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Autor Thema: BayVerwGH > "Der Rundfunkbeitrag für die ö.r. Sender ist rechtmäßig."  (Gelesen 43531 mal)

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...und eine weitere Erinnerunge für *ALLE* ;) ;D

ARD, ZDF ...so GEZ nicht weiter!
http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-Peti
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10800.0.html

...insbesondere ;)

Petition BAYERN
http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BY
https://www.openpetition.de/petition/online/ard-zdf-so-gez-nicht-weiter-bayern


(auch für Nicht-Bayern...!)

EINTRAGEN + MITMACHEN + WEITERSAGEN ;)
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ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT!
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| Umfassende inhaltliche & strukturelle REFORMEN


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2015, 22:23 von Bürger«
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T
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Ich werde in München ein Bordell eröffnen. Dann schicke ich an alle MünchnerInnen eine Rechnung für die abstrakte Möglichkeit diese Einrichtung zu nutzen.

Belastungsgrund ist das männliche/weibliche Geschlechtsorgan. Der Belastungsmaßstab liegt bei
6,66 EUR pro Monat.

Wer das für Schwachsinn hält hat recht, aber genauso argumentiert der Filz aus ÖRR, Politik und Justiz bezüglich Rundfunkbeitrag-Zwecksteuer.

Nachhilfe Physik für Richter:

- Das Internet ist kein Rundfunk
- Der Computer ist keine Glotze

Wenn ich meinen Computer einschalte, läuft kein Rundfunksender (Radio/TV). Das was ARD, ZDF usw. in ihre Media(Video)thek einstellen, sind KONSERVEN! Verschlüsselt den Plunder und fertig ist die Laube. ICH ZAHLE NUR, WAS ICH NUTZE!

P.S. Ich hätte den Richter wegen des Verdachts der Befangenheit abgelehnt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2015, 22:28 von Totalverweigerer«
"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

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Zitat
"Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten. Daher sei grundsätzlich auch jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an dessen Finanzierung zu beteiligen."
Europa sieht das aber anders; da ist alles dem Wettbewerbsbereich zugeordnet.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

k
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  • Wir sind das Volk
Wenn es nicht so traurig und hirnrissig wäre,könnte man darüber lachen.Aber da,wie schon beschrieben,diese Gremien keine Entscheidungsgewalt haben,werden sie sich nicht die Finger verbrennen und die Entscheidung an die höchste Instanz weiterleiten.
Nur noch traurige Gestalten,die für nichts tun und nichts entscheiden viel Geld bekommen.Die können wir doch auch noch einsparen oder?


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koppi1947

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Zitat
"Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten. Daher sei grundsätzlich auch jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an dessen Finanzierung zu beteiligen."
Ohne Worte :(, und was ist mit unseren Nachbarn, welche das ganze kostenlos nutzen können? Müssen die sich jetzt auch daran beteiligen? :police:
Die Frage ist sehr gut, und durchaus geeignet, vor dem EuGH geklärt zu werden:
Warum werde ich als Deutscher Staatsbürger, der eine Wohnung in der BRD innehat, gegenüber dem Nichtdeutschen Staatsbürger, der in der EU seine Wohnung innehat (aber nicht in der BRD)
benachteiligt, indem ich für etwas eine Geldleistung aufbringen muss, was andere nicht müssen. Dabei liegen diesselben Nutzungsmöglichkeiten vor.

Da vermag ich aber eine nicht hinzunehmende Venachteiligung erkennen.


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C
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Da gibt es eine einfache Lösung: Verschlüsseln.


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

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Da gibt es eine einfache Lösung: Verschlüsseln.

Je früher, desto besser!


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  • Beiträge: 390
Zitat
Die Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Sender kämen jedem Bürger zugute. Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten.
1. Nur wer die Programme des ÖRR sieht, nutzt, einschaltet, der kann für sich einen eventuellen (subjektiven) Vorteil darin sehen.
2. Um mir eine Meinung zu was auch immer zu bilden, bin ich nicht auf den ÖRR angewiesen. Es gibt genügend andere Möglichkeiten, sich eine Meinung zu bilden, u.a. auch der ÖRR aber nicht zwingend der ÖRR. Hier werden wieder ganz elegant die Dinge vermischt, damit es so aussieht, als wäre der ÖRR für alle unverzichtbar.

Gibt es EINE PFLICHT oder GESETZ, dass man sich überhaupt eine Meinung bilden muss. Warum kann man nicht meinungslos sein?

Das "Gericht" u/o GEZ/WDR etc. sollen uns das Gesetz vorlegen, dass wir eine Meinung bilden oder haben müssen.


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I
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Artikel 5 Grundgesetz:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Zu Punkt 1:
Jeder hat das Recht, ... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Hier heißt es nicht, dass die Bundesländer einen irrsinnig kostspieligen Apparat ins Leben rufen, den die Bürger über ein Zwangsgeld finanzieren!

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Selbst hier findet sich nix, dass es irgendeine Grundlage für den örR gibt. Es soll nur eine freie Berichterstattung gewährleistet werden. Wenn man sich an Artikel 5 halten würde, dann müsste man den örR sofort abschaffen und nur eine Aufsichtbehörde gründen, die die Freiheit der Berichterstattung überwacht. Nicht mehr und nicht weniger.


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Gibt es EINE PFLICHT oder GESETZ, dass man sich überhaupt eine Meinung bilden muss. Warum kann man nicht meinungslos sein?

Das "Gericht" u/o GEZ/WDR etc. sollen uns das Gesetz vorlegen, dass wir eine Meinung bilden oder haben müssen.
Selbstverständlich gibt es dieses Gesetz:
Artikel 4 Grundgesetz
http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Man muss z.B. also auch kein Propagandaministerium unterstützen, falls es so etwas gibt, wenn man gegen sein Gewissen handeln müsste. Wobei die Beweise dafür sehr schwer zu erbringen sind.


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Das Problem mit der Meinung werden von Gerichten so argumentiert, dass es die Alliierten warten waren die nach dem zweiten Weltkrieg ein zweites Nazi-Deutschland verhindern wollten. Deswegen wurde der ÖRR gegründet. Kann man alles schön aus der ersten Sitzung in Protokollen nachlesen...

Und zum Thema Religionsfreiheit und -ausübung habe ich hier mehrfach gepostet.... Das Bundesverfassungsgericht hat extra geschrieben, dass der Befreiungsparagraph im RBStV dazu in Ruhe genutzt werden darf. Also Antrag bei der Anstalt auf Befreiung stellen->wird abgelehnt->klagen mit der Begründung, dass weder der Beitragsservice noch die Rundfunkanstalten mit Behördenstatus sind staatlich geprüfte Stellen für Beurteilung meines Glaubens und des persönlichen Härtefalls. Jo und bisher nicht mal nen Verhandlungstermin genannt bekommen, obwohl seit Januar 2013 fleißig die Zahlung verweigert...


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Zitat
Daher sei grundsätzlich auch jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an dessen Finanzierung zu beteiligen.

Und was hat das ganze mit Wohnungen, Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge zu tun?

Ist das die Ankündigung einer neuen Rundfunkkopfsteuer?

PC Gebühr hatte keine Akzeptanz, deswegen kam die Wohnungsabgabe, diese hat keine Akzeptanz, kommt jetzt die Kopfabgabe? Wird das Akzeptanz haben?



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Zitat
Daher sei grundsätzlich auch jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an dessen Finanzierung zu beteiligen.
Wollen die jetzt weltweit von jedem Einwohner auf diesem Planeten Geld eintreiben ? Schließlich ist ja jeder Mensch im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, da dieses ja nunmehr
auch Inhalte via WWW zur Verfügung stellen.
Mal abgesehen davon, kann man Europaweit die Austrahlung via Satelit abgreifen. Will man also nunmehr auch von jedem Europäer Geld vereinnahmen ? nicht das ich was dagegen hätte, damit
würde sich der zu leistende Obulus auf ein Minimun reduzieren; nur Frage ich mich, ob hier vielleicht Größenwahn eine Rolle spielen könnte...


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  • Beiträge: 3.238
Zitat
Daher sei grundsätzlich auch jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an dessen Finanzierung zu beteiligen.
Wollen die jetzt weltweit von jedem Einwohner auf diesem Planeten Geld eintreiben ? Schließlich ist ja jeder Mensch im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, da dieses ja nunmehr
auch Inhalte via WWW zur Verfügung stellen.
Mal abgesehen davon, kann man Europaweit die Austrahlung via Satelit abgreifen. Will man also nunmehr auch von jedem Europäer Geld vereinnahmen ? nicht das ich was dagegen hätte, damit
würde sich der zu leistende Obulus auf ein Minimun reduzieren; nur Frage ich mich, ob hier vielleicht Größenwahn eine Rolle spielen könnte...
Das Zitat von Sophia.Orthoi ist nur der Aufhänger, um vor Gericht die Ungleichbehandlung aufzeigen zu können. Weltweite Beitragsforderungen kann es selbstverständlich nicht geben, deshalb werden in Deutschland lebende benachteiligt, oder, je nach Sichtweise, ausländische örR-Rundfunkteilnehmer bevorteilt.


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Selbstverständlich gibt es dieses Gesetz:
Artikel 4 Grundgesetz
http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.


Also ich MUSS lt. Grundgesetz eine Meinung haben ? Warum das denn ? Es steht doch nirgendwo, ich muss eine Meinung haben.......es geht um Meinung generell egal ob andere diese positiv oder negativ sehen. Ich habe keine Meinung und brauche keine, aber es wird doch geasgt vom Gericht:

Zitat:
Auf die Möglichkeit der demokratischen Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung könne der Einzelne nicht verzichten.

Wenn ich keine Meinung habe und auch keine will, kann ich nicht an o.g. Prozess teilnehmen (öff. Meinungsbildung). Somit ist das Urteil zu meinen Gunsten auszulegen.


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