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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Berlin => Thema gestartet von: kuecken am 17. Juli 2015, 16:27

Titel: manchmal auf Schreiben reagiert > jetzt Zahlungsaufforderung Fi-Amt Berlin > wie weiter?
Beitrag von: kuecken am 17. Juli 2015, 16:27
Liebe Leute,

Person A hat heute auch eine "Zahlungsaufforderung" mit Vollstreckungsankündigung vom fiktiven Finanzamt Berlin erhalten. Leider ist sie thematisch aber absolut überfordert und weiss nicht, wie sie reagieren kann.

Sie will dieser Mafia auf keinen Fall auch nur mit einem cent in Ihrer Staatspropaganda unterstützen und hat daher seit 2013 keine Beiträge gezahlt.

Leider (sie weiss nicht, ob es letzendlich unklug war zu reagieren?!) hat sie auch manchmal auf die wahnwitzigen Schriebe reagiert  - mit Musterbriefen, aber auch der Versuch, die Gebühren zu umgehen, weil sie länger im Ausland war (wurde natürlich abgewiesen).

Es geht nicht um wenig Geld...521 EUR! Wie es sein kann, dass so viele seit 2013 gemahnt werden, aber die Beträge immer unterschiedlich hoch sind?! Warum sind sogar die Zahlunsaufforderungen vom Finanzamt inhatlich so unterschiedlich?!

Gibt es einen Weg, wie sich person A als rechtlich Ahnungsloser wehren kann und die Vollstreckung abwenden kann? A hat leider garkeine Zeit, sich thematisch einzuarbeiten, will aber auch nicht klein beigeben! Manche Gruselberichte, die man liest, verunsichern aber doch etwas...Nett ist auch der Hinweis mit der ERZWINGUNGSHAFT auf dem Schrieb!

A wäre von Herzen dankbar für jede Hilfe!

Viele Grüße + danke!
A


Edit "Bürger":
Dokument musste noch vollständig anonymisiert werden.
Bitte zukünftig gewissenhaft selbst berücksichtigen.
Titel: Re: manchmal auf Schreiben reagiert > jetzt Zahlungsaufforderung Fi-Amt Berlin > wie weiter?
Beitrag von: kuecken am 18. Juli 2015, 10:05
sorry! und danke für das vollständige anonymisieren.
Könnte Person A vielleicht einfach so tun, als hätte sie die Schreiben nicht bekommen, dem FA ein entsprechendes Schreiben senden und darauf hoffen, dass dadurch - kein vollziehbarer Verwaltungsakt - die Sache vom Finanzamt eingestellt wird? Sie könnte es ja drauf ankommen lassen.
Am 2.7. erhielt sie den letzten Festsetzungsbescheid, auf Basis dessen nun wohl der Vollstreckungsbescheid gekommen ist. Merkwürdigerweise wird im Festsetzungsbescheid "nur" 60,50 EUR gefordert für den Zeitraum 1.4.15-30.6.15. Trotzdem steht dort, dass das Beitragskonto einen offenen gesamtbetrag von 581,89 EUR aufweist. Werden da eigentich die Zahlen immer mit dem Würfel ermittelt oder warum sind es immer wieder andere Beträge?

Titel: Re: manchmal auf Schreiben reagiert > jetzt Zahlungsaufforderung Fi-Amt Berlin > wie weiter?
Beitrag von: sommerflieder am 18. Juli 2015, 12:29
Die Zahlen zu den Festsetzungsbescheiden sind schon logisch; der alte von 01/13 bis 3/15 und der neue über  60,50 EUR für den Zeitraum 1.4.15-30.6.15. Falls du nie Bescheide bekommen hast, dann schaue dir dieses Thema an, insbesondere das Schreiben von lieblingsband «Antwort #7  01. Juli 2015>>

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14684.0.html
Titel: Re: manchmal auf Schreiben reagiert > jetzt Zahlungsaufforderung Fi-Amt Berlin > wie weiter?
Beitrag von: kuecken am 18. Juli 2015, 13:14
Bescheide sind gekommen und es wurde darauf reagiert, das ist ja das Problem. Ich frage mich nur, ob man es nicht dennoch in diesem Gesamtchaos einfach darauf ankommen lassen könnte und behauptet, es seien (trotz Reaktionsschreiben) keine Bescheide angekommen?
Titel: Re: manchmal auf Schreiben reagiert > jetzt Zahlungsaufforderung Fi-Amt Berlin > wie weiter?
Beitrag von: Gast am 18. Juli 2015, 14:50
Es ist davon auszugehen, dass der RBB (bzw. vielmehr BS in Köln) jeglichen Schriftverkehr mit Person A - egal ob rechtlich relavant oder nicht - erstmal grundsätzlich stasimäßig hortet. Schreiben von Person A könnten dann später ohne Probleme abgerufen, ausgewertet und gegen Person A verwendet werden.

Ich frage mich nur, ob man es nicht dennoch in diesem Gesamtchaos einfach darauf ankommen lassen könnte und behauptet, es seien (trotz Reaktionsschreiben) keine Bescheide angekommen?

Unabhängig davon ob eine Person A die 'Bebeitragung' gesamtchaotisch erscheint hat das ganze System der örR Zwangsfinanzierung sicher eine gewisse ausgeklügelte Struktur inne.

Person A könnte dennoch dem FA vorerst mitteilen es seien keine vollstreckbaren Bescheide ergangen! (... Und sich damit vorbehalten später irgendwann einmal einzuräumen es seien zwar 'Bescheide' ergangen - jedoch aus Sicht von A eben nicht vollstreckbare Bescheide wg. Formfehler usw. ...)

Leider ist sie thematisch aber absolut überfordert ...
A hat leider garkeine Zeit, sich thematisch einzuarbeiten ...

Folgend keine Kritik an A; lediglich eine Feststellung:

Da es massig Personen von A's Schlag gibt funktioniert das ganze System so wunderbar. Denn unter sozialpsychologischen Gesichtspunkten i. V. m. dem ersten newtonschen Gesetz ("Trägheitsprinzip") ...

Zitat von: https://de.wikipedia.org/wiki/Newtonsche_Gesetze
„Ein Körper verharrt im Zustand der Ruhe oder der gleichförmigen Translation, sofern er nicht durch einwirkende Kräfte zur Änderung seines Zustands gezwungen wird.“

... sind 17,50 € im Monat i. d. R. kein Anlass für eine Person A sich aus der Ruhe bringen zu lassen. Dabei sollte eine jede Person A aber auch begreifen, dass es um sehr viel mehr als 17,50 € im Monat geht, nämlich u. a. um erhebliche Einschnitte in A's Grundrechte.  :police:
Titel: Re: manchmal auf Schreiben reagiert > jetzt Zahlungsaufforderung Fi-Amt Berlin > wie weiter?
Beitrag von: kuecken am 18. Juli 2015, 16:16
danke, rundfunkgegner, für deine antworten. du hast natürlich recht! genau deshalb will person a ja auch nicht klein beigeben und sich nun als mehr oder weniger ahnungslose dennoch wehren..sie schüttet aber mittlerweile doch ordentlich adrenalin aus und braucht daher dringend eure hilfe ;)

Person A könnte dennoch dem FA vorerst mitteilen es seien keine vollstreckbaren Bescheide ergangen! (... Und sich damit vorbehalten später irgendwann einmal einzuräumen es seien zwar 'Bescheide' ergangen - jedoch aus Sicht von A eben nicht vollstreckbare Bescheide wg. Formfehler usw. ...)

sollte A dann folgendermaßen sinnvoll vorgehen:

-schreiben an das FA (ist das ein widerspruch gegen die zahlungsaufforderung oder besser eine zurückweisung der zahlungsaufforderung?)
briefvorlage aus diesem thread / antwort #7 von lieblingsband benutzen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14684.0.html ?
-mitteilen, dass keine vollstreckbaren bescheide eingegangen sind
-reicht es, dem netten vollziehungsbeamten so einen schrieb per post zu senden oder sollte da noch mehr persönlicher einsatz folgen bzw. macht das sinn? argumentativ ist person a ja eher schwach ausgestattet dadurch, dass sie des themas nicht herr ist!
-weiterer gedanke: die beiden vom FA erwähnten bescheide, die a erhalten hat, sind sowieso nicht gültig, da sie säumniszuschläge enthalten, richtig? wie ist das "und weitere" auf der zahlungsaufforderung des FA zu deuten, muss nicht klar hervorgehen, um welche bescheide es genau geht? kann a nicht aufgrund der tatsache, dass die bescheide nicht gültig sind, die zahlungsaufforderung zurückweisen?
-oder sollte A vielleicht gegen den letzten bescheid vom 2.7. widerspruch beim beitragsservice einlegen? das würde dann gegen obiges vorgehen sprechen. würde dies evtl. doch sinn machen?


... sind 17,50 € im Monat i. d. R. kein Anlass für eine Person A sich aus der Ruhe bringen zu lassen. Dabei sollte eine jede Person A aber auch begreifen, dass es um sehr viel mehr als 17,50 € im Monat geht, nämlich u. a. um erhebliche Einschnitte in A's Grundrechte.  :police:
ja absolut, daher will A ja auch nicht zahlen, die mafiöse einschüchterungsmethode zeigt dennoch wirkung...aus sozialpsychologischen gesichtspunkten auch nachvollziehbar ;)
Titel: Re: manchmal auf Schreiben reagiert > jetzt Zahlungsaufforderung Fi-Amt Berlin > wie weiter?
Beitrag von: kuecken am 20. Juli 2015, 11:09
liebe mitstreiter,
noch einige gedanken zum fall von person a:
-sie hat den vollstreckungsbescheid lediglich als normale sendung erhalten, garnicht als gelben brief - kann man daraus einen vorteil ziehen?
-mit dem vorgehen, den erhalt der bescheide zu verneinen, kann man die sache ja sicher nicht lösen, sondern nur aufschieben, oder? und MUSS das finanzamt die vollstreckungsankündigung dann einstellen oder kann es doch gründe geben, dass sie weitermachen, auch wenn es keine vollstreckbaren bescheide und keinen vollstreckbaren titel gibt?

danke,
kuecken
Titel: Re: manchmal auf Schreiben reagiert > jetzt Zahlungsaufforderung Fi-Amt Berlin > wie weiter?
Beitrag von: kuecken am 21. Juli 2015, 11:42
liebe leute,
folgendes schreiben scheint mir auch ganz brauchbar in meinem fall, kann ich das auch an das FINANZAMT schicken? und sollte ich es auch noch ZUSÄTZLICH an eine ANDERE STELLE schicken?


                                                                                                                                                             

Amtsgericht im Ort
Vollstreckungsgericht
Per Fax 0000000000000



Mein Name
Meine Adresse
Meine Anschrift


Ort, den 20.04.14

In der Zwangsvollstreckungssache
des 
– vermeintlichen Gläubigers  xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

gegen

den
– vermeintlichen Schuldner ICHxxxxxx

lege ich  gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung Erinnerung gemäß § 766 ZPO ein.

Es wird beantragt:
Der Gerichtsvollzieher/ die Stadtkasse ( „beauftragter Vollstrecker“) wird angewiesen, den Pfändungsauftrag des Gläubigers(wer will Geld?) vom xxx  zurückzuweisen. Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen.

Begründung:

Das Vollstreckungsorgan hat die Verfahrensvorschriften
 zur konkreten Vollstreckungsmaßnahme nicht beachtet .
 Der Rechtsbehelf ist statthaft. Die Vollstreckungsmaßnahme
ergeht ohne Gewährung rechtlichen
 Gehörs. Die Vollstreckungserinnerung richtet sich zusätzlich gegen den Kostenansatz des

Vollstreckungsorgans. Ich bestreite die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft wegen Nichtvorliegens der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen.

Es existiert kein vollziehbarer Verwaltungsakt. Es gibt keinen Vollstreckungstitel.
Nichtige Verwaltungsakte sind einer Vollstreckung nicht fähig.
Mir wurde kein Verwaltungsakt des Gläubigers zugestellt (Verweis auf BVwVfG § 41 - § 43 Abs. 1 VwVfG ) Wie sich aus den §§ 1 und 2 VwVG ergibt können nur belastende Verwaltungsakte vollstreckt werden. Insoweit wird hiermit auf § 35 VwVfG verwiesen.


Desweiteren lege ich hiermit Widerspruch nach § 882d ZPO gegen die Vollziehung der Eintragungsanordnung ein und beantrage die einstweilige Aussetzung anzuordnen.
Es liegt ein Eintragungshindernis vor.  Es gibt keinen Eintragungsgrund.
Die Eintragungsanordnung ist nicht zu vollziehen und aufzuheben.
Sollte eine Eintragung erfolgt sein, wird hiermit beantragt
diese gemäß  § 882 e ZPO Abt. 3 Ziff. 1 sofort zu löschen.


Die Behörde behauptet der Verwaltungsakt sei abgesandt worden, es sei „mehr als unwahrscheinlich“, dass diese Sendung nicht angekommen sei.
Damit beruft sie sich im Ergebnis auf einen allgemeinen Erfahrungssatz und damit auf die Regeln des Anscheinsbeweises. Eine solche Beweisführung ist jedoch nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BStBl II 1989, 534 nicht zulässig.
Auch BSG-Urteil vom 26.07.2007, B 13 R 4/06 R Zitat“ Hiernach gilt die Fiktion, ein schriftlicher Verwaltungsakt sei am dritten Tage nach der Abgabe zur Post bekannt gegeben, nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang und seinen Zeitpunkt nachzuweisen. In diesem Sinne aber bestehen schon dann "Zweifel", wenn der Adressat den Zugang - schlicht - bestreitet (BFH vom 14.3.1989, BFHE 156, 66, 71). Im Ergebnis nichts anderes gilt jedoch in anderen Rechtsbereichen; auch im Zivilrecht zB hat der Erklärende (bzw jener, der sich hierauf beruft) den Zugang einer Erklärung zu beweisen (so zB zur Mängelanzeige nach § 377 Handelsgesetzbuch: BGH vom 13.5.1987, BGHZ 101, 49, 55; dort auch dazu, dass eine Mängel"anzeige" empfangsbedürftig ist).“
…....“Das LSG wird daher festzustellen haben, ob dem Kläger das Hinweisschreiben zugegangen ist. Eine Nichtaufklärbarkeit geht insoweit zu Lasten der Beklagten.“Zitat Ende



A wäre wirklich dankbar für jeden hinweis, da schon mächtig der schädel brummt und sie nicht weiss, wie sie verfahren soll...danke!
Titel: Re: manchmal auf Schreiben reagiert > jetzt Zahlungsaufforderung Fi-Amt Berlin > wie weiter?
Beitrag von: kuecken am 22. Juli 2015, 10:14
liebe mitstreiter, die fiktive person a hat informationen zum aktuellen vorgehen des FA!

sie war persönlich beim vollstreckungsbeamten, bei dessen vorgesetzter und dem leiter des geschäftsbereichs und hat sich auf folgendes berufen:

"Nach § 5a Satz 1 BlnVwVfG i. V. m. § 3 Abs. 2a VwVG (§ 5 Abs. 1 VwVG i. V. m. §§ 251 Abs. 1, 254 Abs. 1 AO) ist Voraussetzung für die Einleitung einer Vollstreckung ein Leistungsbescheid, durch den der Schuldner zur Leistung aufgefordert worden ist.

Als Verwaltungsakt nach § 1 Abs. 1 BlnVwVfG i. V. m. § 35 VwVfG wird der Bescheid wirksam (§ 1 Abs. 1 BlnVwVfG i. V. m. § 43 Abs. 1 VwVfG) durch Bekanntgabe (§ 1 Abs. 1 BlnVwVfG i. V. m. § 41 VwVfG). Im Zweifel hat die Behörde Bekanntgabe und Bekanntgabezeitpunkt nachzuweisen (§ 1 Abs. 1 BlnVwVfG i. V. m. § 41 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 VwVfG, vgl. auch die Parallelvorschrift des § 122 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 AO).

Ein Leistungsbescheid bezüglich xx ist mir nicht bekannt gegeben worden, damit nicht wirksam und kann entsprechend keine Grundlage einer Vollstreckung durch das Finanzamt xx sein."

Daraufhin wurde ihr mitgeteilt, dass dies EGAL sei und das finanzamt nur das vollstreckende organ ist. sie müssen NICHTS nachweisen oder prüfen, ganz im gegenteil, person a müsse BEWEISEN, dass sie die bescheide nicht bekommen hat. dies sei neueste rechtsprechung, es wurde sich berufen auf ein urteil vom berliner verwaltungsgericht vom 1.10.14 27 K 211.12, nachdem der empfänger angeblich nachweisen muss, dass er die bescheide nicht erhalten hat. zudem soll dieses urteil besagen, dass das FA den vollstreckungsersuch NICHT prüfen muss/darf! dieser aussage wurde der beschluss vom 11.juni 15 IZB 64 14 zugrunde gelegt.
weiter wurde person a mitgeteilt, dass sogar der beitragsservice (neuerdings?) dazu berechtigt ist, das geld einzutreiben.

desweiteren wollte der vollstreckungsbeamte person a die akteneinsicht verweigern. §760 ZPO (recht auf akteneinsicht) war ihm auch "egal"! a musste mehrmals darauf beharren und mit ihm verbal fechten, bis sie ein foto vom vollstreckungsersuch machen "durfte"! kann sie diesbezüglich eine beschwerde an die dienstaufsichtsbehörde schreiben und wie muss sie da vorgehen?

nachdem ein gespräch mit dem vollstreckungsbeamten sehr fruchtlos war, hat a den leiter des geschäftsbereiches aufgesucht, der ihr in netterem ton aber das gleiche bestätigte - und auch, dass sie davon selbst genervt sind, aber es machen müssen. und dass es tonnen von widersprüchen gibt! die vorgesetzte des unfreundlichen vollzugsbeamten zückte eine mappe mit musterbriefen, die dem bürger seit 2013 automatisch zugegangen sind, sie hatte alles fein in einer dicken mappe vom erstschreiben bis zum festzsetzungsbescheid, schön vorbereitet! da es sehr unwahrscheinlich sei, dass jemand alle diese schreiben nicht erhalten hat, solle sich person a bitte direkt an die landesrundfunkanstalt wenden mit ihrem widerspruch, der erfahrungsgemäß aber abgelehnt wird!

was sagt ihr dazu, diese informationen sind ALLESAMT absolut gegenteilig zu dem, was a hier bisher gelesen hat. sind das einfach dreiste behauptungen und wie kann a nun weiter vorgehen? hat jemand zugriff auf das urteil vom berliner verwaltungsgericht vom 1.10.14? a kann unter dem aktenzeichen nichts im internet finden!
wie es aussieht haben die finanzämter wirklich die ansage von der gez, knallhart zu vollstrecken ohne wenn und aber. dürfen sie das?

das vollstreckungsersuchen des rbb trägt KEINE unterschrift und KEIN dienstsiegel!

bitte um eure mithilfe, vielen dank!
kuecken
Titel: vollstreckungsersuchen: rbb C/O beitragsservice!
Beitrag von: kuecken am 22. Juli 2015, 10:40
hier das vollstreckungsersuchen rbb C/O beitragsservice!
die schieben den rbb vor, es ist aber letzlich doch nur der beitragsservice. so wie a informiert ist, hat dieser KEINEN GLÄUBIGERSTATUS, hat sich daran was geändert? wie gesagt wurde person a vom FA erläutert, der beitragsservice könne das geld eintreiben! wie geht man denn grundsätzlich vor gegen diese scheinbar willkürlichen behauptungen des FA?
Titel: Re: manchmal auf Schreiben reagiert > jetzt Zahlungsaufforderung Fi-Amt Berlin > wie weiter?
Beitrag von: hessischer-verweigerer am 22. Juli 2015, 16:50
liebe mitstreiter, die fiktive person a hat informationen zum aktuellen vorgehen des FA!

sie war persönlich beim vollstreckungsbeamten, bei dessen vorgesetzter und dem leiter des geschäftsbereichs und hat sich auf folgendes berufen:

"Nach § 5a Satz 1 BlnVwVfG i. V. m. § 3 Abs. 2a VwVG (§ 5 Abs. 1 VwVG i. V. m. §§ 251 Abs. 1, 254 Abs. 1 AO) ist Voraussetzung für die Einleitung einer Vollstreckung ein Leistungsbescheid, durch den der Schuldner zur Leistung aufgefordert worden ist.

Als Verwaltungsakt nach § 1 Abs. 1 BlnVwVfG i. V. m. § 35 VwVfG wird der Bescheid wirksam (§ 1 Abs. 1 BlnVwVfG i. V. m. § 43 Abs. 1 VwVfG) durch Bekanntgabe (§ 1 Abs. 1 BlnVwVfG i. V. m. § 41 VwVfG). Im Zweifel hat die Behörde Bekanntgabe und Bekanntgabezeitpunkt nachzuweisen (§ 1 Abs. 1 BlnVwVfG i. V. m. § 41 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 VwVfG, vgl. auch die Parallelvorschrift des § 122 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 AO).

Ein Leistungsbescheid bezüglich xx ist mir nicht bekannt gegeben worden, damit nicht wirksam und kann entsprechend keine Grundlage einer Vollstreckung durch das Finanzamt xx sein."

Daraufhin wurde ihr mitgeteilt, dass dies EGAL sei und das finanzamt nur das vollstreckende organ ist. sie müssen NICHTS nachweisen oder prüfen, ganz im gegenteil, person a müsse BEWEISEN, dass sie die bescheide nicht bekommen hat. dies sei neueste rechtsprechung, es wurde sich berufen auf ein urteil vom berliner verwaltungsgericht vom 1.10.14 27 K 211.12, nachdem der empfänger angeblich nachweisen muss, dass er die bescheide nicht erhalten hat. zudem soll dieses urteil besagen, dass das FA den vollstreckungsersuch NICHT prüfen muss/darf! dieser aussage wurde der beschluss vom 11.juni 15 IZB 64 14 zugrunde gelegt.
weiter wurde person a mitgeteilt, dass sogar der beitragsservice (neuerdings?) dazu berechtigt ist, das geld einzutreiben.

desweiteren wollte der vollstreckungsbeamte person a die akteneinsicht verweigern. §760 ZPO (recht auf akteneinsicht) war ihm auch "egal"! a musste mehrmals darauf beharren und mit ihm verbal fechten, bis sie ein foto vom vollstreckungsersuch machen "durfte"! kann sie diesbezüglich eine beschwerde an die dienstaufsichtsbehörde schreiben und wie muss sie da vorgehen?

nachdem ein gespräch mit dem vollstreckungsbeamten sehr fruchtlos war, hat a den leiter des geschäftsbereiches aufgesucht, der ihr in netterem ton aber das gleiche bestätigte - und auch, dass sie davon selbst genervt sind, aber es machen müssen. und dass es tonnen von widersprüchen gibt! die vorgesetzte des unfreundlichen vollzugsbeamten zückte eine mappe mit musterbriefen, die dem bürger seit 2013 automatisch zugegangen sind, sie hatte alles fein in einer dicken mappe vom erstschreiben bis zum festzsetzungsbescheid, schön vorbereitet! da es sehr unwahrscheinlich sei, dass jemand alle diese schreiben nicht erhalten hat, solle sich person a bitte direkt an die landesrundfunkanstalt wenden mit ihrem widerspruch, der erfahrungsgemäß aber abgelehnt wird!

was sagt ihr dazu, diese informationen sind ALLESAMT absolut gegenteilig zu dem, was a hier bisher gelesen hat. sind das einfach dreiste behauptungen und wie kann a nun weiter vorgehen? hat jemand zugriff auf das urteil vom berliner verwaltungsgericht vom 1.10.14? a kann unter dem aktenzeichen nichts im internet finden!
wie es aussieht haben die finanzämter wirklich die ansage von der gez, knallhart zu vollstrecken ohne wenn und aber. dürfen sie das?

das vollstreckungsersuchen des rbb trägt KEINE unterschrift und KEIN dienstsiegel!

bitte um eure mithilfe, vielen dank!
kuecken

Bin juristischer Lai aber im gleichen BlnVwVfG unter §2 sthet das das Gesetzt nicht für den Sender freies Berlin gilt, der RBB ist doch der Nachfolger.

https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/ges/BlnVwVfG/cont/BlnVwVfG.P6.htm&mode=all&page=1

§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich

  (1) Die Ausnahmen vom Anwendungsbereich nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 VwVfG gelten auch für alle sonstigen Leistungs- und Eignungsbewertungen im Bereich des Schul-, Hochschul-, Fachhochschul- und Volkshochschulwesens (Bildungsbereich).

  (2) 1Im übrigen gelten für den Bildungsbereich nur die §§ 3a bis 13, 20 bis 52, 79, 80 und 96 VwVfG. 2Für Schulzeugnisse sowie für Prüfungszeugnisse und Anerkennungsbescheinigungen in den Bereichen schulische Bildung, Lehrerbildung und Übersetzerprüfung ist die elektronische Form ausgeschlossen.

  (3) Das für das Schulwesen zuständige Mitglied des Senats wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung für seinen Geschäftsbereich festzulegen, unter welchen Voraussetzungen für ausländische Beteiligte und zur Sicherung der Ausbildung Ausnahmen von § 20 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG in unabweisbaren Einzelfällen zugelassen werden können.

  (4) Das Verwaltungsverfahrensgesetz gilt nicht für die Tätigkeit des Senders Freies Berlin.

Nutz dieser Zusatz den nichts?
Titel: Re: manchmal auf Schreiben reagiert > jetzt Zahlungsaufforderung Fi-Amt Berlin > wie weiter?
Beitrag von: kuecken am 22. Juli 2015, 21:36
hallo hessischer verweigerer, was beudetet das denn auf "normal deutsch"? ;) was bedeutet dieses Verwaltungsverfahrensgesetz?
Titel: Re: manchmal auf Schreiben reagiert > jetzt Zahlungsaufforderung Fi-Amt Berlin > wie weiter?
Beitrag von: hessischer-verweigerer am 23. Juli 2015, 09:48
Nach meinem laienhaften Verständnis darf die Rundfunkanstalt sich nicht auf diese Gesetzt berufen, es gilt ja nicht für sie.
Da da geregelt ist wie ein Verwaltungsakt auszusehen hat, musst die Anstallt halt anderes an ihr Geld kommen und ein Amtshilfeverfahren anderer Vollstreckungsbehörden darf so auch nicht laufen.
Aber ich bin absoluter Laie und empfehle ein geeigneten Fachman zu der Thematik zu befragen.
Titel: finanzamt verweigert annahme von einschreiben und igoniert widerspruch!
Beitrag von: kuecken am 28. Juli 2015, 09:54
liebe mitstreiter,
person a hat letzten mittwoch einen widerspruch zur zahlungsaufforderung beim FA eingereicht, der schrieb befindet sich immer noch in der zustellung, seit einer woche! a denkt, das FA hat den empfang verweigert, DÜRFEN DIE DAS?? auf der vollstreckungsankündigung stand auch garnichts davon, dass überhaupt widerspruch eingelegt werden kann. wie sieht hier rechtlich die lage aus, gibt es in dieser stufe kein recht auf widerspruch mehr und was kann man tun, wenn das FA einen einfach ignoriert?
danke,
kuecken
Titel: Re: manchmal auf Schreiben reagiert > jetzt Zahlungsaufforderung Fi-Amt Berlin > wie weiter?
Beitrag von: leonardodavinci am 28. Juli 2015, 10:02
falls möglich faxen oder persönlich gegen bestätigung abgeben
Titel: Re: manchmal auf Schreiben reagiert > jetzt Zahlungsaufforderung Fi-Amt Berlin > wie weiter?
Beitrag von: kuecken am 28. Juli 2015, 10:25
gefaxt und gemailt hat person a es auch. persönlich übergeben ist möglich, aber was nützt es, wenn das FA es einfach IGNORIERT? unfassbare zustände...
Titel: Re: manchmal auf Schreiben reagiert > jetzt Zahlungsaufforderung Fi-Amt Berlin > wie weiter?
Beitrag von: leonardodavinci am 28. Juli 2015, 10:25
jetzt erstmal abwarten
Titel: Re: manchmal auf Schreiben reagiert > jetzt Zahlungsaufforderung Fi-Amt Berlin > wie weiter?
Beitrag von: kuecken am 04. August 2015, 09:44
liebe leute,
ich habe von person a vernommen, dass sie etwas resigniert aufgrund der tatsache, dass das fiktive finanzamt auf ihre widerspruchsschreiben einfach garnicht reagiert und die rechtliche situation selbiger behörde auch ziemlich egal ist, sie drehen es sich einfach so hin, wie sie es brauchen. a hatte nach dem vollstreckungsbescheid widerspruch eingelegt mit der begründung, nie nachweislich einen bescheid erhalten zu haben. untermauert wurde das mit der tatsache, dass  die vollstreckende behörde sicherstellen muss, dass ein vollstreckbarer titel vorliegt und diese überprüfung in deren pflicht steht. diese seitenlagen ausführungen werden vom fa tapfer ignoriert, auf a's anruf gestern und der bitte um mitteilung des status quo sagte man ihr, dass da nichts kommen wird und a höchstensmit einer -eingangsbestätigung- rechnen dürfe. a wird nun eine dienstaufsichtsbeschwerde gegen den leiter des fa einreichen, aber dies wird den prozess ja kaum anhalten. der angekündigte hausbesuch rückt immer näher und a weiss nicht, was sie jetzt noch tun könnte...es sieht derzeit ja leider so aus, als müsste sie doch aufgeben und bezahlen. denn darauf warten, dass jemand die bude leerräumen kommt, da eh nichts findet und dann das konto pfändet, macht ja wohl wenig sinn, es wird nur unnötig teurer. oder sieht a das falsch?
Titel: manchmal auf Schreiben reagiert > jetzt Zahlungsaufforderung Fi-Amt Berlin > wie
Beitrag von: kuecken am 11. August 2015, 15:24
liebe mitsreiter,
hurra, person a wird nicht mehr wie luft behandelt! sie hat post vom finanzamt bekommen! zugegebenermassen ist sie ein wenig eingeknickt. nachdem das fa sie komplett ignoriert hat, hat sie nach 2 erfolglosen widersprüchen einen antrag auf vollstreckungsschutz und aussetzung der vollziehung gestellt und...auch eine ratenzahlung in höhe von 10 eur monatlich angeboten. die erste rate wurde bereits ans fa überwiesen. interessanterweise erhielt sie heute einen schrieb (angehängt), der sich eigentlich so anhört, als sei die sache beim fa abgeschlossen, was meint ihr?

merkwürdig nur, dass darin steht, dass die ganze angelegenheit am 24.7 an die gez zurückgesandt wurde, a's antrag auf vollstreckungsschutz aber erst am 4.8 gestellt wurde! am besagten 24.7. wurde ein widerspruch eingereicht, von dem a aber telefonisch die mitteilung erhalten hat, dass das fa darauf garnicht reagieren wird und die forderung bestehen bleibt.

hat jemand eine idee, wie a nun verfahren kann? und ist es überhaupt korrekt, den antrag auf vollstreckungsschutz und aussetzung der vollziehung an die gez weiterzuleiten? ziehen die sich wieder aus der verantwortung - die behörde müsste das doch bearbeiten, oder?

wenn das ganze beim fa geschlossen ist, hat a ja wieder etwas luft....sie könnte frecherweise die angekündigte ratenzahlung ja einfach vergessen ;) oder?

danke euch,
kuecken
Titel: manchmal auf Schreiben reagiert > jetzt Zahlungsaufforderung Fi-Amt Berlin > wie
Beitrag von: kuecken am 12. November 2015, 11:25
hallo liebe leute,
person a hatte den obig beschrieben fall der angedrohten zwangsvollstreckung vor ca 2 monaten abwenden koennen - allerdings auch nur durch das angebot einer ratenzahlung in hoehe von 10 eur monatlich - alle anderen widerspruchversuche wurden einfach ignoriert, selbst das einreichen einer dienstaufsichtsbeschwerde zeigte, dass die alle doch irgendwie unter einder decke stecken.

wie dem auch sei, das FA hatte nach dieser offerte sofort das verfahren eingestellt, an die gez zurueckgeschickt und es war erstmal ruhe. nun bekommt A wieder nette post von der GEZ, da werden sicher erneute erpressungsversuche drin sein. A ist nun keinesweges unbedingt gewillt, sich auf die ratenzahlung einzulassen und gruebelt, wie sie sich nun in dieser situation am schlausten verhaelt. ob da jemand vielleicht eine idee hat und A weiterhelfen kann?

die 2 schriebe sind bisher noch verschlossen, im raum steht plan a, naemlich die briefe zur post zu bringen und zu behaupten, der empfaenger sei unbekannt verzogen. klar, das loest das problem nicht, schiebt es nur auf...

hat jemand einen rat?

danke,
kuecken
Titel: manchmal auf Schreiben reagiert > jetzt Zahlungsaufforderung Fi-Amt Berlin > wie
Beitrag von: anne-mariechen am 12. November 2015, 12:31
Das heißt jetzt wohl dann ---> auf gehts Ring frei zur zweiten Runde. Es wird der nächste Feststetzungsbescheid kommen usw. und dann wird der BS womöglich einen anderen Weg suchen, als über das FA an dein Geld zu kommen. Was das sein wird kann ich nicht beurteilen im RBSTV. stehen einige Möglichkeiten und es wurde ja schon von den unterschiedlichsten Methoden hier im Forum berichtet.

Bezogen dass der BS nicht rechtsfähig ist, wird man doch mit jeder weiteren Runde klüger und kann besser Argumentieren. Kann Dir nur einen Hinweis geben, sollte wieder eine Zwangsvollstreckung angedroht werden, persönlich auf das zuständige (Amts)Gericht gehen und dort prüfen, ob eine Zwangsvollstreckung von Gericht mit Anordnung eines Richters vorliegt. Diese Auskunft lässt man sich vom Gericht in einem Schreiben bestätigen mit Unterschrift, Brief und Siegel aushändigen. Damit kann man der Stelle, welche die Zwangsvollstreckung vollziehen möchte klar und deutlich belegen, es liegt kein richterlicher Beschluss einer ZV vor. Das ist aus meiner Sicht ein probates Mittel der Betrügerbande auf die Schliche zu kommen und den Betreffenden Handlangern beweisen, dass Sie eine Straftat begehen.
Titel: manchmal auf Schreiben reagiert > jetzt Zahlungsaufforderung Fi-Amt Berlin > wie
Beitrag von: kuecken am 13. November 2015, 11:04
hallo anne-mariechen, danke fuer deine antwort. diese sache mit dem richterlichen beschluss wird doch auch ignoriert! mein FA sagte, dass KEINER BENOETIGT wird und sie PRUEFEN das auch garnicht, sie MUESSEN vollstrecken und damit ist die sache vor deren seite erledigt.

A gruebelt ueber einen weg, wie man ein kleines katz und maus spiel mit denen treiben kann, im endeffekt muss man sie ja auf dem niveau abholen, auf dem sie den buergern begegnen, insofern ist da der griff in die trickkiste sicher hilfreicher als der weg ueber die buerokratie.
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Beitrag von: anne-mariechen am 13. November 2015, 13:16
Der BS ist eine nicht rechtfähige Firma ---> daran gibt es nix zu deuten. Dass diese Firma als sogenannter staatlicher Handlanger auftritt und eine ZV in die Wege leitet, ist ja schon rechtswiedrig darüber gibt es viel zu lesen im Forum.

Wenn ich eine Schuld bei einem Gläubiger nicht begleiche kann er nach dem Mahnverfahren eine Mahnbescheid beantragen. Beim Mahngericht wird der Mahnbescheid dadurch rechtskräftig, wenn ein Richter des M-Gericht mit Stempel und Urkunde dies beglaubigt. Diese Vorgehendweise steht in alle Verwaltungsvollstreckungsgesetz der Länder so als rechtsgültige Vorgabe für eine ZV. Denn mit dem MB geht der GV ohne Prüfung zu mir und führt die Vollstreckung durch.

Was kann ich jetzt tun. Der BS der ja nicht rechtsfähig ist und deshalb wird kein Richter einer solchen Firma mit seiner Unterschrift einen Mahnbescheid unterzeichnen und dem GV zum Vollzug weiterreichen. Also stellt sich der Vorgang doch so dar. Der BS umgeht das Mahngericht und stellt den Freifahrtschein von sich selbst aus und gibt Ihn an die Gemeinde, Stadt oder dem GV zum Vollzug ohne einer Prüfung des Verwaltungsaktes auf rechtsmäßigkeit nach den Regeln des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes.

Jetzt bekommen wir als Schuldner direkt vom GV oder eben der Stadt als Vollzugsbehörde eine Ankündigung auf eine ZV. Nun gehen wir persönlich zum zuständigen Mahngericht und fragen nach ob denn ein rechtlich einwandfreier Mahnbescheid von einem Richter angeordnet vorliegt.

Das wird nicht der Fall sein, deshalb bitten wir das Gericht uns, das doch bitte zu bestätigen mit Brief, Unterschrift und Siegel. Dieses Schreiben geben wir dem Vollzugsbeamten sprich GV oder MA der Stadt und sagen zu Ihm, sie das Gericht hat bestätigt es liegt keine ZV vor, was wollen Sie den sie haben doch keinen rechtsgültigen Titel zum Vollzug ---> hier stehts auf Papier und Siegel. Dann sprechen wir gleichzeitig eine Strafanzeige aus, sollte die Forderung nicht an den Absender zurück gehen. Wenn ein GV eine ZV ohne rechtgültigen Titel durchführt, dann ist das eine Straftat auch wenn er dieses nicht zu prüfen hat.
Jetzt verstanden ---> probier es aus. Gleiches gilt nach meinen derzeitigen Informationen für eine VA. Wobei mir noch nicht ganz klar ist, ob denn jeder eine fiktive Rechnung ausstellen darf wie der BS und diese wird dann benutzt direkt vom GV zur VA benutzt. Sprich ob das gültigkeit hat von einer Firma die nicht rechtsfähig ist. Wenn das direkt von der LRA kommt wäre sicherlich ein Unterschied.
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Beitrag von: kuecken am 13. November 2015, 21:46
A hat ueber diese tatsache hier schon mehrmals gelesen, allerdings hatte sie auch persoenlich beim FA ein gespraech mit dem leiter des geschftaeftsbereichs, der ihr nett erklaerte, dass das so nicht stimme - fuer die rundfunkanstalten gelte anderes recht und sie brauchen keinen richterlichen beschluss. was soll man denn tun, selbst wenn man nun dem FA den schrieb vom gericht vorlegt...die treten scheinbar das recht mit fuessen und machen was sie wollen! und selbst die dienstaufsichtsbeschwerde, in der es ja darum ging, dass geltendes recht verdreht wurde, verlief im sand, weil die sich sofort auf die seite des FA gestellt haben!
Titel: manchmal auf Schreiben reagiert > jetzt Zahlungsaufforderung Fi-Amt Berlin > wie
Beitrag von: sparks am 13. November 2015, 23:16
A hat ueber diese tatsache hier schon mehrmals gelesen, allerdings hatte sie auch persoenlich beim FA ein gespraech mit dem leiter des geschftaeftsbereichs, der ihr nett erklaerte, dass das so nicht stimme - fuer die rundfunkanstalten gelte anderes recht und sie brauchen keinen richterlichen beschluss.
Tatsächlich kann die LRA als "Gläubigerin" (jedoch nicht der nichtrechtsfähige BS) eine Zwangsvollstreckung erwirken, ohne daß dafür ein richterlicher Beschluß nötig ist.

Siehe hier:
"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.html

Zitat
VOLLSTRECKBARER TITEL
Zitat
Demgemäß ist entgegen einer PRIVATrechtlichen Zwangsvollstreckung nach ZPO kein "Urteil" als "vollstreckbarer Titel" vonnöten, sondern der "vollstreckbare Titel" ist bereits der (im Zweifel nachweislich) zugestellte VERWALTUNGsakt = FestsetzungsBESCHEID...
Titel: manchmal auf Schreiben reagiert > jetzt Zahlungsaufforderung Fi-Amt Berlin > wie
Beitrag von: anne-mariechen am 14. November 2015, 00:04
Über was schreiben wir hier denn. Hier werden schon zweifelhafte Verwirrungen in Umlauf gebracht. Die Vollstreckungsanordnungen werden doch alle vom BS eingeleitet. Die LRA machen das nicht. Vielleicht noch mit Ihren getürkten Briefbögen, wo verwirrend für alle keine klarer Gläubiger erkennbar sind. Selbst ob die LRA berechtigt sind eine ZV einzuleiten außerhalb des jeweiligen (Landes)Verwaltungsvollstreckungsgesetzes ist zweifelhaft. Es gibt keine Verwaltungsvollstreckungsgesetz der LRA. Man muss nicht der angebliche gesetzliche Freiheit die sich der BS herausnimmt einfach den Kopf nicken. Für was haben wir rechtskräftige Gesetze die bisher immer eine rechtmäßige Gültigkeit bei Vollstreckungsforderungen von Gläubingern an Schuldnern angewendet wurden. Das Finanzamt kann ohne Titel vollstrecken, aber nicht ein BS.
Titel: Re: manchmal auf Schreiben reagiert > jetzt Zahlungsaufforderung Fi-Amt Berlin > wie weiter?
Beitrag von: Bürger am 14. November 2015, 01:34
Dies sind keine "zweifelhafte Verwirrungen", sondern (leider) Tatsachen, mit denen sich die Betroffenen besser eingehend beschäftigen sollten...
...sonst kommt über kurz oder lang das Nachsehen.

Selbst das den Betroffenen so ziemlich gewogene LG Tübingen erkennt allenfalls in EINZELFÄLLEN ein Problem mit der Vollstreckung - sieht aber grundsätzlich die LRA als "Vollstreckungsbehörde":

Rundfunkbeiträge – Gläubiger und Vollstreckungsbehörde (LG Tübingen 9.9.15)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15766.0.html

mit Verweis auf
LG Tübingen Beschluß vom 9.9.2015, 5 T 162/15
Gläubiger und Vollstreckungsbehörde bei Rundfunkbeiträgen in Baden-Württemberg:
EINZELFALLumstände *KÖNNEN* zur Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung führen.
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=19803

Zitat
Rd Nr. 25 [...] Tatsächlich ist der Südwestrundfunk Vollstreckungsbehörde (§ 10 V RBStV). [...]

Näheres hierzu nochmals unter
"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.html

Das sollte also jedem zu Denken geben und deutlich machen, dass mit der Argumentation "Landesrundfunkanstalt kann nicht vollstrecken/ ist keine Vollstreckungsbehörde" jedenfalls im Vollstreckungsverfahren keinerlei Pfifferlinge zu gewinnen sind.

Die Anfechtung des durchaus fragwürdigen Rechtsstatus kann auf dem verwaltungsgerichtlichen Wege im Zuge der Rechtsmittel gegen den originären Bescheid erfolgen...
...dazu sind diese ja "da" ;)
Titel: Re: manchmal auf Schreiben reagiert > jetzt Zahlungsaufforderung Fi-Amt Berlin > wie weiter?
Beitrag von: kuecken am 14. November 2015, 10:04
(seufz)...da das ganze ja scheinbar wieder nicht so eindeutig ist, hat A sich gerade durchgerungen und die beiden gez schriebe geoeffnet. die banditen haben sich zwar auf die 10eur ratenzahung eingelassen, was bei ueber 600 eur eine weile dauern wird ;) - aber sie wollen DAZU nun auch noch die laufenden beitraege eintreiben, die a dann gleich bequem mit der rate zusammen ueberweisen soll. das hat a aber nun absolut nicht vor! sie wird wohl anfangen, die 10eur haeppchen zu ueberweisen (ohne anerkennung einer rechtsplicht) und hoffen, dass sich die rechtliche lage bald mal aendert....
koennte/sollte A in diesem kontext igendwie antworten und auf die zusaetliche forderung der laufenden beitraege eingehen?

danke,
kuecken
Titel: Re: manchmal auf Schreiben reagiert > jetzt Zahlungsaufforderung Fi-Amt Berlin > wie
Beitrag von: sparks am 14. November 2015, 12:34
Über was schreiben wir hier denn. Hier werden schon zweifelhafte Verwirrungen in Umlauf gebracht.
Ja, aber von wem? Siehe die obigen Ausführungen von Bürger.

Die Vollstreckungsanordnungen werden doch alle vom BS eingeleitet. Die LRA machen das nicht.
Das glaube ich persönlich auch. Nur ist es ziemlich schwer, das vor Gericht auch zu beweisen und sich mit dieser Argumentation durchzusetzen. Mir ist kein einziges Urteil bekannt, in dem jemand eine Vollstreckung dadurch abgewendet hätte, lasse mich aber gern eines Besseren belehren.
Titel: Re: manchmal auf Schreiben reagiert > jetzt Zahlungsaufforderung Fi-Amt Berlin > wie weiter?
Beitrag von: m_herr am 05. Dezember 2015, 18:09
Gibt es hier etwas neues?