Hallo,
finden sich hier im Forum bereits weitere
positive Beschlüsse in Eilverfahren vor Verwaltungsgerichten (§ 80 Abs. 5 VwGO), die man zitieren könnte?
Der hier im Forum erwähnte Beschluss des VG Darmstadt vom 09.07.14 (4 L 843/14.DA)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12717.msg85469.html#msg85469 würde in einer vorliegenden fiktiven Situation argumentativ nicht ausreichen, wenn zuvor gar kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der Behörde (§ 80 Abs. 4) gestellt worden wäre:
„Lehnt eine Rundfunkanstalt die Aussetzung der Vollziehung eines Beitragsbescheides ab, so provoziert sie damit die Erhebung eines Eilantrags durch den Betroffenen. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob die Anstalt aufgrund interner Anweisungen keine Vollziehung vornimmt. Die Rundfunkanstalt hat daher die Verfahrenskosten eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens zu tragen, wenn das Verfahren für übereinstimmend erledigt erklärt wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Darmstadt entschieden.“
Auch die Beschlüsse des VG Schleswig-Holstein vom 05.02.2015, Az. 4 B 3/15 und Az. 4 B 41/14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.msg92105.html#msg92105 helfen im fiktiven Fall wegen der Begründung nicht wirklich weiter.
Es ist aber weiterhin gerichtsbekannt, dass die Gebühren- bzw. Beitragsbescheide des NDR nicht mit einem ordnungsgemäßen Absendevermerk im genannten Sinne versehen werden. Daher reicht in diesem Fall auch ein unsubstantiiertes Bestreiten des Zugangs aus, um von einer fehlenden Bekanntgabe auszugehen.
Das könnte auch der Gegenseite Argumente liefern.
Gibt es mittlerweile weitere positive Beschlüsse?
danke für Hinweise und Links.
C.