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Autor Thema: Beitragsservice pfändet ohne Grundlage, Gläubiger "GEZ"!  (Gelesen 14242 mal)

Y
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Hallo liebe Foristen!

Z arbeitet an der Beschreibung eines hypothetischen Falles, wie er sich für viele von uns darstellen könnte. Diesen möchte Z dann hier im Forum veröffentlichen, damit er als Beispiel dienen kann um sich schonmal vorzubereiten. Das Einscannen und Schwärzen hypothetischer Briefwechsel wird Z aber wohl noch ein Wochenende kosten - jetzt stellt sich Z jedoch zu dem hypothetischen Fall eine wichtige Frage, die nicht bis danach warten kann. Z bittet um eure Hilfe!


Hypothetischer Ablauf, so kurz wie möglich:

- Es werden zunächst keine Bescheide vom Beitragsservice an Person X geschickt.
- Im Monat, sagen wir mal Mai 2025, kommt ein Bescheid für den Zeitraum Februar/März/April 2025 in welchem zusätzlich steht, dass eine "Gesamtschuld" von sagen wir mal 200€ vorliegt.
- Dem Bescheid für Februar/März/April wird widersprochen, es wird nachgefragt was die 200€ zu bedeuten haben - wohlgemerkt: frühere Bescheide gab es nicht!
- Was den Widerspruch angeht ist Ruhe. Im Folgenden geht es nur um die 200€.

- Es folgt ein Schreiben von der Vollstreckungsstelle der Stadt an X, dass 200€ zu zahlen sind, sonst Pfändung.
- Der Stadt wird geantwortet, dass es keine Schuld von 200€ gibt, der vorgebliche Gläubiger hat den "Schuldner" niemals zur Zahlung aufgefordert.
- Die Stadt schreibt, X solle sich mit dem Beitragsservice in Verbindung setzen, die Pfändung werde ausgesetzt.
- X schreibt der Rundfunkanstalt (Beleg vorhanden) - ohne Antwort; dies wird der Stadt mitgeteilt.
- Nächstes Schreiben von der Stadt an X, eine "letzte Mahnung", man solle den Betrag zahlen, sonst Pfändung.
- X erklärt abermals, dass es keine Zahlungsaufforderung seitens des vorgeblichen Gläubigers gab und dass dieser auch nicht auf Briefe reagiert.
- X schreibt wieder an die Rundfunkanstalt (Beleg vorhanden) - ohne Antwort zu erhalten.
- Es werden 200€ von X's Konto gepfändet. Eine Abschrift der Pfändungsverfügung, welche die Bank von der Stadt erhalten hat, geht auch X zu.

- Als Gläubiger steht auf dieser Verfügung " GEZ "!
- Der Bank wird mitgeteilt, dass es einen Gläubiger GEZ nicht gibt und dass die Verfügung somit hinfällig ist, doch die Bank pfändet trotzdem und verweist auf Klärung mit der Stadt.

- Die Stadt wird abermals schriftlich kontaktiert, ihr wird deutlich geschrieben, dass es keine Bescheide für die 200€ gibt und somit die Grundlage für eine Pfändung fehlt. Die Stadt meldet sich auch seit, sagen wir mal, mehr als einer Woche nicht.


Jetzt will X direkt zur Stadt gehen und Akteneinsicht verlangen.

Was X sehen möchte:

1. Das Pfändungsbegehren
X denkt, dass die Stadt als Vollstreckungsstelle nur durch eine andere Behörde beauftragt werden kann. Dies wäre die Amtshilfe. Da der Beitragsservice keine Behörde ist, kann er sich also nicht an die Stadt wenden. Ist das richtig? Oder gibt es eine andere Möglichkeit, wie der Beitragsservice sich doch an die Stadt wenden kann? X vermutet, der BS müsse über ein Gericht die Pfändung erwirken. Stimmt das? Kann X also sagen: "Hier auf dem Pfändungsbegehren steht der Beitragsservice, die sind keine Behörde, Sie dürfen nicht für die Pfänden. Ziehen Sie das sofort zurück." ?

Anmerkung: würde man sagen, dass der Beitragsservice nur für die jeweilige Rundfunkanstalt agiert, so ist Amtshilfe ausgeschlossen -> das jeweilige Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfg) gibt (in vielen, X weiß nicht ob in allen Bundesländern) an, dass für die Rundfunkanstalt das VwVfg, in welchem die Amtshilfe normiert ist, eben nicht gilt.

Außerdem müsste der Beitragsservice der Stadt doch irgend einen Beleg darüber schicken, dass eine Schuld überhaupt besteht - die Kopie eines Bescheides zum Beispiel. X liegen aber keine Bescheide (Ausnahme: widersprochener Bescheid) vor! X vermutet, dass der Beitragsservice somit auch keine Kopien an die Stadt geschickt haben kann - es existiert ja kein Bescheid. Es gibt also keine Grundlage für eine Pfändung. Aber die Stadt als Vollstreckungsstelle muss doch, vor allem nach mehrmaligem Hinweisen darauf, prüfen, ob die Voraussetzungen bestehen. Könnte es sein, dass der Beitragsservice Bescheide erstellt, aber nie an X versandt hat?! X will sich das gar nicht weiter ausmalen...

2. Die Pfändungsverfügung, die der Bank zuging
Ist diese nicht hinfällig, da als Gläubiger "GEZ" angegeben ist? Außerdem wurde die Verfügung von Beamtem A geschrieben und von Beamtem B "i.A." unterschrieben - also ohne, dass Beamter A oder B für den Inhalt verantwortlich gemacht werden kann...


X möchte also bei der Stadt eine Einstellung der Pfändung aufgrund fehlender Voraussetzungen erwirken. Wie genau kann X das anstellen? Was gibt es zu beachten, welche Stolperfallen/Abwiegelungen der Beamten könnten auftreten? Auf welches Recht kann X bestehen - Kopien der Sachen? Persönlich hat X die Menschen noch nicht aufgesucht und ist sich etwas unsicher...

Vielen Dank für eure Hilfe!


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- Als Gläubiger steht auf dieser Verfügung " GEZ "!
Jetzt will X direkt zur Stadt gehen und Akteneinsicht verlangen.
Also, wenn da als Gläubiher wirklich GEZ steht, würde ich Strafantrag gegen unbekannt stellen (es sei denn, irgendein Schreiben der Stadt wäte namentlich unterzeichnet, dann gegen den).

Es kann ja wohl nicht angehen, dass ein nicht existenter Gläubiger Pfändungen veranlasst, und der zuständige Vollstreckungsbeamte nicht einma die Pfändungsvorraussetzungen prüft,
und einen solchen elemtenaren Fehler feststellt.


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Wenn das Geld weg ist ...... Pech gehabt ... deswegen P Konto.
Karten Sperrung wegen GEZ Gebühren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14817.0.html


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S
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In dem fiktiven Fall gäbe es sicherlich einige kostengünstige Möglichkeiten erstmal Krach zu machen.

  • Strafanzeige gegen die Mitarbeiter, welche den Pfändungsbeschluss der Bank übersendet haben. (Betrug, Täuschung, Nötigung, ...)
  • Schriftliche Rückforderung + Postauslagen und Zinsen gegenüber der Stadt mit Wochenfrist nach Zugang. 2-Fache Ausführung für Mitarbeiter und Behördenleiter.
  • Mahnbescheid sofern Rückzahlung nicht in der Wochenfrist erfolgt ist.
  • Strafanzeige gegen den Behördenleiter, da dieser für die Handlung der Mitarbeiter verantwortlich ist und die scheinbar deckt. (Betrug, Täuschung, Bildung einer kriminellen Vereinigung, ...)
  • Presse einschalten - gerade die, welche bereits über einige Beitragsservice Sachen berichtet haben ... eine Pfändung vor diesen Hintergründen is sicherlich mal wieder ein Aufreißer wert

Je lauter - auch in nem fiktiven Fall - man schreit, umso höher die Wahrscheinlichkeit das irgendwann jemand kommt und fragt was der Krach soll.


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Y
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Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Und ja, auf der Pfändungsverfügung, welche von der Stadt an die Bank geschickt wurde, steht als Gläubiger einfach nur "GEZ". Im Briefkopf dieses Schreibens steht der Name (und Adresse/Zimmer etc.) von Beamtem A und unterschrieben hat "i.A." Beamter B, mit Nachnamen und Stempel.

Den Betrag wird X nun auch schriftlich zurückfordern, danke für den Hinweis! Bislang hat X nur die Einstellung der Pfändung versucht zu erwirken - dabei ist das Geld ja schon zu Unrecht weg. Die Stadt hat es aber noch nicht - es liegt wohl 4 Wochen auf einem besonderen Konto und wird erst danach überwiesen.

Was die Strafanzeige angeht - besser schriftlich oder zur Niederschrift? X möchte natürlich, dass gegen die schuldigen Beamten vorgegangen wird. Wie kann X das nun sicher erreichen? Es müssen vermutlich keine Normen genannt werden, da wäre X sich nicht so sicher, was letztendlich "durch geht", und X würde ungerne eine Klage wegen Verleumdung erhalten.

Der Plan wäre wie folgt: Hingehen zur Akteneinsicht, versuchen Kopien zu erhalten, Mitarbeiter auf Fehler hinweisen; wobei noch zur Frage steht (s.o.), ob das wirklich Fehler sind - für eine Antwort dazu wäre X sehr dankbar! Mitarbeiter auf Strafanzeige hinweisen, falls nicht sofort zurückgezahlt wird?

Danach Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen - wie kann X sicher stellen, dass es auch bearbeitet wird?

Falls die Stadt nicht innerhalb der Wochenfrist Rückzahlung leistet, Mahnverfahren beim Amtsgericht einleiten / Mahnbescheid beantragen, Kosten dafür ca. 25€ bei Streitwert < 900€.

(So ausformuliert auch deshalb, damit künftige Leser viel damit anfangen können.)

Vielen Dank!


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Gibt es eine Möglichkeit das geschriebene von der Stadt hier anonym (z.B. geschwärzt) reinzustellen?

Sicherstellen, dass bearbeitet wird kann man bei den Beamten schwer, vor allem wenn es um eine andere Krähe geht  ;) Aber kräftig Wind machen ist sehr ratsam. Wenn die Bearbeiter sehen wie ernst du das wahrnimmst und vor "Hürden" nicht halt machst, ist vielleicht die Wahrscheinlichkeit der anständigen Bearbeitung höher.

Es gibt doch eine Gemeinschaft von Menschen die einen zum Amt begleiten zur Stärkung. Wäre das eine Hilfe? Oder hier im Forum fragen wer in einer rein hypothetischer Stadt Gezdoofhausen mitkommen kann  :) Aber es gibt im Forum genug Erfahrungen die zeigen, dass es ganz ohne Probleme geht.


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anne-mariechen

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Was die Strafanzeige angeht - besser schriftlich oder zur Niederschrift? X möchte natürlich, dass gegen die schuldigen Beamten vorgegangen wird. Wie kann X das nun sicher erreichen? Es müssen vermutlich keine Normen genannt werden, da wäre X sich nicht so sicher, was letztendlich "durch geht", und X würde ungerne eine Klage wegen Verleumdung erhalten.

Danach Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen - wie kann X sicher stellen, dass es auch bearbeitet wird?

Falls die Stadt nicht innerhalb der Wochenfrist Rückzahlung leistet, Mahnverfahren beim Amtsgericht einleiten / Mahnbescheid beantragen, Kosten dafür ca. 25€ bei Streitwert < 900€.


Vielen Dank!

Ich kann Dir in deinem Fall nicht helfen, aber ich gebe einen Tip. Geh mal auf die Seite von .de/]http://www.[Seite/Begriff nicht erwünscht].de/. Der hat nämlichen den Stiel umgedreht und die Kosten dem Betragservice, GV und anderen in Rechnung gestellt. Dann wurden Strafanzeigen gestellt dort gestellt usw.

Das rechtliche Niveau dort ist sehr hoch, ich denke es findet sich kein Rechtanwalt der sich mit dem Betragservice und den folgenden Behörden Verwaltungsgerichte, Einzelrichter, GV, einschießlich Stafverfahren nebst Schufa-Eintrag sich selbst wieder heraus manöviert hat.

annemariechen


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Ich kann Dir in deinem Fall nicht helfen, aber ich gebe einen Tip. Geh mal auf die Seite von .de/]http://www.[Seite/Begriff nicht erwünscht].de/. Der hat nämlichen den Stiel umgedreht und die Kosten dem Betragservice, GV und anderen in Rechnung gestellt. Dann wurden Strafanzeigen gestellt dort gestellt usw.
Richtig, und zwar gegen den Anwalt selbt, wegen versuchter Erpressung... Scheint ein voller Erfolg gewesen zu sein...

Das rechtliche Niveau dort ist sehr hoch, ich denke es findet sich kein Rechtanwalt der sich mit dem Betragservice und den folgenden Behörden Verwaltungsgerichte, Einzelrichter, GV, einschießlich Stafverfahren nebst Schufa-Eintrag sich selbst wieder heraus manöviert hat.
Ich habe mir die Seite angeschaut, und würde sie nicht als "rechtlich mit sehr hohem Niveau" bezeichnen wollen. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden....


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anne-mariechen

Richtig, und zwar gegen den Anwalt selbt, wegen versuchter Erpressung.... Scheint ein voller Erfolg gewesen zu sein...

Dazu kann ich nur sagen, dass deine Aussage von der vollen Unkenntnis des Sachverhaltes heraus kommt. Dort ist kein Anwalt eingeschaltet. Der Mann hat zum 1.1.13 dem Betragsservice gekündigt. Dann kamen die Briefe des Betragservice wie bekannt. Er hat geantwortet und jede Antwort in Rechnung gestellt. Dann ging das Verfahren an die GVin die sich nicht sich nicht ausweisen konnte und die Eintragung ins Schuldernverzeichnis. Inzwischen ist er hier wieder ausgetragen. Der Mann hat bis heute keinen Cent an ein Gericht bezahlt. Er hat keinen Cent an den Betragservice bezahlt.

Ich habe mir die Seite angeschaut, und würde sie icht als "rechtlich mit sehr hohem Niveau" bezeichnen wollen. Aber das muss jeder für sich selbet entscheiden....

Mein Anwalt hat die Flügel gestreckt und gemeint die Verarsche macht er nicht mit. Und das ist doch der Zustand der rechtlichen Unterstützung zum Rundfunkstaatsvertrag und Beitragservice.

Ich habe hier noch keinen gesehen, der in 24 Stunden ein begründetes Schreiben an die Staatsanwaltschaft mit 5-7 Seiten mit inhaltlich relevanten Sachverhalt,  Paragrafen, Gesetzen und Urteilen verfasst hat. Somit ist deine Ausage richtig "angeschaut" mehr aber wirklich nicht. Egal wie man etwas macht, es müssen die Argumente und die Rechtsmittel eingehalten und begutachtet werden. Da muss ich hier 3 Tage suchen.


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1
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Das Konto wird 4 Wochen erstmal gesperrt (Geld noch nicht weg) .... in der Zeit P Konto noch möglich !!!

Pfändungsankündigung (zum Thema auch hier)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14329.msg97929.html#msg97929


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anne-mariechen

Hallo 12121212
Das Konto wird 4 Wochen erstmal gesperrt (Geld noch nicht weg) .... in der Zeit P Konto noch möglich !!!

Pfändungsankündigung (zum Thema auch hier)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14329.msg97929.html#msg97929

Meines Wissens und aus eigener Erfahrung gibt es mehrere Töpfe von Betragszahlen die unterschiedlich zur Kasse gebeten werden. Wenn es um Beitragszahler geht die noch im alten Rundfunkstaatsvertrag nicht bezahlt haben da wird anderst vorgegangen. Ich bezahle ja schon seit 2006 nur über den GV.

Mir ging es hier aber nicht um die Pfändung sondern in dem von mir genannten Fall Kutza, Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung. Ich finde den Fall Kutza sehr interessant wie er das bisher ohne Anwalt gemacht hat. Soviel Zeit, Wissen und Mut muss man erst einmal haben. Will nicht sagen, dass dort das non plus ultra geschrieben wurde, aber er hat dem Betragsservice seine Kosten auferlegt, weil Sie seiner Auffassung sozusagen eine Firma sind.

Dann gibt es im zweiten Teil das Verfahren als der Betragsservice die Justiz GVin eingeschaltet hatte die seiner Darstellung keine Legitimation hat. Dann kam es auch zum Thema Einzelrichterabhandlung und zu guter letzte zu den Strafanzeigen gegen GVin, Staatsanwalt usw.. Der Mann kämpft und schreibt gegen den Betragsservice und die Behörden seit fast 3 Jahren und hat bisher noch keinen Betrag und keine Gerichtsgebühren bezahlt. Es gab bisher kein Verfahen vor dem Verwaltungsgericht.


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Hallo alle zusammen!

Ich möchte im Auftrag der fiktiven Person X kurz mitteilen, dass Person X vollen Erfolg gehabt hat!

Ein Gang zur Behörde und das Geld war nur 18 Stunden danach wieder auf dem Konto von Person X! Die Pfändung wurde aufgehoben - richtig, nicht zeitweise eingestellt, sondern komplett aufgehoben. Eine komplette Anleitung inklusive fiktiver Briefwechsel folgt, sobald fertig! Die fiktiven Behördenmitarbeiter haben geschwitzt und gezittert - kein Scherz. Viele von ihnen wissen, dass sie unrechtes tun. Lasst euch also nicht einschüchtern!


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Wenn die Gerichtsvollzieher einen Pfändungsauftrag auf den Tisch bekommen, denken die wohl nicht daran, dass etwas nicht stimmen könnte. War sicherlich bisher auch immer so, wer beauftragt schon einen GV ohne gültige Rechtslage. Nun kommt ein Beitragsservice, der nicht rechtsfähig ist, und meint, heimlich! die Gesetzeslage verdrehen zu können. Und warum? Damit die Landesrundfunkanstalten nicht als üble Abzocker dastehen. Eigentlich müsste alles, was mit Zwangsvollstreckung zu tun hat, von den LRAs kommen, aber diese Saubermänner dachten wohl, diese eklige Schmutzarbeit heimlich! ihren Beitragsservice machen lassen zu können. Nun haben die ihre Heimlichkeiten so weit getrieben, dass eine rechtswidrige Handlung daraus geworden ist. Der Beitragsservice schützt also die LRA und nimmt dafür in kauf, ihren ohnehin widerwärtigen Ruf noch ekliger werden zu lassen. Dafür kommt wenigstens niemand auf die Idee, dass örR etwas mit diesem unehrenhaften Handeln zu tun hat. Erfreulicherweise kommt auch kein Gericht auf die Idee, dass örR etwas damit zu tun hat und erteilt dem Beitragsservice eine gepfefferte Abfuhr. Einfach genial, diese Posse sollte verfilmt werden.

Bin gespannt auf den endgültigen Ausgang der Geschichte von Ypsilon.


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Wenn die Gerichtsvollzieher einen Pfändungsauftrag auf den Tisch bekommen, denken die wohl nicht daran, dass etwas nicht stimmen könnte.
Hat ein Gerichtsvollzieher nicht die Aufgabe, ein Zwangsvollstreckungsersuchen ersteinmal zu prüfen? Und ich würde es als Allgemeinwissen bezeichen, darüber informiert zu sein, dass es eine GEZ nicht mehr gibt.

Ich glaube eher, die blicken da selber nicht mehr durch, und werden vom Beitragsservice ordentlich hinters Licht geführt.

Ich würde so einen Vorgang direkt an die Staatsanwaltschaft geben. Kann ja wohl nicht angehen, dass ein nicht existenter Gläubiger eine Zwangsvollstreckung durchführen möchte, und der GV sowas nichteinmal mehr merkt... Bei so offensichtlichen Fehlern muss man dem doch eine Mittäterschaft unterstellen...

Kann man ja mal fragend der Staatsanwaltschaft mitteilen.

Grüße
Adonis


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Hat ein Gerichtsvollzieher nicht die Aufgabe, ein Zwangsvollstreckungsersuchen ersteinmal zu prüfen?
Offiziell ja, in der Praxis tuts aber kaum einer, wie die Fälle zeigen, dass der Beitragsservice Vollstreckungsaufträge ohne Unterschrift erstellt und diese Vollstreckungen auch durchgezogen werden.

Du könntest mal probieren den Spieß umzudrehen und den Beitragsservice zu vollstrecken. Die Chance, dass das durch geht, dürfte sehr hoch sein.


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