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Autor Thema: manchmal auf Schreiben reagiert > jetzt Zahlungsaufforderung Fi-Amt Berlin > wie weiter?  (Gelesen 17820 mal)

k
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gefaxt und gemailt hat person a es auch. persönlich übergeben ist möglich, aber was nützt es, wenn das FA es einfach IGNORIERT? unfassbare zustände...


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jetzt erstmal abwarten


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

k
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liebe leute,
ich habe von person a vernommen, dass sie etwas resigniert aufgrund der tatsache, dass das fiktive finanzamt auf ihre widerspruchsschreiben einfach garnicht reagiert und die rechtliche situation selbiger behörde auch ziemlich egal ist, sie drehen es sich einfach so hin, wie sie es brauchen. a hatte nach dem vollstreckungsbescheid widerspruch eingelegt mit der begründung, nie nachweislich einen bescheid erhalten zu haben. untermauert wurde das mit der tatsache, dass  die vollstreckende behörde sicherstellen muss, dass ein vollstreckbarer titel vorliegt und diese überprüfung in deren pflicht steht. diese seitenlagen ausführungen werden vom fa tapfer ignoriert, auf a's anruf gestern und der bitte um mitteilung des status quo sagte man ihr, dass da nichts kommen wird und a höchstensmit einer -eingangsbestätigung- rechnen dürfe. a wird nun eine dienstaufsichtsbeschwerde gegen den leiter des fa einreichen, aber dies wird den prozess ja kaum anhalten. der angekündigte hausbesuch rückt immer näher und a weiss nicht, was sie jetzt noch tun könnte...es sieht derzeit ja leider so aus, als müsste sie doch aufgeben und bezahlen. denn darauf warten, dass jemand die bude leerräumen kommt, da eh nichts findet und dann das konto pfändet, macht ja wohl wenig sinn, es wird nur unnötig teurer. oder sieht a das falsch?


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k
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liebe mitsreiter,
hurra, person a wird nicht mehr wie luft behandelt! sie hat post vom finanzamt bekommen! zugegebenermassen ist sie ein wenig eingeknickt. nachdem das fa sie komplett ignoriert hat, hat sie nach 2 erfolglosen widersprüchen einen antrag auf vollstreckungsschutz und aussetzung der vollziehung gestellt und...auch eine ratenzahlung in höhe von 10 eur monatlich angeboten. die erste rate wurde bereits ans fa überwiesen. interessanterweise erhielt sie heute einen schrieb (angehängt), der sich eigentlich so anhört, als sei die sache beim fa abgeschlossen, was meint ihr?

merkwürdig nur, dass darin steht, dass die ganze angelegenheit am 24.7 an die gez zurückgesandt wurde, a's antrag auf vollstreckungsschutz aber erst am 4.8 gestellt wurde! am besagten 24.7. wurde ein widerspruch eingereicht, von dem a aber telefonisch die mitteilung erhalten hat, dass das fa darauf garnicht reagieren wird und die forderung bestehen bleibt.

hat jemand eine idee, wie a nun verfahren kann? und ist es überhaupt korrekt, den antrag auf vollstreckungsschutz und aussetzung der vollziehung an die gez weiterzuleiten? ziehen die sich wieder aus der verantwortung - die behörde müsste das doch bearbeiten, oder?

wenn das ganze beim fa geschlossen ist, hat a ja wieder etwas luft....sie könnte frecherweise die angekündigte ratenzahlung ja einfach vergessen ;) oder?

danke euch,
kuecken


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. November 2015, 01:14 von Bürger«

k
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hallo liebe leute,
person a hatte den obig beschrieben fall der angedrohten zwangsvollstreckung vor ca 2 monaten abwenden koennen - allerdings auch nur durch das angebot einer ratenzahlung in hoehe von 10 eur monatlich - alle anderen widerspruchversuche wurden einfach ignoriert, selbst das einreichen einer dienstaufsichtsbeschwerde zeigte, dass die alle doch irgendwie unter einder decke stecken.

wie dem auch sei, das FA hatte nach dieser offerte sofort das verfahren eingestellt, an die gez zurueckgeschickt und es war erstmal ruhe. nun bekommt A wieder nette post von der GEZ, da werden sicher erneute erpressungsversuche drin sein. A ist nun keinesweges unbedingt gewillt, sich auf die ratenzahlung einzulassen und gruebelt, wie sie sich nun in dieser situation am schlausten verhaelt. ob da jemand vielleicht eine idee hat und A weiterhelfen kann?

die 2 schriebe sind bisher noch verschlossen, im raum steht plan a, naemlich die briefe zur post zu bringen und zu behaupten, der empfaenger sei unbekannt verzogen. klar, das loest das problem nicht, schiebt es nur auf...

hat jemand einen rat?

danke,
kuecken


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a

anne-mariechen

Das heißt jetzt wohl dann ---> auf gehts Ring frei zur zweiten Runde. Es wird der nächste Feststetzungsbescheid kommen usw. und dann wird der BS womöglich einen anderen Weg suchen, als über das FA an dein Geld zu kommen. Was das sein wird kann ich nicht beurteilen im RBSTV. stehen einige Möglichkeiten und es wurde ja schon von den unterschiedlichsten Methoden hier im Forum berichtet.

Bezogen dass der BS nicht rechtsfähig ist, wird man doch mit jeder weiteren Runde klüger und kann besser Argumentieren. Kann Dir nur einen Hinweis geben, sollte wieder eine Zwangsvollstreckung angedroht werden, persönlich auf das zuständige (Amts)Gericht gehen und dort prüfen, ob eine Zwangsvollstreckung von Gericht mit Anordnung eines Richters vorliegt. Diese Auskunft lässt man sich vom Gericht in einem Schreiben bestätigen mit Unterschrift, Brief und Siegel aushändigen. Damit kann man der Stelle, welche die Zwangsvollstreckung vollziehen möchte klar und deutlich belegen, es liegt kein richterlicher Beschluss einer ZV vor. Das ist aus meiner Sicht ein probates Mittel der Betrügerbande auf die Schliche zu kommen und den Betreffenden Handlangern beweisen, dass Sie eine Straftat begehen.


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hallo anne-mariechen, danke fuer deine antwort. diese sache mit dem richterlichen beschluss wird doch auch ignoriert! mein FA sagte, dass KEINER BENOETIGT wird und sie PRUEFEN das auch garnicht, sie MUESSEN vollstrecken und damit ist die sache vor deren seite erledigt.

A gruebelt ueber einen weg, wie man ein kleines katz und maus spiel mit denen treiben kann, im endeffekt muss man sie ja auf dem niveau abholen, auf dem sie den buergern begegnen, insofern ist da der griff in die trickkiste sicher hilfreicher als der weg ueber die buerokratie.


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anne-mariechen

Der BS ist eine nicht rechtfähige Firma ---> daran gibt es nix zu deuten. Dass diese Firma als sogenannter staatlicher Handlanger auftritt und eine ZV in die Wege leitet, ist ja schon rechtswiedrig darüber gibt es viel zu lesen im Forum.

Wenn ich eine Schuld bei einem Gläubiger nicht begleiche kann er nach dem Mahnverfahren eine Mahnbescheid beantragen. Beim Mahngericht wird der Mahnbescheid dadurch rechtskräftig, wenn ein Richter des M-Gericht mit Stempel und Urkunde dies beglaubigt. Diese Vorgehendweise steht in alle Verwaltungsvollstreckungsgesetz der Länder so als rechtsgültige Vorgabe für eine ZV. Denn mit dem MB geht der GV ohne Prüfung zu mir und führt die Vollstreckung durch.

Was kann ich jetzt tun. Der BS der ja nicht rechtsfähig ist und deshalb wird kein Richter einer solchen Firma mit seiner Unterschrift einen Mahnbescheid unterzeichnen und dem GV zum Vollzug weiterreichen. Also stellt sich der Vorgang doch so dar. Der BS umgeht das Mahngericht und stellt den Freifahrtschein von sich selbst aus und gibt Ihn an die Gemeinde, Stadt oder dem GV zum Vollzug ohne einer Prüfung des Verwaltungsaktes auf rechtsmäßigkeit nach den Regeln des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes.

Jetzt bekommen wir als Schuldner direkt vom GV oder eben der Stadt als Vollzugsbehörde eine Ankündigung auf eine ZV. Nun gehen wir persönlich zum zuständigen Mahngericht und fragen nach ob denn ein rechtlich einwandfreier Mahnbescheid von einem Richter angeordnet vorliegt.

Das wird nicht der Fall sein, deshalb bitten wir das Gericht uns, das doch bitte zu bestätigen mit Brief, Unterschrift und Siegel. Dieses Schreiben geben wir dem Vollzugsbeamten sprich GV oder MA der Stadt und sagen zu Ihm, sie das Gericht hat bestätigt es liegt keine ZV vor, was wollen Sie den sie haben doch keinen rechtsgültigen Titel zum Vollzug ---> hier stehts auf Papier und Siegel. Dann sprechen wir gleichzeitig eine Strafanzeige aus, sollte die Forderung nicht an den Absender zurück gehen. Wenn ein GV eine ZV ohne rechtgültigen Titel durchführt, dann ist das eine Straftat auch wenn er dieses nicht zu prüfen hat.
Jetzt verstanden ---> probier es aus. Gleiches gilt nach meinen derzeitigen Informationen für eine VA. Wobei mir noch nicht ganz klar ist, ob denn jeder eine fiktive Rechnung ausstellen darf wie der BS und diese wird dann benutzt direkt vom GV zur VA benutzt. Sprich ob das gültigkeit hat von einer Firma die nicht rechtsfähig ist. Wenn das direkt von der LRA kommt wäre sicherlich ein Unterschied.


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k
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A hat ueber diese tatsache hier schon mehrmals gelesen, allerdings hatte sie auch persoenlich beim FA ein gespraech mit dem leiter des geschftaeftsbereichs, der ihr nett erklaerte, dass das so nicht stimme - fuer die rundfunkanstalten gelte anderes recht und sie brauchen keinen richterlichen beschluss. was soll man denn tun, selbst wenn man nun dem FA den schrieb vom gericht vorlegt...die treten scheinbar das recht mit fuessen und machen was sie wollen! und selbst die dienstaufsichtsbeschwerde, in der es ja darum ging, dass geltendes recht verdreht wurde, verlief im sand, weil die sich sofort auf die seite des FA gestellt haben!


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s
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  • Weg mit der Zwangsabgabe
A hat ueber diese tatsache hier schon mehrmals gelesen, allerdings hatte sie auch persoenlich beim FA ein gespraech mit dem leiter des geschftaeftsbereichs, der ihr nett erklaerte, dass das so nicht stimme - fuer die rundfunkanstalten gelte anderes recht und sie brauchen keinen richterlichen beschluss.
Tatsächlich kann die LRA als "Gläubigerin" (jedoch nicht der nichtrechtsfähige BS) eine Zwangsvollstreckung erwirken, ohne daß dafür ein richterlicher Beschluß nötig ist.

Siehe hier:
"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.html

Zitat
VOLLSTRECKBARER TITEL
Zitat
Demgemäß ist entgegen einer PRIVATrechtlichen Zwangsvollstreckung nach ZPO kein "Urteil" als "vollstreckbarer Titel" vonnöten, sondern der "vollstreckbare Titel" ist bereits der (im Zweifel nachweislich) zugestellte VERWALTUNGsakt = FestsetzungsBESCHEID...


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a

anne-mariechen

Über was schreiben wir hier denn. Hier werden schon zweifelhafte Verwirrungen in Umlauf gebracht. Die Vollstreckungsanordnungen werden doch alle vom BS eingeleitet. Die LRA machen das nicht. Vielleicht noch mit Ihren getürkten Briefbögen, wo verwirrend für alle keine klarer Gläubiger erkennbar sind. Selbst ob die LRA berechtigt sind eine ZV einzuleiten außerhalb des jeweiligen (Landes)Verwaltungsvollstreckungsgesetzes ist zweifelhaft. Es gibt keine Verwaltungsvollstreckungsgesetz der LRA. Man muss nicht der angebliche gesetzliche Freiheit die sich der BS herausnimmt einfach den Kopf nicken. Für was haben wir rechtskräftige Gesetze die bisher immer eine rechtmäßige Gültigkeit bei Vollstreckungsforderungen von Gläubingern an Schuldnern angewendet wurden. Das Finanzamt kann ohne Titel vollstrecken, aber nicht ein BS.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Dies sind keine "zweifelhafte Verwirrungen", sondern (leider) Tatsachen, mit denen sich die Betroffenen besser eingehend beschäftigen sollten...
...sonst kommt über kurz oder lang das Nachsehen.

Selbst das den Betroffenen so ziemlich gewogene LG Tübingen erkennt allenfalls in EINZELFÄLLEN ein Problem mit der Vollstreckung - sieht aber grundsätzlich die LRA als "Vollstreckungsbehörde":

Rundfunkbeiträge – Gläubiger und Vollstreckungsbehörde (LG Tübingen 9.9.15)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15766.0.html

mit Verweis auf
LG Tübingen Beschluß vom 9.9.2015, 5 T 162/15
Gläubiger und Vollstreckungsbehörde bei Rundfunkbeiträgen in Baden-Württemberg:
EINZELFALLumstände *KÖNNEN* zur Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung führen.
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=19803

Zitat
Rd Nr. 25 [...] Tatsächlich ist der Südwestrundfunk Vollstreckungsbehörde (§ 10 V RBStV). [...]

Näheres hierzu nochmals unter
"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.html

Das sollte also jedem zu Denken geben und deutlich machen, dass mit der Argumentation "Landesrundfunkanstalt kann nicht vollstrecken/ ist keine Vollstreckungsbehörde" jedenfalls im Vollstreckungsverfahren keinerlei Pfifferlinge zu gewinnen sind.

Die Anfechtung des durchaus fragwürdigen Rechtsstatus kann auf dem verwaltungsgerichtlichen Wege im Zuge der Rechtsmittel gegen den originären Bescheid erfolgen...
...dazu sind diese ja "da" ;)


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
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www.rundfunk-frei.de

k
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(seufz)...da das ganze ja scheinbar wieder nicht so eindeutig ist, hat A sich gerade durchgerungen und die beiden gez schriebe geoeffnet. die banditen haben sich zwar auf die 10eur ratenzahung eingelassen, was bei ueber 600 eur eine weile dauern wird ;) - aber sie wollen DAZU nun auch noch die laufenden beitraege eintreiben, die a dann gleich bequem mit der rate zusammen ueberweisen soll. das hat a aber nun absolut nicht vor! sie wird wohl anfangen, die 10eur haeppchen zu ueberweisen (ohne anerkennung einer rechtsplicht) und hoffen, dass sich die rechtliche lage bald mal aendert....
koennte/sollte A in diesem kontext igendwie antworten und auf die zusaetliche forderung der laufenden beitraege eingehen?

danke,
kuecken


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  • Weg mit der Zwangsabgabe
Über was schreiben wir hier denn. Hier werden schon zweifelhafte Verwirrungen in Umlauf gebracht.
Ja, aber von wem? Siehe die obigen Ausführungen von Bürger.

Die Vollstreckungsanordnungen werden doch alle vom BS eingeleitet. Die LRA machen das nicht.
Das glaube ich persönlich auch. Nur ist es ziemlich schwer, das vor Gericht auch zu beweisen und sich mit dieser Argumentation durchzusetzen. Mir ist kein einziges Urteil bekannt, in dem jemand eine Vollstreckung dadurch abgewendet hätte, lasse mich aber gern eines Besseren belehren.


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Gibt es hier etwas neues?


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