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Autor Thema: Schweiz > Abstimmung: 50,1% JA : 49,9% NEIN zur Revision der Radio-/ TV-gebühren  (Gelesen 12570 mal)

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Zitat
Mit dem Systemwechsel sparen private Empfänger laut Regierung rund 60 Franken pro Jahr. Die bisherige geräteabhängige Abgabe beträgt für Haushalte 462 Franken pro Jahr – das sind rund 443 Euro. Die neue allgemeine Abgabe soll sich für Haushalte auf 400 Franken pro Jahr belaufen. Immer noch nahezu 383 Euro

Hier haben die Schweizer den Geldbeutel abstimmen lassen. Es ist kein JA für den Rundfunkbeitrag, nur ein JA zu der günstigeren Variante. Ist das noch ein Wahl????

Die haben den Geldbeutel entscheiden lassen, um dann ausgerechnet den Konsum der staatsnahen Medienoption allen Bürgern medial zu unterstellen und die Menschen zu kriminalisieren.

Zitat
http://www.erf-medien.ch/de/ERF-Medien/RTVG-Abstimmung

WORUM GEHT ES?
Die rasante Medienentwicklung hat die Mediengesetzgebung überholt. Eine Unterscheidung zwischen dem Empfang über klassische Radio- und TV-Empfangsgeräte einerseits und den Empfangsmöglichkeiten über PC, Tablet und Smartphone andererseits und eine entsprechende Kontrolle ist zunehmend unmöglich.

Immer mehr Menschen konsumieren Radio- und Fernsehprogramme über das Internet, ohne die entsprechenden Radio- und TV-Gebühren zu bezahlen.

Ist das nicht eine perfide Massenmanipulation?

Dazu wird wie üblich ein Unheil heraufbeschworen:
Zitat
Die neue zukunftsorientierte Gebührenerhebung sichert die wichtige Funktion der SRG. Der Beitrag der SRG für den Zusammenhalt der Schweiz, die Information und Hintergrundberichterstattung über Politik und Kultur muss auch in Zukunft gewährleistet sein. Diesen Auftrag nur in- und ausländischen – meist werbefinanzierten - privaten Medienunternehmen zu überlassen, hätte negative Auswirkungen auf unsere Demokratie. Die Ergänzung der Medienangebote von SRG und privaten Medienunternehmen hat sich bewährt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Juni 2015, 22:04 von Viktor7«

  • Beiträge: 7.255
Die Schweiz ist aber nicht in der EU, da mag auch dieses nun besorgte Modell funzen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de


VOLKSABSTIMMUNG
Das Schweizer Fernsehen ist angezählt


Der öffentlich-rechtliche Rundfunk der Schweiz konnte eine Gebührenreform durchsetzen, allerdings nur knapp. So ist eine weitere Schweizer Institution beschädigt.
VON MATTHIAS DAUM, ZÜRICH

weiterlesen auf:

http://www.zeit.de/politik/ausland/2015-06/volksabstimmung-schweiz-rundfunkgebuehr-reform



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www.rundfunk-frei.de

M
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Bei so einer knappen Mehrheit müsste man nochmal durchzählen lassen. Nicht das da jemand nach dem Motto "Eins für Dich, zwei für mich" gezählt hat.  ;D


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Ich äussere in meinen Beiträgen grundsätzlich meine persönliche Meinung. Diese stellen keine Rechtsberatung dar.

S
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Bei so einer knappen Mehrheit müsste man nochmal durchzählen lassen.

Dazu muss man alle Stimmzettel aufbewahren, nicht nur jene für die Revision des RTVG.


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Bei Heise.de gefunden:

Nennt sich in der Schweiz Billag.
Der Schweizerische Gewerbeverband kritisiert an der neuen Abgabe, bei ihr handele es sich um eine Steuerfalle.
50,1 Prozent der Stimmbürger haben dafür gestimmt und 49,9 Prozent dagegen.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schweizer-stimmen-fuer-Rundfunkabgabe-2690301.html


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S
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Bei Heise.de gefunden: [...]

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schweizer-stimmen-fuer-Rundfunkabgabe-2690301.html

Zitat
Gerichte haben schon mehrmals entschieden, dass es sich um einen echten Beitrag handele. (anw)

Das BVerfG entschied, dass die alte Gebühr weder Gebühr noch Beitrag war. Desto weniger sollte es dieser "Beitrag" sein.


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  • Beiträge: 710
Danke ähm fürs verschieben ;D


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