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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Schleswig-Holstein => Thema gestartet von: TrolligerTroll am 04. Juni 2015, 20:48

Titel: Vollstreckungsankündigung der Gemeindekasse als Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: TrolligerTroll am 04. Juni 2015, 20:48
Zwangegbührenverweigerer XY hat nun 2 Jahre lang keinerlei Zahlungen geleistet und zu keinem Zeitpunkt ein Schreiben von den Herren des Beitragservice erhalten.  ::)
Dennoch erhält er nun eine Vollstreckungankündigung seiner Wohngemeinde mit den üblichen Formfehlern.

Als Gläubiger wurde der ARD ZDF DeutschlandRadio Beitragservice genannt ( wie war das nochmal mit VG Stade, Beschl. v. 16.03.2015, Az. 4 B 402/15 :) )
Die Forderung wurde als "Fremde Amtshilfeersuchen GEZ" bezeichnet ( GEZ, XY denkt, die gibt es nicht mehr ?!?, Amtshilfeersuchen von einer nicht rechtsfähigen Gemeinschaft ??? aha...)
Forderung sind die Beiträge von 2013 bis 2014 ( wann kommt die Foderung für die Beiträge 2014 - 2015? )
Es werden Sach-, Lohn- und Kontopfändungen angedroht ( soweit XY bekannt ist darf nur eine Zwangsmassnahme angedroht werden....)

Und natürlich der übliche Passus " Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig."

XY hat nun diese Vollstreckungsankündigung wegen erheblichen Formfehlern zurückgewiesen und fordert die Einstellung jeglicher Vollstreckungen. 3 Seiten Text und zusätzlich sämtliche relevanten Urteile ... ( Bundesfinanzhof, Beschl. v. 04.07.1986, Az. VII B 151/85, VG Hannover, Urt. v. 29.03.2004, Az. 6 A 844/02, VG Stade, Beschl. v. 16.03.2015, Az. 4 B 402/15, VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 05.02.2015, Az. 4 B 3/15, VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.12.2014, Az. 4 B 41/14)...

Nun wartet er ab ....


Von alledem abgesehen, hat XY ohnehin ein Problem weniger als viele andere. Zwangvollstreckungsmaßnahmen jeglicher Art interessieren ihn nicht wirklich.
Er ist zwar voll berufstätig, aber hat ohnehin eine laufende Kontopfändung. Alles über der Pfändungsgrenze wird bereits gepfändet, der Rest ist mittels P-Konto geschützt. Eine gültige EV hat er bereits vor 2 Monaten erneuert, somit ist sichergestellt, dass es auch keine pfändbaren Wertgegenstände gibt.

Was will (bzw. kann) der Beitragservice bei mittellosen und nachweislich zahlungsunfähigen Personen machen? Kann über die Pfändungsgrenze hinaus gepfändet werden?
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung der Gemeindekasse als Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: 12121212 am 04. Juni 2015, 21:15
nichts kann er machen .... wie jeder andere Gläubiger ...
ausser ein paar Belästigungen durch Inkasso Briefe ..
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung der Gemeindekasse als Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: art18GG am 22. Oktober 2018, 15:49
Man sollte vielleicht nicht nur an die Ausschöpfung des inländischen Rechtsweges denken, sondern auch in Betracht ziehen, dass es internationale Rechtswege gibt. Daher möchte ich alle Menschen, die durch den Rundfunkbeitrag von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen sind, dazu aufrufen, sich an einer Beschwerdeaktion bei Amnesty International zu beteiligen.   
Die Aktion besteht darin die Kopie einer Vollstreckungsankündigung oder eines Mahnschreibens zusammen mit dem folgende Anschreiben an den AI-Hauptsitz in London zu schicken: 
Anschreiben für eine Beschwerden bei Amnesty International
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.msg182044.html#msg182044
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung der Gemeindekasse als Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: samson_braun am 09. März 2021, 11:51
Wie ist es denn hier weitergegangen?

Edit "Markus KA":
Auf Grund des hier nicht mehr aktuellen Threads, könnte die Vorgehensweise in diesem Thread nicht mehr aktuellen Reaktionen und Vorgehensweisen entsprechen.
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