Bestellt hat ja der Staat in seinen Staatsverträgen. Also muss geprüft werden, ob der Staat bezahlen muss oder der Wohnungsinhaber, der Rundfunkteilnehmer oder der Rundfunkverweigerer. In Frage kommen mMn. nur der Staat und die Rundfunkteilnehmer.
Wenn örR nicht gewerblich oder beruflich ist, sind alle Argumente bezüglich "örR ist ein Unternehmen" hinfällig? Es ist kein Unternehmen, kein Konzern, keine Firma, sondern einfach nur eine ehrenwerte Gesellschaft? Allerding nur im Sinne des Steuerrechts. Also nicht im Sinne des Strafrechts? Und in welchem anderen "Sinne" kann örR noch betrachtet werden? Dienstleistung?
Das Spiel der freien Kräfte... soso. Der Wettbewerb gehört zu den freien Kräften. Zu welchen Kräften gehört Korruption, Manipulation, Beeinflussung, Machtergreifung und was da sonst noch alles passiert? Sollten freie Kräfte nicht solche Missstände besser beseitigen können als "geschlossene Kräfte"? Wenn es Sache der Allgemeinheit ist, darf ich dann als Teil der Allgemeinheit dafür sorgen, dass aufgedeckte Missstände beseitigt werden? Indem ich einfach mal den Geldfluss stoppe? Bis örR sich auf seine Aufgabe besinnt, unabhängig zu berichten. Wer bestimmt, was Missstände sind und ob es diese im örR gibt? BVerfG? Oh, da wurden im März 2014 einige nicht mit der Verfassung konforme Missstände aufgedeckt. Strafe? Fehlanzeige! örR macht weiter wie bisher, versucht es aber in Zukunft besser zu vertuschen.
907 und auch Pinguin haben im Europarecht eine Fülle an Vorschriften gefunden, an die sich örR wohl nicht hält. Warum hat das keine Konsequenzen? Weil es noch nicht angeklagt wurde? Dann wird es Zeit, die Missstände in eine Klage zu verpacken.