Zitat aus MUSTERURTEIL VG Berlin VG 27 K310.14 Rn 26 "... Der in Teilen der Literatur (vgl. nur Degenhart, K&R Beihefter 1/2013, S. 11) erhobene Einwand, zum Rundfunkbeitrag werde praktisch jedermann herangezogen und die Rundfunkfinanzierung stelle daher eine Gemeinlast dar, greift im Ergebnis nicht durch. Die Nutzung des Rundfunks erfolgt regelmäßig einzeln oder in kleineren Gruppen, so dass die Möglichkeit der Nutzung trotz der hohen Zahl potentieller Nutzer individuell oder zumindest individualisierbar bleibt. Auch in anderen Fällen treffen Entgelte, Gebühren und Beiträge im Rahmen der Daseinsfürsorge beispielsweise für die Müllabfuhr und die Straßenreinigung im Bereich der jeweiligen Gemeinde praktisch jedermann, ohne dass der Charakter einer Gegenleistung für einen zumindest potentiellen individuellen Vorteil verloren ginge. Erst soweit darauf abgestellt wird, dass der Rundfunkbeitrag auch den allgemeinen Vorteil abgelten soll, der daraus entsteht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Grundlagen der Informationsgesellschaft fördert und einen Beitrag zur Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen leistet (vgl. die Gesetzesbegründung des Berliner Landesgesetzgebers, Drs. 16/3941, S. 37), handelt es sich um
Wohlfahrtswirkungen für die Allgemeinheit, die sich nicht mehr individuell zuordnen lassen..."
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE150008591&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspointDas ist doch was: Das Argument der Allgemeinlast durch die Zwangsabgabe/Rundfunksteuer soll nicht gelten, weil es die BSR und ALBA gibt. (für nicht-Berliner: Das sind die Berliner Müllmänner (nicht Baketballer) und Straßenkehrer (die nicht alle Fußball und Handball spielen;-))
Nun: Es gibt (lt. VG Berlin) eine "Individualisierbarkeit" der Rundfunknutzung
("...Die Nutzung des Rundfunks erfolgt regelmäßig einzeln oder in kleineren Gruppen, so dass die Möglichkeit der Nutzung trotz der hohen Zahl potentieller Nutzer individuell oder zumindest individualisierbar bleibt....")
UND
es gibt keine "Individualisierbarkeit"
("... der Rundfunkbeitrag [soll] .... den allgemeinen Vorteil abgelten .... für die Allgemeinheit, [der] ... sich nicht mehr individuell zuordnen [lässt] ..." wegen der - Achtung! - Wohlfahrtswirkungen
Zitat "ohje! brauch' ich 'nen Anwalt?"
Frage: Wie kann und soll ein Bürger sich seiner Grundrechte versichern, wenn er sich damit "rumschlagen" muss?