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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung der Gemeindekasse als Vollstreckungsbehörde  (Gelesen 12166 mal)

  • Beiträge: 7
Zwangegbührenverweigerer XY hat nun 2 Jahre lang keinerlei Zahlungen geleistet und zu keinem Zeitpunkt ein Schreiben von den Herren des Beitragservice erhalten.  ::)
Dennoch erhält er nun eine Vollstreckungankündigung seiner Wohngemeinde mit den üblichen Formfehlern.

Als Gläubiger wurde der ARD ZDF DeutschlandRadio Beitragservice genannt ( wie war das nochmal mit VG Stade, Beschl. v. 16.03.2015, Az. 4 B 402/15 :) )
Die Forderung wurde als "Fremde Amtshilfeersuchen GEZ" bezeichnet ( GEZ, XY denkt, die gibt es nicht mehr ?!?, Amtshilfeersuchen von einer nicht rechtsfähigen Gemeinschaft ??? aha...)
Forderung sind die Beiträge von 2013 bis 2014 ( wann kommt die Foderung für die Beiträge 2014 - 2015? )
Es werden Sach-, Lohn- und Kontopfändungen angedroht ( soweit XY bekannt ist darf nur eine Zwangsmassnahme angedroht werden....)

Und natürlich der übliche Passus " Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig."

XY hat nun diese Vollstreckungsankündigung wegen erheblichen Formfehlern zurückgewiesen und fordert die Einstellung jeglicher Vollstreckungen. 3 Seiten Text und zusätzlich sämtliche relevanten Urteile ... ( Bundesfinanzhof, Beschl. v. 04.07.1986, Az. VII B 151/85, VG Hannover, Urt. v. 29.03.2004, Az. 6 A 844/02, VG Stade, Beschl. v. 16.03.2015, Az. 4 B 402/15, VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 05.02.2015, Az. 4 B 3/15, VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.12.2014, Az. 4 B 41/14)...

Nun wartet er ab ....


Von alledem abgesehen, hat XY ohnehin ein Problem weniger als viele andere. Zwangvollstreckungsmaßnahmen jeglicher Art interessieren ihn nicht wirklich.
Er ist zwar voll berufstätig, aber hat ohnehin eine laufende Kontopfändung. Alles über der Pfändungsgrenze wird bereits gepfändet, der Rest ist mittels P-Konto geschützt. Eine gültige EV hat er bereits vor 2 Monaten erneuert, somit ist sichergestellt, dass es auch keine pfändbaren Wertgegenstände gibt.

Was will (bzw. kann) der Beitragservice bei mittellosen und nachweislich zahlungsunfähigen Personen machen? Kann über die Pfändungsgrenze hinaus gepfändet werden?


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Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!

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  • Beiträge: 443
nichts kann er machen .... wie jeder andere Gläubiger ...
ausser ein paar Belästigungen durch Inkasso Briefe ..


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  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Man sollte vielleicht nicht nur an die Ausschöpfung des inländischen Rechtsweges denken, sondern auch in Betracht ziehen, dass es internationale Rechtswege gibt. Daher möchte ich alle Menschen, die durch den Rundfunkbeitrag von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen sind, dazu aufrufen, sich an einer Beschwerdeaktion bei Amnesty International zu beteiligen.   
Die Aktion besteht darin die Kopie einer Vollstreckungsankündigung oder eines Mahnschreibens zusammen mit dem folgende Anschreiben an den AI-Hauptsitz in London zu schicken: 
Anschreiben für eine Beschwerden bei Amnesty International
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.msg182044.html#msg182044


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

s
  • Beiträge: 236
Wie ist es denn hier weitergegangen?

Edit "Markus KA":
Auf Grund des hier nicht mehr aktuellen Threads, könnte die Vorgehensweise in diesem Thread nicht mehr aktuellen Reaktionen und Vorgehensweisen entsprechen.
Bitte die Möglichkeit der Suchfunktion zu den aktuellen Themen Stadtkasse, Gemeindekasse oder Kreiskasse nutzen.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. März 2021, 12:00 von Markus KA«
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

 
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