Daher seien grundsätzlich die Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Option nicht an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beteiligen, um eine freie und individuelle Meinungsbildung zu ermöglichen.
Nur wie will man denn da eine handfeste wasserdichte Abgrenzung bewerkstelligen.
Nichtnutzer ist doch sehr vage daher geholt , maximal relativ und leider dehnbar wie billiger Gummi.
Sorry , da kann man noch so viel Feuer und Ehrenwertes darbieten , nachweisen kann man letzten Endes doch nichts.
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Der ö.-r. Rundfunk drängelt sich mit seiner Meinung auf und will noch dafür Geld sehen.
Warum sollte der Bürger, der sich aus weniger manipulativen Quellen unterrichtet, etwas nachweisen müssen?
Muss sich etwa jeder Bürger rechtfertigen, wenn er keine Zeitung X liest, sich dafür aus Y, Z, … informiert oder lieber eine Liveunterhaltung vorzieht?
Genau das zeichnet die freie, individuelle demokratische Teilhabe an Meinungsbildung aus, dass niemand zu einer Option finanziell gezwungen wird. Wir reden hier nur von einer Medienoption unter vielen, sie ist nicht Lebensnotwendig. Die Option ist nur für die Politiker wichtig, weil sie damit das Volk nach Belieben beeinflussen wollen.
Günstige technische Möglichkeiten der Nutzungserfassung gibt es nicht seit heute, wenn eine Unterschrift bei der Steuererklärung nicht ausreichen sollte.