Steuerfinanzierung ist doch noch fataler.
Nö, warum?
Man berücksichtige doch bitte, daß es aus EU-Sicht eh Steuermittel sind und letztens, ebenfalls aus EU-Sicht, nur die Unterstützung durch echte Steuermittel nicht mit dem Wettbewerbsrecht kollidiert. Eine Zwangsverpflichtung der Bürger kollidiert mit dem Wettbewerbsrecht.
Weiterhin hätten endlich auch die Länder etwas davon, weil sie als Träger ihres Landes-ÖRR nicht nur Steuermittel zuteilen würden, sondern freilich auch befugt wären, Gewinne des ÖRR wieder in die Landeskasse zurückzuführen.
Der Vergleich mit den ÖRR-Systemen der anderen EU-Länder wird irgendwann dazu führen, daß sich auch die Finanzierungsart angleicht.
Dann melden die Raubritter immer höhere Bedarfe an
Nö, wenn die Länder ihrer Kontrollpflicht nachkommen.
Ideal wäre die Umstellung auf ein System, wie es beim öffentlichen Nahverkehr praktiziert wird; das Land bestellt, definiert, wo gefahren wird, bezahlt letztlich aber nur jenen Teil, der von den beauftragten Unternehmen auch geleistet wird.
Der Kunde bzw. Verbraucher wiederum bezahlt nur auf Basis seiner individuell tatsächlichen Nutzung.
Das Land gibt bspw. Quoten je Sparte vor, die der Sender bringen muß, um seine Leistungen vom Land auch bezahlt zu bekommen. Ist im Nahverkehr nicht anders.
Der Kunde bzw. Verbraucher wiederum agiert hier ohne jeden Zwang und wird sich garantiert nur für das entscheiden, was ihn interessiert bzw. was ihn aufgrund der Qualität anspricht.
Der Vorteil einer Gebühr/eines Beitrags ist doch hier der, dass jeder Einzelne noch direkt sieht, wie viel er monatlich dafür abdrücken soll. Das sollte man auf gar keinen Fall aufweichen.
Wo ist das für einen Rundfunkverweigerer ein Vorteil? Bitte berücksichtige, wir befinden uns im Wettbewerbsrecht, wo eine verpflichtende Zahlung des Bürgers für eine von ihm nicht bestellte Dienstleistung, (oder Ware), absolut unlauter ist, mehr als ein Geschmäckle hinterläßt und jedes Wettbewerbsrecht ad absurdum führt.
Selbst dann, wenn man die anderen EU-Länder nicht beachtet, stehen die ÖRR mit den PRR in beständigem Wettbewerb um Werbekunden, um Einschaltquoten, um die ständige Legitimierung für ihre Existenz, um Kunden etc.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;