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Autor Thema: Befreiung/Aussetzung für einen 3-monatigen Urlaub  (Gelesen 6300 mal)

  • Beiträge: 3
Kann man für einen 3 monatigen Auslandsurlaub (Südostasien)seine Beitragszahlung unterbrechen?
Dies war Person A's Frage an den BS.
Antwort wörtlich:
 "Die vorübergehende Abwesenheit von der Wohnung beendet nicht die Rundfunkbeitragspflicht. Eine Abmeldung ist daher nicht möglich. Ihr Beitragskonto führen wir unverändert weiter"

Was ist Ihre Meinung dazu. ? Kann man sich abmelden. In 2 Jahren plant A für 6 Monate abwesend zu sein."

Sollte man bereits jetzt die Rückbuchung der Lastschrift bei BS ankündigen, wenn diese durchgeführt werden sollte?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2015, 03:32 von Bürger«

  • Beiträge: 3
Hier das Schreiben des BS im Original


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  • Beiträge: 3.237
Dieses Problem kann gut für eine Klage verwendet werden. Welchen Vorteil man haben soll, wenn man im Ausland ist, das müssen die mal erklären. Das hat mit Demokratieerhalt nichts zu tun, sondern bedient nur die wirtschaftlichen Interessen vom örR. Die Ungleichbehandlung gegenüber im Ausland wohnenden Deutschen nach  Artikel 3 GG ist offensichtlich. Da kann eine Klage ansetzen.
Die derzeitige Rechtslage gibt dem BS recht, aber über Verfassungverletzungen muss das Bundesverfassungsgericht noch entscheiden. Eine Klage mit diesen Argumenten dürfte ruhend gestellt werden.


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F
  • Beiträge: 204
Der Beitrag ist ja an eine Wohnung gekoppelt! Von daher wird man vermutlich, so lange man eine Wohnung in Deutschland hat nicht befreit werden können. Vorteil hin oder her, darum geht es ja schon lange nicht mehr ;)


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Der Beitrag ist ja an eine Wohnung gekoppelt! Von daher wird man vermutlich, so lange man eine Wohnung in Deutschland hat nicht befreit werden können. Vorteil hin oder her, darum geht es ja schon lange nicht mehr ;)

Es könnte ja jederzeit ein ÖRR-Süchtiger in die leere Wohnung einbrechen, um dort ÖRR zu empfangen.  :o


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

  • Beiträge: 3.237
Ummelden wäre eine Option. Bei Muttern anmelden, wenn sie den Beitrag entrichtet.


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C
  • Beiträge: 342
Vorteil hin oder her, darum geht es ja schon lange nicht mehr ;)
Doch, am Ende geht es um einen Vorteil, den man vom ÖRR hat. Diesen Vorteil erfährt man angebl. durch die Möglichkeit der Nutzung. Sonst müßten Taubblinde ja ebenfalls zahlen. Die haben eben keine Möglichkeit. Ich frage mich aber schon, welche Möglichkeit man hat, in 2 Wohnungen gleichzeitig zu sein. Keine! Trotzdem soll man für 2 Wohnungen zahlen. Wenn ich nachweislich im Ausland bin, habe ich in dieser Zeit keine Möglichkeit den ÖRR in meiner Wohnung zu nutzen. Eigentlich müßte man schon für die Urlaubszeiten befreit werden, in denen man nicht in seiner Wohnung ist.


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

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"Eigentlich müßte man schon für die Urlaubszeiten befreit werden, in denen man nicht in seiner Wohnung ist."

Eigentlich ist allen klar, das das Ganze heute keine Berechtigung mehr hat und nur Abzocke ist.


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

  • Beiträge: 3
Das kummuliert dann wenn man künftig 6 Monate im Urlaub in Südostasien ist. 8)

Werde die Angelegenheit einer vorübergehenden Abmeldung des Wohnsitzes und auch die Thematik der Zwangsvollstreckung durch die Gemeinde/Stadt sowie die Weiterleitung der Daten an die Firma BS - sie ist ja keine Behörde-  mit dem Ordnungsamtsleiter erörtern, er war ein ehemaliger Kollege in meiner Abteilung im Innenministerium.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2015, 03:33 von Bürger«

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Das Thema "Weitergabe der Daten" ist das übelste, was vorbereitend zu diesen Verbrechen (anders kann man diese Grundgesetzverstösse nicht nennen), durch die Regierung beschlossen wurde. Es ist Bundesgesetz und nicht mehr zu verhindern.
Dass man sich nicht vorrübergehend abmelden kann, ist im RBStV so festgelegt. Das ist eine willkürliche Knebelung des Bürgers und mit nichts zu rechtfertigen. Allerdings ist es auch mit nichts zu rechtfertigen, dass man für mehrere Wohnungen mehrmals zahlen muss. Einerseits wird damit argumentiert, der Beitrag sei ein Beitrag, weil man einen "individuellen Vorteil aus dem örR" zieht, aber wenn diese Argumente bei oben genannten Gründen nicht ziehen, beruft man sich darauf, es sei nunmal Gesetz. Absurd, wie der gesamte RBStV.


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Einerseits wird damit argumentiert, der Beitrag sei ein Beitrag, weil man einen "individuellen Vorteil aus dem örR" zieht, aber wenn diese Argumente bei oben genannten Gründen nicht ziehen, beruft man sich darauf, es sei nunmal Gesetz.
Mir wird gerade klar, wie unsinnig der Anknüpfungspunkt Wohnung ist und warum es keine Nichtnutzer geben darf.  ::)



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2015, 03:34 von Bürger«
"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Der "Anknüpfungspunkt" Wohnung ist doch nur Mittel zum Zweck um diesen ganzen Irrsinn des Rundfunkbeitrages nur irgendwie einen Hauch von Legalität und Rechtfertigung zu verleihen.
Daher interessiert es die Geldsauger herzlich wenig, ob und wie lange man die Wohnung nutzt.
Dieser perfide "Anknüpfungspunkt" Wohnung ist wiederum genial an die Registrierung beim Einwohnermeldeamt "angeknüpft", längere Auslandsaufenthalte sind den Geldsaugern beim örR daher völlig wurscht und Einwände werden mit glitzernden Euros im Blick arrogant belächelt.
Indirekt meint der örR dann sicher hinter vorgehaltener Hand:
Unsere edlen Programme können schließlich auch im Ausland bestens zur Nutzung empfangen werden.
Um dann nicht dämliche Fragen zur unentgeltlichen Nutzung von nicht in Deutschland gemeldeten Nutzern aufkommen zu lassen, wird halt stur und verkrampft auf dem schwachsinnigen Alibi-Anknüpfungspunkt Wohnung herum geritten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2015, 03:34 von Bürger«
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