Hallo zusammen,
ich wende mich hier nochmal an euch, im Fiktiven Fall der Person A, zu dieser ich bereits in das Unterforum NRW - Vollstreckungsbescheid geschrieben habe.
Person A ist Ende 2012 in eine eigene Wohung gezogen, war seit dem Bafög berechtigter Student. A hat ab Einzug der Wohnung seine Rundfunkgeräte angemeldet und zu einem mir aktuell nicht bekannten Datum das Befreiungsschreibung des Bafögamtes für die GEZ der Rundfunkbehörde zugesandt.
Die GEZ erkannte das Befreiungsschreiben nur teilweise an, und zwar erst ab April 2013 bis Ende des Semesters, 8.2013.
Student A war ab 9.2013 erneut durch Bafög befreit, erhielt vom Bafögamt das Schreiben aber erst später, so dass dieses erst am 1.10.2013 bei der GEZ eingehen konnte.
Darauf kam zunächst keine Rückmeldung der GEZ, wie sich später herausstellte, kam das Befreiungsschreiben angeblich nicht an.
2014 kam es zu erneutem Schriftverkehr, in dem Student A mitteilte, dass er das Befreiungsschreiben ab 9.2013 bereits längst geschickt hatte, was von der GEZ als "Antrag auf befreiung" bearbeitet wurde.
Einige Monate später wurde dieser Antrag auf Befreiung abgelehnt A aufgefordert, die Befreiung erneut nachzuweisen.
A schickte einen Widerspruch auf die Ablehnung und Kopien der Befreiung noch im selben Monat an die GEZ.
Im Mai 2015 !!! verschickte die GEZ die Antwort auf das Widerspruchsschreiben von A, in dem die GEZ den Widerspruch ablehnt. Wann diese Ablehnung bei Person A tatsächlich vorlag, ist derzeit nicht nachweisbar, jedoch bekam Person A jetzt eine auf Ende Juni datierte Vollstreckungsankündigung.
A setzte sich mit der Stadtkasse in Verbindung, diese hat wohl keine Einsicht über die genauen Unterlagen und dient lediglich als Vollstrecker, gewährt A netter Weise noch einige Tage Aufschub, damit A sich erneut mit der GEZ in Verbindung setzen kann.
Bei einem Telefonat mit der GEZ wurde A gesagt, er solle zahlen oder könne sich gerne einen Anwalt nehmen, da die Befreiung duch Bafög defintiv nicht anerkannt wird. A hätte sich damals absichern müssen, in dem er als Student alle Briefe per Einschreiben, Rückschreiben geschickt hätte - auf den Einwand, dass man als Student das Geld nicht hat, alle diese Briefe für mehrere Euro zu verschicken, wurde natürlich nicht eingangen.
A sieht in diese Sache kaum noch einen Ausweg. Die Stadtkasse würde, falls er nicht zahlt, eine Vorladung schicken und eine Vermögensauskunft verlangen, welche einen Eintrag in der Schufa zur Folge hätte. Diesen will A natürlich nicht.
A überlegt, ob er jetzt doch unter Vorbehalt zahlen soll. Vielleicht weiß jemand, was es noch für eine Alternative geben könnte.
Danke