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Autor Thema: Ex-Verfassungsrichter Prof. Kirchhof > Idee der Gleichheit im Steuersystem  (Gelesen 3433 mal)

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Bin soeben über einen etwas älteren Artikel einer noch nicht fertig gelesenen BILD gestolpert.
Ein interessanter Schnipsel daraus :
BILD : "Warum bekommt Athen sein marodes Steuersystem nicht in den Griff ?"
Kirchhof : "Die Regierungen in Athen haben offenbar nicht die Kraft , die Idee der Gleichheit im Steuersystem durchzusetzen. Grundregel muss sein: Wer viel verdient, muss auch viele Steuern zahlen.
Dann steigt auch die Steuermoral der Bürger.
"

Soso , könnte man das vielleicht nicht auch 1:1 auf die Akzeptanz des Rundfunkbeitrages übertragen?
Oder darf dieser genau aus diesem Aspekt der Gleichheit nach Verdienst heraus keine Steuer sein ?
Eine fragwürdige Steuer lässt sich als Beitrag besser untermurksen , unterjubeln , verarschen ....


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Erst sollte geklärt werden, ob man im 21. Jahrhundert einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk braucht. Wenn die Antwort positiv ausfällt, dann sollte die nächste Frage beantwortet werden: Wie viel öffentlich-rechtlichen Rundfunk braucht man wirklich? Ist auch diese Frage beantwortet, dann sollte man sich einigen, wie viel dieser öffentlich-rechtliche Rundfunk maximal kosten darf.

Erst an dieser Stelle sollten die Fragen über die Finanzierungsform gestellt werden: Gebühr, Beitrag, Steuer? Zwang? Freiwillig? Decoder? Und so weiter und so fort!


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  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Die Notwendigkeit des ÖRR in der schon seit langem ausufernden Praxis steht sowieso mehr denn je auf dem Prüfstand.
Viele Verweigerer ärgert doch aber vor allem eines : Die Ungleichheit der Belastung , alle werden über einen Kamm geschert .
Völlig egal ob Edelmanager oder ein knapp über dem Befreiungssatz dahin Vegetierender ...
Ein Beitrag gleich und Einfach für alle ist einfach nur asozial für alle .
Eine gerechtere Art in Form einer differenzierten Steuer will man sich nicht backen , dies würde die besser verdienende Schicht zum Kotzen finden ..., und eventuell gefährlich werdend auf den Plan rufen.


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G

Gast

Soso , könnte man das vielleicht nicht auch 1:1 auf die Akzeptanz des Rundfunkbeitrages übertragen.

Gegenargument von einem Richter am VG Berlin am letzten Dienstag: Das individuelle Prüfen einer Leistungsfähigkeit würde einen zu "enormen Verwaltungsaufwand" darstellen.

Soso ... 1) Woher kommt denn bitte die Erkenntnis?  :o  2) Und mit rund 8.000.000.000 Eur im Jahr und gewaltigen Überschüssen lässt sich also am Verwaltungsapparat nicht rütteln?  :o


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.814
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Gegenargument von einem Richter am VG Berlin am letzten Dienstag:
Das individuelle Prüfen einer Leistungsfähigkeit würde einen zu "enormen Verwaltungsaufwand" darstellen.
Soetwas nennt man in umgekehrter Anwendung ihres selbstkreierten Neusprechs auch "Schutzbehauptung".
Punkt.


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Mit 8 Milliarden lässt sich natürlich auch ganz locker ein wahnsinniger Vollstreckungsbearbeitungsaufwand stemmen. Diese widerspenstigen Klienten können sich ja weniger finanziell aufwendig wehren , als ein anormal verwöhnter Edelmanager , dem eventuell etwas nicht passen könnte und er dann seinen bissigen Edelwinkeladvokaten bemüht.


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V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Gegenargument von einem Richter am VG Berlin am letzten Dienstag:
Das individuelle Prüfen einer Leistungsfähigkeit würde einen zu "enormen Verwaltungsaufwand" darstellen.
Soetwas nennt man in umgekehrter Anwendung ihres selbstkreierten Neusprechs auch "Schutzbehauptung".
Punkt.

Der angebliche "enorme Verwaltungsaufwand" ist definitiv eine vorgeschobene Schutzbehauptung aus dem Munde eines Richters. Das beweisen andere Abgaben, die nach Leistungsfähigkeit bezahlt werden.

Dann könnte jedoch einem Richter die Kinnlade runterfallen, müsste er die gleiche spürbare prozentuale Belastung eines Geringverdieners von z.B. 2 % zahlen (Verkäuferin). Nehmen wir als Beispiel einen Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht oder Verwaltungsgericht mit einem Grundgehalt von 7.340 €/Monat. Damit müsste er bei 2% entsprechender Belastung mind. 1761 € pro Jahr für die ö.-r. Medienoption zahlen, würde es nach sozialer Leistungsfähigkeit gehen. So gesehen ist das für einen Richter sehr schwer vorstellbar.


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K
  • Beiträge: 810
Gegenargument von einem Richter am VG Berlin am letzten Dienstag:
Das individuelle Prüfen einer Leistungsfähigkeit würde einen zu "enormen Verwaltungsaufwand" darstellen.

Der Grundsatz der Verwaltungsvereinfachung hat keinen Verfassungsrang und kann in die Grundrechte nur in engen Grenzen eingreifen, so wie beispielsweise bei der Typisierung (als eine Form der Verwaltungsvereinfachung) in den Gleichheitsgrundsatz einzugreifen versucht wird. Ob dies verfassungskonform ist, diese Entscheidung wird letztlich vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden müssen.

Ob die Pauschalierung (als eine weitere Form der Verwaltungsvereinfachung) ebenfalls in gleicher Weise in den Gleichheitsgrundsatz eingreifen kann (das Leistungsfähigkeitsprinzip ist eine Ausprägung des Gleichheitsgrundsatzes), ist allerdings höchst zweifelhaft. Auf gar keinen Fall kann für die Rechtfertigung der Pauschalierung die gleiche Argumentation herangezogen werden wie für die Typisierung. Das würde rein sachlich keinen Sinn ergeben. Auch müssen Typisierung und Pauschalierung klar voneinander unterschieden werden.

Der Verwaltungsrichter, der die Ansicht vertrat, eine Abgabenbemessung nach der Leistungsfähigkeit würde einen viel zu großen Verwaltungsaufwand bedeuten, tritt die Grundrechte mit beiden Füßén. So etwas ist schockierend mitzuerleben.


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