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Autor Thema: Gerichtsvollzieher trotz offenem Widerspruch  (Gelesen 4101 mal)

H
  • Beiträge: 1
Gerichtsvollzieher trotz offenem Widerspruch
Autor: 21. Oktober 2015, 16:13
Hallo,

ein fiktiver Bekannter, nennen wir ihn 'X' aus Baden-Württemberg hat ein Problem.

X hat, nachdem er Mitte letzten Jahres einen Beitragsbescheid der Rundfunkanstalten bekommen hat, gegen diesen Bescheid umgehend Widerspruch eingelegt.

Danach hat X zwar weiterhin Zahlungaufforderungen erhalten, aber keine Ablehnung seines Widerspruchs. Entsprechend hat er auf die Zahlungsaufforderungen nicht reagiert.

Jetzt hat aber der 'Beitragsservice' einen Gerichtsvollzieher beauftragt, der - trotz nicht abgeschlossenem Widerspruchsverfahren - die angeblich ausstehenden Beiträge und extra Gebühren eintreiben soll.

Der Gerichtsvollzieher war innerhalb der letzten Wochen bereits mehrfach vor der Wohnung, ohne allerdings X anzutreffen.
Allerdings hat der Gerichtsvollzieher angekündigt die Wohnung öffnen zu lassen, falls X weiter untätig bliebe.

Heute hat X mit dem 'Beitragsservice' telefoniert, und die Lage, wie sie sich Ihm darstellt erläutert:
 - keine Ablehnung des Widerspruchs
 -> der Stand des Widerspruchs ist offen
 -> es kann keine legitime Forderung geben


Die Darstellung des 'Beitragsservice':
 - der Widerspruch wurde abgelehnt
 - Auf die Ablehnung keine Reaktion von X
 -> Forderung ist berechtigt
 -> Gerichtsvollzieher
 
Der Typ von der GEZ meinte, eine Ablehnung des Widerspruchs sei rausgegangen. X versichert keine Ablehnung erhalten zu haben.

Der Einwurf von X, dass aus seiner Sicht der Stand des Widerspruchs offen ist, da er keine Möglichkeit hatte auf eine nicht eingegangene Ablehnung zu reagieren liess der 'Beitragsservice' nicht gelten.
Der Widerspruchs wurde also abgelehnt, ohne X Möglichkeit gehabt hätte darauf zu reagieren.

Die Forderungen seien legitim und der Gerichtsvollzieher wird nicht zurückgepfiffen. Der Umgang damit sei allein ein Problem von X.
 

X hat diese Fragen:
- ist das Vorgehen des 'Beitragsservice' rechtlich in Ordnung?
- Hat X eine Möglichkeit den Stand des Widerspruchs auf 'offen' zu setzen?
- Hat X eine Möglichkeit den Gerichtsvollzieher zu stoppen?
- Ist ein direkter Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher erfolgversprechend, oder angeraten?


mit freundlichen Grüßen,
Herbert


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2015, 21:01 von Bürger«

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  • Beiträge: 1.452
Hallo Herbert,

nach meiner laienhaften Meinung Mister X hat leider zwei Probleme.

Das erste (und einfachere) ist der Widerspruchsbeschein. Der Zugang wird vin M. X bestitten, die Behörde muss im Zweifelsfall den Zugang nachweisen.
(Sufu hier nutzen(fehlende Bescheide), ich glaube in
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html
wird das ausführlich behandelt,
sowie Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben nicht nachweislich zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"
Zwangsvollstreckung Rechtsmittel Amtsgericht Vollstreckungsgericht Erinnerung §
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7842.msg64283.html#msg64283

Das kann die Behörde nicht, also neuen anfordern und Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.


Aber das grössere Problem ist der Gerichtsvollzieher (und m.M.n. unabhängig vom Beitragsbescheid)
Es gibt hier im Forum neuerdings viele Fälle in denen ohne Beitragsbescheid vollstreckt wird.
Da der Rundfunk zwar staatsfern ist, aber beim Geldeintreiben eine Behörde ist, kann er seine Bescheide einfach Vollstrecken.
So einfach ist das: Bescheid ausstellen = Titel und dann Vollstrecken. Tolle Gelddruchmaschine.
Die Prüfung der "Rechtmäßigkeit" ist meines Wissens nach eben leider NICHT (mehr) Bestandteil des Vollstreckungsverfahrens.
Was kann man tun? Dazu klären:
1. In welcher Phase befindet sich denn die Vollstreckungssache?
    a) Normalerweise gibt es erst einen normalen Brief Ankündigung der ZV  ( mit gütliche Einigung auch wenn da schon Drohungen drinstehen können).
    Wenn dann in der Frist (2 Wochen?) nicht bezahlt wird kommt der
    b) Gelbe Brief :  Zwangsvollstreckungssache und Termin zur Vermögensauskunft.
    Wo steht mister X ?

2. Was wird genau Vollstreckt?
    in Phase 1.a: GV anrufen bzw aufsuchen und sich das
    Vollstreckungsersuchen zeigen lassen. (Kamera mitnehmen, da der Photokopierer immer defekt ist, und vorher ausprobieren ob A4 text lesbar ist auf dem Bild)
    in Phase 1.b: muss eine Abschrift des Vollstreckungsersuchen im Brief enthalten sein.

Das Vollstreckungsersuchen dann anonymisieren (alles!! namen gez-Nummer Unterschrift usw.) und hier posten.

3. Wie dagegen vorgehen?
Einlesen in
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Die Bescheide kann man mMn nicht angreifen, sondern nur die Vorgehensweise.
Dazu mit Volstreckungsordnung vertraut machen.
mangelhafte Aufklärung über Rechtsmittel i.Z. der Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13099.msg88146.html#msg88146
Um welches Bundesland geht es?
Einlesen in
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Der Beschluss vom 9.9.15 Lg Tübingen kann auch helfen die Formfehler anzugreifen.

Gab es Mahnungen mit Ankündigung der Zwangsvollstreckung vom BS?


Bitte alles genau von mister x erfragen und posten.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2015, 21:00 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

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Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Vollstreckung trotz Widerspruch", "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" so einige Ergebnisse - u.a. auch

Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid - wie vorgehen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15771.msg105401.html#msg105401


;)

Die telefonische Auskunft
Zitat
eine Ablehnung des Widerspruchs sei rausgegangen
könnte sich auch lediglich auf eine der üblichen ablehnenden Antworten beziehen...

Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422

...die jedoch *nicht* den Kriterien eines offiziellen und rechtsmittelfähigen WiderspruchsBESCHEIDs entsprechen.


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