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Autor Thema: Widerspruch gegen Zwangsvollstreckungsandrohung und Antwort (Hamburg)  (Gelesen 34145 mal)

K
  • Beiträge: 63
Wegen der Begründung: Zum Beispiel das was du vorträgst, ja! Es gibt ja einige Gründe.

Und nochmal konkreter: Kennt jemand einen, der in der oben genannten Sache geklagt hat?
Nicht vor hat sondern tatsächlich schon durchgeführt und eine Entscheidung erhalten hat.


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h
  • Beiträge: 2
Hallo liebe GEZ-Boykottfreunde,
hier schreibt ein Hamburger und mir ging's genauso wie im obigen Fall. Lange erfolgreich gegen die Abzocke gewehrt, aber dann von der Kasse Hamburg eine Zwangsvollstreckung/Kontopfändung bekommen. Widersprüche dagegen wurden von der Behörde einfach ignoriert, Olaf Scholz's Leute handeln völlig losgelöst von Recht und Gesetz. Darauf hin eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Person bei der Kasse Hamburg in die Wege geleitet und gleichzeitig eine Anfrage nach dem Hamburger Transparenzgesetz gestellt bez. fehlender, rechtl. Titel, etc.
Heute Post bekommen, meine Anfrage wäre mit Kosten von 250,00 Euro verbunden, wenn ich daran interessiert sei. Sagt mal, wo leben wir hier eigentlich?
Ein Bürger verlangt eine Auskunft bei einem rechtlich, völlig dubiosen Vorgehen einer Behörde und wird dafür noch abgezockt.


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  • Beiträge: 36
Schade das es hier nicht weitergeht.


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Es ist kein Zeichen von Gesundheit, an eine von Grund auf kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein. (Jiddu Krishnamurti)

 
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