvertrag TIPP beugen der Ihm Rechte entzieht. Ahhhh haaa.

Doch genau dieser Rundfunk (alle Rundfunkanstalten einschließlich Beitragservice) mit dem RStV, verlang die legitime Umsetzung sich wehrende betroffene Bürger, die nicht mit diesem Dekret RStV einverstanden sind.

Da stellt sich die Frage wollte der Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Herr Marticke gleichzeitig als Mediator des Gerichts mit dem Vergleich zum Ausdruck bringen, auch der Rundfunk habe sich Staatsverträgen unterzuzordnen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Daran kann man sehen,dass sich kein Richter jemals mit diesem Thema im Vorfeld beschäftigt hat.Wozu brauchen wir diese unteren Instanzen?Zum Geld verschleudern wenn Sie sich nicht damit beschäftigen und keine Entscheidungen treffen wollen oder können.Eben Staatsdiener und keine Unabhängigkeit.
Gestern kam mir etwas in den Sinn.Kennt jemand den Unterschied zwischen einem normalen Bürger und einem Politiker/Richter?Der Bürger überlegt was und warum er etwas tut(In den meisten Fällen)der Politiker tut etwas ohne zu überlegen.
Ich wünsche Olaf Kretschmann viel Erfolg,denn solche aufrichtigen Bürger,die sich nicht alles gefallen lassen,müsste es mehr geben.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
koppi1947

J
  • Beiträge: 22
Ich denke der Richter hat in der Verhandlung bereits deutlich gesagt, dass er Gründe braucht, die die Verfassungsmäßigkeit anzweifeln lassen. Darauf zu plädieren, dass die Medien ja korrupt seien müsste durch den Kläger explizit belegbar sein. Es bringt eben auch nichts wie in der Verhandlung vor der des Hr. Kretschmann den Richter Befangenheit vorzuwerfen.

Was Hr. Kretschmann vorbrachte waren leider nur Indizien soweit ich das mitbekommen habe und die Kritik an Programminhalten. Es läßt sich vielmehr laus meiner Sicht nur die angewandte Typisierung verfassungsrechtlich in Frage stellen. Zitiert man Artikel 3 (1) GG so heißt das vereinfacht gesagt: Wesentliches Gleiches ist gleich und wesentlich Ungleiches ist ungleich zu behandeln. Auch darauf verwies der Richter in der Verhandlung. Untermauert wurde das bereits durch die Aussage des Richters, das es ein hohes Akzeptanzproblem der Bevölkerung gegenüber dem neuen Rundfunkbeitragsmodell gibt. Und genau hier hätte ich den Anknüpfungspunkt gesehen um zu intervenieren. Denn nach dessen Statement hätte man ja gleich die Gruppe der Nichtnutzer als wesentliches Kriterium der Ungleichheit behandeln müssen, was ja nicht geschehen ist. Auch hätte man hier mit Fakten aufwarten können, die Belegen, das eine generelle Typisierung hier nicht anwendbar ist. Das kann man im Groben durch die Anzahl der Mahnverfahren aus 2014 und die Vollstreckungen gegen Zahlungsverweigerer aus dem Geschäftsbericht 2014 des Beitragsservice verdeutlichen können. Im Detail hätte man auch ein Gutachten stellen können, wieviel Widerspruchsverfahren tatsächlich existieren, dies dann gegen die zahlungspflichtigen Haushalte aufwiegen können. Eine Typisierung wie im Falle des RBeitrages wäre somit unzulässig, da die Härtefallregelung nur Gruppen beinhaltet, die Hartz 4 Bezieher sind oder Personen die schlichtweg keine Wohnung inne haben etc. Es wird eben nicht in die Gruppe der Nutzer & Nichtnutzer unterteilt obwohl sich ja aus dem Beitrag selbst ein Vorteil für den Beitragspflichtigen ergeben muss. Das Differenzierungskriterium ist zu grob gewählt und stellt somit eine mittelbare Diskriminierung gegenüber der Nichtnutzer dar. Dazu verwies der Richter auf ein Musterverfahren und der zusätzlichen Äußerung, dass die Person die darin beschriebenen Kriterien erfüllt durchaus eine Chance hätte als Härtefall durchzukommen. Allerdings wäre ein solches Urteil dann ein Präzedenzfall für alle diejenigen die weder Radio noch TV oder Computer nutzen und daher eher fraglich ob dies dann tatsächlich Anwendung findet. Vor Allem, da ja immer wieder argumentiert wird, dass es ja eine "Haushaltsabgabe" ist.

 Inwiefern das Urteil aus Österreich (wg. Deklarierung des Computers als Empfangsgerätes) auch Anwendbar auf Deutschland ist prüfe ich gerade Anhand von EU Richtlinien. Vergleichbares gibt es bereits im Rahmen des Strafrechts: Gerichtsbeschlüsse eines EU Staates im Strafrecht muss auch in einem anderen EU Staat gelten (vgl. Vertrag von Lissabon, Harmonisierungsrichtlinien).

Leider waren andererseits die Argumente des Richters schwach. Er Verglich den RBeitr. mit der Wasserabgabe und den Beiträgen für Strassenreinigung etc. Allerdings ergibt sich für den Beitragszahler in beiden Fällen ein konkreter Vorteil. Im Falle des Rundfunkes hätte ich mir den konkreten Vorteil gerne vom Richter erklären lassen.

Zusammenfassend sind meine Resultate aus den beiden Prozessen an denen ich an diesem Tag teilgenommen haben:

1) Es macht keinen Zweck inhaltliche Kritik am Programm der ÖR Sender zu üben, da dies nicht Gegenstand des Verfahrens sein kann oder sich mit dem Richter zu streiten ob er beeinflusst wird oder nicht. Es führt generell zur Abweisung der Klage.
2) Die durch dem Richter immer wieder betonte verfassungswidrigkeit muss dargelegt und begründet werden. (ich denke das geht eben nur in Hinblick auf das Thema Typisierung. Darauf beiß ich mich zumindest gerade fest.)
3) Nach Lesung des Musterurteils des VG Berlins sehe ich für mich zumindest eine Chance einen Härtefallantrag  zu stellen, da ich weder Radio, TV im Haushalt habe...weder ein Auto besitze noch einen Computer oder Smartphone besitze. Ich habe zuhause einen Firmenlaptop und ein Firmenhandy, da ich teilweise zuhause arbeite. Für beide Geräte werden über dan AG bereits Beiträge entrichtet. Einen Nachweis und Bestätigung hierfür würde mir mein AG ausstellen!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

M
  • Beiträge: 508
Auch ich war Gestern von 10 bis 13:30 in Moabit. Es gab vier Verhandlungen zum Thema, die das Gericht für 10:00 10:30 11:00 und 11:30 Uhr ansetzte. Für 12:00 Uhr war also ENDE angesetzt. Was heißt das? Der Richter hat eine Tagesordnung:
1) Protokoll einleiten (Klagegegenstand wird benannt) = 5 Min.,
2)  Kläger das Wort geben (Klagebegründung referieren lassen), mit ggf. Klarstellungen, Hinweisen, Fragestellungen (Wie meinen Sie? Das sehe ich nicht so. Müllabfuhr müssen Sie auch bezahlen. Steuern zahlen Sie auch entgegen der Gewissensfreiheit. Hört sich nach Verschwörungstheorie an. RBStV=TTIP. Ich verstehe Sie. Das Gesetzt ist verbesserungswürdig. Das VwVfG gilt nicht für den rbb. Unser Musterurteil vom 22.05. (22.04.?) zeigt bei verfassungskonformer Auslegung keine Verletzung des Grundgesetzes. Es sollte Ermäßigungen geben. Die Härtefallregelungen sollten deutlicher und auch weiter gefasst sein. Nicht schön, dass es Sozialämter gibt, die die Bescheinigungen zur Beitragsbefreiung nicht ausstellen. etc) = 15 Min.,
3) Beklagtervertreterin erhält das Wort = 1 Min.
4) Aufnahme der (max. 3) Klageanträge ins Protokoll durch (eigene) Formulierung + Sitzungsende! = insgesamt 29 Min.
Das zu erleben, war sehr lehrreich.  Ich empfehle jeder/jedem mal einen Tag mit „ihrem/seinem“ Gericht mitzumachen – vor dem eigenen Termin. Es ist ein Mensch, der Richter/die Richterin mit Sympathien und / oder Empathie und/oder auch nicht. Die Referendarinnen des rbb sind jung und hübsch und der Richter ein väterlicher Freund. Das Leben ist vielschichtiger als man denkt!
Leider war die Akustik im großen Saal bei der Verhandlung „Olaf Kretschmann“ (http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/) so schlecht, dass ich nur teilweise folgen konnte. Ich gehe davon aus, Olaf hat seine Anträge explizit schriftlich gestellt. Und die drei (3) durch den Richter aufgenommenen und modifizierten Anträge werden dazu gestellt.
Ich danke Euch Allen hier im Forum für die Unterstützung. Danke, dass Ihr desertiert und verweigert und unterstützt - auf diesem uns aufgezwungenen Weg des Verwaltungsrechts, das die Verfassung unserer Grund- und Menschenrechte beurteilen / verwalten soll. Ich verweigere den Zwangsdienst und die Zwangsabgabe aus Gewissengründen als demokratische Bürgerpflicht zum Ziele der Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Solidarität und Menschlichkeit hier und jetzt. Lieber RUNDFUNK BERLIN-BRANDENBURG benenne mir die Stelle, die mein Gewissen prüft und mir das gültige Dokument ausstellt zur Zwangsabgabenbefreiung nach §4 Abs6 Satz 1!
Übrigens erwähnte ein Besucher, dass er am Freitag seinen Termin hätte... bin mir nicht sicher ... Hat irgenjemand 'ne Ahnung, ob und wie man die Gerichtstermine zum Thema erfahren kann?
solidarische Grüsse aus Ostbrandenburg # Wolnosc - Równosc - Braterstwo - Solidarnosc - Humanitarnosc #


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2015, 19:27 von GMichael«

T
  • Beiträge: 334
... Hat irgenjemand 'ne Ahnung, ob und wie man die Gerichtstermine zum Thema erfahren kann?
Die Frage der Bekanntgabe der Termine am VG Berlin wurde bereits angesprochen beim allgemeinen Thema
Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14236.msg95918.html#msg95918

Es scheint so zu sein, dass die Verhandlungstermine am VG Berlin nur am betreffenden Tag auf den Bildschirmen innerhalb des Gerichtsgebäudes angezeigt werden. Um so mehr sei allen angeraten, die Termine hier im Forum in der Kalenderfunktion bekannt zu geben.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Ich kann jedem empfehlen nicht unkritisch den nicht ohne Grund gestreuten Sätzen des Richters auf den Leim zu gehen.

Wer RBStV mit TTIP, Steuer oder Müllabfuhr vergleicht, der vergleicht auch gerne Äpfel mit Birnen.

Bei den Steuern geht es in der Regel um die Finanzierung wichtiger Sachen. Der Steuer kann man mit kleinen oder großen Einschnitten in das eigene Verhalten ausweichen und diese im gewissen Rahmen steuern. Kein Auto - heißt keine Kfz Steuer. Dem sog. Rundfunkbeitrag kann man als wohnender Bürger nicht ausweichen. Die Zahlungsauslösende nicht vertrauenswürdige ö.-r. Medienoption ist jederzeit ersetzbar. Sie ist beliebig und redundant.

Der sog. Rundfunkbeitrag kann mit dem Schutzgeld, für eine aufgedrängte Leistung, verglichen werden. Mit "Gewalt" wird das abgepresste Geld für eine Belästigung eingetrieben.

Es gibt im Forum eine Fülle an Diskussionen zu diesem Thema. Bitte dazu die Suche bemühen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 6
Die Verhandlung war ziemlich furchtbar. Das Benehmen so einiger im Publikum war schlicht unter aller Sau. Auch Frage ich mich nach den Ausführungen und Zwischenrufen wie sehr die ganze Gemeinschaft von ÖRR Kritiker durchsetzt ist von Verschwörungstheoretikern, Reichsbürgern und weiteren Gestalten. Bin eigentlich dahin gekommen um mich zu vernetzen, mir Verging da aber die Lust.

Und die Argumente wurden gut Vorgetragen? Hallo? Irgendwelche angeblichen Geheimdokumente an die man nicht rankommt, wo aber der Kläger weis was drin ist? Propaganda und Entscheidungsbeeinflussung? Edward Bernays auf dem Tisch der auch ununterbrochen von den Anhängerns [Seite/Begriff nicht erwünscht]s bemüht wird?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben