Hallo liebe Foristen!
Z arbeitet an der Beschreibung eines hypothetischen Falles, wie er sich für viele von uns darstellen könnte. Diesen möchte Z dann hier im Forum veröffentlichen, damit er als Beispiel dienen kann um sich schonmal vorzubereiten. Das Einscannen und Schwärzen hypothetischer Briefwechsel wird Z aber wohl noch ein Wochenende kosten - jetzt stellt sich Z jedoch zu dem hypothetischen Fall eine wichtige Frage, die nicht bis danach warten kann. Z bittet um eure Hilfe!
Hypothetischer Ablauf, so kurz wie möglich:
- Es werden zunächst keine Bescheide vom Beitragsservice an Person X geschickt.
- Im Monat, sagen wir mal Mai 2025, kommt ein Bescheid für den Zeitraum Februar/März/April 2025 in welchem zusätzlich steht, dass eine "Gesamtschuld" von sagen wir mal 200€ vorliegt.
- Dem Bescheid für Februar/März/April wird widersprochen, es wird nachgefragt was die 200€ zu bedeuten haben - wohlgemerkt: frühere Bescheide gab es nicht!
- Was den Widerspruch angeht ist Ruhe. Im Folgenden geht es nur um die 200€.
- Es folgt ein Schreiben von der Vollstreckungsstelle der Stadt an X, dass 200€ zu zahlen sind, sonst Pfändung.
- Der Stadt wird geantwortet, dass es keine Schuld von 200€ gibt, der vorgebliche Gläubiger hat den "Schuldner" niemals zur Zahlung aufgefordert.
- Die Stadt schreibt, X solle sich mit dem Beitragsservice in Verbindung setzen, die Pfändung werde ausgesetzt.
- X schreibt der Rundfunkanstalt (Beleg vorhanden) - ohne Antwort; dies wird der Stadt mitgeteilt.
- Nächstes Schreiben von der Stadt an X, eine "letzte Mahnung", man solle den Betrag zahlen, sonst Pfändung.
- X erklärt abermals, dass es keine Zahlungsaufforderung seitens des vorgeblichen Gläubigers gab und dass dieser auch nicht auf Briefe reagiert.
- X schreibt wieder an die Rundfunkanstalt (Beleg vorhanden) - ohne Antwort zu erhalten.
- Es werden 200€ von X's Konto gepfändet. Eine Abschrift der Pfändungsverfügung, welche die Bank von der Stadt erhalten hat, geht auch X zu.
- Als Gläubiger steht auf dieser Verfügung " GEZ "!
- Der Bank wird mitgeteilt, dass es einen Gläubiger GEZ nicht gibt und dass die Verfügung somit hinfällig ist, doch die Bank pfändet trotzdem und verweist auf Klärung mit der Stadt.
- Die Stadt wird abermals schriftlich kontaktiert, ihr wird deutlich geschrieben, dass es keine Bescheide für die 200€ gibt und somit die Grundlage für eine Pfändung fehlt. Die Stadt meldet sich auch seit, sagen wir mal, mehr als einer Woche nicht.
Jetzt will X direkt zur Stadt gehen und Akteneinsicht verlangen.
Was X sehen möchte:
1. Das Pfändungsbegehren
X denkt, dass die Stadt als Vollstreckungsstelle nur durch eine andere Behörde beauftragt werden kann. Dies wäre die Amtshilfe. Da der Beitragsservice keine Behörde ist, kann er sich also nicht an die Stadt wenden. Ist das richtig? Oder gibt es eine andere Möglichkeit, wie der Beitragsservice sich doch an die Stadt wenden kann? X vermutet, der BS müsse über ein Gericht die Pfändung erwirken. Stimmt das? Kann X also sagen: "Hier auf dem Pfändungsbegehren steht der Beitragsservice, die sind keine Behörde, Sie dürfen nicht für die Pfänden. Ziehen Sie das sofort zurück." ?
Anmerkung: würde man sagen, dass der Beitragsservice nur für die jeweilige Rundfunkanstalt agiert, so ist Amtshilfe ausgeschlossen -> das jeweilige Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfg) gibt (in vielen, X weiß nicht ob in allen Bundesländern) an, dass für die Rundfunkanstalt das VwVfg, in welchem die Amtshilfe normiert ist, eben nicht gilt.
Außerdem müsste der Beitragsservice der Stadt doch irgend einen Beleg darüber schicken, dass eine Schuld überhaupt besteht - die Kopie eines Bescheides zum Beispiel. X liegen aber keine Bescheide (Ausnahme: widersprochener Bescheid) vor! X vermutet, dass der Beitragsservice somit auch keine Kopien an die Stadt geschickt haben kann - es existiert ja kein Bescheid. Es gibt also keine Grundlage für eine Pfändung. Aber die Stadt als Vollstreckungsstelle muss doch, vor allem nach mehrmaligem Hinweisen darauf, prüfen, ob die Voraussetzungen bestehen. Könnte es sein, dass der Beitragsservice Bescheide erstellt, aber nie an X versandt hat?! X will sich das gar nicht weiter ausmalen...
2. Die Pfändungsverfügung, die der Bank zuging
Ist diese nicht hinfällig, da als Gläubiger "GEZ" angegeben ist? Außerdem wurde die Verfügung von Beamtem A geschrieben und von Beamtem B "i.A." unterschrieben - also ohne, dass Beamter A oder B für den Inhalt verantwortlich gemacht werden kann...
X möchte also bei der Stadt eine Einstellung der Pfändung aufgrund fehlender Voraussetzungen erwirken. Wie genau kann X das anstellen? Was gibt es zu beachten, welche Stolperfallen/Abwiegelungen der Beamten könnten auftreten? Auf welches Recht kann X bestehen - Kopien der Sachen? Persönlich hat X die Menschen noch nicht aufgesucht und ist sich etwas unsicher...
Vielen Dank für eure Hilfe!