Nochmal konkret: Hat jemand gegen eine Zwangsvollstreckung (z.B. Kontopfändung) der Kasse.Hamburg geklagt?
mit welcher Begründung? fehlende Zustellung (bzw. Z.-nachweise?)
Ich hoffe, es meldet sich aus HH jemand. Das könnte auch mich interessieren.
Ich kenne zwei Leute (nicht in HH), die aktuell wegen fehlender Bescheide sowas überlegen. Wird überlegt, ob ein Eilantrag (Einstweilige Anordnung § 123 VwGO, wegen besondere Dringlichkeit, diese muss begründet werden, hierzu s.
http://www.iww.de/pak/archiv/vwgo-vorlaeufiger-rechtsschutz-die-einstweilige-anordnung-nach-123-vwgo-f36167) oder eine Feststellungsklage (§ 43 VwGO, wegen Nichtvorliegens der Vollstreckungsvoraussetzungen) + Aussetzungsantrag (§ 80 Abs 5 VwGO) der richtigere Weg ist. Ggfs. wird hier darüber berichtet werden (im Vollstreckungsboard).
Man könnte für sein Anträge ja die selben Begründungen nehmen, die man auch im Erinnerungsverfahren vorträgt. Bei der konkreten Antragstellung darf das VG gerne helfen (gem. Grundsatz der Amtsermittlungspflicht § 86 VwGO).
Ich meine, es ist auf jeden Fall einen Versuch wert, sich bei fehlender Zustellung wegen Nichtvorliegens der Vollstreckungsvoraussetzungen ans VG zu wenden.
Könnte auch sein, dass es in anderen Bundesländer solche Fälle gab? (evtl. mal Suchfunktion bemühen).
lg. cecil