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Autor Thema: Intendant des NDR ermutigt Vollzieher zur Pfändung von Sozialleistungen  (Gelesen 34209 mal)

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In einem mir vorliegenden Vollstreckungsersuchen des NDR, maschinell unterzeichnet mit "Der Intendant", wird mehr oder weniger direkt aber extra auf die Möglichkeit einer Pfändung von Sozialleistungen hingewiesen:

Zitat
Bitte führen Sie die Zwangsvollstreckung gegen den/die Beitragsschuldner/in durch. Veranlassen Sie bitte eine Forderungspfändung, wenn nach Ihrem Ermessen eine Sachpfändung keine Aussicht auf Erfolg hat. Zur Pfändung von Sozialleistungen liegen uns keine Erkenntnisse vor, die der Billigkeit der Maßnahme widersprechen

Nach
http://www.forum-schuldnerberatung.de/informationen/newsdetails/projekt/pfaendung-von-sozialleistungen.html
könnten damit auch in der Zukunft liegende Rentenansprüche betroffen sein.

Das geht eindeutig zu weit!

Zumal in anderen Vollstreckungsersuchen z.B. im Bereich des MDR diese Option gar nicht erwähnt wird.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juni 2015, 13:13 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

K
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Zur Pfändung von Sozialleistungen liegen uns keine Erkenntnisse vor, die der Billigkeit der Maßnahme widersprechen

Sollte dies stimmen, ist es sehr schockierend. Sollte dies stimmen, sieht man hieran einmal mehr, wie widerwärtig diese Menschen sind. Sie pressen den Ärmsten selbst noch ihre Sozialleistungen ab. Gegen ein solches Unrechtssystem muss man sich wehren. Natürlich weiß ich, dass die Gier und Niedertracht von Menschen immer bestehen wird, solange es Menschen gibt. Anscheinend ist die Gier und Niedertracht von Rundfunk-Mitarbeitern grenzenlos. Ich hätte jedoch nicht gedacht, dass sowas im "Rechtsstaat" Deutschland überhaupt möglich ist. Aber wenn man sich die Urteile zum Rundfunkbeitrag ansieht, dann ist hier nicht viel mit "Rechtsstaat". Ich fange gerade an, Rundfunk-Menschen zu hassen.

Es würde mich auch interessieren, wie der zuständige Gerichtsvollzieher hier reagiert und ob er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, selbst Sozialleistungen zu pfänden, oder ob auch diese Spezies Mensch lediglich Schreibtischtäter ist, wie es dergleichen einige in der braunen Zeit Deutschlands gab.

Seppl, es wäre toll, wenn Du dieses Schreiben veröffentlichen könntest, damit jeder sehen kann, wie widerwärtig dieses System ist.


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GANZ großes KINO!!!

...das muss man sich wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen:
Zur Pfändung von Sozialleistungen liegen uns keine Erkenntnisse vor, die der Billigkeit der Maßnahme widersprechen [...]

Da bekommen die unsäglichen Slogans eine ganz besonders pikante Note:
"fair", "gerecht", "sozial", "solidarisch"...


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Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen in 2010 und 2011 klar gestellt, daß Sozialleistungen nicht pfändbar sind: "Die Pfändung von Sozialleistungen, welche das Existenzminimum nach Art. 20 Abs. 1 GG sichern sollen, ist generell unzulässig. Im verhandelten Fall ging es konkret um Sozialleistungen nach SGB II und XII. Da diese Sozialleistungen das vom Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG geforderte Existenzminimum sichern, dürfen sie auch im Wege der Zwangsvollstreckung nicht angegriffen werden. (Az. BGH VII ZB 11/09) Anmerkung: ALG II (SGB II) und Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter (SGB XII) sind grundsätzlich nicht pfändbar.

Bei der Pfändung zukünftiger Rentenansprüche greift die Pfändungstabelle. Wenn ich mit 65 Jahren beispielsweise nur 900 Euro Rente bekomme, dann geht der Gläubiger leer aus. Hartz IV und Erwerbsminderungsrente (Grundsicherung) wären alleine schon aus dem Grund nicht pfändbar, da sie in der Regel unter dem Pfändungsfreibetrag liegen.


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Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen in 2010 und 2011 klar gestellt, daß Sozialleistungen nicht pfändbar sind: "Die Pfändung von Sozialleistungen, welche das Existenzminimum nach Art. 20 Abs. 1 GG sichern sollen, ist generell unzulässig. Im verhandelten Fall ging es konkret um Sozialleistungen nach SGB II und XII. Da diese Sozialleistungen das vom Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG geforderte Existenzminimum sichern, dürfen sie auch im Wege der Zwangsvollstreckung nicht angegriffen werden. (Az. BGH VII ZB 11/09) Anmerkung: ALG II (SGB II) und Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter (SGB XII) sind grundsätzlich nicht pfändbar.

Bei der Pfändung zukünftiger Rentenansprüche greift die Pfändungstabelle. Wenn ich mit 65 Jahren beispielsweise nur 900 Euro Rente bekomme, dann geht der Gläubiger leer aus. Hartz IV und Erwerbsminderungsrente (Grundsicherung) wären alleine schon aus dem Grund nicht pfändbar, da sie in der Regel unter dem Pfändungsfreibetrag liegen.

In einer Broschüre des Bundesjustizministeriums (Stand Mai 2011) steht:

"Pfändungsschutzregelungen bestehen auch außerhalb der ZPO, insbesondere im Ersten und Dritten SGB.  Dort geht es um die Frage, ob und inwieweit soziale Leistungen dem Zugriff des Gläubigers entzogen sind."

(Quelle: Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen, Hrsg. Bundesm. f. Justiz)


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

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Das Dokument liegt unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13301.msg90707.html#msg90707Sorry, falscher link, muss noch mal suchen...
bereits vor.
(Kopie im Anhang)


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Eine Rente ist auch dann erst pfändbar, wenn sie tatsächlich ausgezahlt wird. Der Gläubiger kommt dann auf eine Warteliste. Zum Beispiel bei einem 30 jährigen Mann könnte der Beitragsservice erst in ca. 35 Jahren pfänden, also wenn das Renteneintrittsalter erreicht ist und die Rente ausgezahlt wird. Bis dahin dürfte es den BS nicht mehr geben.
Außerdem ist Altersrente keine Sozialleistung, sondern eine Versicherungsleistung. Die Drohung ist also nur heiße Luft, um den Rundfunkbeitrag zu bezahlen.


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Das Schreiben kann nicht als Drohung gemeint  sein, weil es im Normalfall nur an die Vollstreckungsstelle geht, nicht an den Schuldner. Es ist ein "Wink mit dem Zaunpfahl" an den Vollstrecker , wo eventuell noch was zu holen ist.


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Man spekuliert ganz einfach darauf, das der "Schuldner" kein P-Konto hat.
Kosequenz _ Konto pfänden_ Kohle weg


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Ein P-Konto kann man auch noch einrichten, wenn die Pfändung bereits läuft. Falls eine Pfändung eintrudelt, hat man noch 4 Wochen Zeit sein normales Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln.

Zitat: Da der P-Kontoschutz auch für Kontopfändungen wirkt, die bis zu vier Wochen vor Umwandlung bei der Bank zugestellt wurden, müssen Sie nicht unbedingt im Vorgriff auf eine drohende Pfändung umwandeln.


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Das empörende an dem Ersuchen ist ja nicht, ob die Pfändung von Sozialleistungen im Einzelfall möglich ist, sondern, dass der Intendant des NDR die Vollstreckungsstellen, die sich täglich mit Beitreibungen beschäftigen und es sicherlich bereits wissen, extra noch einmal darauf hinweist!


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Das empörende an dem Ersuchen ist ja nicht, ob die Pfändung von Sozialleistungen im Einzelfall möglich ist, sondern, dass der Intendant des NDR die Vollstreckungsstellen, die sich täglich mit Beitreibungen beschäftigen und es sicherlich bereits wissen, extra noch einmal darauf hinweist!

Der "Beitragsservice" will Angst verbreiten, obwohl er nicht mir einen Furcht erregenden Namen wie GEZ, KZ oder so hat. Darf man es Terrorismus nennen?




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Der Hinweis ging u.a. auch an Publikumskonferenz e.V. ...
...und prompt hat dieser am 17.06.2015 eine offizielle Anfrage an den Intendanten Herrn Ma***or aufgesetzt.

>>> VIELEN DANK!!! ;)

Publikumskonferenz e.V.
NDR - Pfändung von Sozialleistungen
https://publikumskonferenz.de/forum/viewtopic.php?f=49&p=2716#p2716

Zitat
[...] Es stellt sich demnach die Frage, aus welchem Grund explizit der NDR Vollstreckungsstellen dazu ermuntert, Sozialleistungen anzutasten, die eigentlich dazu gedacht sind, das Existenzminimum der BürgerInnen zu sichern, die sich ohnehin in prekären Lebenssituationen befinden.

Ganz gleich, ob und wie Pfändungen von Sozialleistungen im Einzelfall möglich sind, ist es geradezu verstörend, wenn Vollstreckungsstellen, die im Normalfall geschult im Beitreibungen von Forderungen sind, von einem Intendanten explizit auf mögliche weitere „Einnahmequellen“ hingewiesen werden.

Wir möchten Sie hiermit zu einer Stellungnahme auffordern, sowie im Interesse einer fairen, sozial ausgewogenen und solidarischen Gestaltung der „Demokratieabgabe“ künftig auf derartig unpopuläre Maßnahmen/Hinweise auf offiziellen Schreiben zu verzichten. [...]


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Es gibt Antwort - von den Nicht-Rechtsfähigen, wie es scheint...
(schon peinlich genug, dass sich nicht einmal die Justitiar-Abteilung des NDR darum kümmert... gibt's da etwa Gründe...?)

Publikumskonferenz e.V.
NDR - Pfändung von Sozialleistungen - Antwort
https://publikumskonferenz.de/forum/viewtopic.php?f=49&t=738&p=2858#p2858

Zitat
Sehr geehrte Frau Müller,

gerne beantworten wir als Beitragskommunikation von ARD, ZDF und Deutschlandradio Ihnen Ihre Anfrage, die uns vom Büro des ARD-Vorsitzenden weitergeleitet wurde.

Sie beanstanden eine Formulierung aus einem Vollstreckungsersuchen des NDR, das dieser an die für die Vollstreckung zuständigen Behörden richtet.

Mit dem von Ihnen beanstandeten Satz wird lediglich auf die geltende Gesetzeslage hingewiesen. Keineswegs hingegen sollen die Vollstreckungsstellen dazu ermuntert werden, Sozialleistungen anzutasten, die dazu gedacht sind, das Existenzminimum der BürgerInnen zu sichern.

Hintergrund der Formulierung ist, dass auch Sozialleistungen unter bestimmten Voraussetzungen gepfändet werden können. Die Vollstreckungsbehörden sind befugt, bei der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihnen das Gesetz zur Verfügung stellt.

Zu den gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zählt unter anderem auch die Forderungspfändung. Zu den pfändbaren Forderungen gehören grundsätzlich auch Ansprüche auf Sozialleistungen. Dies ergibt sich ausdrücklich aus § 54 Abs. 4 des Ersten Sozialgesetzbuches, wonach Ansprüche auf laufende Geldleistungen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden können. Danach gelten für die Pfändung von Sozialleistungen - ebenso wie für die Pfändung von Arbeitseinkommen - gewisse gesetzliche Voraussetzungen. So darf eine Pfändung erfolgen, wenn durch die Sozialleistung bestimmte gesetzlich festgelegte Grenzbeträge überschritten werden. Nur in bestimmten Fällen, wie z. B. den in § 54 Abs. 1 bis Abs. 3 genannten, schließt das Gesetz eine Pfändung ausdrücklich aus.

Zur Vollstreckung des Rundfunkbeitrags sind die Rundfunkanstalten im Übrigen, nicht zuletzt aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Beitragszahler, gesetzlich verpflichtet. Sowohl der Gesetzgeber als auch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) haben in der Vergangenheit mehrfach die Erwartung geäußert, dass offene Forderungen aus dem Rundfunkbeitrag auch realisiert werden.


Mit freundlichen Grüßen


Beitragskommunikation
ARD, ZDF und Deutschlandradio
*Vollzitat mit freundlicher Erlaubnis von Publikumskonferenz e.V.


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Das ist ohnehin nur eine hypothetische Sache, denn wer erhält schon Sozialleistungen, die über die Pfändungsfreigrenze hinaus gehen. Die meisten, die Sozialleistungen beziehen, dürften ohnehin befreit sein.


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