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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)  (Gelesen 23714 mal)

F
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Ja und was soll Person A jetzt am besten machen? Person A wurde ja jetzt an den Beitragsservice verwiesen. Und der gute Herr von der Verbandsgemeindeverwaltung blockt komplett ab.
Das kann ja wohl noch nicht das Ende gewesen sein.


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M
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Da kannst du nichts mehr machen seit dem der BGH Beschluss da ist.


Dieser sagt ja:

- Bescheid ist nicht mehr nötig
- Briefkopf, Beitragsservice usw beim Vollstreckungsersuchen ist alle ok

Da wurde dem Beitragsservice quasi ein Freibrief zum Vollstrecken gegeben den es so nicht einmal für echte Behörden gibt. Man Stelle sich nur mal vor das Finanzamt würde ohne Bescheid Vollstrecken, der "Beitragsservice" darf dies leider.

Also nochmal: Per Gesetzgebung ist das alles korrekt wie hier argumentiert wird, in der Praxis interessiert die Argumentation durch den Freibrief des BGH jedoch keinen mehr.


PS: Es handelt sich hier nur um meine Meinung


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F
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Alles klar, dann war es das wohl. Person A wird eine Ratenzahlung vereinbaren. So ein Dreck!!!

Wie sieht es eigentlich aus wenn Person A aufgrund einer Erkrankung Krankengeld erhalten hat und nach dem Bezug von Krankengeld ausgesteuert wurde?
Person A erhält jetzt ALG1 + aufstockendes ALG2. Dadurch kann sich Person A aber nicht von dem Rundfunkbeitrag befreien lassen, oder?


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Doch, genau das Kann Person A und sollte es schnellstens tun. Ebenso hat Person A kein pfändbares Einkommen und muss keinen einzigen Cent zahlen, es droht jedoch die Abgabe einer Vermögensauskunt. Zahlen muss Person A aber so oder so irgendwann weil er eben nicht geklagt hat, wie das ohne Bescheid funktionieren soll fragt sich Person B bis heute noch.


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Bitte nochmal lesen, was der BGH wirklich entschieden hat!

Der BGH hat nicht entschieden, dass Vollstreckungen ohne Verwaltungsakt möglich sind.
Sondern er hat entschieden, das im Fall Tübingen die Form des Vollstreckungsersuchen okey sei, und mehr nicht.

Bitte dazu auch hier lesen: ab Antwort 46 unter

AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg103193.html#msg103193


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Dann scheine ich folgende Passage falsch zu verstehen, bzw habe da etwas total falsch verstanden:

"...In dem Vollstreckungsersuchen waren schließlich die zu vollstreckenden Gebühren- und Beitragsbescheide angegeben. Dagegen bedurfte es keines die grundsätzliche Beitragspflicht des Schuldners feststellenden Verwaltungsakts. Ein solcher allgemeiner Bescheid ist neben den Gebühren- und Beitragsbescheiden über die Höhe der jeweiligen Leistungsverpflichtungen weder gesetzlich vorgesehen noch für die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes erforderlich....."

Was versteht man unter einem "allgemeinen Bescheid"? Da scheint der Hund begraben zu liegen und hiermit könnte man argumentieren sofern man der Vollstreckungsbehörde den Unterschied klarmachen kann. Die Vollstreckungsbehörde argumentiert derzeit das kein Bescheid mehr nötig sei, der BGH trennt aber strickt zwischen dem "allgemeinen Bescheid" und den Gebühren- und Beitragsbescheiden.



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Zitat
Ein solcher allgemeiner Bescheid ist neben den Gebühren- und Beitragsbescheiden über die Höhe der jeweiligen Leistungsverpflichtungen weder gesetzlich vorgesehen noch für die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes erforderlich....."

Das bedeutet, dass zusätzlich zu den Bescheiden kein weiterer allgemeiner Bescheid erforderlich ist. Die Beitragsbescheide sind natürlich weiterhin erforderlich.


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Zitat
Ein solcher allgemeiner Bescheid ist neben den Gebühren- und Beitragsbescheiden über die Höhe der jeweiligen Leistungsverpflichtungen weder gesetzlich vorgesehen noch für die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes erforderlich....."
Das bedeutet, dass zusätzlich zu den Bescheiden kein weiterer allgemeiner Bescheid erforderlich ist. Die Beitragsbescheide sind natürlich weiterhin erforderlich.
Mit "allgemeiner Bescheid" dürfte ein Ausgangs-/ Grundlagen-/ Leistungsbescheid gemeint sein.
Die uns bekannten "Gebühren-/ Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEIDe" sind ja nachgelagerte/ rückwirkende FestsetzungsBESCHEIDe (ohne vorausgegangene Ausgangs-/ Grundlagen-/ Leistungsbescheide)...
...und diese alleinigen, rückwirkenden FestsetzungsBESCHEIDe hat der BGH eben aus "ausreichend" anerkannt.


Dieses Thema hier aber bitte nicht vertiefen, sondern beim Kern des Themas bleiben, welches da lautet:
Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Danke für die Berücksichtigung.


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F
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Person A war heute morgen zuhause als es plötzlich an der Tür klingelte. Ein Blick aus dem Fenster und Person A wusste dass es nichts gutes bedeuten würde
(Mann mit Aktenkoffer und so). Person A ließ die Tür zu und guckte nach paar Minuten in den Briefkasten (siehe Anhang). Person A seine Lebensgefährtin, die
auch bei Person A wohnt, hat ebenfalls solch einen Brief mit der gleichen Aufforderung bekommen. Person A fragt sich jetzt ab wann man diesen Typ ins Haus
rein lassen muss. Außerdem fragt sich Person A was alles gepfändet werden darf. Person A hat einen teuren Fernseher, einen Laptop, eine gute Musikanlage,
eine PlayStation 4 (Spielkonsole) und eine große Spardose mit viel Kleingeld :) Soll Person A das alles lieber mal in Sicherheit bringen oder wie läuft das jetzt ab?

Anmerkung: Person A bezieht derzeit ALG 1 + Aufstockung ALG 2 und wurde durch Krankheit aus dem Krankengeldbezug ausgesteuert. Hat jemand Tipps
für Person A?


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Keiner eine Idee? Langsam wird es knapp :(


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s
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Eigentlich ist doch alles klar! Kein Bescheid zugestellt bzw. vorhanden, kein Vollstreckbarer Titel!

Lass Dir den Titel zeigen und fertig! Aber den gibt es nicht!!

Ich hatte selbst schon privatrechtlich mit dem Gerichtsvollzieher zu tun, allerdings stand ich auf der anderen Seite (Gläubiger) Ohne Titel gegen den Schuldner keine Chance!

Übrigens sehr interessant das neuste Urteil aus Tübingen ;)


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wer so informiert ist, kennt sicherlich auch
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/

und
Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.html


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