Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Name von der GEZ falsch geschrieben - trotzdem zahlen ?  (Gelesen 3276 mal)

e
  • Beiträge: 6
Die GEZ/Beitragsservice hat unseren Namen falsch geschrieben ( Kleiner Fehelr: "n" statt "m" ).

Koennen wir das ausnutzen oder ist das irrelevant ?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Hallo Bayer,

ich wünschte, ich könnte etwas anderes antworten, aber
leider nein, soweit ich weiß.

Bei mir hat der Beitragss. u. a. den zweiten Vornamen weggelassen.
So gesehen im Prinzip also auch ein falscher Name.

Unter
"Bei fehlerhafter Berechnung des Zwangsbeitrages"
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9702.msg74711.html#msg74711 )
hatte ich auch mal danach gefragt.

Ich zitiere unseren Mitstreiter Calimero v. 03/09/2014:
Mir ist jetzt erst aufgefallen, dass sie bei der Zwangsanmeldung auch meinen zweiten Vornamen nicht haben.
....
Fiktiv betrachtet, und keine Rechtsberatung an dieser Stelle: das wäre ein heilbarer Mangel
und würde den Beitragsbescheid dadurch an sich nicht ungültig werden lassen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

e
  • Beiträge: 6
Danke fuer die schnelle Antwort. Dann bleibt wohl nur der Versuch den Gerichtsvollzieher mit verschiedenen Argumentationen abzuwimmeln, sodass er das ganze zurueck an den BS gibt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Dann bleibt wohl nur der Versuch den Gerichtsvollzieher mit verschiedenen Argumentationen abzuwimmeln, sodass er das ganze zurueck an den BS gibt.

Ein Widerspruch gegen den Festsetzungs- o. Beitragsbescheid sollte, meiner bescheidenen Meinung nach,
aber auf jeden Fall genutzt werden.

Bis ein Widerspruchsbescheid von denen eintrifft, dauert das vermutlich mindestens noch sehr viele Monate.
Nur, um das Ganze noch etwas hinauszuzögern.

Wenn sich die Auseinandersetzung mit Vollstreckungsbehörden nicht mehr vermeiden lässt,
auch Vorsichtsmaßnahmen wie Pfändungsschutzkonto prüfen ( z. Bsp.: http://www.pkonto.org/vergleich/ ) .

Markus


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

I
  • Beiträge: 434
Ist das nicht auch ein Punkt für das Thema:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg102573.html#msg102573

Da der Beitragsservice einfach ohne Grundlage Direktanmeldungen (Zwangsanmeldungen) durchführt, sprich der Betroffene überhaupt nicht daran beteiligt wird, passiert dies. Wäre ein Verwaltungsakt vorausgegangen, in dem der Betroffene aufgefordert (gezwungen) wird, die Angaben herauszurücken, würde dies nie passieren.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben